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Häufige Fragen - Hochschule Fresenius

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<strong>Häufige</strong> <strong>Fragen</strong><br />

1. Kann ich ein Vorstudium bei Ihnen anrechnen lassen?<br />

Anrechnung von Prüfungsleistungen<br />

1. In anderen Studiengängen der <strong>Hochschule</strong> <strong>Fresenius</strong> oder an anderen <strong>Hochschule</strong>n erbrachte<br />

Studienzeiten und benotete Prüfungsleistungen können anerkannt werden, wenn sie gleichwertig<br />

sind.<br />

2. Gleichwertigkeit ist festzustellen, wenn Prüfungsleistungen in Inhalt, Umfang und in den Anforderungen<br />

denjenigen an der <strong>Hochschule</strong> <strong>Fresenius</strong> im Wesentlichen entsprechen. Dabei<br />

wird nicht schematisch verglichen, sondern eine Gesamtbetrachtung und Gesamtbewertung<br />

vorgenommen.<br />

3. Bei der Anrechnung von Studienzeiten sowie Prüfungsleistungen, die außerhalb der Bundesrepublik<br />

Deutschland erbracht wurden, werden die von der Kultusministerkonferenz und der<br />

Hochschulrektorenkonferenz gebilligten Äquivalenzvereinbarungen sowie Absprachen im Rahmen<br />

von Hochschulpartnerschaften der <strong>Hochschule</strong> <strong>Fresenius</strong> berücksichtigt.<br />

4. Für Studienzeiten sowie Prüfungsleistungen in staatlich anerkannten Fernstudien sowie für<br />

vergleichbare Prüfungsleistungen, die an anderen Bildungsinstitutionen erbracht wurden, gelten<br />

die Absätze (1) und (2) entsprechend.<br />

5. Werden Prüfungsleistungen angerechnet, sind die Noten zu übernehmen und in die Berechnung<br />

einer Gesamtnote einzubeziehen. Die Anrechnung einer andernorts erworbenen Prüfungsleistung<br />

scheidet aus, wenn diese Prüfungsleistung an der <strong>Hochschule</strong> <strong>Fresenius</strong> bereits<br />

abgelegt worden ist.<br />

6. Der Student hat die für die Anerkennung erforderlichen Unterlagen vorzulegen und die einschlägigen<br />

Nachweise zu führen.<br />

Die Entscheidungen nach den Absätzen (1) bis (4) werden durch den zuständigen Prüfungsausschuss<br />

getroffen und aktenkundig gemacht, es sei denn, dieser überträgt die Entscheidung auf<br />

den zuständigen Studiendekan.<br />

2. An wen wende ich mich bei <strong>Fragen</strong> zu Studium und Praktika im Ausland?<br />

Ihr Ansprechpartner rund um das Thema Ausland (Praktika, Stipendien etc.) ist das Akademische<br />

Auslandsamt der <strong>Hochschule</strong> <strong>Fresenius</strong>. Alle weiteren Informationen finden Sie unter<br />

http://www.hs-fresenius.de/die-hochschule/standorte/idstein/akademisches-auslandsamt/.<br />

3. Was muss ich beim Thema BAföG beachten?<br />

Alle Bildungsangebote der <strong>Hochschule</strong> <strong>Fresenius</strong> sind BAföG berechtigt. Weitere Informationen<br />

zum Thema BAföG und Beantragung zur Förderung eines Studium, Berufsausbildung oder Fortbildung<br />

finden Sie unter: http://www.das-neue-bafoeg.de.<br />

4. Kann ich Bewerbungsunterlagen nachreichen?<br />

Ja!<br />

Sollte Ihnen die Hochschulzugangsberechtigung (Studienbewerber) bzw. Zugangsberechtigung<br />

(Ausbildungs-/Fortbildungsbewerber) zum Zeitpunkt Ihrer Bewerbung noch nicht vorliegt, fügen<br />

