2009-12-10 (388 KB) - .PDF - Stadtgemeinde Bad Ischl
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Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten aus dieser Vereinbarung ist das Bezirksgericht<br />
<strong>Bad</strong> <strong>Ischl</strong>.<br />
XIII.<br />
Diese Vereinbarung wird in einem Original erstellt, welches bei der <strong>Stadtgemeinde</strong> verbleibt;<br />
die Grundeigentümerin erhält eine einfache Vertragsabschrift.<br />
Beschluss: Der Gemeinderat beschloss einstimmig antragsgemäß.<br />
PKT. 15. GRUNDSTÜCK 584/1, GB REITERNDORF (STERZWEG), WEGBREITE, REKURS<br />
Berichterstatter und Antragsteller: Bgm. Hannes Heide<br />
Mit der Eigentümerin der Liegenschaft Sterzweg <strong>10</strong> besteht bekanntlich ein Rechtsstreit über<br />
die Grundstücksbreite des Sterzweges auf Höhe ihrer Liegenschaft. Nach Jahren fruchtloser<br />
Gespräche wurde die Angelegenheit beim Vermessungsamt und zuletzt bei Gericht<br />
anhängig gemacht, nachdem der Gemeinderat 2001 beschlossen hat, die geltenden<br />
Grundgrenzen gerichtlich feststellen und auch duchsetzen zu wollen.<br />
Die max. erzielbare Breite des Weggrundstückes wäre dort ca. 3 m (die Gemeinde hätte sich<br />
jahrelang im Sinne eines Kompromisses auch mit wesentlich weniger zufrieden gegeben),<br />
die Ergebnisse des Vermessungsamtes entsprechen dem auch im wesentlichen, die<br />
Liegenschaftseigentümerin will nur ca. 2 m zugestehen.<br />
Das Bezirksgericht hat nunmehr - im sogenannten außerstreitigen Verfahren - einen<br />
neuerlichen Beschluss gefasst, wonach die durchschnittliche Breite 2,20 m im Sinne des<br />
"letzten ruhigen Besitzes" betrage (ursprünglich wurde der Argumentation der Gemeinde im<br />
wesentlichen Rechnung getragen, aufgrund eines Rekurses der Liegenschaftseigentümerin<br />
hatte das Bezirksgericht jedoch neuerlich zu entscheiden). Aus grundsätzlichen Erwägungen<br />
sollte dieses Ergebnis nicht akzeptiert und dagegen ein Rechtsmittel ergriffen werden.<br />
Möglicherweise wird das Verfahren letztlich vor dem OGH auszutragen sein.<br />
Es wird der Antrag gestellt, gegen die oa. Entscheidung des Bezirksgerichtes das<br />
Rechtsmittel des Rekurses nachträglich zu beschließen.<br />
Der Stadtrat schlägt dem Gemeinderat vor, antragsgemäß zu beschließen.<br />
Beschluss:<br />
3 Gegenstimmen: Markus Reitsamer<br />
Peter Glatz<br />
Mag. a Sigrid Schneeberger<br />
34 Stimmen für den Antrag: Restliche Gemeinderatsmitglieder<br />
PKT. 16. LIEGENSCHAFT WIESINGERSTR. 1, BAUPOLIZEILICHER AUFTRAG, BERUFUNGSBESCHEID<br />
Berichterstatter und Antragsteller: StR. Thomas Loidl<br />
Der Bürgermeister verlässt wegen Befangenheit den Sitzungssaal; Vizebgm. Reisenbichler<br />
übernimmt den Vorsitz.<br />
Die Garteneinfriedung beim oa. Objekt befindet sich im östlichen und tw. auch im südlichen<br />
Abschnitt (also im wesentlichen die Abgrenzung zum Kurpark) für jedermann ersichtlich in<br />
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