Bürgerblatt vom Dezember 2009 - Neu!
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Seite 22 <strong>Bürgerblatt</strong> Gerolsbach 9. <strong>Dezember</strong> <strong>2009</strong><br />
Gemeinde Gerolsbach<br />
Richtlinien<br />
zur Förderung der Versickerung<br />
von Niederschlagswasser<br />
Die Gemeinde Gerolsbach gewährt in stets widerruflicher Weise zur<br />
Verbesserung des Grundwasserhaushalts und insbesondere zur<br />
Schonung der Trinkwasserreserven für die nachstehenden Maßnahmen<br />
zur Versickerung von Niederschlagswasser folgende Zuschüsse:<br />
1. Versickerung von Niederschlagswasser:<br />
Für die Errichtung eines Regenwasserspeicherbauwerks mit einem<br />
Rauminhalt von mindestens 10 m 3 mit anschließender Versickerung<br />
unter der Voraussetzung, dass alle auf dem Grundstück anfallenden<br />
Niederschlagswässer in den Untergrund abgeleitet werden und kein<br />
Notüberlauf in die gemeindliche Kanalisation vorhanden ist wird ein<br />
einmaliger Zuschuss in Höhe von 1.000,00 € gewährt. Für Regenwasserspeicherbauwerke<br />
die vor Inkrafttreten dieser Richtlinie errichtet<br />
wurden, muss der Rauminhalt des Regenwasserspeicherwerkes mindestens<br />
5 m³ betragen, um in den Genuss des einmaligen Zuschusses<br />
zu kommen.<br />
Ein Zuschuss wird auch dann gewährt, wenn durch geeignete anderweitige<br />
Maßnahmen* gewährleistet werden kann, dass das gesamte<br />
auf dem Grundstück anfallende Niederschlagswasser in den Untergrund<br />
eingeleitet oder anderweitig ordnungsgemäß entsorgt wird und<br />
nicht in die gemeindliche Kanalisation eingeleitet wird. Für diese Maßnahmen<br />
wird ein Zuschuss in Höhe von 500,– € gewährt.<br />
Wird die Versickerungsanlage mit einem Überlauf/Notüberlauf zu einem<br />
gemeindlichen Kanal ausgestattet, wird kein Zuschuss (und kein<br />
Gebührennachlass nach § 10 Abs. 1 BGS-EWS) gewährt.<br />
2. Nebenbestimmungen zur Zuschussgewährung:<br />
a) Die gemeindliche Förderung wird auf Antrag für alle Maßnahmen<br />
nach Nr. 1 gewährt, die zu diesem Zweck bereits ausgeführt wurden,<br />
bzw. künftig ausgeführt werden.<br />
b) Die Inhaltsmessung der Bauwerke erfolgt ab Unterkante des Überlaufs.<br />
Alles aus einer Hand:<br />
Containerdienst<br />
Grubenentleerung<br />
Straßenreinigung<br />
Sonderabfallentsorgung<br />
Holz-, Auto- und Schrottverwertung<br />
Papier-, Folien- und Kunststoffverwertung<br />
Rohr- und Kanalreinigung, Kanalinspektion<br />
Zertifiziert nach DIN EN ISO 9001: 2000 Entsorgungsfachbetrieb<br />
Gollingkreuter Weg 13, 86529 Schrobenhausen, FAX: 08252 / 897730<br />
c) Mit der Zuschussbewilligung wird der Grundstückseigentümer im<br />
erforderlichen Umfang <strong>vom</strong> Benutzungszwang des § 5 EWS befreit.<br />
d) Die gemeindliche Förderung wird nicht gewährt, wenn durch die<br />
Maßnahmen nach Nr. 1 Beeinträchtigungen von Nachbargrundstücken<br />
zu erwarten sind.<br />
e) Bei Beantragung eines Zuschusses nach Nr. 1 hat der Antragsteller<br />
durch einen Sickertest bzw. durch einen Bodenaufschluss die<br />
Sickerfähigkeit des Untergrundes nachzuweisen.<br />
f) Sickerschächte sind nach den Vorgaben der Gemeinde zu errichten<br />
und zu betreiben.<br />
g) Der gemeindliche Zuschuss ist zurückzuzahlen, wenn die geförderte<br />
Versickerung nicht mehr erfolgt.<br />
h) Bei einem <strong>Neu</strong>bau einer den o. g. Kriterien entsprechenden Anlage,<br />
muss vor Fertigstellung bzw. Verfüllung der Gemeindeverwaltung<br />
die neue Versickerungseinrichtung gemeldet werden, damit<br />
eine ordnungsgemäße Abnahme erfolgen kann.<br />
i) Es wird auf die Niederschlagswasserfreistellungsverordnung<br />
(NWFreiV) und auf die Technische Regeln zum schadlosen Einleiten<br />
von gesammelten Niederschlagswasser in das Grundwasser<br />
bzw. oberirdische Gewässer (TRENGW bzw. TRENOG) verwiesen.<br />
Werden diese Verordnung bzw. Technischen Regeln nicht eingehalten,<br />
muss, vor Beantragung der gemeindlichen Förderung, eine<br />
wasserrechtliche Genehmigung beim Landratsamt Pfaffenhofen<br />
eingeholt werden!<br />
j) Der Eigentümer ist für einen technisch einwandfreien Betrieb der<br />
Anlage verantwortlich.<br />
3. Inkrafttreten<br />
Diese Richtlinien treten mit sofortiger Wirkung in Kraft.<br />
Gerolsbach, den 27.10.<strong>2009</strong><br />
Martin Seitz<br />
Erster Bürgermeister<br />
* andere Maßnahmen (Es folgt eine nicht abschließende Aufzählung)<br />
– Flächenversickerung auf eigenen Grundstück<br />
(Ein Platz von mindestens 6,6 % der vorhandenen Dachflächen muss<br />
hierfür vorgehalten werden!)<br />
– Versickerung über Bodenmulden auf eigenen Grundstück<br />
– Versickerung über kiesgefüllte Graben/Mulden auf eigenen Grundstück<br />
– Versickerung über kiesgefüllte Graben/Mulden und Einbau von Drainagen<br />
auf dem eigenen Grundstück<br />
– Einbau zu Drainagen (unter besonderer Beachtung von Nr. 2 i) die<br />
das Niederschlagswasser über (Fließ-)Gewässer versickern.<br />
– ....<br />
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