Blickpunkt Ausgabe 28 2012.pdf - Stadt Winnenden
Blickpunkt Ausgabe 28 2012.pdf - Stadt Winnenden
Blickpunkt Ausgabe 28 2012.pdf - Stadt Winnenden
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
8<br />
Regionaler Arbeitskreis des Europäischen<br />
Sozialfonds legt Ziele für Ausschreibung<br />
2013 fest - Bewerbungen<br />
bis 30. September möglich<br />
Der regionale ESF-Arbeitskreis des<br />
Rems-Murr-Kreises hat in seiner jüngsten<br />
Sitzung die strategischen Ziele für<br />
die Umsetzung des Europäischen Sozialfonds<br />
(ESF) im Landkreis festgelegt. Bewerbungen<br />
von Projektträgern sind ab<br />
sofort möglich und müssen bis 30. September<br />
2012 bei der L-Bank eingereicht<br />
werden. Bei der Antragstellung ist erstmals<br />
ausschließlich das webbasierte<br />
ELANAntragsformular zu verwenden.<br />
Die Antragsteller werden von der Geschäftsstelle<br />
eingeladen, ihr eingereichtes<br />
Projekt im ESF-Arbeitskreis bei der<br />
Rankingsitzung am 08.11.2012 zu präsentieren.<br />
Das Landratsamt Rems-Murr-Kreis informiert:<br />
EU fördert beschäftigungswirksame<br />
Maßnahmen im Landkreis<br />
Mögliche Förderprojekte müssen eines<br />
der nachfolgend genannten Ziele erfüllen:<br />
•Vermeidung von Schulversagen und<br />
Erhöhung der Ausbildungsreife von<br />
schwächeren Schülerinnen und Schülern<br />
•Verbesserung der Berufswahlkompetenz<br />
•Erhöhung der Chancengleichheit von<br />
Frauen bei der Eingliederung in den<br />
ersten Arbeitsmarkt<br />
•Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit<br />
von Langzeitarbeitslosen, die auf dem<br />
Arbeitsmarkt besonders benachteiligt<br />
sind<br />
•Stabilisierung von Lebensverhältnissen<br />
und Verbesserung der Teilhabe am Arbeitsmarkt<br />
von Menschen mit besonderen<br />
Vermittlungshemmnissen<br />
Der ESF ist das zentrale Förderinstru-<br />
An alle Personen, die sich in dem durch die nachstehende Allgemeinverfügung<br />
beschriebenen Bereich aufhalten.<br />
Räumlich und zeitlich beschränktes Alkoholverbot für Teilbereiche der Wagnerstraße<br />
(Gebäude Wagnerstraße 14 bis Kreuzungsbereich Wagnerstraße/<br />
Wallstraße) und Wallstraße (Kreuzungsbereich Wallstraße/Schlossstraße bis<br />
Kreuzungsbereich Wallstraße/Turmstraße) sowie für die öffentlichen Flächen<br />
im Bereich um den Diebsturm und gegenüber (Vorplatz des Rathauseingangs<br />
im UG)<br />
Die Große Kreisstadt <strong>Winnenden</strong> erlässt als zuständige Ortspolizeibehörde gemäß<br />
§§ 1, 3, 4, 5, 6, <strong>28</strong>, 33, 49, 51, 52, 60 Absatz 1 und § 66 Absatz 2 Polizeigesetz und<br />
§§ 1, 35 Landesverwaltungsverfahrensgesetz jeweils in der zurzeit geltenden Fassungen<br />
nachstehende<br />
Allgemeinverfügung:<br />
1. In Teilbereichen der Wagnerstraße (Gebäude Wagnerstraße 14 bis Kreuzungsbereich<br />
Wagnerstraße/Wallstraße) und Wallstraße (Kreuzungsbereich Wallstraße/<br />
Schlossstraße bis Kreuzungsbereich Wallstraße/Turmstraße) sowie im Bereich<br />
der öffentlichen Flächen um den Diebsturm und gegenüber vor dem Rathauseingang<br />
