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Bericht aus dem Gemeinderat Juni 2020

Bericht der FPÖ Fraktion aus der letzten Gemeinderatssitzung im Juni 2020

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Die Frage nach einem Tourismuskonzept für Fahrradtouristen wurde leider im

Rahmen der Bürgermeisteranfragenbeantwortung nicht beantwortet.

Hoffentlich werden die durch GR Unger angesprochenen Fördertöpfe des

Klimaschutzministeriums im Rahmen der dortigen bundesweiten

Fahrradoffensive (40 Millionen Euro) durch die Gemeinde angefragt und die

Aufforderung des Ministeriums „Nutzen Sie dieses Angebot, um

radfahrfreundliche Rahmenbedingungen in ihrer Gemeinde zu

schaffen“ angenommen. Durch GR Unger wurde darauf hingewiesen, dass das

Land Burgenland leider die Förderaktion für Elektrofahrräder eingestellt hat,

aber nach wie vor den Bau von Ladestationen fördert. Wir hoffen, dass es auch

hier zu einem Zugriff auf diesen Fördertopf kommt. Abschließend wurde durch

GR Unger auch der nicht zufriedenstellende Zustand des Fahrradweges von

St. Margarethen Richtung Ungarn angesprochen. Auf Grund des starken

Verkehrsaufkommens auf dieser Bundesstraße ist es ein gefährliches

Unterfangen für Radfahrer und vor allem mit Kindern diesen Fahrradweg zu

nutzen. Leider herrscht hier seit Jahren „Stillstand“ im zuständigen SPÖ

geführten Bundesland. Die Verantwortung dazu liegt eindeutig beim Land.

Die FPÖ hofft auf eine baldige Umsetzung der Errichtung von Ladestationen für

Elektrofahrräder und möglicher Weise im Herbst auf die Präsentation eines

Tourismuskonzepts der Verantwortlichen. Wir müssen den Tourismus für St.

Margarethen wieder ankurbeln, dies zeigen auch die aktuellen sinkenden

Nächtigungszahlen (bvz.at) von -58,9 %. Von 931 im Jahr 2019 sanken die

Nächtigungen 2020 auf 383. Aufruf der FPÖ - Holen wir uns die

Fahrradtouristen nach St. Margarethen.

FPÖ Bürgermeisteranfrage Nr 2/2020 (Link zur Anfrage zum Nachlesen)

https://drive.google.com/file/d/1lTYRLg24jEgNl_XAwn0X1t2MFSJ08yfD/vie

w?usp=sharing

Betreff: Burgenländische Heizungs- und Klimaanlagenverordnung

2019

Für Produkte wie Festbrennstoffkessel für die Raumheizung und/oder

Warmwasserbereitung, die in den Geltungsbereich der Verordnung

2015/1189/EU fallen, gelten die Anforderungen gemäß Art. 8 dieser

Verordnung für das Inverkehrbringen und die Inbetriebnahme hinsichtlich des

Raumheizungs- Jahresnutzungsgrades sowie hinsichtlich des Ausstoßes von

Staub, gasförmigen organischen Verbindungen, Kohlenmonoxid und

Stickstoffoxiden ab 1. Jänner 2020!

Lesen Sie dazu bitte unsere gesamte Anfrage die alles zusammenfasst über den

angeführten Link. Alle Wohnsitze in St. Margarethen mit Feuerbeheizung und

größeren Klimaanlagen sind davon betroffen. Grundlage dafür ist ein

umfangreiches und komplexes 108-seitiges Landesgesetz welches auf Grundlage

einer EU-Gesetzgebung umgesetzt werden musste. Download des Gesetzes für

Interessierte hier:

https://drive.google.com/file/d/1HCrh3vTRBJX28Nn9aU7znblf8iyiEKER/vie

w?usp=sharing

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