Sie bitte Ihr zuletzt erhaltenes Zeugnis (Zwischenzeugnis) in Kopie bei. Die geforderte amtlich<br />

beglaubigte Kopie Ihrer Hochschulzugangsberechtigung bzw. Zugangsberechtigung ist nach Erhalt<br />

umgehend einzureichen.<br />

Der Krankenversicherungsnachweis (bei Studierenden) kann ebenfalls nachgereicht werden,


muss jedoch wie die Hochschulzugangsberechtigung bis Studienbeginn vorliegen. Sonst ist die<br />

ordnungsgemäße Immatrikulation zu Studienbeginn nicht möglich ist.<br />

Ist es Ihnen nicht möglich, weitere Bestandteile Ihrer Bewerbung einzureichen, sollte der Grund<br />

in den Bewerbungsunterlagen aufgeführt und ein voraussichtlicher Nachreichtermin angegeben<br />

werden (z.B. Nachweis über ein Vorpraktikum, die Exmatrikulationsbescheinigung, etc.).<br />

Bitte beachten Sie:<br />

Bis spätestens zu Beginn der Ausbildung, Fortbildung bzw. des Studiums müssen alle geforderten<br />

Bewerbungsunterlagen vorliegen. Die Aufnahme kann seitens der <strong>Hochschule</strong> versagt werden,<br />

wenn Sie nachweislich falsche Angaben gemacht haben.<br />

5. Benötige ich eine Kranken- und Unfallversicherung?<br />

Brauche ich eine Krankenversicherung?<br />

Alle Studierenden sind krankenversicherungspflichtig. Vor der Einschreibung muss der Nachweis<br />

über die Mitgliedschaft bei einer gesetzlichen Krankenkasse eingereicht werden. Informationen<br />

zu den einzelnen Krankenkassen finden Sie hier, bzw. auf diesen Seiten:<br />

• Techniker Krankenkasse (TK)<br />

• Barmer Ersatzkasse (GEK)<br />

• Deutsche Angestellten Krankenkasse (DAK)<br />

• AOK-Hessen (AOK)<br />

• etc.<br />

Ausgenommen von der Versicherungspflicht sind Studierende, die familienversichert sind und<br />

aus Ländern kommen, die mit der Bundesrepublik Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen<br />

abgeschlossen haben. Die Befreiung von der Versicherungspflicht muss von den genannten<br />

Krankenkassen bestätigt werden (Befreiungsvermerk). Diese Befreiungsbescheinigung erhalten<br />

Studierende allerdings nur bis 3 Monate nach Studienbeginn.<br />

Brauche ich eine Unfallversicherung?<br />

Alle Schüler und Studierenden der <strong>Hochschule</strong> <strong>Fresenius</strong> sind durch die Unfallversicherung der<br />

<strong>Hochschule</strong> <strong>Fresenius</strong> im Rahmen der von den Versicherern festgelegten Bedingung versichert.<br />

Die Zuständigkeit der Unfallkasse Hessen bzw. der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG)<br />

richtet sich je nach Studien- bzw. Ausbildungsgang.<br />

• www.Unfallkasse-hessen.de<br />

• www.vbg.de<br />

6. Wo liegt Idstein?<br />

Wo liegt eigentlich Idstein? Eine oft gestellte Frage, die wir hier beantworten möchten. Idstein<br />

liegt direkt an der A3 zwischen Wiesbaden und Frankfurt am Main. Mitten im grünen Taunus jedoch<br />

gleichzeitig nah am vielseitigen und lebhaften Rhein-Main Gebiet.<br />

Idstein


Im Kern von Idstein leben ca. 25.000 Menschen. Darunter auch viele Studierende und Schüler<br />

unserer <strong>Hochschule</strong>, die an Idstein zum einen den hohen Erholungsfaktor und die Naturnähe<br />

schätzen, zum anderen die schönen Fachwerkhäuser und auch kulturelle Veranstaltungen wie<br />

das alljährliche Jazzfestival in der Stadt loben. In Idstein kennt man sich. Das strahlt Sympathie<br />

aus und hat familiären Charakter. Genau wie die <strong>Hochschule</strong> <strong>Fresenius</strong> in Idstein. Und auch<br />

andere Firmen schätzen die Eigenschaften von Idstein und haben dort eine Niederlassung, wie<br />

z.B. Jack Wolfskin oder Motorola. Letzteres Unternehmen stellt auch das kostenlose City-WLAN<br />

