17.07.2020 Aufrufe

KAV Magazin Ausgabe 2 2020

In der Ausgabe 2 2020 des KAV Magazins informiert der Kölner Anwaltverein e.V. über sein neues Angebot an Onlineseminaren. Zudem werden wichtige Hinweise zur Kanzleiführung in Zeiten der Corona-Pandemie vermittelt. Eine Einladung zur ordentlichen Mitgliederversammlung 2020 ist ebenfalls enthalten.

In der Ausgabe 2 2020 des KAV Magazins informiert der Kölner Anwaltverein e.V. über sein neues Angebot an Onlineseminaren. Zudem werden wichtige Hinweise zur Kanzleiführung in Zeiten der Corona-Pandemie vermittelt. Eine Einladung zur ordentlichen Mitgliederversammlung 2020 ist ebenfalls enthalten.

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Aktuelles & Wissenswertes | 29<br />

beraten waren: Hätte man auf die ablehnende Entscheidung des<br />

Familiengerichts vertraut und wäre ohne Genehmigung verfahren,<br />

wäre das Rechtsgeschäft schwebend unwirksam gewesen. Für<br />

die Nachfolgeplanung des Schenkers hätte dies weitreichende<br />

steuerliche und zivilrechtliche Folgen gehabt, die möglicherweise<br />

erst Jahre später aufgefallen wären. Die bisweilen uneinheitliche<br />

obergerichtliche Rechtsprechung und fehlende höchstrichterliche<br />

Rechtsprechung hinsichtlich einiger Detailfragen führen dazu, dass<br />

der beratende Rechtsanwalt bei der Gestaltung besondere Umsicht<br />

walten lassen muss.<br />

Die sehr ausführlich begründete Entscheidung des OLG Schleswig<br />

enthält zahlreiche Nachweise aus Literatur und Rechtsprechung<br />

(insbesondere auch zu der Frage, ob der bloße Eintritt in eine bestehende<br />

Personengesellschaft von § 1822 Nr. 3 BGB umfasst ist),<br />

sodass sie auch als Nachschlagewerk geeignet ist.<br />

RAin Dr. Luise Hauschild, Köln<br />

Mitglied des Vorstands<br />

Flurfunk<br />

Urteile sollten nicht nur richtig, sondern für den Leser und insbesondere<br />

die Betroffenen auch verständlich sein. Das Amtsgericht<br />

Leverkusen bemühte hierzu in seiner Entscheidung vom 27. Mai<br />

<strong>2020</strong> bezüglich des Entstehens einer Erstberatungsgebühr in einer<br />

arbeitsrechtlichen Angelegenheit ein Gleichnis (27 C 135/19):<br />

„Die Klage ist aus Rechtsberatungsvertrag vom 25.02.2019 in<br />

tenorierter Höhe begründet.<br />

Die Beklagte hat sich an diesem Tag in der Sprechstunde des<br />

Klägers in einer arbeitsrechtlichen Angelegenheit beraten lassen.<br />

Sie wurde über das Kostenrisiko aufgeklärt und hat eine entsprechende<br />

Bestätigung über die Aufklärung unterschrieben.<br />

Wer eine anwaltliche Leistung in Anspruch nimmt, muss diese auch<br />

bezahlen.<br />

Für die Höhe der Vergütung kommt es nicht auf die beanspruchte<br />

Zeit oder den Erfolg der anwaltlichen Tätigkeit an, sondern allein<br />

auf den Gebührenwert nach der RVO. Diesen hat der Kläger zutreffend<br />

in Rechnung gestellt.<br />

So verhält es sich auch mit der Vergütung des Rechtsanwaltes, welcher<br />

nicht für die Zeit der Beratung sondern die Inanspruchnahme<br />

seines Wissens angemessen vergütet wird.“<br />

(eingesandt vom Kollegen Thomas Klaes, Köln)<br />

Gerne erinnern wir bei dieser Gelegenheit an unseren verstorbenen<br />

Kollegen Eugen Menken, der zuvor als Verkehrsrichter am<br />

Amtsgericht Köln für seine humoristischen Urteilsbegründungen<br />

bekannt war. Dazu gehörte das berühmte Brauereipferd-Urteil<br />

vom 12. Oktober 1984, Az.: 226 C 356/84. Das in NJW 1986, 1266ff.<br />

veröffentlichte Urteil verleitete bundesweit weitere Gerichte dazu,<br />

Urteile humoristisch abzufassen.<br />

RA Jürgen Sauren, Köln<br />

Sprecher des Arbeitskreises Recht + Politik und<br />

Mitglied des<br />

Ausschusses Internationales Recht<br />

Es kam einmal ein chinesischer Kaiser zu einem Maler in einem<br />

Bergdorf und bat ihn, darum, ihm einen Hahn zu malen. Der Kaiser<br />

reiste weiter und kam nach 30 Jahren wieder in das Dorf. Da erinnerte<br />

er sich an den Auftrag und fragte den Maler nach dem Bild.<br />

Der setzte sich hin, nahm ein Blatt und malte mit wenigen Pinselstrichen<br />

einen wunderschönen Hahn. „Wieviel kostet das?“, fragte<br />

der Kaiser. „Drei Goldstücke“, antwortete der Maler. “„Findest Du<br />

das nicht ein wenig zu viel für fünf Minuten Malerei?“. Da sprach<br />

der Maler: „Edler Kaiser, Du hast nur die fünf Minuten gesehen.<br />

Aber bedenke, dass ich 30 Jahre lang geübt habe für diesen Hahn.“

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