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RATGEBER RECHT<br />

Trennung und Scheidung – ohne Rosenkrieg?<br />

Die Scheidungsquote innerhalb der letzten<br />

10 Jahre lag bei durchschnittlich<br />

ca. <strong>40</strong> % aller Ehepaare. Somit gehört<br />

schon eine ordentliche Portion Glück und<br />

viel Arbeit dazu, eine Ehe am Laufen zu<br />

halten. Diejenigen, die scheitern haben<br />

die Wahl, wie sie die Trennungsphase und<br />

dann die Scheidungsphase gestalten wollen.<br />

Natürlich gehören hier immer zwei dazu,<br />

denn es nützt nichts, wenn nur ein Ehegatte<br />

Vernunft walten lässt, der andere<br />

jedoch von Freunden, Verwandten oder<br />

sonstigen Mitmenschen aufgescheucht<br />

wird, das Kriegsbeil ausgegraben und sich<br />

von einem Anspruchsdenken leiten lässt,<br />

was durchaus nicht selten der Fall ist.<br />

Mein Haus, mein Auto, meine Kinder- und<br />

der künftige Ex Ehegatte möge in der Gosse<br />

landen. Solcherlei Rechtsstreitigkeiten<br />

enden meist mit der Erkenntnis, dass Sie<br />

ebenso teuer wie sinnlos waren. Auch enden<br />

solche Rechtstreitigkeiten oft damit,<br />

dass die hauptsächlich Leidtragenden die<br />

Kinder sind. Somit hat ein Ehepaar mit<br />

zwei Kindern problemlos die Möglichkeit,<br />

sowohl sich gegenseitig und ihre Kinder<br />

als auch ihr Vermögen in zig Rechtsstreitigkeiten<br />

vor den Gerichten endgültig<br />

kaputtzumachen. Die Frage, die sich hier<br />

deshalb stellt ist: Muss das sein? Gibt es<br />

nicht einen anderen Weg? Kann man hier<br />

nicht vernünftiger agieren?<br />

Als Fachanwalt für Familienrecht und<br />

Mediator bin ich seit der Gründung der<br />

Kanzlei vor über 15 Jahren in eben diesen<br />

beiden Berufsfeldern tätig. Unsere Kanzlei<br />

verfügt somit über große Expertise und Erfahrung,<br />

auf welche sie natürlich zurückgreifen<br />

können.<br />

Zunächst einmal ist festzuhalten, dass<br />

man niemanden zu einer einvernehmlichen,<br />

vertraglichen Regelung zwingen<br />

kann. Da es nicht möglich ist, sich alleine<br />

zu einigen, ist zwingend die Frage zu stellen,<br />

ob denn tatsächlich beide Ehegatten,<br />

die sich entschieden haben, sich zu trennen,<br />

bereit sind, ihre persönlichen Ressentiments,<br />

Wut und Hass zurückzustellen,<br />

um eine vernünftige, für beide Seiten akzeptable<br />

Lösung zu finden. Klar formuliert:<br />

Eine Zwangsmediation ist nicht möglich<br />

und kann nicht funktionieren. Die Freiwilligkeit<br />

und das beiderseitige Interesse an<br />

einer vernünftigen, einvernehmlichen Lösung<br />

eröffnet nicht nur die Chance, massiv<br />

Nerven und Geld für langjährige Prozesse<br />

zu sparen, sondern sie eröffnet auch die<br />

Möglichkeit, künftig vor allem zugunsten<br />

der gemeinsamen Kinder, wenigstens ein<br />

so gestaltetes Verhältnis haben zu können,<br />

dass man fair und vernünftig miteinander<br />

umgehen kann.<br />

Rahmen hierfür ist und bleibt allerdings<br />

das Familienrecht. Die Parteien haben<br />

zwar grundsätzlich Vertragsfreiheit, doch<br />

diese hat Grenzen, welche durch das Gesetz<br />

und insbesondere durch die Rechtsprechung<br />

festgelegt sind. Hier gilt es, die<br />

Rechtsprechung des jeweiligen Oberlandesgerichtes<br />

sowie des Bundesgerichtshofes<br />

und des Verfassungsgerichtes insbesondere<br />

zu beachten. Man kann hier also<br />

nicht frei hantieren, wie man möchte, sondern<br />

ist an gewisse Rahmenbedingungen<br />

und Spielregeln gebunden. Diese Tatsache<br />

muss von beiden Parteien akzeptiert werden,<br />

auch wenn es manchmal schwerfällt.<br />

Des Weiteren darf nicht verkannt werden,<br />

dass solcherlei Mediationsgespräche<br />

kein reines Vergnügen sind. Es ist oft so,<br />

dass nicht nur ein, sondern eine Vielzahl<br />

von Gesprächen geführt werden muss,<br />

um hier einen vernünftigen Weg des<br />

miteinander Umgehens und der Lösung<br />

sämtlicher finanzieller Thematiken wie<br />

Trennungs- sowie nachehelicher Unterhalt,<br />

Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich,<br />

Hausratsaufteilung, die Regelung<br />

der Rechtsverhältnisse zu Banken und<br />

Versicherungen und letztendlich auch<br />

des Erbrechtes zu klären. Natürlich werden<br />

diese Bereiche gerade bei einer Trennung<br />

und Scheidung oft stark emotional<br />

überlagert. An dieser Stelle werden oft<br />

jahrelange, schwebende Ehekonflikte zu<br />

bewältigen sein. Der Unterzeichner kann<br />

feststellen, dass für die Parteien der Weg<br />

durch diese Themenbereiche, der letzten<br />

Endes das Ende einer Ehe besiegelt und<br />

eine Startbasis für eine Zukunft ermöglicht,<br />

tatsächlich harte Arbeit ist, die sich<br />

letzten Endes jedoch lohnt. Wir können<br />

sie nur ermutigen, es zu versuchen.<br />

Unsere Kanzlei steht Ihnen gerne mit Rat<br />

und Tat zur Verfügung.<br />

RA Stephan Baumann<br />

Mediator und Fachanwalt<br />

für Familienrecht<br />

Fachanwaltslg. für Erbrecht<br />

36 <strong>05</strong> | <strong>2020</strong>

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