Netz bereit.<br />

Wer mehr über Idstein erfahren möchte, findet vielseitige Informationen unter:<br />

• www.idstein.de<br />

• http://de.wikipedia.org/wiki/Idstein<br />

7. Gibt es Ermäßigungen im öffentlichen Personennahverkehr?<br />

Studierende<br />

• Das Semesterticket des Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV) ist Bestandteil der Studienbescheinigung.<br />

Die Kosten sind im Semesterbeitrag für Studentenwerk und Studentenschaft<br />

enthalten. Das Semesterticket gilt je für ein gesamtes Semesters (6 Monate).<br />

Informationen über den Geltungsbereich erhalten Sie unter:<br />

http://www.rmv.de/de/Fahrkarten/Die_richtige_Fahrkarte/Fahrkarten_im_Ueberblick/InfosPersonengruppen/<br />

Schüler<br />

• Mit Zeitkarten zum ermäßigten Ausbildungstarif können alle Fahrgäste von 6 bis 14 Jahren<br />

(einschließlich) sowie Schüler, Auszubildende, Studierende und unter bestimmten Bedingungen<br />

Praktikanten im RMV fahren.<br />

• Zeitkarten des Ausbildungstarifs gelten nur für Fahrten zwischen Wohnort und Ausbildungsort<br />

bzw. Fachhochschule<br />

• Zur Berechtigung muss ein amtlicher Altersnachweis oder das von der Ausbildungsstätte<br />

ausgefüllte RMV-Bestellformular für die Kundenkarte vorgelegt werden.<br />

• per RMV-Bestellformular.<br />

Kontakt:<br />

RMV-MobilitätsInfo im Killingerhaus<br />

König-Adolf-Platz 5<br />

65510 Idstein<br />

Telefon: 06126 78 621<br />

E-Mail: service@r-t-v.de<br />

Webseite: www.r-t-v.de<br />

8. Werden Sport- und Freizeitmöglichkeiten geboten?<br />

Ja!<br />

Alle Schüler und Studenten der <strong>Hochschule</strong> <strong>Fresenius</strong> sind Mitglied des TV 1844 Idstein und können<br />

dort an allen sportlichen Aktivitäten teilnehmen. Informationen hierüber erhalten Sie direkt<br />

beim TV Idstein (www.tvtsgidstein.de/) oder von der <strong>Hochschule</strong> <strong>Fresenius</strong>.<br />

Darüber hinaus können alle am AStA-Sport teilnehmen - nähere Infos darüber, auch über das<br />

AStA Event-Programm erhalten Sie direkt beim AStA oder auf der Website: http://asta-idstein.<br />

de/.


9. Welche Zulassungsbedingungen gibt es?<br />

Gibt es Bewerbungsfristen?<br />

• Es bestehen keine festen Bewerbungsfristen. Die Studien- und Ausbildungsplätze werden<br />

nach Eingang der Bewerbung und Eignung vergeben. Grundsätzlich sollten Sie sich früh<br />

bewerben. Sollte Ihnen die Zugangsberechtigung (Abschlusszeugnis) noch nicht vorliegen,<br />

ist Ihre Bewerbung dennoch gern gesehen.<br />

• Siehe dazu auch: „4. Kann ich Bewerbungsunterlagen nachreichen?“ auf Seite 1<br />

Gibt es einen Numerus Clausus?<br />

• Nein. Je nach Fachbereich werden Aufnahmetage bzw. Bewerbungsgespräche durchgeführt.<br />

Daher werden die Ergebnisse des Aufnahmetages bzw. des Bewerbungsgespräches<br />

als ausschlaggebend gewertet.<br />

Ist das Fachhochschulzeugnis eines anderen Bundeslandes in Hessen anerkannt?<br />

Wenn Unsicherheit darüber besteht, ob das von Ihnen erworbene Zeugnis der fachgebundenen<br />

