Arbeit Global (PDF, 4108 - KV Schweiz
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Recht<br />
Darf der 13. Monatslohn<br />
gekürzt werden?<br />
Seit dem 1. März 2009 arbeite ich in einer kleineren<br />
Boutique im Verkauf. Am 8. November<br />
2009 wurde ich wegen einer seltenen Krankheit<br />
krank geschrieben. In der Folge blieb ich<br />
bis am 30. April 2010 krankheitshalber<br />
arbeitsunfähig. Den Lohn erhielt ich nur<br />
während den ersten drei Wochen meiner<br />
Krankheit ausbezahlt. Nun hat der <strong>Arbeit</strong>geber<br />
mitgeteilt, dass er mir dieses Jahr den<br />
13. Monatslohn wegen meiner langen krankheitsbedingten<br />
Abwesenheit kürzen werde.<br />
Darf er dies wirklich machen?<br />
Ein 13. Monatsgehalt (oder eine Gratifikation)<br />
kann gekürzt werden, wenn ein<br />
<strong>Arbeit</strong>nehmer im entsprechenden Jahr längere<br />
Zeit wegen Krankheit ausfällt und für<br />
einen Teil dieser Zeit keinen Anspruch auf<br />
Lohnfortzahlung mehr hat. Sie waren dieses<br />
Jahr von Januar bis April arbeitsunfähig.<br />
Hätten Sie während dieser Zeit keinen Anspruch<br />
auf Lohnfortzahlung mehr gehabt,<br />
könnte der <strong>Arbeit</strong>geber den 13. Monatslohn<br />
anteilmässig für 4 Monate kürzen. Nun ist<br />
es allerdings nicht so, dass Sie 2010 keinen<br />
Anspruch auf Lohnfortzahlung mehr gehabt<br />
haben. Das Gesetz sieht nämlich vor,<br />
dass der Anspruch des <strong>Arbeit</strong>nehmers auf<br />
Lohnfortzahlung bei unverschuldeter Verhinderung<br />
an der <strong>Arbeit</strong>sleistung pro<br />
Dienstjahr besteht. Das erste Dienstjahr endete<br />
am 28. Februar 2010. Bis zu diesem<br />
Zeitpunkt zahlte der <strong>Arbeit</strong>geber während<br />
drei Wochen den Lohn, wie dies in Art. 324a<br />
OR vorgesehen ist. Mit Beginn des zweiten<br />
Dienstjahres am 1. März 2010 entstand der<br />
Anspruch auf Lohnfortzahlung jedoch erneut.<br />
Gemäss der in Ihrem Fall anwendbaren<br />
Zürcher Skala besteht dieser Anspruch<br />
im 2. Dienstjahr für 8 Wochen.<br />
Für die Zeit ab dem ersten März 2010 bis<br />
zum Zeitpunkt, als Ihre <strong>Arbeit</strong>sunfähigkeit<br />
beendet war (Ende April), hätte Ihnen der<br />
<strong>Arbeit</strong>geber deshalb den Lohn zahlen müssen.<br />
Sie können diesen Lohn noch nachfordern.<br />
Im Jahr 2010 hatten Sie somit bis heute<br />
lediglich für die Monate Januar und Februar<br />
keinen Lohnanspruch. Der 13. Monatslohn<br />
für das Jahr 2010 darf deshalb von Ihrem<br />
<strong>Arbeit</strong>geber um zwei Zwölftel gekürzt werden.<br />
context 10 – 2010<br />
Felix Kuster<br />
arbeitet beim<br />
Rechtsdienst<br />
des <strong>KV</strong> <strong>Schweiz</strong>.<br />
Gesundheit<br />
Soll ich mich gegen die<br />
Grippe impfen lassen?<br />
Ich, 54-jähriger Mann, habe mich während<br />
der Pandemie nicht gegen Grippe impfen lassen.<br />
Eigentlich bin ich gesund, leide aber<br />
während der Heuschnupfenzeit unter Asthma.<br />
Nun wird wieder empfohlen, sich gegen<br />
Grippe zu impfen. Ich bin unschlüssig, höre<br />
ich doch immer wieder von unangenehmen,<br />
starken Nebenwirkungen.<br />
Jedes Jahr kommt es im Winterhalbjahr<br />
zu einer Grippeepidemie, die zu zahlreichen<br />
Erkrankungen führt. Jährlich sterben<br />
in der <strong>Schweiz</strong> 400 bis 1000 Menschen an<br />
den Folgen der Grippe. Tödlich verläuft die<br />
Grippe vor allem bei der über 65-jährigen<br />
Bevölkerung. Als Komplikationen können<br />
Lungenentzündung (in etwa 5% der Fälle)<br />
und Ohrenentzündung auftreten (in etwa<br />
10% der Fälle). Grippepatienten fehlen im<br />
Schnitt 11 Tage am <strong>Arbeit</strong>splatz. Jährlich<br />
müssen 1000 bis 5000 Patienten wegen der<br />
Grippe hospitalisiert werden.<br />
Folgende Menschen sollten sich impfen<br />
lassen: Personen mit einem erhöhten Komplikationsrisiko,<br />
das heisst: Menschen ab 65<br />
Jahren, Personen mit chronischen Erkrankungen,<br />
schwangere Frauen ab dem 4.<br />
Schwangerschaftsmonat und Frauen, die in<br />
den letzten 4 Wochen geboren haben und<br />
Menschen, die regelmässig Kontakt mit Personen<br />
mit chronischen Erkrankungen haben,<br />
ebenso Menschen in Medizinal- und<br />
Pflegeberufen sowie all jene, die das Erkrankungsrisiko<br />
aus privaten oder beruflichen<br />
Gründen reduzieren möchten. Nicht<br />
impfen lassen sollten sich Menschen mit einer<br />
Allergie auf Hühnereiweiss und Säuglinge<br />
unter 6 Monaten. Personen mit einem<br />
akuten Infekt mit Fieber sollten die Impfung<br />
verschieben.<br />
Als Nebenwirkung gibt es oft eine Rötung<br />
oder Schmerzen an der Einstichstelle.<br />
Dies ist harmlos und vergeht innerhalb von<br />
zwei Tagen. Bei etwa 5% der Geimpften<br />
führt die Impfung zu Fieber, Muskelschmerzen<br />
und Krankheitsgefühl. Schwerere Reaktionen<br />
sind äusserst selten und das Risiko<br />
ernsthafter Komplikationen durch die<br />
Grippe ist viel grösser als schwere Nebenwirkungen<br />
durch die Impfung. Am 5. November<br />
ist der nationale Grippeimpftag, an<br />
dem Sie sich bei Ihrem Hausarzt für 25 Franken<br />
impfen lassen können. Somit würde ich<br />
Ihnen die Impfung empfehlen.<br />
Dieter Kissling<br />
ist Leiter des<br />
Instituts für<br />
<strong>Arbeit</strong>smedizin<br />
in Baden.<br />
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