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Baureglement - Aarberg

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Gemeinde <strong>Aarberg</strong> <strong>Baureglement</strong>; Genehmigung - 24 -<br />

ZPP 15<br />

«Arola»<br />

13 Die ZPP Nr. 15 „Arola“ bezweckt ausgehend vom Entwicklungskonzept der Arealpla-<br />

nung Bahnhof West die Realisierung einer qualitativ hochwertigen Überbauung zwischen<br />

Arola-Brücke und Holzbrücke.<br />

Die Bebauung soll sich harmonisch in die historisch gewachsenen Strukturen einfügen<br />

und architektonisch an den spezifischen Qualitäten von Alter Aare, Stadtmauer und Vorstadtbebauung<br />

orientieren.<br />

Es gelten folgende Nutzungsarten und -masse:<br />

- Die Bebauung entlang der Bahnhofstrasse richtet sich nach der Mischzone (Wohnen/Gewerbe)<br />

WG3+ nach Art. 29 BR.<br />

- Für die Bebauung der Parzelle GBB Nr. 365 gilt: Das Erdgeschoss soll ebenerdig zu der<br />

dem Publikum dienenden Strasse liegen. Die Hauptzugänge und die Mehrheit der<br />

Schaufenster sind in möglichst guter Beziehung zum Stadtkern anzuordnen. Es ist<br />

grundsätzlich eine intensive Terrainausnützung anzustreben: AZ min. 0,8; AZ max. 1,0<br />

plus G-Bonus analog Zone WG3+.<br />

- Die Bebauung entlang der Alten Aare richtet sich nach der Wohnzone W3<br />

(Art. 28 BR)<br />

Verkehrserschliessung und Parkierung sind flächensparend zu regeln, für die Parkplätze<br />

sind Mehrfachnutzungen anzustreben. Die Anbindung der Parzelle GBB Nr. 966 an die<br />

Bahnhofstrasse erfolgt nach Möglichkeit über die bestehenden Erschliessungsanlagen auf<br />

Parzelle GBB Nr. 365 oder ab der Südostecke der Parzelle. Auf Parzelle GBB Nr. 966 kön-<br />

nen entlang der Bahnhofstrasse im Bereich der Nutzung WG3+ oberirdische Besucherparkplätze<br />

für Motorfahrzeuge angeordnet werden. Die übrigen Abstellplätze für Motor-<br />

fahrzeuge der Parzelle GBB Nr. 966 sind unterirdisch anzuordnen. Im Anschlussbereich<br />

an die Bahnhofstrasse ist die Verkehrssicherheit insbesondere für den Langsamverkehr<br />

sicherzustellen (Schulwegsicherheit). Die Fusswegverbindungen zum Stadtplatz hin sind<br />

attraktiv zu gestalten.<br />

Bauten und Anlagen haben sich sorgfältig an die historische Bausubstanz anzufügen. Es<br />

besteht ein hoher Gestaltungsanspruch an die Übergangsbereiche zwischen zukünftiger<br />

Bebauung und den angrenzenden öffentlich genutzten Flächen, insbesondere zum Ge-<br />

wässerraum mit dem Uferweg.<br />

Es gelten folgende Empfindlichkeitsstufen gemäss Art. 43 LSV:<br />

- Empfindlichkeitsstufe 2 entlang der Alten Aare.<br />

- Empfindlichkeitsstufe 3 entlang der Bahnhofstrasse.<br />

Entlang der Bahnhofstrasse sind Massnahmen für den Lärmschutz vorzusehen. Die Einhal-<br />

tung der Immissionsgrenzwerte ist im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens nachzuweisen.

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