KAV Magazin Ausgabe 2 2020
In der Ausgabe 2 2020 des KAV Magazins informiert der Kölner Anwaltverein e.V. über sein neues Angebot an Onlineseminaren. Zudem werden wichtige Hinweise zur Kanzleiführung in Zeiten der Corona-Pandemie vermittelt. Eine Einladung zur ordentlichen Mitgliederversammlung 2020 ist ebenfalls enthalten.
In der Ausgabe 2 2020 des KAV Magazins informiert der Kölner Anwaltverein e.V. über sein neues Angebot an Onlineseminaren. Zudem werden wichtige Hinweise zur Kanzleiführung in Zeiten der Corona-Pandemie vermittelt. Eine Einladung zur ordentlichen Mitgliederversammlung 2020 ist ebenfalls enthalten.
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Aktuelles & Wissenswertes | 29<br />
beraten waren: Hätte man auf die ablehnende Entscheidung des<br />
Familiengerichts vertraut und wäre ohne Genehmigung verfahren,<br />
wäre das Rechtsgeschäft schwebend unwirksam gewesen. Für<br />
die Nachfolgeplanung des Schenkers hätte dies weitreichende<br />
steuerliche und zivilrechtliche Folgen gehabt, die möglicherweise<br />
erst Jahre später aufgefallen wären. Die bisweilen uneinheitliche<br />
obergerichtliche Rechtsprechung und fehlende höchstrichterliche<br />
Rechtsprechung hinsichtlich einiger Detailfragen führen dazu, dass<br />
der beratende Rechtsanwalt bei der Gestaltung besondere Umsicht<br />
walten lassen muss.<br />
Die sehr ausführlich begründete Entscheidung des OLG Schleswig<br />
enthält zahlreiche Nachweise aus Literatur und Rechtsprechung<br />
(insbesondere auch zu der Frage, ob der bloße Eintritt in eine bestehende<br />
Personengesellschaft von § 1822 Nr. 3 BGB umfasst ist),<br />
sodass sie auch als Nachschlagewerk geeignet ist.<br />
RAin Dr. Luise Hauschild, Köln<br />
Mitglied des Vorstands<br />
Flurfunk<br />
Urteile sollten nicht nur richtig, sondern für den Leser und insbesondere<br />
die Betroffenen auch verständlich sein. Das Amtsgericht<br />
Leverkusen bemühte hierzu in seiner Entscheidung vom 27. Mai<br />
<strong>2020</strong> bezüglich des Entstehens einer Erstberatungsgebühr in einer<br />
arbeitsrechtlichen Angelegenheit ein Gleichnis (27 C 135/19):<br />
„Die Klage ist aus Rechtsberatungsvertrag vom 25.02.2019 in<br />
tenorierter Höhe begründet.<br />
Die Beklagte hat sich an diesem Tag in der Sprechstunde des<br />
Klägers in einer arbeitsrechtlichen Angelegenheit beraten lassen.<br />
Sie wurde über das Kostenrisiko aufgeklärt und hat eine entsprechende<br />
Bestätigung über die Aufklärung unterschrieben.<br />
Wer eine anwaltliche Leistung in Anspruch nimmt, muss diese auch<br />
bezahlen.<br />
Für die Höhe der Vergütung kommt es nicht auf die beanspruchte<br />
Zeit oder den Erfolg der anwaltlichen Tätigkeit an, sondern allein<br />
auf den Gebührenwert nach der RVO. Diesen hat der Kläger zutreffend<br />
in Rechnung gestellt.<br />
So verhält es sich auch mit der Vergütung des Rechtsanwaltes, welcher<br />
nicht für die Zeit der Beratung sondern die Inanspruchnahme<br />
seines Wissens angemessen vergütet wird.“<br />
(eingesandt vom Kollegen Thomas Klaes, Köln)<br />
Gerne erinnern wir bei dieser Gelegenheit an unseren verstorbenen<br />
Kollegen Eugen Menken, der zuvor als Verkehrsrichter am<br />
Amtsgericht Köln für seine humoristischen Urteilsbegründungen<br />
bekannt war. Dazu gehörte das berühmte Brauereipferd-Urteil<br />
vom 12. Oktober 1984, Az.: 226 C 356/84. Das in NJW 1986, 1266ff.<br />
veröffentlichte Urteil verleitete bundesweit weitere Gerichte dazu,<br />
Urteile humoristisch abzufassen.<br />
RA Jürgen Sauren, Köln<br />
Sprecher des Arbeitskreises Recht + Politik und<br />
Mitglied des<br />
Ausschusses Internationales Recht<br />
Es kam einmal ein chinesischer Kaiser zu einem Maler in einem<br />
Bergdorf und bat ihn, darum, ihm einen Hahn zu malen. Der Kaiser<br />
reiste weiter und kam nach 30 Jahren wieder in das Dorf. Da erinnerte<br />
er sich an den Auftrag und fragte den Maler nach dem Bild.<br />
Der setzte sich hin, nahm ein Blatt und malte mit wenigen Pinselstrichen<br />
einen wunderschönen Hahn. „Wieviel kostet das?“, fragte<br />
der Kaiser. „Drei Goldstücke“, antwortete der Maler. “„Findest Du<br />
das nicht ein wenig zu viel für fünf Minuten Malerei?“. Da sprach<br />
der Maler: „Edler Kaiser, Du hast nur die fünf Minuten gesehen.<br />
Aber bedenke, dass ich 30 Jahre lang geübt habe für diesen Hahn.“