Bürgerblatt vom Dezember 2009 - Neu!
Bürgerblatt vom Dezember 2009 - Neu!
Bürgerblatt vom Dezember 2009 - Neu!
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Seite 20 <strong>Bürgerblatt</strong> Gerolsbach 9. <strong>Dezember</strong> <strong>2009</strong><br />
lastenden Situationen sowie deren Angehörige und Bezugspersonen. Bei<br />
Bedarf sind auch Hausbesuche möglich.<br />
Fachdienstleiter: Klaus Bieber, Telefon: 08441 / 8083-41<br />
Häusliche Alten-, Kranken- und Familienpflege<br />
Hilfe und Beratung, Grund- und Behandlungspflege, Zusammenarbeit<br />
mit allen Ärzten und Kassen, Haushaltshilfe Tagwache und Verhinderungspflege,<br />
Pflegekurse<br />
Pflegedienstleiterin: Erna Federl, Telefon: 08441 / 8083-27 / -24<br />
Außenstellen in Vohburg, Manching und Geisenfeld<br />
Familienpflege<br />
Bei Krankheit, Krankenhausaufenthalt der Mutter u.ä.<br />
Kontaktaufnahme unter Tel.: 08441 / 8083-15<br />
Hausnotruf<br />
Beruhigt und sicher zu Hause leben<br />
Kontaktaufnahme unter Tel.: 08441 / 8083-24<br />
Essen auf Räder<br />
Warmes Essen „täglich frisch auf den Tisch“, auch am Wochenende<br />
gefrorenes Essen ebenso möglich<br />
Kontaktaufnahme unter Tel.: 08441 / 8083-24<br />
Rufen Sie an. Wir kommen gern.<br />
Peter<br />
Maler- und Lackierarbeiten<br />
Gestaltende Techniken<br />
Umweltfreundliche Anstriche<br />
Vollwärmeschutz<br />
Fassadengestaltung<br />
Bodenverlegung<br />
Besinnliche Weihnachten und<br />
einen guten Rutsch ins neue<br />
Jahr wünschen wir unseren<br />
Kunden und Bekannten<br />
Ihr Malermeister<br />
wünscht ein frohes<br />
Fest und alles Gute<br />
für das neue Jahr<br />
Reitberger Str. 24 · 85298 Euernbach<br />
Tel./Fax 0 84 45/92 93 37 · Mobil 0173/98 212 02<br />
Antragstellung auf Umsatzsteuerrückerstattung<br />
noch bis 31.12.<strong>2009</strong> möglich!!<br />
Umsatzsteuerliche Behandlung von Zahlungen an Wasserversorgungsunternehmen<br />
(Rückerstattung zuviel entrichteter Mehrwertsteuer – MWSt –)<br />
Laut dem Urteil von Europäischen Gerichtshof (C-442/05) und <strong>vom</strong><br />
Bundesfinanzhof (V R 61/03) darf bei der Rechnungsstellung der Hausanschlussarbeiten<br />
(Legen von Hausanschlüssen)und Festsetzung der Herstellungs-<br />
bzw. Verbesserungsbeiträge nur ein ermäßigter Mehrwertsteuersatz<br />
(7%) erhoben werden. Damit wird die geltende Weisung <strong>vom</strong><br />
der Finanzverwaltung, wonach auf Leistungen in einem Beitrags- oder<br />
Kostenerstattungsbescheid die Umsatzsteuer mit 16% bzw. 19% erhoben<br />
werden musste, aufgehoben.<br />
Der ermäßigte Steuersatz wird bei allen noch nicht bestandskräftig abgeschlossenen<br />
Kostenerstattungsverfahren angewandt. Die gilt ebenso<br />
für noch offene Beitragsveranlagungen, auch wenn die Beitragspflicht<br />
schon vor dem 01.07.09 entstanden ist.<br />
Die Vertreter des Bay. Gemeindetages, Staatsministeriums der Finanzen,<br />
Landesamtes für Steuern, Staatsministeriums des Inneren, Bay. Kommunaler<br />
Prüfungsverband und Bay. Städtetag haben einen umfangreichen<br />
Abstimmungsprozess geführt und Empfehlungen für die Behandlung<br />
der bestandskräftigen Fälle im Zeitraum <strong>vom</strong> 11.08.2000 bis<br />
01.07.20009 ausgegeben.<br />
Eine Rechtspflicht der Wasserversorger auf Rückerstattung der zuviel<br />
gezahlten Umsatzsteuer besteht nicht. Es steht jedem Wasserversorger<br />
frei darüber zu entscheiden, ob bestandskräftige Beitrags- bzw. Kostenerstattungsbescheide<br />
berichtigt werden.<br />
Konkret wird die Gemeinde Gerolsbach, als Wasserversorger wie<br />
folgt verfahren:<br />
Eine Rückerstattung der zuviel entrichteter Umsatzsteuer (Bescheide bzw.<br />
Rechnungen ab 11.08.2000 mit einer höher ausgewiesenen MWSt als<br />
7%), soll auch für bestandskräftige Bescheide erfolgen. Die Betroffenen<br />
können einen Antrag auf Rückerstattung bei der Gemeindeverwaltung<br />
stellen. Folgende Eckdaten müssen eingehalten werden:<br />
– Ein schriftlicher Antrag auf Erstattung muss bei der Gemeinde gestellt<br />
werden.<br />
(Antrags-Vordrucke liegen auch im Rathaus aus oder können von der<br />
Gemeinde-Homepage heruntergeladen werden)<br />
– Dem Antrag muss der Originalbescheid (Ausgangsbescheid) bzw.<br />
Rechnung beiliegen<br />
– Beantragungsfrist läuft bis Jahresende 31.12.<strong>2009</strong>.<br />
– Eine Kontoverbindung, auf der der Differenzbetrag ausgezahlt werden<br />
kann, muss angegeben werden<br />
Pkw- und Transporter-Werkstatt<br />
Vermietung Bau- und Forstmaschinen<br />
Forst- und Gartengeräte –<br />
Reparatur und Verkauf<br />
Kfz-Meisterbetrieb<br />
Hubert Niedermeier<br />
Grainstetten 4 · 85298 Scheyern · Tel. 08445/356