KreuzundQuer Ausgabe 02-2020
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GESAMTVEREIN – CORONA AKTUELL
Der SGV in Corona-Zeiten
Das Corona-Virus hat auf dramatische Weise von uns allen Besitz ergriffen: im täglichen Leben, im Beruf wie in der Freizeit. Auch unser SGV ist betroffen:
So manche Veranstaltung, so manche Wanderung wie auch Jahreshauptversammlung fielen der Seuche schon zum Opfer und mussten abgesagt werden.
Auch unser Gebirgsfest in Arnsberg und der Deutsche Wandertag in Bad Wildungen können nicht stattfinden.
Wir haben zusammengefasst, was Abteilungsvorstände nun rechtlich beachten müssen – und haben uns überdies im SGV-Land umgehört, wie Abteilungen
kreativ mit der unseligen Krise umgehen. Ein Überblick.
Aktive Abteilungen trotz Corona ...
Nähen statt
Wandern
„Statt gemeinsam Wanderungen
bzw. Radtouren zu unternehmen,
laufen derzeit bei einigen
Vereinsmitgliedern der SGV-Abteilung
Soest die Nähmaschinen
heiß, um für andere Menschen
Atemschutzmasken zu nähen.
Schon nach wenigen Telefonaten
spendeten einige Mitglieder die
erforderlichen Stoffe. Auch die zeitweilig angespannte Versorgungslage bei Befestigungsbändern
konnte trotz Schließung der hiesigen Kurzwarengeschäfte schon nach einigen Tagen
gelöst werden. Ein Aufruf in der Presse war erfolgreich. Bis jetzt konnten schon 200 Masken
gratis verteilt werden, wobei jedes Vereinsmitglied zwei selbstgenähte Atemschutzmasken
abholen konnte. Aber auch Nichtmitglieder wurden berücksichtigt.“
Hans-Peter Luimes, 1. Vorsitzender SGV-Abt. Soest
Abteilungsübergreifende
Zusammenarbeit
„Gemeinsam mit Georg Meisterjahn vom
SGV Endorf haben wir in den letzten Wochen
unser Rettungs-system auf die App ,Hilfe im Wald´
überspielt. Das gibt noch mehr Sicherheit.
Des Weiteren überarbeiten wir zurzeit die Beschriftung
unserer Themenbänke.“
Willi Linn, SGV-Abt. Oeventrop, Kulturwart der
Region Mittleres Sauerland
„Klar Schiff“
rund um die Hütte
„Das Vereinsleben ist bei uns komplett zum
Erliegen gekommen. Das Wanderprogramm ruht
ganz und die Jahreshauptversammlung musste
verlegt werden. Auch unsere musischen Gruppen,
der Seniorentanzkreis und die Gitarren-/Gesangsrunde
pausieren notgedrungen. Ebenso wurden
der Spielenachmittag und der Klöntreff eingestellt.
Lediglich die Gartengruppe, die unsere Außenanlage
in Ordnung hält, trifft sich noch einmal in der
Woche an der frischen Luft.“
Manfred Küchler, 1. Vorsitzender SGV-Abt.
Hordel-Bochum
Bald kann
geerntet
werden …
„Da Wandern
in der Gruppe
aktuell unmöglich
ist, gibt’s dennoch
eine bescheidende
Möglichkeit, zu zweit
und bei Einhaltung
des entsprechenden
Abstands frische Luft
und Sonne zu nutzen.
So taten’s auch zwei Arnsberger SGV-Mitglieder, die sich
aufmachten, der im letzten Jahr angelegten Streuobstwiese
an der Ruhr einen Besuch abzustatten. Dank der Pflege
durch die das Projekt betreuenden SGV-Mitglieder machten
die Obstbäume einen vitalen und für die Zukunft vielversprechenden
Eindruck – gut Ding braucht Weile …“
Elvira Eberhard, Pressewartin SGV-Abt. Arnsberg
Schon jetzt an
2021 denken!
