09.09.2020 Aufrufe

Zwölf Vorsorgefakten auf einen Schlag

Pax hat in Kooperation mit der Neuen Zürcher Zeitung eine Artikelsammlung zur beruflichen und privaten Vorsorge verwirklicht. Das Thema der diesjährigen Sammlung sind die Finanzen in der dritten Lebensphase. Holen Sie sich die interessanten Informationen hier.

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ter. Die Erwerbstätigenquote von Personen<br />

im Alter von 65 bis 69 Jahren liegt laut<br />

der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit<br />

und Entwicklung bei 22,9%.<br />

Ein anderes Berufsleben<br />

Dabei muss den Arbeitnehmern aber bewusst<br />

sein, dass sowohl die Beschäftigung<br />

an sich als auch die Suche und Bewerbung<br />

für eine neue Stelle nicht mehr gleich aussehen<br />

wie im «normalen» Berufsleben.<br />

Eine Ausnahme ist, wenn man vom bisherigen<br />

Arbeitgeber weiterbeschäftigt wird<br />

– vielleicht auch mit einem reduzierten<br />

Pensum.<br />

«Auf eine Stelle, die in der Zeitung oder<br />

im Internet ausgeschrieben ist, <strong>auf</strong> die sich<br />

Dutzende Personen bewerben, hat eine<br />

über 60-jährige Person kaum eine Chance»,<br />

sagt Regula Hunziker von der L<strong>auf</strong>bahnberatung<br />

Perspectiv in Uster. Je älter man<br />

werde, desto wichtiger seien das persönliche<br />

Netzwerk und ehemalige Arbeitgeber.<br />

Wer Hilfe sucht für eine Weiterbeschäftigung<br />

im Ruhestand, wendet sich mit<br />

Vorteil an <strong>einen</strong> <strong>auf</strong> diese Thematik spezialisierten<br />

