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2009-12-10 (388 KB) - .PDF - Stadtgemeinde Bad Ischl

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Es wird daher der Antrag gestellt, der beantragten Änderung der<br />

Flächenwidmungsplanteiländerung Nr. 6.116 – Müllegger Dominik , Rettenbach 1, 4820 <strong>Bad</strong><br />

<strong>Ischl</strong>, Gst. Teilfl. 613, EZ 47, GB Rettenbach, Umwidmung von derzeit Grünland in Bauland<br />

Dorfgebiet, im Ausmaß von ca. 95 m², stattzugeben und das Genehmigungsverfahren<br />

einzuleiten.<br />

Der Stadtrat schlägt dem Gemeinderat vor, antragsgemäß zu beschließen.<br />

Beschluss: Der Gemeinderat beschloss einstimmig antragsgemäß.<br />

f) Nr. 6.117, Grst. 44/1 Teilfl., GB Rettenbach (von Grünland in Bauland Dorfgebiet)<br />

In der 29. Sitzung des Gemeinderates vom 09. Juli <strong>2009</strong> wurde die Einleitung des<br />

Stellungnahmeverfahrens zu o.a. Widmungsantrag beschlossen. Die Behandlung dieses<br />

Antrages erfolgte in der 43. Sitzung des Stadtrates vom 23.Juni <strong>2009</strong> und in der 37. Sitzung<br />

des Bauausschusses vom 08. Juni <strong>2009</strong>. Der Antrag wurde auf die Übereinstimmung mit<br />

dem ÖEK überprüft. Die Änderung beruht auf öffentlichem Interesse, da es sich<br />

grundsätzlich um eine Erweiterung zum bestehenden Dorfgebiet handelt. Es soll<br />

zusätzliches Bauland für die Errichtung von zwei Wohnhäusern für die Kinder geschaffen<br />

werden. Das gegenständliche Gemeindegebiet sieht in diesem Bereich Kleinhausbauten vor<br />

und würde diese Arrondierung einen Abschluss zum Bestand der landwirtschaftlichen<br />

Vorrangfläche lt. ÖEK bilden. Somit empfiehlt der Ausschuss, diese Arrondierung im Sinne<br />

der zusätzlichen Schaffung von Wohnraum.<br />

Im Zuge des durchgeführten Stellungnahmeverfahrens wurden sowohl die Stellungnahmen<br />

der Behörden, wie auch die der betroffenen Nachbarn eingeholt. Seitens der öffentlichen<br />

Dienststellen wurden verständigt:<br />

1. Amt der Oö. Landesregierung, Abtl. Örtl. Raumplanung, Bahnhofplatz 1, 4021 Linz<br />

(mit Planbeilage 6-fach u. d. Stellungnahme d. Ortsplaners) mit dem Ersuchen um Weiterleitung<br />

an die Abtlg. Naturschutz u. Forst- u. Wasserwirtschaft<br />

2. Wildbach- u. Lawinenverbauung <strong>Bad</strong> <strong>Ischl</strong>, Traunreiterweg 5a, 4820 <strong>Bad</strong> <strong>Ischl</strong><br />

3. Energie AG., Bahnhofstraße 67, 48<strong>10</strong> Gmunden<br />

4. ÖBF Forstbetrieb I. Skgt., Obere Marktstr. 1, 48220 <strong>Bad</strong> Goisern<br />

Bundesstraßenverwaltung Straßenmeisterei <strong>Bad</strong> <strong>Ischl</strong>, 482O <strong>Bad</strong> <strong>Ischl</strong>, Hubkoglstr. 2O<br />

5. Österr. Salinen AG., Sulzbach 153, 4820 <strong>Bad</strong> <strong>Ischl</strong><br />

6. Bundesdenkmalamt, Landeskonservatorat f. Oö., Rainerstraße 11, 4020 Linz<br />

Die Frist zur Abgabe von Stellungnahmen endet für die Nachbarn am 11.09.<strong>2009</strong> und für die<br />

öffentlichen Dienststellen am 09.<strong>10</strong>.<strong>2009</strong><br />

Von der Direktion für Landesplanung, wirtschaftliche u. ländliche Entwicklung, Abteilung<br />

Raumordnung / Örtliche Raumordnung wurde in der Stellungnahme festgestellt, dass in<br />

einem völlig isolierten Bereich, entlang der Rettenbachtal Straße gelegene<br />

Dorfgebietsansatz – auf Grundlage der (allgemeinen) Arrondierungsbestimmungen im ÖEK<br />

– zwei weitere Bauplätze geschaffen werden sollen. Durch diese Änderung werden aber<br />

auch die Voraussetzungen für eine weitere Bebauung in „zweiter Reihe“ sowie zusätzliche<br />

Abrundungsmöglichkeiten in westlicher Richtung geschaffen. Dies ist vom<br />

raumordnungsfachlichen Standpunkt auf Grund der isolierten Lage nicht gerechtfertigt.<br />

Denkbar wäre eine reduzierte Variante, welche im Wesentlichen auf die Lückensituation<br />

zwischen den Baubeständen beschränkt bleibt. In diesem Zusammenhang wird auch auf die<br />

beiliegende Stellungnahme der Abteilung Naturschutz hingewiesen.<br />

In der Stellungnahme der Abt. Natur- u. Landschaftsschutz wird festgestellt, dass in<br />

Zuordnung zu einem kleinflächigen Siedlungsansatz am Eingang ins Rettenbachtal in<br />

einem relativ exponierten Hangrücken eine Baulandausweisung im Flächenausmaß von ca.<br />

2000 m² erfolgen soll. Während die südliche Teilfläche zumindest größtenteils als<br />

Baulückensituation zu beurteilen ist und eine der Umwidmung folgende Bebauung hier in die<br />

vorhandene Bebauungsstruktur eingebunden wäre, würde die nördliche Teilfläche eine<br />

zweite Bebauungszeile mit nicht unerheblichen landschaftlichen Rückwirkungen eröffnen, die<br />

überdies nicht als „Abrundung“ im Sinne der diesbezüglichen Bestimmungen im ÖEK<br />

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