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KreuzundQuer Ausgabe 02-2020

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GESAMTVEREIN – CORONA AKTUELL

Der SGV in Corona-Zeiten

Das Corona-Virus hat auf dramatische Weise von uns allen Besitz ergriffen: im täglichen Leben, im Beruf wie in der Freizeit. Auch unser SGV ist betroffen:

So manche Veranstaltung, so manche Wanderung wie auch Jahreshauptversammlung fielen der Seuche schon zum Opfer und mussten abgesagt werden.

Auch unser Gebirgsfest in Arnsberg und der Deutsche Wandertag in Bad Wildungen können nicht stattfinden.

Wir haben zusammengefasst, was Abteilungsvorstände nun rechtlich beachten müssen – und haben uns überdies im SGV-Land umgehört, wie Abteilungen

kreativ mit der unseligen Krise umgehen. Ein Überblick.

Aktive Abteilungen trotz Corona ...

Nähen statt

Wandern

„Statt gemeinsam Wanderungen

bzw. Radtouren zu unternehmen,

laufen derzeit bei einigen

Vereinsmitgliedern der SGV-Abteilung

Soest die Nähmaschinen

heiß, um für andere Menschen

Atemschutzmasken zu nähen.

Schon nach wenigen Telefonaten

spendeten einige Mitglieder die

erforderlichen Stoffe. Auch die zeitweilig angespannte Versorgungslage bei Befestigungsbändern

konnte trotz Schließung der hiesigen Kurzwarengeschäfte schon nach einigen Tagen

gelöst werden. Ein Aufruf in der Presse war erfolgreich. Bis jetzt konnten schon 200 Masken

gratis verteilt werden, wobei jedes Vereinsmitglied zwei selbstgenähte Atemschutzmasken

abholen konnte. Aber auch Nichtmitglieder wurden berücksichtigt.“

Hans-Peter Luimes, 1. Vorsitzender SGV-Abt. Soest

Abteilungsübergreifende

Zusammenarbeit

„Gemeinsam mit Georg Meisterjahn vom

SGV Endorf haben wir in den letzten Wochen

unser Rettungs-system auf die App ,Hilfe im Wald´

überspielt. Das gibt noch mehr Sicherheit.

Des Weiteren überarbeiten wir zurzeit die Beschriftung

unserer Themenbänke.“

Willi Linn, SGV-Abt. Oeventrop, Kulturwart der

Region Mittleres Sauerland

„Klar Schiff“

rund um die Hütte

„Das Vereinsleben ist bei uns komplett zum

Erliegen gekommen. Das Wanderprogramm ruht

ganz und die Jahreshauptversammlung musste

verlegt werden. Auch unsere musischen Gruppen,

der Seniorentanzkreis und die Gitarren-/Gesangsrunde

pausieren notgedrungen. Ebenso wurden

der Spielenachmittag und der Klöntreff eingestellt.

Lediglich die Gartengruppe, die unsere Außenanlage

in Ordnung hält, trifft sich noch einmal in der

Woche an der frischen Luft.“

Manfred Küchler, 1. Vorsitzender SGV-Abt.

Hordel-Bochum

Bald kann

geerntet

werden …

„Da Wandern

in der Gruppe

aktuell unmöglich

ist, gibt’s dennoch

eine bescheidende

Möglichkeit, zu zweit

und bei Einhaltung

des entsprechenden

Abstands frische Luft

und Sonne zu nutzen.

So taten’s auch zwei Arnsberger SGV-Mitglieder, die sich

aufmachten, der im letzten Jahr angelegten Streuobstwiese

an der Ruhr einen Besuch abzustatten. Dank der Pflege

durch die das Projekt betreuenden SGV-Mitglieder machten

die Obstbäume einen vitalen und für die Zukunft vielversprechenden

Eindruck – gut Ding braucht Weile …“

Elvira Eberhard, Pressewartin SGV-Abt. Arnsberg

Schon jetzt an

2021 denken!