Berater. Man habe kaum Erfahrung<br />

mit diesem Segment, erklärt ein<br />

Mitarbeiter der L<strong>auf</strong>bahnberatung des<br />

Kantons Zürich.<br />

«Die finanzielle Abgeltung der Arbeit<br />

ist ein grosses Thema, auch wenn der Pensionär<br />

das Einkommen gar nicht benötigt»,<br />

sagt Hunziker. Geld werde mit Anerkennung<br />

gleichgesetzt. Es sei jeweils ein grosser<br />

Aufwand, die Belohnung für die Arbeit<br />

«<strong>auf</strong> eine andere Schiene zu bringen».<br />

Hunziker fragt ihre Kunden jeweils: «Lassen<br />

Sie das Geld weg, was möchten Sie<br />

dann tun?» Dabei gehe es auch darum, herauszufinden,<br />

was einem bisher gefehlt hat<br />

und welche Fähigkeiten man bisher nicht<br />

im Beruf einsetzen konnte.<br />

So möchte vielleicht ein Maschinenbauer<br />

mehr mit Menschen zu tun haben<br />

und Kinder betreuen und eine Mathematikerin<br />

älteren Leuten das Smartphone in<br />

Kursen näherbringen. Oft sind Sportvereine<br />

oder andere Institutionen froh, wenn<br />

sich Freiwillige um Buchhaltung und Organisatorisches<br />

kümmern. Eine Auswahl<br />

von Freiwilligenarbeit findet sich etwa <strong>auf</strong><br />

der Website benevol.ch. Freiwilligenarbeit<br />

wird oft mit nichtmonetären Leistungen<br />

wie gemeinsamen Ausflügen, Essen usw.<br />

abgegolten.<br />

AHV-Rente <strong>auf</strong>schieben?<br />

Wer jedoch noch etwas dazuverdienen<br />

will, muss Vorkenntnisse und Erfahrungen<br />

mitbringen. Viele Tätigkeiten für Pensionierte<br />

finden sich in den Bereichen Gesundheit,<br />

Pädagogik und Informatik. Oft<br />

muss man sich dar<strong>auf</strong> einstellen, dass man<br />

«nur» <strong>auf</strong> Abruf arbeiten kann, etwa an<br />

der Kasse bei einem Bäcker, wenn das<br />

Kunden<strong>auf</strong>kommen besonders gross ist.<br />

Bei der Erwerbstätigkeit nach Erreichen<br />

des AHV-Alters sind gewisse Regeln zu<br />

beherzigen. Sonst droht ein grosser Teil des<br />

erzielten zusätzlichen Einkommens durch<br />

Steuern «<strong>auf</strong>gefressen» zu werden.<br />

Personen, die nach dem Erreichen des<br />

Rentenalters weiterarbeiten, sind oftmals<br />

nicht <strong>auf</strong> die AHV-Rente angewiesen. Aus<br />

steuerlicher Sicht kann dann deren Aufschub<br />

sinnvoll sein. Wird das ordentliche<br />

Rentenalter erreicht, kann der Bezug der<br />

AHV mindestens um ein und höchstens<br />

um fünf Jahre <strong>auf</strong>geschoben werden. Dadurch<br />

erhöht sich die AHV-Rente lebenslang.<br />

In einem Merkblatt der Informationsstelle<br />

AHV/IV sind die entsprechenden<br />

Zuschläge <strong>auf</strong>gelistet, nach einem Jahr<br />

sind es 5,2%, nach fünf Jahren 31,5%.<br />

Auf die Aufschubdauer muss man sich<br />

nicht im Voraus festlegen. Bis spätestens<br />

ein Jahr nach dem Erreichen des ordentlichen<br />

Rentenalters ist der Aufschub anzumelden.<br />

Eine Aufschuberklärung wird von<br />

der AHV-Ausgleichskasse bestätigt. Mit<br />

dem entsprechenden Formular <strong>auf</strong> der<br />

AHV/IV-Website kann die Rente nach<br />

dem Aufschub beantragt werden.<br />

Die AHV/IV/EO-Beiträge werden<br />

auch nach Erreichen des Pensionsalters<br />

vom Lohn abgezogen, haben nun aber k<strong>einen</strong><br />

Einfluss mehr <strong>auf</strong> die Rentenhöhe.<br />

Diese Abgaben müssen jeweils nur <strong>auf</strong> den<br />

Teil des Lohnes entrichtet werden, der den<br />

Freibetrag von 1400 Franken pro Monat<br />

übersteigt. Dieser Freibetrag gilt für jedes<br />

einzelne Arbeitsverhältnis, das der Pensionär<br />

eingeht; die Beitragspflicht gegenüber<br />

der Arbeitslosenversicherung (ALV) entfällt<br />

jedoch.<br />

Bei manchen Pensionskassen ist kein<br />

Aufschub möglich, und beim Eintritt des<br />

ordentlichen Rentenalters muss die Rente<br />

bzw. die Kapitalauszahlung bezogen werden.<br />

Ermöglicht die Vorsorgeeinrichtung<br />

aber, dass Erwerbstätige im Rentenalter<br />

die berufliche Vorsorge fortführen, muss<br />

der Pensionär eine Lagebeurteilung vornehmen.<br />

Die meisten Pensionskassen haben<br />

in den vergangenen Jahren wegen sehr<br />

tiefer Zinsen an den Kapitalmärkten und<br />

der demografischen Entwicklung ihre Umwandlungssätze<br />

gesenkt – und es besteht<br />

aus Versichertensicht die Gefahr, dass es<br />

zu weiteren Senkungen kommt.<br />

Finanziell kein Zugewinn<br />

Der Umwandlungssatz setzt den Anteil<br />

vom angesparten Vermögen fest, den die<br />

Pensionskasse als jährliche Rente auszahlt.<br />

Eine Senkung des Umwandlungssatzes<br />

kommt einer Rentenkürzung gleich. So<br />

kann der extreme Fall eintreten, dass sich<br />

eine Erwerbstätigkeit nach Erreichen des<br />

AHV-Alters finanziell schlicht nicht mehr<br />

lohnt.<br />

Es gilt also abzuschätzen, wie die Lage<br />

der Vorsorgeeinrichtung ist und ob weitere<br />

Senkungen des Umwandlungssatzes bereits<br />

absehbar sind. Ausserdem gilt es zu<br />

klären, ob freiwillige Einzahlungen in die<br />

Pensionskasse nach dem Erreichen des<br />

AHV-Alters möglich sind.<br />

Varianten anfordern<br />

«Man muss auch berücksichtigen, dass der<br />

Umwandlungssatz durch die zusätzlichen<br />

Jahre leicht erhöht wird», sagt ein Pensionskassen-Spezialist.<br />

Man solle seine<br />

Vorsorgeeinrichtung fragen, ob sie einem<br />

die verschiedenen Szenarien durchrechne,<br />

«seriöse Pensionskassen werden dies machen».<br />

Der Versicherte könne nicht abschätzen,<br />

ob eine Vorsorgeeinrichtung in<br />

einigen Jahren den Satz anpasse. «Das ist<br />

<strong>auf</strong> einige Monate möglich, wenn die<br />

Kasse dies bereits angekündigt hat», fügt<br />

er an.<br />

In die steuerlich begünstigte Vorsorge<br />

der Säule 3a können Männer bis zum Alter<br />

von 70 und Frauen bis zum Alter von<br />

69 Jahren einzahlen, wenn sie nach Erreichen<br />

des Pensionsalters weiterarbeiten.<br />

Wer nach der Pensionierung beim bisherigen<br />

Arbeitgeber als Berater tätig bleibt,<br />

hat die Möglichkeit, den Betrag für selbständig<br />

Erwerbende einzuzahlen. Das sind<br />

20% des Nettoeinkommens oder nach<br />

heutigem Stand ein Maximalbetrag von<br />

34 128 Franken.<br />

Ein weiterer Vorteil des längeren bezahlten<br />

Arbeitens ist, dass man dann ein<br />

grösseres Zeitfenster hat, um die Gelder<br />

aus den verschiedenen Töpfen – also beispielsweise<br />

Pensionskasse, Säule 3a oder<br />

Freizügigkeitsgelder – gestaffelt zu beziehen.<br />

Allerdings weisen Experten dar<strong>auf</strong><br />

hin, dass die Steuerämter in den vergangenen<br />

Jahren die Praxis verschärft haben.<br />

www.nzz.ch/ld.1552701

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