Hochschulreife oder der Fachhochschulreife zum Studium an einer Fachhochschule in Hessen<br />

berechtigt, reichen Sie eine Kopie des Zeugnisses zur Prüfung bei uns ein. Ein Zeugnis der Fachoberschule<br />

ist in jedem Fall anerkannt!<br />

Ob das von Ihnen in einem anderen Bundesland erworbene Zeugnis durch einen Beschluss der<br />

Kultusministerkonferenz in Hessen anerkannt ist, geht in der Regel aus einem entsprechenden<br />

Vermerk im Zeugnis hervor.<br />

Enthält das Zeugnis lediglich einen Vermerk, wie z.B. „...dieses Zeugnis berechtigt zum Studium<br />

an einer Fachhochschule in Rheinland-Pfalz...“, so reichen Sie Ihr Zeugnis bitte frühzeitig vor der<br />

Bewerbung beim<br />

Staatlichen Schulamt für den Landkreis<br />

Darmstadt-Dieburg und die Stadt Darmstadt<br />

Rheinstraße 95<br />

64295 Darmstadt<br />

Tel. 06151/3682-0<br />

www.schulamt-darmstadt-dieburg.de<br />

ein und beantragen Sie eine Bescheinigung der Gleichstellung mit der hessischen Fachhochschulreife.<br />

In diesem Fall ist die Anerkennung mit den in dem Anerkennungsbescheid genannten Unterlagen<br />

Ihrer Bewerbung beizufügen.<br />

Wann sind die Starttermine?<br />

• Die Ausbildungen bzw. Studiengänge starten jährlich Mitte September. Einige der Studiengänge<br />

im Fachbereich Wirtschaft & Medien (Betriebswirtschaft, Medien- und Kommunikationsmanagement<br />

und Wirtschaftspsychologie) sowie der Master Gebärdensprachdolmetschen<br />

starten auch zum Sommersemester (Mitte März).<br />

10. Ich komme aus dem Ausland bzw. habe ausländische Zeugnisse/Studienabschlüsse,<br />

was muss ich beachten?<br />

Welche Deutschkenntnisse brauche ich?<br />

Für eine Immatrikulation ist u. a. der Nachweis ausreichender deutscher Sprachkenntnisse erforderlich.<br />

Die für ein Studium notwendigen Sprachkenntnisse werden nachgewiesen durch:<br />

• Zeugnis der Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber<br />

(DSH)<br />

• Test Deutsch als Fremdsprache (TestDaF) mit Niveaustufe 4 in allen 4 Teilprüfungen<br />

Die <strong>Hochschule</strong> <strong>Fresenius</strong> bietet selbst keine DSH-Prüfung an. Informationen erhalten Sie bei<br />

Sprachinstituten oder unter www.daad.de.


Diejenigen, die ihre Hochschulzugangsberechtigung an einer deutschsprachigen Schule im Ausland<br />

erworben haben, sind vom Nachweis der Sprachkenntnisse befreit.<br />

Sie möchten ein Bachelor-Studium beginnen?<br />

Wenn Sie sich mit ausländischen Bildungsnachweisen für einen Studienplatz in einem grundständigen<br />

Studiengang bewerben möchten und noch keine Anerkennung Ihres ausländischen Abschlusses<br />

in Deutschland erfolgt ist, so ist die <strong>Hochschule</strong> verpflichtet, Ihre Unterlagen prüfen zu lassen,<br />

ob Sie die Zulassungsvoraussetzungen für ein Studium in Deutschland erfüllen bzw. ob Ihre ausländischen<br />

Bildungsnachweise als eine inländische Hochschulzugangsberechtigung anerkannt sind.<br />

Diese Prüfung ist kostenpflichtig, die Kosten sind von Ihnen zu tragen. Bitte wenden Sie sich für<br />

das weitere Vorgehen und bei <strong>Fragen</strong> an Frau Brinkmann (brinkmann@hs-fresenius.de; 06126-<br />

9352-67).<br />

Vorab können Sie sich einen Überblick über die Empfehlungen der Kultusministerkonferenz<br />

