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Baureglement - Aarberg

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Gemeinde <strong>Aarberg</strong> <strong>Baureglement</strong>; Genehmigung - 22 -<br />

ZPP 12<br />

«Brückfeld»<br />

ZPP 13<br />

«Allmändrieder<br />

Süd»<br />

10 In der ZPP Nr. 12 «Brückfeld» soll die bestehende Nutzung (Landwirtschaft, Grünbe-<br />

reich, Landreserve Friedhof) etappenweise durch eine gemischte Nutzung Wohnen/Gewerbe<br />

abgelöst werden. Die Überbauung muss so konzipiert werden, dass das<br />

schützenswerte Bauernhaus Murtenstrasse 6 bestehen bleiben kann.<br />

Die Überbauungsordnung soll eine verdichtete Bebauung an der Murten- und Bielstrasse<br />

sowie eine massvolle Wohnbebauung im inneren Teil des Areals sicherstellen.<br />

Die Bebauung wird hauptsächlich von der Kappelenstrasse her erschlossen. Die inneren<br />

Bereiche sind weitgehend verkehrsfrei zu halten.<br />

Die Überbauungsordnung stellt die zum Ausbau der Kappelenstrasse (Fahrbahn, Trottoir)<br />

notwendigen Landanteile sicher.<br />

Die Nutzungsart richtet sich nach den im Nutzungszonenplan bezeichneten Sektoren.<br />

Sektor A: WG3 (Art. 29 BR)<br />

Sektor B1: W2 (Art. 28 BR)<br />

Sektor B2: W2 (Art. 28 BR)<br />

Im Bauernhaus Nr. 6 sind Wohnen, Gewerbe sowie auch öffentliche oder Quartier-<br />

Nutzungen (Schulung, Freizeit, Kultur und dgl.) zugelassen.<br />

Für die Sektoren A und B1 beträgt die maximal zulässige Bruttogeschossfläche insgesamt<br />

11'000 m 2 . Die Geschossflächen des bestehenden Bauernhauses Nr. 6 werden nicht angerechnet.<br />

Im Sektor B2 gilt das Nutzungsmass der Wohnzone W2.<br />

Sektor A: Lärmempfindlichkeitsstufe 3<br />

Sektoren B1/B2: Lärmempfindlichkeitsstufe 2<br />

Durch die räumliche Einbindung des Bauernhauses Nr. 6 und eine entsprechende Anord-<br />

nung und Gestaltung der Neubauten soll ein erlebnisdichtes Quartier mit attraktiven,<br />

bewohner- und benutzerfreundlichen Aussenräumen und Wegverbindungen geschaffen<br />

werden.<br />

11 Die ZPP Nr. 13 «Allmändrieder Süd» bezweckt die Sicherstellung einer Wohnüberbauung<br />

mit vielfältigem Wohnspektrum und qualitativ guter Umgebungsgestaltung, die sich städtebaulich<br />

in die bestehenden Nachbarsiedlungen entlang von Biel-, Nidau- und Kappelen-<br />

strasse einfügt.<br />

Der westliche Teil des Areals (ca. 60% der Fläche) ist für eine verdichtete Bauweise mit<br />

Mehrfamilienhäusern reserviert. Art und Mass der Nutzung richten sich nach den Bestim-<br />

mungen der Wohnzone W3.<br />

Der östliche Teil des Areals (ca. 40% der Fläche) ist für den Bau von Ein- und/oder Rei-<br />

heneinfamilienhäusern bestimmt. Art und Mass der Nutzung richten sich nach den Bestimmungen<br />

der Wohnzone W2.<br />

Auf dem ganzen Areal gilt die Empfindlichkeitsstufe 2 gemäss Art. 43 LSV.<br />

Mindestens 20% der in der Mehrfamilienhaus-Überbauung erstellten Wohnungen müssen<br />

aufgrund ihrer Grösse und Ausgestaltung, ihrer Gruppierung, der Zugangssituation und der<br />

Beziehung zur Umgebung den Anforderungen für altersgerechtes Wohnen genügen.<br />

Im Bereich der Mehrfamilienhaus-Überbauung sind differenziert ausgestaltete Aufenthaltsund<br />

Begegnungsbereiche mit angemessenen Spiel- und Grünflächen zu schaffen.<br />

Entlang der Nidaustrasse soll ein gut gestalteter Übergang zwischen Strassen- und Siedlungsraum<br />

entstehen.

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