Baureglement - Aarberg
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Gemeinde <strong>Aarberg</strong> <strong>Baureglement</strong>; Genehmigung - 22 -<br />
ZPP 12<br />
«Brückfeld»<br />
ZPP 13<br />
«Allmändrieder<br />
Süd»<br />
10 In der ZPP Nr. 12 «Brückfeld» soll die bestehende Nutzung (Landwirtschaft, Grünbe-<br />
reich, Landreserve Friedhof) etappenweise durch eine gemischte Nutzung Wohnen/Gewerbe<br />
abgelöst werden. Die Überbauung muss so konzipiert werden, dass das<br />
schützenswerte Bauernhaus Murtenstrasse 6 bestehen bleiben kann.<br />
Die Überbauungsordnung soll eine verdichtete Bebauung an der Murten- und Bielstrasse<br />
sowie eine massvolle Wohnbebauung im inneren Teil des Areals sicherstellen.<br />
Die Bebauung wird hauptsächlich von der Kappelenstrasse her erschlossen. Die inneren<br />
Bereiche sind weitgehend verkehrsfrei zu halten.<br />
Die Überbauungsordnung stellt die zum Ausbau der Kappelenstrasse (Fahrbahn, Trottoir)<br />
notwendigen Landanteile sicher.<br />
Die Nutzungsart richtet sich nach den im Nutzungszonenplan bezeichneten Sektoren.<br />
Sektor A: WG3 (Art. 29 BR)<br />
Sektor B1: W2 (Art. 28 BR)<br />
Sektor B2: W2 (Art. 28 BR)<br />
Im Bauernhaus Nr. 6 sind Wohnen, Gewerbe sowie auch öffentliche oder Quartier-<br />
Nutzungen (Schulung, Freizeit, Kultur und dgl.) zugelassen.<br />
Für die Sektoren A und B1 beträgt die maximal zulässige Bruttogeschossfläche insgesamt<br />
11'000 m 2 . Die Geschossflächen des bestehenden Bauernhauses Nr. 6 werden nicht angerechnet.<br />
Im Sektor B2 gilt das Nutzungsmass der Wohnzone W2.<br />
Sektor A: Lärmempfindlichkeitsstufe 3<br />
Sektoren B1/B2: Lärmempfindlichkeitsstufe 2<br />
Durch die räumliche Einbindung des Bauernhauses Nr. 6 und eine entsprechende Anord-<br />
nung und Gestaltung der Neubauten soll ein erlebnisdichtes Quartier mit attraktiven,<br />
bewohner- und benutzerfreundlichen Aussenräumen und Wegverbindungen geschaffen<br />
werden.<br />
11 Die ZPP Nr. 13 «Allmändrieder Süd» bezweckt die Sicherstellung einer Wohnüberbauung<br />
mit vielfältigem Wohnspektrum und qualitativ guter Umgebungsgestaltung, die sich städtebaulich<br />
in die bestehenden Nachbarsiedlungen entlang von Biel-, Nidau- und Kappelen-<br />
strasse einfügt.<br />
Der westliche Teil des Areals (ca. 60% der Fläche) ist für eine verdichtete Bauweise mit<br />
Mehrfamilienhäusern reserviert. Art und Mass der Nutzung richten sich nach den Bestim-<br />
mungen der Wohnzone W3.<br />
Der östliche Teil des Areals (ca. 40% der Fläche) ist für den Bau von Ein- und/oder Rei-<br />
heneinfamilienhäusern bestimmt. Art und Mass der Nutzung richten sich nach den Bestimmungen<br />
der Wohnzone W2.<br />
Auf dem ganzen Areal gilt die Empfindlichkeitsstufe 2 gemäss Art. 43 LSV.<br />
Mindestens 20% der in der Mehrfamilienhaus-Überbauung erstellten Wohnungen müssen<br />
aufgrund ihrer Grösse und Ausgestaltung, ihrer Gruppierung, der Zugangssituation und der<br />
Beziehung zur Umgebung den Anforderungen für altersgerechtes Wohnen genügen.<br />
Im Bereich der Mehrfamilienhaus-Überbauung sind differenziert ausgestaltete Aufenthaltsund<br />
Begegnungsbereiche mit angemessenen Spiel- und Grünflächen zu schaffen.<br />
Entlang der Nidaustrasse soll ein gut gestalteter Übergang zwischen Strassen- und Siedlungsraum<br />
entstehen.