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Leben & Arbeiten Spessart und Alpen - UNUS - Unternehmer ...

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unus IV/2012<br />

ratgeber<br />

VIP News <strong>und</strong><br />

gekaufte Facebook-Fre<strong>und</strong>e<br />

Eine angebliche Frau „Mareike van de Zandberg“ versendet<br />

unter der E-Mail-Adresse „info@facebooknews.ch“<br />

Angebote zur Erstellung eines rechtssicheren<br />

Impressums für Facebook als eigenständige Application<br />

(App) <strong>und</strong> eine Verlinkung des Impressums in der<br />

Infobox. Das Angebot wirft Zweifel auf – nicht zuletzt<br />

aufgr<strong>und</strong> des „Geschenks“ von 500 neuen Facebook-<br />

Fre<strong>und</strong>en.<br />

Für den angebotenen „Service“ sollen Kosten in Höhe<br />

von einmalig 487,00 Euro netto anfallen. Dieses Angebot<br />

gelte bis zum 15. Dezember 2012, danach koste die<br />

Leistung 687,00 Euro netto. Gekrönt wird das Angebot<br />

mit dem Versprechen, 500 neue Facebook Fre<strong>und</strong>e geschenkt<br />

zu bekommen.<br />

Die Erstellung eines „rechtssicheren Impressums“ stellt<br />

eine rechtsberatende Tätigkeit nach Rechtsberatungsgesetz<br />

dar, was jedoch in der E-Mail fälschlicherweise<br />

bestritten wird. Eine ordnungsgemäße E-Mail-Signatur,<br />

die die Herkunft des Angebots überprüfbar machen<br />

könnte, weist das Angebot nicht auf.<br />

Vorsicht ist geboten, da jeder Facebook-Nutzer die Verlinkung<br />

des eigenen Impressums in der Infobox unschwer<br />

selbst vornehmen kann <strong>und</strong> die Domain „facebook-news.ch“<br />

auf eine „Info-Service Schweiz AG“<br />

als Domaininhaberin eingetragen ist, die in dem offiziellen<br />

Zentralen Firmenindex (www.zefix.ch) des Eidgenössischen<br />

Amts für das Handelsregister gar nicht auftaucht.<br />

Sollte auf die Zahlung des aufgerufenen Preises<br />

keine Leistung erfolgen, dürfte es schwer, wenn nicht<br />

unmöglich sein, das Geld zurückzuverlangen.<br />

Auch das Kaufen von Facebook-Fre<strong>und</strong>en ist rechtlich<br />

bedenklich. Thomas Schwenke, Rechtsanwalt mit Fachgebiet<br />

Social Media, bezeichnet Fre<strong>und</strong>e-Käufe sogar<br />

als „irreführende Werbung“. Durch manipulierte Fan-<br />

Zahlen würden Verbraucher getäuscht <strong>und</strong> Mitbewerber<br />

beeinträchtig. „Wer Fans kauft, riskiert eine Abmahnung<br />

von Mitbewerbern <strong>und</strong> Wettbewerbszentralen“,<br />

sagt er klipp <strong>und</strong> klar in einem Interview mit der<br />

FAZ. Inzwischen schreitet auch Facebook gegen gekaufte<br />

„Likes“ ein. Abgesehen von der rechtlichen Komponente<br />

ist das Kaufen von Facebook-Fre<strong>und</strong>en von der<br />

Werbewirkung her höchst zweifelhaft.<br />

Die Werbewirtschaft geht davon aus, dass jeder Fan einer<br />

Seite ein eigener Werbeträger ist. Immer wenn auf<br />

einer Fanseite Neuigkeiten eingestellt werden, erhält der<br />

Fan automatisch die neuen Inhalte. Drückt jemand dann<br />

den „Gefällt-mir-Button“, sehen dies alle Fre<strong>und</strong>e. Die<br />

Neugierigen unter den Fre<strong>und</strong>en klicken möglicherweise<br />

auf den Link, der zur Fanpage führt. Sind die Fre<strong>und</strong>e<br />

vom Angebot ebenfalls so angetan, drücken auch sie<br />

den „Like-Button“. Folge: Möglicherweise noch mehr<br />

Fre<strong>und</strong>e. Sind diese Fans allerdings gekaufte, auf Facebook<br />

inaktive „Leichen“, verpufft der oben beschriebene<br />

Mechanismus völlig wirkungslos.<br />

So berichtete die Kölner Agentur für digitales <strong>und</strong> interaktives<br />

