Burgblatt_2020_05_01-40_Druck_NEU-1
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RATGEBER RECHT<br />
Trennung und Scheidung – ohne Rosenkrieg?<br />
Die Scheidungsquote innerhalb der letzten<br />
10 Jahre lag bei durchschnittlich<br />
ca. <strong>40</strong> % aller Ehepaare. Somit gehört<br />
schon eine ordentliche Portion Glück und<br />
viel Arbeit dazu, eine Ehe am Laufen zu<br />
halten. Diejenigen, die scheitern haben<br />
die Wahl, wie sie die Trennungsphase und<br />
dann die Scheidungsphase gestalten wollen.<br />
Natürlich gehören hier immer zwei dazu,<br />
denn es nützt nichts, wenn nur ein Ehegatte<br />
Vernunft walten lässt, der andere<br />
jedoch von Freunden, Verwandten oder<br />
sonstigen Mitmenschen aufgescheucht<br />
wird, das Kriegsbeil ausgegraben und sich<br />
von einem Anspruchsdenken leiten lässt,<br />
was durchaus nicht selten der Fall ist.<br />
Mein Haus, mein Auto, meine Kinder- und<br />
der künftige Ex Ehegatte möge in der Gosse<br />
landen. Solcherlei Rechtsstreitigkeiten<br />
enden meist mit der Erkenntnis, dass Sie<br />
ebenso teuer wie sinnlos waren. Auch enden<br />
solche Rechtstreitigkeiten oft damit,<br />
dass die hauptsächlich Leidtragenden die<br />
Kinder sind. Somit hat ein Ehepaar mit<br />
zwei Kindern problemlos die Möglichkeit,<br />
sowohl sich gegenseitig und ihre Kinder<br />
als auch ihr Vermögen in zig Rechtsstreitigkeiten<br />
vor den Gerichten endgültig<br />
kaputtzumachen. Die Frage, die sich hier<br />
deshalb stellt ist: Muss das sein? Gibt es<br />
nicht einen anderen Weg? Kann man hier<br />
nicht vernünftiger agieren?<br />
Als Fachanwalt für Familienrecht und<br />
Mediator bin ich seit der Gründung der<br />
Kanzlei vor über 15 Jahren in eben diesen<br />
beiden Berufsfeldern tätig. Unsere Kanzlei<br />
verfügt somit über große Expertise und Erfahrung,<br />
auf welche sie natürlich zurückgreifen<br />
können.<br />
Zunächst einmal ist festzuhalten, dass<br />
man niemanden zu einer einvernehmlichen,<br />
vertraglichen Regelung zwingen<br />
kann. Da es nicht möglich ist, sich alleine<br />
zu einigen, ist zwingend die Frage zu stellen,<br />
ob denn tatsächlich beide Ehegatten,<br />
die sich entschieden haben, sich zu trennen,<br />
bereit sind, ihre persönlichen Ressentiments,<br />
Wut und Hass zurückzustellen,<br />
um eine vernünftige, für beide Seiten akzeptable<br />
Lösung zu finden. Klar formuliert:<br />
Eine Zwangsmediation ist nicht möglich<br />
und kann nicht funktionieren. Die Freiwilligkeit<br />
und das beiderseitige Interesse an<br />
einer vernünftigen, einvernehmlichen Lösung<br />
eröffnet nicht nur die Chance, massiv<br />
Nerven und Geld für langjährige Prozesse<br />
zu sparen, sondern sie eröffnet auch die<br />
Möglichkeit, künftig vor allem zugunsten<br />
der gemeinsamen Kinder, wenigstens ein<br />
so gestaltetes Verhältnis haben zu können,<br />
dass man fair und vernünftig miteinander<br />
umgehen kann.<br />
Rahmen hierfür ist und bleibt allerdings<br />
das Familienrecht. Die Parteien haben<br />
zwar grundsätzlich Vertragsfreiheit, doch<br />
diese hat Grenzen, welche durch das Gesetz<br />
und insbesondere durch die Rechtsprechung<br />
festgelegt sind. Hier gilt es, die<br />
Rechtsprechung des jeweiligen Oberlandesgerichtes<br />
sowie des Bundesgerichtshofes<br />
und des Verfassungsgerichtes insbesondere<br />
zu beachten. Man kann hier also<br />
nicht frei hantieren, wie man möchte, sondern<br />
ist an gewisse Rahmenbedingungen<br />
und Spielregeln gebunden. Diese Tatsache<br />
muss von beiden Parteien akzeptiert werden,<br />
auch wenn es manchmal schwerfällt.<br />
Des Weiteren darf nicht verkannt werden,<br />
dass solcherlei Mediationsgespräche<br />
kein reines Vergnügen sind. Es ist oft so,<br />
dass nicht nur ein, sondern eine Vielzahl<br />
von Gesprächen geführt werden muss,<br />
um hier einen vernünftigen Weg des<br />
miteinander Umgehens und der Lösung<br />
sämtlicher finanzieller Thematiken wie<br />
Trennungs- sowie nachehelicher Unterhalt,<br />
Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich,<br />
Hausratsaufteilung, die Regelung<br />
der Rechtsverhältnisse zu Banken und<br />
Versicherungen und letztendlich auch<br />
des Erbrechtes zu klären. Natürlich werden<br />
diese Bereiche gerade bei einer Trennung<br />
und Scheidung oft stark emotional<br />
überlagert. An dieser Stelle werden oft<br />
jahrelange, schwebende Ehekonflikte zu<br />
bewältigen sein. Der Unterzeichner kann<br />
feststellen, dass für die Parteien der Weg<br />
durch diese Themenbereiche, der letzten<br />
Endes das Ende einer Ehe besiegelt und<br />
eine Startbasis für eine Zukunft ermöglicht,<br />
tatsächlich harte Arbeit ist, die sich<br />
letzten Endes jedoch lohnt. Wir können<br />
sie nur ermutigen, es zu versuchen.<br />
Unsere Kanzlei steht Ihnen gerne mit Rat<br />
und Tat zur Verfügung.<br />
RA Stephan Baumann<br />
Mediator und Fachanwalt<br />
für Familienrecht<br />
Fachanwaltslg. für Erbrecht<br />
36 <strong>05</strong> | <strong>2020</strong>