Leben & Arbeiten Spessart und Alpen - UNUS - Unternehmer ...
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unus IV/2012<br />
ratgeber<br />
VIP News <strong>und</strong><br />
gekaufte Facebook-Fre<strong>und</strong>e<br />
Eine angebliche Frau „Mareike van de Zandberg“ versendet<br />
unter der E-Mail-Adresse „info@facebooknews.ch“<br />
Angebote zur Erstellung eines rechtssicheren<br />
Impressums für Facebook als eigenständige Application<br />
(App) <strong>und</strong> eine Verlinkung des Impressums in der<br />
Infobox. Das Angebot wirft Zweifel auf – nicht zuletzt<br />
aufgr<strong>und</strong> des „Geschenks“ von 500 neuen Facebook-<br />
Fre<strong>und</strong>en.<br />
Für den angebotenen „Service“ sollen Kosten in Höhe<br />
von einmalig 487,00 Euro netto anfallen. Dieses Angebot<br />
gelte bis zum 15. Dezember 2012, danach koste die<br />
Leistung 687,00 Euro netto. Gekrönt wird das Angebot<br />
mit dem Versprechen, 500 neue Facebook Fre<strong>und</strong>e geschenkt<br />
zu bekommen.<br />
Die Erstellung eines „rechtssicheren Impressums“ stellt<br />
eine rechtsberatende Tätigkeit nach Rechtsberatungsgesetz<br />
dar, was jedoch in der E-Mail fälschlicherweise<br />
bestritten wird. Eine ordnungsgemäße E-Mail-Signatur,<br />
die die Herkunft des Angebots überprüfbar machen<br />
könnte, weist das Angebot nicht auf.<br />
Vorsicht ist geboten, da jeder Facebook-Nutzer die Verlinkung<br />
des eigenen Impressums in der Infobox unschwer<br />
selbst vornehmen kann <strong>und</strong> die Domain „facebook-news.ch“<br />
auf eine „Info-Service Schweiz AG“<br />
als Domaininhaberin eingetragen ist, die in dem offiziellen<br />
Zentralen Firmenindex (www.zefix.ch) des Eidgenössischen<br />
Amts für das Handelsregister gar nicht auftaucht.<br />
Sollte auf die Zahlung des aufgerufenen Preises<br />
keine Leistung erfolgen, dürfte es schwer, wenn nicht<br />
unmöglich sein, das Geld zurückzuverlangen.<br />
Auch das Kaufen von Facebook-Fre<strong>und</strong>en ist rechtlich<br />
bedenklich. Thomas Schwenke, Rechtsanwalt mit Fachgebiet<br />
Social Media, bezeichnet Fre<strong>und</strong>e-Käufe sogar<br />
als „irreführende Werbung“. Durch manipulierte Fan-<br />
Zahlen würden Verbraucher getäuscht <strong>und</strong> Mitbewerber<br />
beeinträchtig. „Wer Fans kauft, riskiert eine Abmahnung<br />
von Mitbewerbern <strong>und</strong> Wettbewerbszentralen“,<br />
sagt er klipp <strong>und</strong> klar in einem Interview mit der<br />
FAZ. Inzwischen schreitet auch Facebook gegen gekaufte<br />
„Likes“ ein. Abgesehen von der rechtlichen Komponente<br />
ist das Kaufen von Facebook-Fre<strong>und</strong>en von der<br />
Werbewirkung her höchst zweifelhaft.<br />
Die Werbewirtschaft geht davon aus, dass jeder Fan einer<br />
Seite ein eigener Werbeträger ist. Immer wenn auf<br />
einer Fanseite Neuigkeiten eingestellt werden, erhält der<br />
Fan automatisch die neuen Inhalte. Drückt jemand dann<br />
den „Gefällt-mir-Button“, sehen dies alle Fre<strong>und</strong>e. Die<br />
Neugierigen unter den Fre<strong>und</strong>en klicken möglicherweise<br />
auf den Link, der zur Fanpage führt. Sind die Fre<strong>und</strong>e<br />
vom Angebot ebenfalls so angetan, drücken auch sie<br />
den „Like-Button“. Folge: Möglicherweise noch mehr<br />
Fre<strong>und</strong>e. Sind diese Fans allerdings gekaufte, auf Facebook<br />
inaktive „Leichen“, verpufft der oben beschriebene<br />
Mechanismus völlig wirkungslos.<br />
So berichtete die Kölner Agentur für digitales <strong>und</strong> interaktives<br />
Marketing Dom der FAZ, dass von ihr zu Testzwecken<br />
gekaufte 1.000 Facebookfre<strong>und</strong>e überwiegend aus<br />
Albanien kamen <strong>und</strong> der Werbeeffekt nahe null lag.<br />
Jeder <strong>Unternehmer</strong>, der von info@facebook-news.ch<br />
angeschrieben wird, sollte genau prüfen, ob er dieses<br />
