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Blickpunkt Ausgabe 28 2012.pdf - Stadt Winnenden

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8<br />

Regionaler Arbeitskreis des Europäischen<br />

Sozialfonds legt Ziele für Ausschreibung<br />

2013 fest - Bewerbungen<br />

bis 30. September möglich<br />

Der regionale ESF-Arbeitskreis des<br />

Rems-Murr-Kreises hat in seiner jüngsten<br />

Sitzung die strategischen Ziele für<br />

die Umsetzung des Europäischen Sozialfonds<br />

(ESF) im Landkreis festgelegt. Bewerbungen<br />

von Projektträgern sind ab<br />

sofort möglich und müssen bis 30. September<br />

2012 bei der L-Bank eingereicht<br />

werden. Bei der Antragstellung ist erstmals<br />

ausschließlich das webbasierte<br />

ELANAntragsformular zu verwenden.<br />

Die Antragsteller werden von der Geschäftsstelle<br />

eingeladen, ihr eingereichtes<br />

Projekt im ESF-Arbeitskreis bei der<br />

Rankingsitzung am 08.11.2012 zu präsentieren.<br />

Das Landratsamt Rems-Murr-Kreis informiert:<br />

EU fördert beschäftigungswirksame<br />

Maßnahmen im Landkreis<br />

Mögliche Förderprojekte müssen eines<br />

der nachfolgend genannten Ziele erfüllen:<br />

•Vermeidung von Schulversagen und<br />

Erhöhung der Ausbildungsreife von<br />

schwächeren Schülerinnen und Schülern<br />

•Verbesserung der Berufswahlkompetenz<br />

•Erhöhung der Chancengleichheit von<br />

Frauen bei der Eingliederung in den<br />

ersten Arbeitsmarkt<br />

•Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit<br />

von Langzeitarbeitslosen, die auf dem<br />

Arbeitsmarkt besonders benachteiligt<br />

sind<br />

•Stabilisierung von Lebensverhältnissen<br />

und Verbesserung der Teilhabe am Arbeitsmarkt<br />

von Menschen mit besonderen<br />

Vermittlungshemmnissen<br />

Der ESF ist das zentrale Förderinstru-<br />

An alle Personen, die sich in dem durch die nachstehende Allgemeinverfügung<br />

beschriebenen Bereich aufhalten.<br />

Räumlich und zeitlich beschränktes Alkoholverbot für Teilbereiche der Wagnerstraße<br />

(Gebäude Wagnerstraße 14 bis Kreuzungsbereich Wagnerstraße/<br />

Wallstraße) und Wallstraße (Kreuzungsbereich Wallstraße/Schlossstraße bis<br />

Kreuzungsbereich Wallstraße/Turmstraße) sowie für die öffentlichen Flächen<br />

im Bereich um den Diebsturm und gegenüber (Vorplatz des Rathauseingangs<br />

im UG)<br />

Die Große Kreisstadt <strong>Winnenden</strong> erlässt als zuständige Ortspolizeibehörde gemäß<br />

§§ 1, 3, 4, 5, 6, <strong>28</strong>, 33, 49, 51, 52, 60 Absatz 1 und § 66 Absatz 2 Polizeigesetz und<br />

§§ 1, 35 Landesverwaltungsverfahrensgesetz jeweils in der zurzeit geltenden Fassungen<br />

nachstehende<br />

Allgemeinverfügung:<br />

1. In Teilbereichen der Wagnerstraße (Gebäude Wagnerstraße 14 bis Kreuzungsbereich<br />

Wagnerstraße/Wallstraße) und Wallstraße (Kreuzungsbereich Wallstraße/<br />

Schlossstraße bis Kreuzungsbereich Wallstraße/Turmstraße) sowie im Bereich<br />

der öffentlichen Flächen um den Diebsturm und gegenüber vor dem Rathauseingang<br />

im Untergeschoss (siehe Plan - rot schraffierte Fläche) ist von Freitag,<br />

20.07.2012, 17.00 Uhr, bis Samstag, 21.07.2012, 06.00 Uhr und von Samstag,<br />

21.07.2012, 17.00 Uhr, bis Sonntag, 22.07.2012, 06.00 Uhr sowie von Sonntag,<br />