„Das Coronavirus hat unser Vereinsleben zu ca. 90 Prozent

eingeschränkt. Vereinzelt finden Wanderungen in Kleinstgruppen

statt, Kontakte werden gepflegt über Telefon, E-Mail

und WhatsApp (hauptsächlich Vorstand). Einziger Lichtblick:

Meine Frau und ich haben das Beste aus der Corona-Lage

gemacht und bisher schon sieben Touren für den Wanderplan

2021 vorbereitet.“

Helmut Gleichforst, 1. Vorsitzender SGV-Abt. Recklinghausen

© Tourismus NRW e.V. – K&Q

Ein Blick auf die aktuelle Rechtslage

Handreichung für SGV-Abteilungen und Bezirke in Zeiten der COVID-19-Pandemie

Was aktuell in NRW erlaubt ist und was nicht, darüber gibt die Verordnung zum Schutz vor

Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronaschutzverordnung – CoronaSchVO)

vom 16. April 2020 Auskunft. Diese findet sich auf der Webseite des NRW-

Gesundheitsministeriums unter www.mags.nrw. Die Verordnung gilt bis 3. Mai 2020*.

Für die Zeit danach wird dann auf der Basis der Entwicklung der COVID-19-Pandemie von

Bund und Ländern entschieden, wie es weitergeht.

Im Folgenden hat die SGV-Geschäftsstelle einige Hinweise zu verschiedenen aktuellen Regelungen

und Entwicklungen rund um die COVID-19-Pandemie zusammengetragen. Dabei

ist zu berücksichtigen, dass die SGV-Geschäftsstelle keine Rechtsberatung durchführen

kann und darf.

Wandern in Zeiten von Corona

CORONA AKTUELL – GESAMTVEREIN

Die Handreichung steht in vollem Umfang im internen

Bereich unter https://sgv.de/intern.html zum Download zur

Verfügung. Folgende Themen werden darin behandelt:

1. Organisierte Gruppenwanderungen und sonstige

Veranstaltungen/ SGV-Wanderpläne

2. Erleichterungen im Vereinsrecht

3. Erleichterungen im Insolvenzrecht

4. Erleichterungen im Zivilrecht: hier Miet- und Pachtrecht

5. Soforthilfe z.B. für SGV-Abteilungen mit Vermietung in

Heimen und Hütten

6. Steuern

Erstellt in Kooperation mit dem

Landessportbund NRW und dem

Westfälischen Heimatbund.

Dr. Wolfgang Eckel, Hauptfachwart für Wandern und Freizeit,

gibt Infos, wie die Wanderung trotzdem gelingt

Gerade bei den derzeitigen persönlichen Einschränkungen bieten Wanderungen in die nähere

Umgebung die Möglichkeit, der häuslichen Enge zu entfliehen, mal raus zu kommen, sich zu

erholen und durchzuatmen. Leider mussten auf Abteilungs- und Vereinsebene aufgrund der

aktuellen Entwicklungen rund um die Pandemie vorsorglich alle Wanderveranstaltungen abgesagt

werden. Dieses gilt bis auf Weiteres.

„Sehr viele Mitglieder im SGV gehören zu der Risikogruppe der Älteren, die besonders gefährdet

ist. Problematisch sind dabei nicht die Wanderungen an sich, sondern der Weg dorthin“,

berichtet Hauptwanderwart Wolfgang Eckel. Viele nutzen PKW-Fahrgemeinschaften, Bahn und

Bus, halten sich in Bahnhöfen auf oder besuchen Gaststätten und Restaurants: Orte, an denen

sich viele Menschen aufhalten und daher das Risiko der Ansteckung erhöht ist.

* Stand bei Redaktionsschluss

Dennoch stärkt gerade die Bewegung an der frischen

Luft das Immunsystem, weswegen sich jeder

derzeit so oft es geht in der Natur bewegen sollte.

Jedoch müssen dabei derzeit besondere Regeln*

beachtet werden.

· Wir wandern ausschließlich allein, mit

Personen, die zu unserem Haushalt gehören

(z.B. Partner oder Kinder) oder mit einer

weiteren Wanderfreundin/einem weiteren

Wanderfreund. Größere Gruppen sind leider

nicht erlaubt.

· Wir halten wie in allen anderen Alltagssituationen

zu allen anderen Personen einen Mindestabstand

von 1,5 Metern.

· Wir vermeiden Menschenansammlungen an

beliebten Aussichtspunkten zu Stoßzeiten,

indem wir lieber zu früher oder später Stunde

wandern.

· Wenn wir sehen, dass viele Menschen unterwegs

sind, dann halten wir Abstand, schlagen

vielleicht einen anderen Wanderweg abseits

der üblichen Route ein und sammeln so vielleicht

neue Eindrücke in der näheren Umgebung.

* Stand bei Redaktionsschluss,

Quelle: www.mags.nrw -> rechtliche Regelungen

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