steueranwaltsmagazin 3 /2011 - Wagner-Joos Rechtsanwälte
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� Veranstaltungen<br />
Veranstaltungen<br />
12. Steueranwalt International<br />
Steueranwalt International am 6. und 7. Mai<br />
<strong>2011</strong> auf Mallorca – Neues Konzept<br />
Die in den vergangenen Jahren an drei Tagen durchgeführte<br />
Veranstaltung wurde neu konzipiert und gekürzt:<br />
Der Einführungsteil entfiel. Die im Internationalen Steuerrecht<br />
bereits erfahrenen Teilnehmer erhielten am Freitag<br />
und Samstagmorgen in zehn Stunden im Rahmen von sieben<br />
Vorträgen aktuelle, vertiefte Kenntnisse zu ausgewählten<br />
Spezialthemen des Internationalen Steuerrechts.<br />
Themen<br />
Mit dem „Steuerstreit um § 160 AO“ und den damit verbundenen<br />
„Problemen der Benennung von Zahlungsempfängern“<br />
eröffnete Dr. Martin Wulf, Rechtsanwalt und Fachanwalt<br />
für Steuerrecht, Streck Mack Schwedhelm, Berlin und<br />
Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Steuerrecht das Seminar.<br />
Nach der einfach klingenden Regelung des § 160 AO<br />
muß ein Steuerpflichtiger, der die steuerliche Berücksichtigung<br />
von Ausgaben anstrebt, der Finanzbehörde auf deren<br />
Verlangen die Gläubiger oder Empfänger genau benennen.<br />
Zweck der Vorschrift ist, Steuerausfälle zu verhindern. Erfüllt<br />
der Steuerpflichtige die Anforderungen an ihn nicht,<br />
haftet er im Ergebnis für fremde Steuerschulden, wenn er<br />
seinen Zahlungsempfänger nicht richtig benennt. In der<br />
richtigen Benennung des Zahlungsempfängers liegt die<br />
praktische Schwierigkeit. Es kommt immer wieder vor, daß<br />
der Zahlungsempfänger falsche Angaben macht. Die Empfängerbenennung<br />
ist daher oft Gegenstand von Betriebsprüfungen<br />
und Steuerfahndungsverfahren.<br />
Die „Praktischen Probleme bei Verrechnungspreisen“ beschäftigen<br />
Unternehmen, Rechtsprechung, BMF und Gesetzgebung<br />
regelmäßig nicht erst seit dem Jahr 2001. Durch<br />
die Unternehmensteuerreform 2008 erhielten die Verrechnungspreise<br />
aufgrund der umfangreichen Neuregelung im<br />
§ 1 AStG eine neue Bedeutung. Um die Anwendung zu erleichtern,<br />
wurden inzwischen eine Rechtsverordnung zur<br />
Funktionsverlagerung, das EU-Umsetzungsgesetz mit der<br />
Neufassung des § 1 Abs. 3 Sätze 9 und 10 AStG, die Verwaltungsgrundsätze<br />
Funktionsverlagerung (22. 07. 2010)<br />
und das BMF-Schreiben zu Teilwertabschreibungen und<br />
§ 1 AStG vom 29. 03. <strong>2011</strong> erlassen.<br />
Prof. Dr. Bert Kaminski, Helmut-Schmidt-Universität-Universität<br />
der Bundeswehr Hamburg, stellte im Rahmen der<br />
Grundlagen den Ansatz der Diskussionen über die Verrechnungspreise<br />
und die Folgen von Korrekturen der Verrechnungspreise<br />
dar, wenn der Fremdvergleichsgrundsatz bei der<br />
Gestaltung der Verrechnungspreise nicht eingehalten wird.<br />
Im folgenden setzte er sich kritisch mit den Auswirkungen<br />
des aktuellen Urteils des EuGH vom 21. 01. 2010 in der<br />
Rechtssache SGI, Az. C-311/08, zur grenzüberschreitenden<br />
Nutzungsüberlassung im Rahmen des § 1 AStG auseinander<br />
(IStR 2010, 114). Die Behandlung von unzureichenden Dokumentationen<br />
und die Aufdeckung von Fehlern in der Vergangenheit<br />
spielen bei der Berichtigung von Steuererklärungen<br />
gemäß § 153 AO eine wichtige Rolle und führen zur Festsetzung<br />
eines Verzögerungsgeldes gemäß § 146 Abs. 2 b AO.<br />
Wie „Die Zukunft von verschwiegenem Auslandsvermögen“<br />
aussieht, erfuhren die Teilnehmer von Sebastian Korts,<br />
Rechtsanwalt, MBA, m.I.Tax, Fachanwalt für Steuerrecht,<br />
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht. Herr Korts<br />
konzentrierte sich auf Vermögen und dessen Erträge, die<br />
sich auf Bankkonten in der Schweiz und in Liechtenstein<br />
befinden und entweder noch dem Steuerpflichtigen (Erblasser)<br />
zuzuordnen sind oder bereits von den Erben erworben<br />
wurden. Für die Besteuerung ist zunächst die Festsetzungsverjährung<br />
unter Beachtung der Anlauf- und Ablaufhemmung<br />
zu prüfen. Im Falle der Steuerhinterziehung tritt Verjährung<br />
erst nach zehn Jahren ein. Hier lag der Schwerpunkt<br />
des Vortrags auf den Pflichten des Erben. Daneben ist die<br />
strafrechtliche Verjährung zu beachten. Schon die unterlassene<br />
Anzeige kann als Steuerhinterziehung oder zumindest<br />
als leichtfertige Steuerverkürzung angesehen werden, wenn<br />
dieses Verschweigen dafür kausal ist, daß die Steuer entweder<br />
nicht oder nicht in voller Höhe festgesetzt wird.<br />
Die jüngsten Vereinbarungen der Bundesrepublik<br />
Deutschland mit der Schweiz und Liechtenstein im Rahmen<br />
von Abkommen über den Informationsaustausch in<br />
Steuersachen aus den Jahren 2009 und 2010 wurden vorgestellt.<br />
Außerdem wies er auf die neue EU-Richtlinie<br />
<strong>2011</strong>/16/EU des Rates vom 15. 02. <strong>2011</strong> über die Zusammenarbeit<br />
der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung<br />
und zur Aufhebung der Richtlinie 77/799/EWG<br />
hin, die am 15. 02. <strong>2011</strong> im Amtsblatt der EU veröffentlicht<br />
wurde und damit bereits in Kraft getreten ist.<br />
In seinem Bericht über die „Aktuellen Entwicklungen<br />
des europäischen Steuerrechts – Teil I“ widmete sich Dr. Klaus<br />
von Brocke, Rechtsanwalt, Partner bei Ernst & Young München,<br />
der aktuellen Rechtsprechung des EuGH. Seinen Ausführungen<br />
zu den Grundlagen folgten Informationen über<br />
„europarechtliche Tendenzen“ und aktuelle Themen wie<br />
„Sanierungsklausel“, „Verlustberücksichtigung über die<br />
Grenze“, „Steuerentstrickung“, „Kapitalertragsteuererstattung“<br />
und „gewerbesteuerliche Hinzurechnung“. Danach<br />
stellte er den völlig neuen Vorschlag der EU vom 16. 03. <strong>2011</strong><br />
für eine Richtlinie zur Schaffung einer gemeinsamen kon-<br />
102 <strong>steueranwaltsmagazin</strong> 3/<strong>2011</strong>