Angebot wirklich annehmen will <strong>und</strong> sollte bei geforderten<br />
Vorkassezahlungen nicht unüberlegt handeln.<br />
Michael Kekelj <strong>und</strong> Axel Heise<br />
De-Mail – ist die Zukunft<br />
des Briefes elektronisch?<br />
Mit der De-Mail ist es möglich, Nachrichten <strong>und</strong> Dokumente<br />
über das Internet vertraulich, sicher <strong>und</strong><br />
nachweisbar zu versenden <strong>und</strong> zu empfangen. Ziel ist<br />
es, damit den elektronischen Nachfolger zum Brief zu<br />
etablieren.<br />
Auch bei der De-Mail gibt es ein „Einschreiben“ oder<br />
eine „Versandbestätigung“. Damit ist es möglich zu<br />
belegen, dass die Dokumente rechtzeitig <strong>und</strong> unverfälscht<br />
eingereicht wurden.<br />
Die Nachfrage<br />
nach dem Mail-<br />
Dienst ist angeblich<br />
hoch: Schon vor<br />
dem Start hatten<br />
sich weit mehr als<br />
eine Million Menschen<br />
bei den Anbietern<br />
eine De-<br />
Mail-Adresse reserviert.<br />
Die Zahl der<br />
Unternehmen, die<br />
den Dienst zukünftig<br />
einführen wollen,<br />
ist bereits fünfstellig.<br />
Dazu gehören<br />
vor allem Banken<br />
<strong>und</strong> Versicherungen.<br />
Im Kontakt mit Behörden kann diese frei entscheiden,<br />
welcher Art der Zustellung eines Dokuments sie sich<br />
bedient. Eine Vorgabe oder gar ein Zwang, De-Mails<br />
den Vorzug zu geben, ist weder gesetzlich normiert<br />
noch derzeit als Gesetzesvorlage in der Diskussion.<br />
Das Bayerische Verwaltungszustellungs- <strong>und</strong> Vollstreckungsgesetz<br />
(VwZVG) sieht nur dann eine Verpflichtung<br />
der Behörde zur elektronischen Zustellung vor,<br />
„wenn auf Gr<strong>und</strong> einer Rechtsvorschrift ein Verfahren<br />
auf Verlangen des Empfängers in elektronischer Form<br />
abgewickelt wird. Für die Übermittlung ist das Dokument<br />
mit einer qualifizierten elektronischen Signatur<br />
nach dem Signaturgesetz zu versehen“.<br />
Eine Ausweitung solcher „Rechtsvorschriften“ ist bislang<br />
noch nicht ersichtlich, eine „qualifizierte elek-<br />
tronische Signatur“ ist mit einer De-Mail gerade noch<br />
nicht verb<strong>und</strong>en. Sie muss erst mittels Kartenleser <strong>und</strong><br />
Signaturkarte der De-Mail angehängt werden. Diese<br />
Technik zur qualifizierten elektronischen Signatur ist<br />
bei den Behörden wohl in der Fläche noch nicht <strong>und</strong> sicher<br />
nicht bei jedem Sachbearbeiter vorhanden.<br />
Voraussetzung für die Nutzung von De-Mail ist, dass<br />
sich sowohl Sender als auch Empfänger registrieren<br />
<strong>und</strong> eindeutig identifizieren.<br />
De-Mail-<br />
K<strong>und</strong>en der Telekom<br />
können sich<br />
zum Beispiel in<br />
einem der 750 Telekom<br />
Shops oder<br />
in Hermes-Paketshops<br />
mit ihremPersonalausweis<br />
registrieren.<br />
Die Übertragung<br />
der persönlichen<br />
Daten kann mit<br />
dem neuen Personalausweis<br />
(nPA)<br />
auch elektronisch<br />
erfolgen. Nach erfolgreicherÜberprüfung<br />
wird ein Zugang mit eigenem Postfach eingerichtet<br />
<strong>und</strong> freigeschaltet. Registrierung <strong>und</strong> Einrichtung<br />
des Kontos sowie der Empfang von De-Mails sind bei<br />
der Telekom kostenlos.<br />
Fazit:<br />
Da derzeit kein Bürger oder Unternehmen verpflichtet<br />
werden kann, eine De-Mail-Adresse<br />
vorzuhalten <strong>und</strong> ein Gesetzesentwurf in diese<br />
Richtung derzeit nicht in Sicht ist, wird sich die<br />
Verbreitung von De-Mail zunächst auf die Kommunikation<br />
zwischen großen Unternehmen der<br />
Banken- <strong>und</strong> Versicherungswirtschaft beschränken.<br />
Sollte für KMU bereits jetzt Interesse an<br />
De-Mails bestehen, wäre wohl derzeit die Telekom<br />
Deutschland GmbH der geeignetste Ansprechpartner<br />
für eine Rahmenvereinbarung.<br />
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