Marketing Dom der FAZ, dass von ihr zu Testzwecken<br />

gekaufte 1.000 Facebookfre<strong>und</strong>e überwiegend aus<br />

Albanien kamen <strong>und</strong> der Werbeeffekt nahe null lag.<br />

Jeder <strong>Unternehmer</strong>, der von info@facebook-news.ch<br />

angeschrieben wird, sollte genau prüfen, ob er dieses<br />

Angebot wirklich annehmen will <strong>und</strong> sollte bei geforderten<br />

Vorkassezahlungen nicht unüberlegt handeln.<br />

Michael Kekelj <strong>und</strong> Axel Heise<br />

De-Mail – ist die Zukunft<br />

des Briefes elektronisch?<br />

Mit der De-Mail ist es möglich, Nachrichten <strong>und</strong> Dokumente<br />

über das Internet vertraulich, sicher <strong>und</strong><br />

nachweisbar zu versenden <strong>und</strong> zu empfangen. Ziel ist<br />

es, damit den elektronischen Nachfolger zum Brief zu<br />

etablieren.<br />

Auch bei der De-Mail gibt es ein „Einschreiben“ oder<br />

eine „Versandbestätigung“. Damit ist es möglich zu<br />

belegen, dass die Dokumente rechtzeitig <strong>und</strong> unverfälscht<br />

eingereicht wurden.<br />

Die Nachfrage<br />

nach dem Mail-<br />

Dienst ist angeblich<br />

hoch: Schon vor<br />

dem Start hatten<br />

sich weit mehr als<br />

eine Million Menschen<br />

bei den Anbietern<br />

eine De-<br />

Mail-Adresse reserviert.<br />

Die Zahl der<br />

Unternehmen, die<br />

den Dienst zukünftig<br />

einführen wollen,<br />

ist bereits fünfstellig.<br />

Dazu gehören<br />

vor allem Banken<br />

<strong>und</strong> Versicherungen.<br />

Im Kontakt mit Behörden kann diese frei entscheiden,<br />

welcher Art der Zustellung eines Dokuments sie sich<br />

bedient. Eine Vorgabe oder gar ein Zwang, De-Mails<br />

den Vorzug zu geben, ist weder gesetzlich normiert<br />

noch derzeit als Gesetzesvorlage in der Diskussion.<br />

Das Bayerische Verwaltungszustellungs- <strong>und</strong> Vollstreckungsgesetz<br />

(VwZVG) sieht nur dann eine Verpflichtung<br />

der Behörde zur elektronischen Zustellung vor,<br />

„wenn auf Gr<strong>und</strong> einer Rechtsvorschrift ein Verfahren<br />

auf Verlangen des Empfängers in elektronischer Form<br />

abgewickelt wird. Für die Übermittlung ist das Dokument<br />

mit einer qualifizierten elektronischen Signatur<br />

nach dem Signaturgesetz zu versehen“.<br />

Eine Ausweitung solcher „Rechtsvorschriften“ ist bislang<br />

noch nicht ersichtlich, eine „qualifizierte elek-<br />

tronische Signatur“ ist mit einer De-Mail gerade noch<br />

nicht verb<strong>und</strong>en. Sie muss erst mittels Kartenleser <strong>und</strong><br />

Signaturkarte der De-Mail angehängt werden. Diese<br />

Technik zur qualifizierten elektronischen Signatur ist<br />

bei den Behörden wohl in der Fläche noch nicht <strong>und</strong> sicher<br />

nicht bei jedem Sachbearbeiter vorhanden.<br />

Voraussetzung für die Nutzung von De-Mail ist, dass<br />

sich sowohl Sender als auch Empfänger registrieren<br />

<strong>und</strong> eindeutig identifizieren.<br />

De-Mail-<br />

K<strong>und</strong>en der Telekom<br />

können sich<br />

zum Beispiel in<br />

einem der 750 Telekom<br />

Shops oder<br />

in Hermes-Paketshops<br />

mit ihremPersonalausweis<br />

registrieren.<br />

Die Übertragung<br />

der persönlichen<br />

Daten kann mit<br />

dem neuen Personalausweis<br />

(nPA)<br />

auch elektronisch<br />

erfolgen. Nach erfolgreicherÜberprüfung<br />

wird ein Zugang mit eigenem Postfach eingerichtet<br />

<strong>und</strong> freigeschaltet. Registrierung <strong>und</strong> Einrichtung<br />

des Kontos sowie der Empfang von De-Mails sind bei<br />

der Telekom kostenlos.<br />

Fazit:<br />

Da derzeit kein Bürger oder Unternehmen verpflichtet<br />

werden kann, eine De-Mail-Adresse<br />

vorzuhalten <strong>und</strong> ein Gesetzesentwurf in diese<br />

Richtung derzeit nicht in Sicht ist, wird sich die<br />

Verbreitung von De-Mail zunächst auf die Kommunikation<br />

zwischen großen Unternehmen der<br />

Banken- <strong>und</strong> Versicherungswirtschaft beschränken.<br />

Sollte für KMU bereits jetzt Interesse an<br />

De-Mails bestehen, wäre wohl derzeit die Telekom<br />

Deutschland GmbH der geeignetste Ansprechpartner<br />

für eine Rahmenvereinbarung.<br />

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unus IV/2012

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