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Bürgerblatt vom Dezember 2009 - Neu!

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9. <strong>Dezember</strong> <strong>2009</strong> <strong>Bürgerblatt</strong> Gerolsbach Seite 27<br />

unbeschichteten Flächen mit einer Kupfer-, Zink- oder Bleiblechfläche<br />

über 50 m² dürfen nur Anlagen verwendet werden, die nach<br />

Art. 41f BayWG der Bauart nach zugelassen sind.<br />

(3) Bei der Bemessung, Ausgestaltung und dem Betrieb von Versickerungsanlagen<br />

und zugehörigen Vorreinigungsanlagen sind die Regeln<br />

der Technik, insbesondere die <strong>vom</strong> Staatsministerium für Umwelt,<br />

Gesundheit und Verbraucherschutz nach Art. 41e BayWG bekannt<br />

gemachten, zu beachten.<br />

§ 4<br />

Weitergehende Anforderungen, Ausnahmen<br />

(1) 1Die Kreisverwaltungsbehörde kann auf Antrag oder um eine Beeinträchtigung<br />

des Wohls der Allgemeinheit oder nachteilige Wirkungen<br />

für andere zu verhüten, für Einzelfälle oder für bezeichnete<br />

Gebiete die Erlaubnispflicht wiederherstellen oder weitergehende<br />

Anforderungen � für das erlaubnisfreie Versickern � von gesammeltem<br />

�<br />

Niederschlagswasser festsetzen. 2 Die Vorschriften über die Bekanntmachung<br />

kommunaler Satzungen gelten für die Bezeichnung<br />

der Gebiete entsprechend.<br />

(2) Die Kreisverwaltungsbehörde kann, soweit nicht eine wasserrechtliche<br />

Erlaubnis beantragt wird, im Einzelfall Ausnahmen von den<br />

Anforderungen nach § 3 zulassen, wenn dadurch eine Verunreinigung<br />

der Gewässer oder eine sonstige nachteilige Veränderung ihrer<br />

Eigenschaften nicht zu besorgen ist.<br />

§ 5<br />

In-Kraft-Treten<br />

Diese Verordnung tritt am 1. Februar 2000 in Kraft.<br />

München, den 1. Januar 2000<br />

Bayerisches Staatsministerium<br />

für Landesentwicklung und Umweltfragen<br />

Dr. Werner Schnappauf, Staatsminister<br />

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Frohe Weihnachten<br />

und die besten Wünsche<br />

für das Jahr 2010<br />

wünscht allen Kunden, Freunden und Bekannten<br />

Albert Wolf<br />

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Im Vorfeld ist eine Beratung erforderlich.<br />

Terminvereinbarung unter 0841-9934-3955 oder per Email unter<br />

wdbera.in@bundeswehr.org<br />

Weibliche Bewerber werden bei gleicher Eignung bevorzugt eingestellt.<br />

WEITERE VORSCHLAGE ERWÜNSCHT!!!

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