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2009-12-10 (388 KB) - .PDF - Stadtgemeinde Bad Ischl

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Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten aus dieser Vereinbarung ist das Bezirksgericht<br />

<strong>Bad</strong> <strong>Ischl</strong>.<br />

XIII.<br />

Diese Vereinbarung wird in einem Original erstellt, welches bei der <strong>Stadtgemeinde</strong> verbleibt;<br />

die Grundeigentümerin erhält eine einfache Vertragsabschrift.<br />

Beschluss: Der Gemeinderat beschloss einstimmig antragsgemäß.<br />

PKT. 15. GRUNDSTÜCK 584/1, GB REITERNDORF (STERZWEG), WEGBREITE, REKURS<br />

Berichterstatter und Antragsteller: Bgm. Hannes Heide<br />

Mit der Eigentümerin der Liegenschaft Sterzweg <strong>10</strong> besteht bekanntlich ein Rechtsstreit über<br />

die Grundstücksbreite des Sterzweges auf Höhe ihrer Liegenschaft. Nach Jahren fruchtloser<br />

Gespräche wurde die Angelegenheit beim Vermessungsamt und zuletzt bei Gericht<br />

anhängig gemacht, nachdem der Gemeinderat 2001 beschlossen hat, die geltenden<br />

Grundgrenzen gerichtlich feststellen und auch duchsetzen zu wollen.<br />

Die max. erzielbare Breite des Weggrundstückes wäre dort ca. 3 m (die Gemeinde hätte sich<br />

jahrelang im Sinne eines Kompromisses auch mit wesentlich weniger zufrieden gegeben),<br />

die Ergebnisse des Vermessungsamtes entsprechen dem auch im wesentlichen, die<br />

Liegenschaftseigentümerin will nur ca. 2 m zugestehen.<br />

Das Bezirksgericht hat nunmehr - im sogenannten außerstreitigen Verfahren - einen<br />

neuerlichen Beschluss gefasst, wonach die durchschnittliche Breite 2,20 m im Sinne des<br />

"letzten ruhigen Besitzes" betrage (ursprünglich wurde der Argumentation der Gemeinde im<br />

wesentlichen Rechnung getragen, aufgrund eines Rekurses der Liegenschaftseigentümerin<br />

hatte das Bezirksgericht jedoch neuerlich zu entscheiden). Aus grundsätzlichen Erwägungen<br />

sollte dieses Ergebnis nicht akzeptiert und dagegen ein Rechtsmittel ergriffen werden.<br />

Möglicherweise wird das Verfahren letztlich vor dem OGH auszutragen sein.<br />

Es wird der Antrag gestellt, gegen die oa. Entscheidung des Bezirksgerichtes das<br />

Rechtsmittel des Rekurses nachträglich zu beschließen.<br />

Der Stadtrat schlägt dem Gemeinderat vor, antragsgemäß zu beschließen.<br />

Beschluss:<br />

3 Gegenstimmen: Markus Reitsamer<br />

Peter Glatz<br />

Mag. a Sigrid Schneeberger<br />

34 Stimmen für den Antrag: Restliche Gemeinderatsmitglieder<br />

PKT. 16. LIEGENSCHAFT WIESINGERSTR. 1, BAUPOLIZEILICHER AUFTRAG, BERUFUNGSBESCHEID<br />

Berichterstatter und Antragsteller: StR. Thomas Loidl<br />

Der Bürgermeister verlässt wegen Befangenheit den Sitzungssaal; Vizebgm. Reisenbichler<br />

übernimmt den Vorsitz.<br />

Die Garteneinfriedung beim oa. Objekt befindet sich im östlichen und tw. auch im südlichen<br />

Abschnitt (also im wesentlichen die Abgrenzung zum Kurpark) für jedermann ersichtlich in<br />

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