Bericht aus dem Gemeinderat Juni 2020
Bericht der FPÖ Fraktion aus der letzten Gemeinderatssitzung im Juni 2020
Bericht der FPÖ Fraktion aus der letzten Gemeinderatssitzung im Juni 2020
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Die Frage nach einem Tourismuskonzept für Fahrradtouristen wurde leider im
Rahmen der Bürgermeisteranfragenbeantwortung nicht beantwortet.
Hoffentlich werden die durch GR Unger angesprochenen Fördertöpfe des
Klimaschutzministeriums im Rahmen der dortigen bundesweiten
Fahrradoffensive (40 Millionen Euro) durch die Gemeinde angefragt und die
Aufforderung des Ministeriums „Nutzen Sie dieses Angebot, um
radfahrfreundliche Rahmenbedingungen in ihrer Gemeinde zu
schaffen“ angenommen. Durch GR Unger wurde darauf hingewiesen, dass das
Land Burgenland leider die Förderaktion für Elektrofahrräder eingestellt hat,
aber nach wie vor den Bau von Ladestationen fördert. Wir hoffen, dass es auch
hier zu einem Zugriff auf diesen Fördertopf kommt. Abschließend wurde durch
GR Unger auch der nicht zufriedenstellende Zustand des Fahrradweges von
St. Margarethen Richtung Ungarn angesprochen. Auf Grund des starken
Verkehrsaufkommens auf dieser Bundesstraße ist es ein gefährliches
Unterfangen für Radfahrer und vor allem mit Kindern diesen Fahrradweg zu
nutzen. Leider herrscht hier seit Jahren „Stillstand“ im zuständigen SPÖ
geführten Bundesland. Die Verantwortung dazu liegt eindeutig beim Land.
Die FPÖ hofft auf eine baldige Umsetzung der Errichtung von Ladestationen für
Elektrofahrräder und möglicher Weise im Herbst auf die Präsentation eines
Tourismuskonzepts der Verantwortlichen. Wir müssen den Tourismus für St.
Margarethen wieder ankurbeln, dies zeigen auch die aktuellen sinkenden
Nächtigungszahlen (bvz.at) von -58,9 %. Von 931 im Jahr 2019 sanken die
Nächtigungen 2020 auf 383. Aufruf der FPÖ - Holen wir uns die
Fahrradtouristen nach St. Margarethen.
FPÖ Bürgermeisteranfrage Nr 2/2020 (Link zur Anfrage zum Nachlesen)
https://drive.google.com/file/d/1lTYRLg24jEgNl_XAwn0X1t2MFSJ08yfD/vie
w?usp=sharing
Betreff: Burgenländische Heizungs- und Klimaanlagenverordnung
2019
Für Produkte wie Festbrennstoffkessel für die Raumheizung und/oder
Warmwasserbereitung, die in den Geltungsbereich der Verordnung
2015/1189/EU fallen, gelten die Anforderungen gemäß Art. 8 dieser
Verordnung für das Inverkehrbringen und die Inbetriebnahme hinsichtlich des
Raumheizungs- Jahresnutzungsgrades sowie hinsichtlich des Ausstoßes von
Staub, gasförmigen organischen Verbindungen, Kohlenmonoxid und
Stickstoffoxiden ab 1. Jänner 2020!
Lesen Sie dazu bitte unsere gesamte Anfrage die alles zusammenfasst über den
angeführten Link. Alle Wohnsitze in St. Margarethen mit Feuerbeheizung und
größeren Klimaanlagen sind davon betroffen. Grundlage dafür ist ein
umfangreiches und komplexes 108-seitiges Landesgesetz welches auf Grundlage
einer EU-Gesetzgebung umgesetzt werden musste. Download des Gesetzes für
Interessierte hier:
https://drive.google.com/file/d/1HCrh3vTRBJX28Nn9aU7znblf8iyiEKER/vie
w?usp=sharing