05.05.2020 Aufrufe

Gewerbefinanzen-Deutschland: Corona-Virus: HomeOffice & Bundeshilfen Sonderausgabe 03-2020

Gewerbefinanzen-Deutschland: Corona-Virus: HomeOffice & Bundeshilfen Sonderausgabe 03-2020 Liebe Leserinnen und Leser, Aktuelle Informationen unter www.Gewerbefinanzen-Deutschland.de wir erleben gerade eine wahrlich bedrohliche und bislang nicht erlebte Situation, die es für uns alle zu meistern gilt. Um dies kurzfristig zu schaffen, werden die benötigten Liquiditäts- und Arbeitssicherungsprogramme hauptsächlich von Bund und Land kommen. Insbesondere Selbstständige/Freiberufler und Unternehmer haben eine Vielzahl von Fragen, die wir in dieser Ausgabe in verschiedenen Artikeln beantworten möchten. Noch nie war das Thema „Home Office“ so aktuell wie heute zu Zeiten des Corona-Virus. Viele Unternehmen möchten die Ansteckungsgefahr im Unternehmen minimieren, oder sind aufgrund eines Mitarbeiters/einer Mitarbeiterin, der/die positiv getestet wurde, gezwungen, das gesamte Personal nach Hause zu schicken. Aber nicht alle sind entsprechend darauf vorbereitet, oftmals fehlt es am entsprechenden Equipment oder technischem Wissen. Auch waren noch nie Home-Office Arbeitsplätze in Deutschland in einer so großen Vielzahl so kurzfristig bereitzustellen. Entscheidend ist auch das Knowhow, wie diese Situation zu behandeln ist. Genau zu diesen Themen finden Sie interessante Antworten und Tipps auf den nächsten Seiten dieser Ausgabe. Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre und bleiben Sie gesund! Ihr Team vom Gewerbefinanzen-Deutschland.de

Gewerbefinanzen-Deutschland: Corona-Virus: HomeOffice & Bundeshilfen Sonderausgabe 03-2020
Liebe Leserinnen und Leser,
Aktuelle Informationen unter www.Gewerbefinanzen-Deutschland.de
wir erleben gerade eine wahrlich bedrohliche und bislang nicht erlebte Situation, die es für uns alle zu meistern gilt. Um dies kurzfristig zu schaffen, werden die benötigten Liquiditäts- und Arbeitssicherungsprogramme hauptsächlich von Bund und Land kommen. Insbesondere Selbstständige/Freiberufler und Unternehmer haben eine Vielzahl von Fragen, die wir in dieser Ausgabe in verschiedenen Artikeln beantworten möchten.
Noch nie war das Thema „Home Office“ so aktuell wie heute zu Zeiten des Corona-Virus. Viele Unternehmen möchten die Ansteckungsgefahr im Unternehmen minimieren, oder sind aufgrund eines Mitarbeiters/einer Mitarbeiterin, der/die positiv getestet wurde, gezwungen, das gesamte Personal nach Hause zu schicken. Aber nicht alle sind entsprechend darauf vorbereitet, oftmals fehlt es am entsprechenden Equipment oder technischem Wissen. Auch waren noch nie Home-Office Arbeitsplätze in Deutschland in einer so großen Vielzahl so kurzfristig bereitzustellen. Entscheidend ist auch das Knowhow, wie diese Situation zu behandeln ist. Genau zu diesen Themen finden Sie interessante Antworten und Tipps auf den nächsten Seiten dieser Ausgabe.
Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre und bleiben Sie gesund!
Ihr Team vom Gewerbefinanzen-Deutschland.de

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VERSICHERUNG<br />

Auch im Home-Office unfallversichert<br />

Aufgrund der aktuellen <strong>Corona</strong>-Krise ermöglichen viele Arbeitgeber ihren Beschäftigten, von zuhause aus<br />

zu arbeiten.<br />

• Was ist, wenn im häuslichen Umfeld ein Unfall passiert?<br />

• Wann ist es ein Arbeitsunfall und wann nicht?<br />

Grundsätzlich gilt: Ein Unfall infolge einer versicherten Tätigkeit ist ein Arbeitsunfall und steht damit unter<br />

dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Maßgeblich ist dabei nicht unbedingt der Ort der Tätigkeit,<br />

sondern die Frage, ob die Tätigkeit in einem engen Zusammenhang mit den beruflichen Aufgaben steht -<br />

das Bundessozialgericht spricht hier von der Handlungstendenz. Das heißt zum Beispiel: Fällt eine Versicherte<br />

die Treppe hinunter und verletzt sich dabei, weil sie im Erdgeschoss die unterbrochene Internetverbindung<br />

überprüfen will, die sie für die dienstliche Kommunikation benötigt, wäre dieser Unfall versichert. Fällt sie<br />

hingegen die Treppe hinunter, weil sie eine private Paketsendung entgegennehmen will, wäre dies nicht<br />

versichert. Denn eigenwirtschaftliche - das heißt private - Tätigkeiten sind auch im Büro grundsätzlich nicht<br />

gesetzlich unfallversichert.<br />

Die Abgrenzung zwischen versicherter und unversicherter Tätigkeit ist gerade im Home-Office nicht ganz<br />

einfach. Es stellt sich zum Beispiel die Frage, welche Wege im Home-Office versichert sind. Einige Urteile<br />

des Bundessozialgerichtes hat es dazu schon gegeben. So gelten die Wege zur Toilette oder zur Nahrungsaufnahme<br />

in der Küche als eigenwirtschaftliche Tätigkeiten und sind damit im Home-Office nicht versichert.<br />

Was Unternehmen und Beschäftigte tun können, um die Arbeit im Home-Office sicher und gesund zu gestalten,<br />

dazu gibt die gesetzliche Unfallversicherung Tipps unter:<br />

https://www.dguv.de<br />

Quelle: © Gajus - Fotolia.com<br />

www.<strong>Gewerbefinanzen</strong>-<strong>Deutschland</strong>.de<br />

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