Baureglement - Aarberg
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Gemeinde <strong>Aarberg</strong> <strong>Baureglement</strong>; Genehmigung - 20 -<br />
- ZPP 9<br />
«Storzmatte»<br />
- ZPP 10<br />
«Alte Ziegelei»<br />
7 Die ZPP Nr. 9 «Storzmatte» bezweckt die optimale Eingliederung der nachgenannten<br />
Nutzungsänderungen in die sensible Umgebung von Altstadt und Alte Aare.<br />
Vorgesehen sind die Erweiterung und Neugestaltung der Parkierungsanlage, die Vergrösserung<br />
und benützergerechte Umgestaltung des Schulhaus-Umschwungs, geringfügige<br />
Strassenanpassungen sowie die Erstellung einer öffentlichen, behindertengerechten WC-<br />
Anlage (Kleinbaute von max. 50 m2 Grundfläche und 2.5 m Gebäudehöhe).<br />
Es sind maximal 90 Auto-Abstellplätze zulässig. Die Zu- und Wegfahrt am Primarschulhaus<br />
vorbei ist nur mit wirksamen Verkehrsberuhigungsmassnahmen zulässig.<br />
Die Eingriffe durch die erweiterte Parkierungsanlage sind auf ein mögliches Minimum zu<br />
beschränken und durch standortgerechte Baumpflanzungen abzudecken. Die Parkplätze<br />
sind durchlässig zu gestalten. Sämtliche Grünflächen sind naturnah zu gestalten.<br />
8 Die ZPP Nr. 10 «Alte Ziegelei» bezweckt die Neuordnung, Nutzungsverdichtung und<br />
städtebauliche Aufwertung des bahnhof- und zentrumsnahen Vorstadtbereichs als Teil<br />
eines lebendigen Regionalzentrums.<br />
Art und Mass der Nutzungen werden wie folgt festgelegt:<br />
- Die Wohnnutzung muss mindestens 20% der insgesamt realisierten Bruttogeschossfläche<br />
ausmachen. Wohnnutzungen sind in verdichteter Bauweise zu errichten.<br />
- Nutzungen für Gewerbe, Dienstleistungen, Verkauf und Kultur sind zulässig. Sie<br />
müssen sich gut ins Gesamtkonzept der Überbauung einordnen. Die Verkaufsfläche<br />
ist auf insgesamt 5'300 m2 begrenzt.<br />
- Bei Neubauten sind maximal 3 Vollgeschosse zulässig.<br />
- Der nördliche, langgezogene Teil der Parzelle GBB Nr. 1471<br />
zwischen den Bahngeleisen und der Bahnhofstrasse dient der Parkierung für Bahnkunden<br />
und/oder dem öffentlichen Verkehr.<br />
Im Bereich der Parzellen GBB Nr. 570, 716 und 902 ist eine Gesamtüberbauung zu realisieren.<br />
Diese muss optimale Fusswegverbindungen zum Stedtli und zum Bahnhof aufwei-<br />
sen.<br />
Gesamtüberbauung und Aussenraum sind als bauliche und architektonische Einheit zu<br />
gestalten, welche die historische Bausubstanz und die räumlichen Qualitäten im Umfeld<br />
berücksichtigt und markante städtebauliche Akzente am Bahnhofplatz setzt.<br />
Im Übergangsbereich der Parzellen GBB Nr. 1471 und Nr. 570 ist eine Platzgestaltung<br />
vorzusehen.