2020/19 - Handwerksratgeber
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Begünstigte Handwerksleistungen<br />
sind zum Beispiel:<br />
• Arbeiten an Innen- und Außenwänden<br />
• Arbeiten am Dach, an der Fassade<br />
oder der Garage<br />
• Reparatur/Austausch von Fenstern<br />
und Türen<br />
• Streichen/Lackieren von Türen,<br />
Fenstern, Wandschränken, Heizkörpern<br />
und -rohren<br />
• Reparatur/Austausch von Bodenbelägen<br />
(Teppich, Parkett, Fliesen)<br />
• Reparatur/Wartung/Austausch<br />
von Heizungsanlagen<br />
• Modernisierung/Austausch der<br />
Einbauküche<br />
• Reparatur/Wartung von Haushaltsgeräten<br />
(z.B. Waschmaschine,<br />
Geschirrspüler, Herd, TV-Gerät,<br />
PC)<br />
• Maßnahmen der Gartengestaltung<br />
(außer erstmaliges Anlegen<br />
bei Neubauten)<br />
• Pflasterarbeiten auf dem Wohngrundstück<br />
• Reparatur/Wartung von Hausanschlüssen<br />
Rechnung muss bestimmte<br />
Vorgaben erfüllen<br />
Allerdings muss die Handwerkerrechnung<br />
einige Voraussetzungen<br />
erfüllen, damit das Finanzamt<br />
die Bonusregelung auch problemlos<br />
anwendet. Zunächst muss die<br />
Rechnung des ausführenden Handwerksbetriebs<br />
den formalen Anforderungen<br />
des Umsatzsteuerrechts<br />
genügen, also Namen und Anschrift<br />
des Betriebs enthalten, eine Rechnungsnummer<br />
ausweisen und auch<br />
Art und Umfang der Arbeiten ausweisen.<br />
Im Hinblick auf den Steuervorteil<br />
müssen zusätzlich der Lohnanteil<br />
an den Gesamtkosten sowie<br />
die Fahrt- und Maschinenkosten gesondert<br />
ausgewiesen werden, denn<br />
nur dieser ist zusammen mit der<br />
entsprechenden Mehrwertsteuer<br />
steuerlich abzugsfähig. Materialkosten<br />
werden grundsätzlich nicht angerechnet.<br />
Und noch ein wichtiger Tipp: Barzahler<br />
bleiben auf ihrer Handwerkerrechnung<br />
sitzen. Das Finanzamt<br />
besteht nämlich darauf,<br />
dass die zusammen mit der Steuererklärung<br />
vorzulegende Rechnung<br />
per Überweisung oder per<br />
Kartenzahlung beglichen wurde.<br />
Wer lediglich eine Quittung<br />
vorweisen kann, geht leer aus.<br />
<br />
Handwerkskammer Reutlingen<br />
Elektrotechnik /Sicherheitstechnik<br />
Birnenweg 15 – 72766 Reutlingen – Telefon: 0 71 21 / 38 87-0<br />
<strong>Handwerksratgeber</strong> 25