„Das Coronavirus hat unser Vereinsleben zu ca. 90 Prozent
eingeschränkt. Vereinzelt finden Wanderungen in Kleinstgruppen
statt, Kontakte werden gepflegt über Telefon, E-Mail
und WhatsApp (hauptsächlich Vorstand). Einziger Lichtblick:
Meine Frau und ich haben das Beste aus der Corona-Lage
gemacht und bisher schon sieben Touren für den Wanderplan
2021 vorbereitet.“
Helmut Gleichforst, 1. Vorsitzender SGV-Abt. Recklinghausen
© Tourismus NRW e.V. – K&Q
Ein Blick auf die aktuelle Rechtslage
Handreichung für SGV-Abteilungen und Bezirke in Zeiten der COVID-19-Pandemie
Was aktuell in NRW erlaubt ist und was nicht, darüber gibt die Verordnung zum Schutz vor
Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronaschutzverordnung – CoronaSchVO)
vom 16. April 2020 Auskunft. Diese findet sich auf der Webseite des NRW-
Gesundheitsministeriums unter www.mags.nrw. Die Verordnung gilt bis 3. Mai 2020*.
Für die Zeit danach wird dann auf der Basis der Entwicklung der COVID-19-Pandemie von
Bund und Ländern entschieden, wie es weitergeht.
Im Folgenden hat die SGV-Geschäftsstelle einige Hinweise zu verschiedenen aktuellen Regelungen
und Entwicklungen rund um die COVID-19-Pandemie zusammengetragen. Dabei
ist zu berücksichtigen, dass die SGV-Geschäftsstelle keine Rechtsberatung durchführen
kann und darf.
Wandern in Zeiten von Corona
CORONA AKTUELL – GESAMTVEREIN
Die Handreichung steht in vollem Umfang im internen
Bereich unter https://sgv.de/intern.html zum Download zur
Verfügung. Folgende Themen werden darin behandelt:
1. Organisierte Gruppenwanderungen und sonstige
Veranstaltungen/ SGV-Wanderpläne
2. Erleichterungen im Vereinsrecht
3. Erleichterungen im Insolvenzrecht
4. Erleichterungen im Zivilrecht: hier Miet- und Pachtrecht
5. Soforthilfe z.B. für SGV-Abteilungen mit Vermietung in
Heimen und Hütten
6. Steuern
Erstellt in Kooperation mit dem
Landessportbund NRW und dem
Westfälischen Heimatbund.
Dr. Wolfgang Eckel, Hauptfachwart für Wandern und Freizeit,
gibt Infos, wie die Wanderung trotzdem gelingt
Gerade bei den derzeitigen persönlichen Einschränkungen bieten Wanderungen in die nähere
Umgebung die Möglichkeit, der häuslichen Enge zu entfliehen, mal raus zu kommen, sich zu
erholen und durchzuatmen. Leider mussten auf Abteilungs- und Vereinsebene aufgrund der
aktuellen Entwicklungen rund um die Pandemie vorsorglich alle Wanderveranstaltungen abgesagt
werden. Dieses gilt bis auf Weiteres.
„Sehr viele Mitglieder im SGV gehören zu der Risikogruppe der Älteren, die besonders gefährdet
ist. Problematisch sind dabei nicht die Wanderungen an sich, sondern der Weg dorthin“,
berichtet Hauptwanderwart Wolfgang Eckel. Viele nutzen PKW-Fahrgemeinschaften, Bahn und
Bus, halten sich in Bahnhöfen auf oder besuchen Gaststätten und Restaurants: Orte, an denen
sich viele Menschen aufhalten und daher das Risiko der Ansteckung erhöht ist.
* Stand bei Redaktionsschluss
Dennoch stärkt gerade die Bewegung an der frischen
Luft das Immunsystem, weswegen sich jeder
derzeit so oft es geht in der Natur bewegen sollte.
Jedoch müssen dabei derzeit besondere Regeln*
beachtet werden.
· Wir wandern ausschließlich allein, mit
Personen, die zu unserem Haushalt gehören
(z.B. Partner oder Kinder) oder mit einer
weiteren Wanderfreundin/einem weiteren
Wanderfreund. Größere Gruppen sind leider
nicht erlaubt.
· Wir halten wie in allen anderen Alltagssituationen
zu allen anderen Personen einen Mindestabstand
von 1,5 Metern.
· Wir vermeiden Menschenansammlungen an
beliebten Aussichtspunkten zu Stoßzeiten,
indem wir lieber zu früher oder später Stunde
wandern.
· Wenn wir sehen, dass viele Menschen unterwegs
sind, dann halten wir Abstand, schlagen
vielleicht einen anderen Wanderweg abseits
der üblichen Route ein und sammeln so vielleicht
neue Eindrücke in der näheren Umgebung.
* Stand bei Redaktionsschluss,
Quelle: www.mags.nrw -> rechtliche Regelungen
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