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Bürgerblatt vom Dezember 2009 - Neu!

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Seite 20 <strong>Bürgerblatt</strong> Gerolsbach 9. <strong>Dezember</strong> <strong>2009</strong><br />

lastenden Situationen sowie deren Angehörige und Bezugspersonen. Bei<br />

Bedarf sind auch Hausbesuche möglich.<br />

Fachdienstleiter: Klaus Bieber, Telefon: 08441 / 8083-41<br />

Häusliche Alten-, Kranken- und Familienpflege<br />

Hilfe und Beratung, Grund- und Behandlungspflege, Zusammenarbeit<br />

mit allen Ärzten und Kassen, Haushaltshilfe Tagwache und Verhinderungspflege,<br />

Pflegekurse<br />

Pflegedienstleiterin: Erna Federl, Telefon: 08441 / 8083-27 / -24<br />

Außenstellen in Vohburg, Manching und Geisenfeld<br />

Familienpflege<br />

Bei Krankheit, Krankenhausaufenthalt der Mutter u.ä.<br />

Kontaktaufnahme unter Tel.: 08441 / 8083-15<br />

Hausnotruf<br />

Beruhigt und sicher zu Hause leben<br />

Kontaktaufnahme unter Tel.: 08441 / 8083-24<br />

Essen auf Räder<br />

Warmes Essen „täglich frisch auf den Tisch“, auch am Wochenende<br />

gefrorenes Essen ebenso möglich<br />

Kontaktaufnahme unter Tel.: 08441 / 8083-24<br />

Rufen Sie an. Wir kommen gern.<br />

Peter<br />

Maler- und Lackierarbeiten<br />

Gestaltende Techniken<br />

Umweltfreundliche Anstriche<br />

Vollwärmeschutz<br />

Fassadengestaltung<br />

Bodenverlegung<br />

Besinnliche Weihnachten und<br />

einen guten Rutsch ins neue<br />

Jahr wünschen wir unseren<br />

Kunden und Bekannten<br />

Ihr Malermeister<br />

wünscht ein frohes<br />

Fest und alles Gute<br />

für das neue Jahr<br />

Reitberger Str. 24 · 85298 Euernbach<br />

Tel./Fax 0 84 45/92 93 37 · Mobil 0173/98 212 02<br />

Antragstellung auf Umsatzsteuerrückerstattung<br />

noch bis 31.12.<strong>2009</strong> möglich!!<br />

Umsatzsteuerliche Behandlung von Zahlungen an Wasserversorgungsunternehmen<br />

(Rückerstattung zuviel entrichteter Mehrwertsteuer – MWSt –)<br />

Laut dem Urteil von Europäischen Gerichtshof (C-442/05) und <strong>vom</strong><br />

Bundesfinanzhof (V R 61/03) darf bei der Rechnungsstellung der Hausanschlussarbeiten<br />

(Legen von Hausanschlüssen)und Festsetzung der Herstellungs-<br />

bzw. Verbesserungsbeiträge nur ein ermäßigter Mehrwertsteuersatz<br />

(7%) erhoben werden. Damit wird die geltende Weisung <strong>vom</strong><br />

der Finanzverwaltung, wonach auf Leistungen in einem Beitrags- oder<br />

Kostenerstattungsbescheid die Umsatzsteuer mit 16% bzw. 19% erhoben<br />

werden musste, aufgehoben.<br />

Der ermäßigte Steuersatz wird bei allen noch nicht bestandskräftig abgeschlossenen<br />

Kostenerstattungsverfahren angewandt. Die gilt ebenso<br />

für noch offene Beitragsveranlagungen, auch wenn die Beitragspflicht<br />

schon vor dem 01.07.09 entstanden ist.<br />

Die Vertreter des Bay. Gemeindetages, Staatsministeriums der Finanzen,<br />

Landesamtes für Steuern, Staatsministeriums des Inneren, Bay. Kommunaler<br />

Prüfungsverband und Bay. Städtetag haben einen umfangreichen<br />

Abstimmungsprozess geführt und Empfehlungen für die Behandlung<br />

der bestandskräftigen Fälle im Zeitraum <strong>vom</strong> 11.08.2000 bis<br />

01.07.20009 ausgegeben.<br />

Eine Rechtspflicht der Wasserversorger auf Rückerstattung der zuviel<br />

gezahlten Umsatzsteuer besteht nicht. Es steht jedem Wasserversorger<br />

frei darüber zu entscheiden, ob bestandskräftige Beitrags- bzw. Kostenerstattungsbescheide<br />

berichtigt werden.<br />

Konkret wird die Gemeinde Gerolsbach, als Wasserversorger wie<br />

folgt verfahren:<br />

Eine Rückerstattung der zuviel entrichteter Umsatzsteuer (Bescheide bzw.<br />

Rechnungen ab 11.08.2000 mit einer höher ausgewiesenen MWSt als<br />

7%), soll auch für bestandskräftige Bescheide erfolgen. Die Betroffenen<br />

können einen Antrag auf Rückerstattung bei der Gemeindeverwaltung<br />

stellen. Folgende Eckdaten müssen eingehalten werden:<br />

– Ein schriftlicher Antrag auf Erstattung muss bei der Gemeinde gestellt<br />

werden.<br />

(Antrags-Vordrucke liegen auch im Rathaus aus oder können von der<br />

Gemeinde-Homepage heruntergeladen werden)<br />

– Dem Antrag muss der Originalbescheid (Ausgangsbescheid) bzw.<br />

Rechnung beiliegen<br />

– Beantragungsfrist läuft bis Jahresende 31.12.<strong>2009</strong>.<br />

– Eine Kontoverbindung, auf der der Differenzbetrag ausgezahlt werden<br />

kann, muss angegeben werden<br />

Pkw- und Transporter-Werkstatt<br />

Vermietung Bau- und Forstmaschinen<br />

Forst- und Gartengeräte –<br />

Reparatur und Verkauf<br />

Kfz-Meisterbetrieb<br />

Hubert Niedermeier<br />

Grainstetten 4 · 85298 Scheyern · Tel. 08445/356

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