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Arbeit Global (PDF, 4108 - KV Schweiz

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Recht<br />

Darf der 13. Monatslohn<br />

gekürzt werden?<br />

Seit dem 1. März 2009 arbeite ich in einer kleineren<br />

Boutique im Verkauf. Am 8. November<br />

2009 wurde ich wegen einer seltenen Krankheit<br />

krank geschrieben. In der Folge blieb ich<br />

bis am 30. April 2010 krankheitshalber<br />

arbeitsunfähig. Den Lohn erhielt ich nur<br />

während den ersten drei Wochen meiner<br />

Krankheit ausbezahlt. Nun hat der <strong>Arbeit</strong>geber<br />

mitgeteilt, dass er mir dieses Jahr den<br />

13. Monatslohn wegen meiner langen krankheitsbedingten<br />

Abwesenheit kürzen werde.<br />

Darf er dies wirklich machen?<br />

Ein 13. Monatsgehalt (oder eine Gratifikation)<br />

kann gekürzt werden, wenn ein<br />

<strong>Arbeit</strong>nehmer im entsprechenden Jahr längere<br />

Zeit wegen Krankheit ausfällt und für<br />

einen Teil dieser Zeit keinen Anspruch auf<br />

Lohnfortzahlung mehr hat. Sie waren dieses<br />

Jahr von Januar bis April arbeitsunfähig.<br />

Hätten Sie während dieser Zeit keinen Anspruch<br />

auf Lohnfortzahlung mehr gehabt,<br />

könnte der <strong>Arbeit</strong>geber den 13. Monatslohn<br />

anteilmässig für 4 Monate kürzen. Nun ist<br />

es allerdings nicht so, dass Sie 2010 keinen<br />

Anspruch auf Lohnfortzahlung mehr gehabt<br />

haben. Das Gesetz sieht nämlich vor,<br />

dass der Anspruch des <strong>Arbeit</strong>nehmers auf<br />

Lohnfortzahlung bei unverschuldeter Verhinderung<br />

an der <strong>Arbeit</strong>sleistung pro<br />

Dienstjahr besteht. Das erste Dienstjahr endete<br />

am 28. Februar 2010. Bis zu diesem<br />

Zeitpunkt zahlte der <strong>Arbeit</strong>geber während<br />

drei Wochen den Lohn, wie dies in Art. 324a<br />

OR vorgesehen ist. Mit Beginn des zweiten<br />

Dienstjahres am 1. März 2010 entstand der<br />

Anspruch auf Lohnfortzahlung jedoch erneut.<br />

Gemäss der in Ihrem Fall anwendbaren<br />

Zürcher Skala besteht dieser Anspruch<br />

im 2. Dienstjahr für 8 Wochen.<br />

Für die Zeit ab dem ersten März 2010 bis<br />

zum Zeitpunkt, als Ihre <strong>Arbeit</strong>sunfähigkeit<br />

beendet war (Ende April), hätte Ihnen der<br />

<strong>Arbeit</strong>geber deshalb den Lohn zahlen müssen.<br />

Sie können diesen Lohn noch nachfordern.<br />

Im Jahr 2010 hatten Sie somit bis heute<br />

lediglich für die Monate Januar und Februar<br />

keinen Lohnanspruch. Der 13. Monatslohn<br />

für das Jahr 2010 darf deshalb von Ihrem<br />

<strong>Arbeit</strong>geber um zwei Zwölftel gekürzt werden.<br />

context 10 – 2010<br />

Felix Kuster<br />

arbeitet beim<br />

Rechtsdienst<br />

des <strong>KV</strong> <strong>Schweiz</strong>.<br />

Gesundheit<br />

Soll ich mich gegen die<br />

Grippe impfen lassen?<br />

Ich, 54-jähriger Mann, habe mich während<br />

der Pandemie nicht gegen Grippe impfen lassen.<br />

Eigentlich bin ich gesund, leide aber<br />

während der Heuschnupfenzeit unter Asthma.<br />

Nun wird wieder empfohlen, sich gegen<br />

Grippe zu impfen. Ich bin unschlüssig, höre<br />

ich doch immer wieder von unangenehmen,<br />

starken Nebenwirkungen.<br />

Jedes Jahr kommt es im Winterhalbjahr<br />

zu einer Grippeepidemie, die zu zahlreichen<br />

Erkrankungen führt. Jährlich sterben<br />

in der <strong>Schweiz</strong> 400 bis 1000 Menschen an<br />

den Folgen der Grippe. Tödlich verläuft die<br />

Grippe vor allem bei der über 65-jährigen<br />

Bevölkerung. Als Komplikationen können<br />

Lungenentzündung (in etwa 5% der Fälle)<br />

und Ohrenentzündung auftreten (in etwa<br />

10% der Fälle). Grippepatienten fehlen im<br />

Schnitt 11 Tage am <strong>Arbeit</strong>splatz. Jährlich<br />

müssen 1000 bis 5000 Patienten wegen der<br />

Grippe hospitalisiert werden.<br />

Folgende Menschen sollten sich impfen<br />

lassen: Personen mit einem erhöhten Komplikationsrisiko,<br />

das heisst: Menschen ab 65<br />

Jahren, Personen mit chronischen Erkrankungen,<br />

schwangere Frauen ab dem 4.<br />

Schwangerschaftsmonat und Frauen, die in<br />

den letzten 4 Wochen geboren haben und<br />

Menschen, die regelmässig Kontakt mit Personen<br />

mit chronischen Erkrankungen haben,<br />

ebenso Menschen in Medizinal- und<br />

Pflegeberufen sowie all jene, die das Erkrankungsrisiko<br />

aus privaten oder beruflichen<br />

Gründen reduzieren möchten. Nicht<br />

impfen lassen sollten sich Menschen mit einer<br />

Allergie auf Hühnereiweiss und Säuglinge<br />

unter 6 Monaten. Personen mit einem<br />

akuten Infekt mit Fieber sollten die Impfung<br />

verschieben.<br />

Als Nebenwirkung gibt es oft eine Rötung<br />

oder Schmerzen an der Einstichstelle.<br />

Dies ist harmlos und vergeht innerhalb von<br />

zwei Tagen. Bei etwa 5% der Geimpften<br />

führt die Impfung zu Fieber, Muskelschmerzen<br />

und Krankheitsgefühl. Schwerere Reaktionen<br />

sind äusserst selten und das Risiko<br />

ernsthafter Komplikationen durch die<br />

Grippe ist viel grösser als schwere Nebenwirkungen<br />

durch die Impfung. Am 5. November<br />

ist der nationale Grippeimpftag, an<br />

dem Sie sich bei Ihrem Hausarzt für 25 Franken<br />

impfen lassen können. Somit würde ich<br />

Ihnen die Impfung empfehlen.<br />

Dieter Kissling<br />

ist Leiter des<br />

Instituts für<br />

<strong>Arbeit</strong>smedizin<br />

in Baden.<br />

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