Baureglement - Aarberg
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Gemeinde <strong>Aarberg</strong> <strong>Baureglement</strong>; Genehmigung - 24 -<br />
ZPP 15<br />
«Arola»<br />
13 Die ZPP Nr. 15 „Arola“ bezweckt ausgehend vom Entwicklungskonzept der Arealpla-<br />
nung Bahnhof West die Realisierung einer qualitativ hochwertigen Überbauung zwischen<br />
Arola-Brücke und Holzbrücke.<br />
Die Bebauung soll sich harmonisch in die historisch gewachsenen Strukturen einfügen<br />
und architektonisch an den spezifischen Qualitäten von Alter Aare, Stadtmauer und Vorstadtbebauung<br />
orientieren.<br />
Es gelten folgende Nutzungsarten und -masse:<br />
- Die Bebauung entlang der Bahnhofstrasse richtet sich nach der Mischzone (Wohnen/Gewerbe)<br />
WG3+ nach Art. 29 BR.<br />
- Für die Bebauung der Parzelle GBB Nr. 365 gilt: Das Erdgeschoss soll ebenerdig zu der<br />
dem Publikum dienenden Strasse liegen. Die Hauptzugänge und die Mehrheit der<br />
Schaufenster sind in möglichst guter Beziehung zum Stadtkern anzuordnen. Es ist<br />
grundsätzlich eine intensive Terrainausnützung anzustreben: AZ min. 0,8; AZ max. 1,0<br />
plus G-Bonus analog Zone WG3+.<br />
- Die Bebauung entlang der Alten Aare richtet sich nach der Wohnzone W3<br />
(Art. 28 BR)<br />
Verkehrserschliessung und Parkierung sind flächensparend zu regeln, für die Parkplätze<br />
sind Mehrfachnutzungen anzustreben. Die Anbindung der Parzelle GBB Nr. 966 an die<br />
Bahnhofstrasse erfolgt nach Möglichkeit über die bestehenden Erschliessungsanlagen auf<br />
Parzelle GBB Nr. 365 oder ab der Südostecke der Parzelle. Auf Parzelle GBB Nr. 966 kön-<br />
nen entlang der Bahnhofstrasse im Bereich der Nutzung WG3+ oberirdische Besucherparkplätze<br />
für Motorfahrzeuge angeordnet werden. Die übrigen Abstellplätze für Motor-<br />
fahrzeuge der Parzelle GBB Nr. 966 sind unterirdisch anzuordnen. Im Anschlussbereich<br />
an die Bahnhofstrasse ist die Verkehrssicherheit insbesondere für den Langsamverkehr<br />
sicherzustellen (Schulwegsicherheit). Die Fusswegverbindungen zum Stadtplatz hin sind<br />
attraktiv zu gestalten.<br />
Bauten und Anlagen haben sich sorgfältig an die historische Bausubstanz anzufügen. Es<br />
besteht ein hoher Gestaltungsanspruch an die Übergangsbereiche zwischen zukünftiger<br />
Bebauung und den angrenzenden öffentlich genutzten Flächen, insbesondere zum Ge-<br />
wässerraum mit dem Uferweg.<br />
Es gelten folgende Empfindlichkeitsstufen gemäss Art. 43 LSV:<br />
- Empfindlichkeitsstufe 2 entlang der Alten Aare.<br />
- Empfindlichkeitsstufe 3 entlang der Bahnhofstrasse.<br />
Entlang der Bahnhofstrasse sind Massnahmen für den Lärmschutz vorzusehen. Die Einhal-<br />
tung der Immissionsgrenzwerte ist im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens nachzuweisen.