(KMK) zur Bewertung ausländischer Vorbildungsnachweise in der Datenbank www.anabin.de<br />

verschaffen.<br />

Die zeugnisbewertenden Stellen in der Bundesrepublik Deutschland richten sich nach den in anabin<br />

empfohlenen Einstufungen, obgleich die letzte Entscheidung über die Anerkennung einer im<br />

Ausland erworbenen Hochschulzugangsberechtigung in der Hoheit der einzelnen Bundesländer<br />

bzw. der <strong>Hochschule</strong>n oder zentralen Anerkennungsstellen liegt.<br />

Sie interessieren sich für einen der folgenden Master-Studiengänge?<br />

• Bio- and Pharmaceutical Analysis<br />

• Therapiewissenschaft (berufsbegleitend)<br />

• Gebärdensprachdolmetscher (berufsbegleitend)<br />

• Naturheilkunde und komplementäre Medizin (berufsbegleitend)<br />

Dann erfolgt - unabhängig von Ihrer Staatsangehörigkeit - die Überprüfung auf Zulassung zum<br />

Studium zusammen mit uni-assist (Arbeits- und Servicestelle für Internationale Studienbewerbungen).<br />

Für diese Prüfung wird ein Entgelt enthoben, welches direkt an uni-assist zu zahlen ist. Sie<br />

erhalten von uni-assist eine Eingangsbestätigung, ggf. Aufforderung zur Nachreichung von Unterlagen<br />

und dann einen Bescheid mit dem Ergebnis der Vorprüfung. Die Entscheidung über<br />

Zulassung und Immatrikulation trifft weiterhin die <strong>Hochschule</strong>.<br />

Weitere Informationen erhalten Sie unter: http://www.uni-assist.de/.<br />

Bitte richten Sie Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen an folgende Adresse:<br />

<strong>Hochschule</strong> <strong>Fresenius</strong> Idstein<br />

c/o uni-assist e. V.<br />

Helmholtzstr. 2-9<br />

10587 Berlin<br />

Für Ihre Bewerbung verwenden Sie bitte den Bewerbungsbogen der <strong>Hochschule</strong> <strong>Fresenius</strong>. Schicken<br />

Sie von Ihren Zeugnissen und Dokumenten immer nur Kopien, niemals die Originale! Alle<br />

Kopien müssen beglaubigt sein!<br />

Bewerber aus China<br />

Zum Studium an einer deutschen <strong>Hochschule</strong> werden generell nur solche chinesische Studienbewerber<br />

zugelassen, die das Zertifikat der Akademischen Prüfstelle (APS) in Peking als Nachweis<br />

der in den Bewertungsvorschlägen der Kultusministerkonferenz festgelegten Voraussetzungen<br />

für die Aufnahme eines Erststudiums vorlegen können.<br />

Bewerber ohne entsprechendes Zertifikat wenden sich bitte an die Akademische Prüfstelle:<br />

Landmark Tower 2, Büro 0311


8 North Dongsanhuan Road<br />

Chaoyang District<br />

10004 Beijing<br />

VR China.<br />

E-Mail: kuaps@163bj.com<br />

Informationen zur Akademischen Prüfstelle in Beijing finden Sie unter www.peking.diplo.de.<br />

Sie möchten eine Ausbildung beginnen?<br />

Wenn Sie sich mit ausländischen Bildungsnachweisen um einen Ausbildungsplatz bewerben<br />

möchten und noch keine Gleichstellung Ihres ausländischen Abschlusses mit einem deutschen<br />

Schulabschluss erfolgt ist, so ist ein Antrag auf Gleichstellung beim Staatlichen Schulamt Darmstadt-Dieburg<br />

zu stellen. Dieser Antrag kann von Ihnen persönlich oder von der <strong>Hochschule</strong> mit<br />

einer von Ihnen erteilten Vollmacht erfolgen. Bei <strong>Fragen</strong> diesbezüglich wenden Sie sich bitte an<br />

Frau Brinkmann (brinkmann@hs-fresenius.de; 06126-9352-67).<br />

Informationen erhalten Sie unter: www.schulamt-darmstadt-dieburg.de (Bildungsnachweise)

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