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2020/19 - Handwerksratgeber

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Begünstigte Handwerksleistungen<br />

sind zum Beispiel:<br />

• Arbeiten an Innen- und Außenwänden<br />

• Arbeiten am Dach, an der Fassade<br />

oder der Garage<br />

• Reparatur/Austausch von Fenstern<br />

und Türen<br />

• Streichen/Lackieren von Türen,<br />

Fenstern, Wandschränken, Heizkörpern<br />

und -rohren<br />

• Reparatur/Austausch von Bodenbelägen<br />

(Teppich, Parkett, Fliesen)<br />

• Reparatur/Wartung/Austausch<br />

von Heizungsanlagen<br />

• Modernisierung/Austausch der<br />

Einbauküche<br />

• Reparatur/Wartung von Haushaltsgeräten<br />

(z.B. Waschmaschine,<br />

Geschirrspüler, Herd, TV-Gerät,<br />

PC)<br />

• Maßnahmen der Gartengestaltung<br />

(außer erstmaliges Anlegen<br />

bei Neubauten)<br />

• Pflasterarbeiten auf dem Wohngrundstück<br />

• Reparatur/Wartung von Hausanschlüssen<br />

Rechnung muss bestimmte<br />

Vorgaben erfüllen<br />

Allerdings muss die Handwerkerrechnung<br />

einige Voraussetzungen<br />

erfüllen, damit das Finanzamt<br />

die Bonusregelung auch problemlos<br />

anwendet. Zunächst muss die<br />

Rechnung des ausführenden Handwerksbetriebs<br />

den formalen Anforderungen<br />

des Umsatzsteuerrechts<br />

genügen, also Namen und Anschrift<br />

des Betriebs enthalten, eine Rechnungsnummer<br />

ausweisen und auch<br />

Art und Umfang der Arbeiten ausweisen.<br />

Im Hinblick auf den Steuervorteil<br />

müssen zusätzlich der Lohnanteil<br />

an den Gesamtkosten sowie<br />

die Fahrt- und Maschinenkosten gesondert<br />

ausgewiesen werden, denn<br />

nur dieser ist zusammen mit der<br />

entsprechenden Mehrwertsteuer<br />

steuerlich abzugsfähig. Materialkosten<br />

werden grundsätzlich nicht angerechnet.<br />

Und noch ein wichtiger Tipp: Barzahler<br />

bleiben auf ihrer Handwerkerrechnung<br />

sitzen. Das Finanzamt<br />

besteht nämlich darauf,<br />

dass die zusammen mit der Steuererklärung<br />

vorzulegende Rechnung<br />

per Überweisung oder per<br />

Kartenzahlung beglichen wurde.<br />

Wer lediglich eine Quittung<br />

vorweisen kann, geht leer aus.<br />

<br />

Handwerkskammer Reutlingen<br />

Elektrotechnik /Sicherheitstechnik<br />

Birnenweg 15 – 72766 Reutlingen – Telefon: 0 71 21 / 38 87-0<br />

<strong>Handwerksratgeber</strong> 25

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