22.07.2012, 17.00 Uhr, bis Montag, 23.07.2012, 06.00 Uhr verboten<br />

-alkoholische Getränke jeglicher Art zu konsumieren<br />

-alkoholische Getränke jeglicher Art mit sich zu führen, wenn aufgrund der konkreten<br />

Umstände die Absicht erkennbar ist, diese im Geltungsbereich dieser Allgemeinverfügung<br />

konsumieren zu wollen<br />

Ausgenommen von diesem Verbot ist die Privatfläche innerhalb der angrenzenden<br />

Gebäude.<br />

2. Die sofortige Vollziehung des unter Ziffer 1 geschilderten Verbots wird angeordnet.<br />

3. Für den Fall der Zuwiderhandlung gegen das unter Ziffer 1 dargestellten Verbots<br />

wird die Anwendung von unmittelbarem Zwang angedroht.<br />

4. Diese Allgemeinverfügung wird einen Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntgabe<br />

wirksam und gilt bis einschließlich 23.07.2012.<br />

Die Begründung liegt während der Öffnungszeiten im Rathaus <strong>Winnenden</strong>, Zimmer<br />

007 Erdgeschoss, zur Einsichtnahme aus.<br />

<strong>Winnenden</strong>, 05. Juli 2012<br />

Hartmut Holzwarth, Oberbürgermeister<br />

ment der Europäischen Union für die Arbeitsmarkt-<br />

und Sozialpolitik. Er fördert<br />

Maßnahmen zur beruflichen Qualifizierung<br />

und Integration. Aufgabe des ESF<br />

ist es, Arbeitslosigkeit zu verhüten und<br />

zu bekämpfen, die Arbeitskräfte und die<br />

Unternehmen auf neue Herausforderungen<br />

in der Arbeitswelt vorzubereiten und<br />

zu verhindern, dass arbeitslose Menschen<br />

den Kontakt zum Arbeitsmarkt<br />

verlieren.<br />

Die Informationen zum Europäischen<br />

Sozialfonds (ESF) im Rems-Murr-Kreis<br />

und die Unterlagen zur Antragstellung<br />

sind auf der Internetseite http://<br />

www.rems-murr-kreis.de im Bereich<br />

„Wirtschaft und Europa“ abrufbar. Ansprechpartnerin:<br />

Ruth Deichmann, Geschäftsführende<br />

des regionalen ESF-Arbeitskreises,<br />

Tel. 07151/ 501-1216, E-<br />

Mail: r.deichmann@rems-murr-kreis.de.<br />

Amtliche Bekanntmachung<br />

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG<br />

Donnerstag, 12. Juli 2012 Nummer <strong>28</strong><br />

Sportabzeichen 2012:<br />

Radfahren<br />

am 21. Juli<br />

Der Abnahmetermin für die Sportabzeichen-Disziplin<br />

Radfahren findet<br />

am Samstag, 21.07.2012, statt.<br />

Treffpunkt ist die Buchenbachbrücke<br />

im Industriegebiet in Birkmannsweiler<br />

(bei Autohaus Hilt)<br />

um 9.00 Uhr. Das Tragen eines<br />

Fahrradhelms und ein verkehrssicheres<br />

Fahrrad sind erforderlich.<br />

Regelmäßiges Sportabzeichentraining<br />

und -abnahme in den leichtathletischen<br />

Disziplinen sind jeweils<br />

dienstags von 17.15 bis 18.45 Uhr<br />

im Winnender Herbert-Winter-Stadion.<br />

Die Schwimmdisziplinen werden<br />

von den Schwimmmeistern im<br />

Wunnebad geprüft.

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