im Untergeschoss (siehe Plan - rot schraffierte Fläche) ist von Freitag,<br />
20.07.2012, 17.00 Uhr, bis Samstag, 21.07.2012, 06.00 Uhr und von Samstag,<br />
21.07.2012, 17.00 Uhr, bis Sonntag, 22.07.2012, 06.00 Uhr sowie von Sonntag,<br />
22.07.2012, 17.00 Uhr, bis Montag, 23.07.2012, 06.00 Uhr verboten<br />
-alkoholische Getränke jeglicher Art zu konsumieren<br />
-alkoholische Getränke jeglicher Art mit sich zu führen, wenn aufgrund der konkreten<br />
Umstände die Absicht erkennbar ist, diese im Geltungsbereich dieser Allgemeinverfügung<br />
konsumieren zu wollen<br />
Ausgenommen von diesem Verbot ist die Privatfläche innerhalb der angrenzenden<br />
Gebäude.<br />
2. Die sofortige Vollziehung des unter Ziffer 1 geschilderten Verbots wird angeordnet.<br />
3. Für den Fall der Zuwiderhandlung gegen das unter Ziffer 1 dargestellten Verbots<br />
wird die Anwendung von unmittelbarem Zwang angedroht.<br />
4. Diese Allgemeinverfügung wird einen Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntgabe<br />
wirksam und gilt bis einschließlich 23.07.2012.<br />
Die Begründung liegt während der Öffnungszeiten im Rathaus <strong>Winnenden</strong>, Zimmer<br />
007 Erdgeschoss, zur Einsichtnahme aus.<br />
<strong>Winnenden</strong>, 05. Juli 2012<br />
Hartmut Holzwarth, Oberbürgermeister<br />
ment der Europäischen Union für die Arbeitsmarkt-<br />
und Sozialpolitik. Er fördert<br />
Maßnahmen zur beruflichen Qualifizierung<br />
und Integration. Aufgabe des ESF<br />
ist es, Arbeitslosigkeit zu verhüten und<br />
zu bekämpfen, die Arbeitskräfte und die<br />
Unternehmen auf neue Herausforderungen<br />
in der Arbeitswelt vorzubereiten und<br />
zu verhindern, dass arbeitslose Menschen<br />
den Kontakt zum Arbeitsmarkt<br />
verlieren.<br />
Die Informationen zum Europäischen<br />
Sozialfonds (ESF) im Rems-Murr-Kreis<br />
und die Unterlagen zur Antragstellung<br />
sind auf der Internetseite http://<br />
www.rems-murr-kreis.de im Bereich<br />
„Wirtschaft und Europa“ abrufbar. Ansprechpartnerin:<br />
Ruth Deichmann, Geschäftsführende<br />
des regionalen ESF-Arbeitskreises,<br />
Tel. 07151/ 501-1216, E-<br />
Mail: r.deichmann@rems-murr-kreis.de.<br />
Amtliche Bekanntmachung<br />
ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG<br />
Donnerstag, 12. Juli 2012 Nummer <strong>28</strong><br />
Sportabzeichen 2012:<br />
Radfahren<br />
am 21. Juli<br />
Der Abnahmetermin für die Sportabzeichen-Disziplin<br />
Radfahren findet<br />
am Samstag, 21.07.2012, statt.<br />
Treffpunkt ist die Buchenbachbrücke<br />
im Industriegebiet in Birkmannsweiler<br />
(bei Autohaus Hilt)<br />
um 9.00 Uhr. Das Tragen eines<br />
Fahrradhelms und ein verkehrssicheres<br />
Fahrrad sind erforderlich.<br />
Regelmäßiges Sportabzeichentraining<br />
und -abnahme in den leichtathletischen<br />
Disziplinen sind jeweils<br />
dienstags von 17.15 bis 18.45 Uhr<br />
im Winnender Herbert-Winter-Stadion.<br />
Die Schwimmdisziplinen werden<br />
von den Schwimmmeistern im<br />
Wunnebad geprüft.