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Bürgerblatt vom Dezember 2009 - Neu!

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Seite 8 <strong>Bürgerblatt</strong> Gerolsbach 9. <strong>Dezember</strong> <strong>2009</strong><br />

Anlage 2 zu TOP 9 der Gemeinderatssitzung<br />

<strong>vom</strong> 26.10.<strong>2009</strong><br />

P a c h t v e r t r a g<br />

zwischen<br />

a) der Gemeinde Gerolsbach<br />

vertreten, durch den 1. Bürgermeister Martin Seitz<br />

– Verpächter –<br />

und<br />

b) dem Tennisclub Gerolsbach e.V.<br />

vertreten durch den 1. Vorstand, Frau Andrea Franz,<br />

wohnhaft Riederner Äcker 13, 85302 Gerolsbach<br />

– Pächter –<br />

1.<br />

Die Gemeinde Gerolsbach verpachtet an den Tennisclub Gerolsbach e.V.<br />

aus dem Grundstück, Flur-Nr. 250/27 der Gemarkung Gerolsbach eine<br />

Teilfläche von ca. 4.000 qm zur Errichtung und Betreiben von Tennisplätzen,<br />

wie sie aus dem Lageplan ersichtlich ist.<br />

2.<br />

Eine andere Nutzung als unter Ziffer 1 ist nur mit Zustimmung der Gemeinde<br />

zulässig.<br />

3.<br />

Die Nutzung und Instandhaltung des betroffenen Grundstücksteils einschließlich<br />

der damit zusammenhängenden Teile wie Wege, Gräben,<br />

Parkplätze, Bäume, Sträucher und dgl. obliegt dem Pächter.<br />

4.<br />

Der Pächter übernimmt alle Pflichten eines Grundstückseigentümers nach<br />

den öffentlich-rechtlichen Bestimmungen, soweit nicht in diesem Vertrag<br />

etwas anderes geregelt ist und stellt insoweit den Verpächter von<br />

jeder Haftung frei.<br />

Der Pächter verpflichtet sich, das Pachtgrundstück ordnungsgemäß zu<br />

erhalten, zu pflegen und die erforderlichen Versicherungen abzuschließen.<br />

Unterpacht oder Überlassung des gepachteten Grundstückes an Dritte<br />

bedarf der schriftlichen Zustimmung des Verpächters.<br />

� Fenster und Türen<br />

� Haustüren<br />

� Insektenschutz<br />

� Sonnenschutz<br />

� Für Altbau und <strong>Neu</strong>bau<br />

� Hauseigene Montage und Service<br />

Schweitenkirchen Tel: 08444 / 92950<br />

Reichertshausen Tel: 08441 / 784990<br />

5.<br />

Der Pachtvertrag wird auf die Dauer von 25 Jahren ab 01.01.2010 abgeschlossen.<br />

.<br />

Der Pachtvertrag verlängert sich jeweils um 5 Jahre, wenn nicht 1 Jahr<br />

vor Ende der Vertragszeit schriftlich gekündigt wird. Der Pachtvertrag<br />

ist auf die Dauer von 25 Jahren unkündbar.<br />

6.<br />

Der Pachtzins in Höhe von 409,03 € jährlich ist jeweils im voraus zu<br />

entrichten.<br />

Die für das verpachtete Grundstück anfallenden öffentlichen Lasten und<br />

Abgaben (z.B. Wasser- und Kanalgebühren einschl. Stromkosten) hat<br />

der Pächter zu tragen.<br />

7.<br />

Wegen einer vorzeitigen Kündigung wird auf § 581 Abs. 2 BGB in Verbindung<br />

mit § 554 a BGB verwiesen.<br />

8.<br />

Bei Beendigung des Pachtverhältnisses ist, auch bei Bestehen lassen aller<br />

Anlagen auf dem Pachtgrundstück, keinerlei Entschädigung an den<br />

Pächter zu zahlen.<br />

9.<br />

Alle Vereinbarungen und Nachträge zu diesem Vertrag bedürfen der<br />

Schriftform und werden wesentlicher Bestandteil dieses Vertrages.<br />

10.<br />

Gerichtsstand für beide Teile ist Pfaffenhofen a.d.Ilm.<br />

11.<br />

Dieser Vertrag wird zweifach ausgefertigt. Jeder Vertragspartei erhält<br />

eine Ausfertigung.<br />

Gerolsbach, 26.10.<strong>2009</strong><br />

Gemeinde Gerolsbach Tennisclub Gerolsbach e.V.<br />

Martin Seitz Andrea Franz<br />

1. Bürgermeister 1. Vorstand<br />

Wir wünschen Ihnen ein gesegnetes Weihnachtsfest<br />

und alles Gute für das neue Jahr !<br />

www.egger-fenster.de

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