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RVG-Reform 2021 kompakt: So rechnen Sie richtig ab

Die neue Fachinfo-Broschüre „RVG-Reform 2021 kompakt: So rechnen Sie richtig ab“ von Gebühren- und Abrechnungsexperte RA Norbert Schneider liefert einen Überblick aller Änderungen im Zuge des KostRÄG und zeigt anhand vieler Praxisbeispiele, wie Anwältinnen und Anwälte künftig richtig abrechnen. Inhalte der Fachinfo-Broschüre: • Überblick aller Neuerungen des KostRÄG 2021 im RVG, GKG, FamGKG und JVEG • Zahlreiche Praxisbeispiele zur Abrechnung nach neuem RVG • Aktualisierte Gebührentabellen

Die neue Fachinfo-Broschüre „RVG-Reform 2021 kompakt: So rechnen Sie richtig ab“ von Gebühren- und Abrechnungsexperte RA Norbert Schneider liefert einen Überblick aller Änderungen im Zuge des KostRÄG und zeigt anhand vieler Praxisbeispiele, wie Anwältinnen und Anwälte künftig richtig abrechnen.
Inhalte der Fachinfo-Broschüre:
• Überblick aller Neuerungen des KostRÄG 2021 im RVG, GKG, FamGKG und JVEG
• Zahlreiche Praxisbeispiele zur Abrechnung nach neuem RVG
• Aktualisierte Gebührentabellen

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A. <strong>RVG</strong><br />

Mit der Neuregelung hat der Gesetzgeber der Rechtsprechung des BGH eine klare Absage erteilt.<br />

Er folgt der Rechtsprechung des OLG Koblenz und des OVG Nordrhein-Westfalen.<br />

Die neue Regelung hat nicht nur Bedeutung für die Anrechnung der Geschäftsgebühr, sondern<br />

für alle Anrechnungsfälle.<br />

Beispiel:<br />

Der Anwalt wird für den Kläger zunächst in dem selbstständigen Beweisverfahren 1/21<br />

tätig, in dem es um Gewerke im Wert von 10.000 € ging. Später kommt es zu einem<br />

weiteren Beweisverfahren 2/21 über Gewerke im Wert von 15.000 € und später noch zu<br />

einem dritten Beweisverfahren 3/21 über 40.000 €. Hiernach kommt es zum Hauptsacheverfahren<br />

über die gesamten Mängel in Höhe von 65.000 €.<br />

Anzu<strong>rechnen</strong> sind alle Verfahrensgebühren (Vorbem. 3 Abs. 5 VV), jedoch nach § 15a Abs. 3<br />

<strong>RVG</strong> nicht mehr als 1,3 aus dem Gesamtwert.<br />

I. Selbstständiges Beweisverfahren 1/21<br />

1. 1,3-Verfahrensgebühr, Nr. 3100 VV (Wert: 10.000,00 €) 798,20 €<br />

2. Postentgeltpauschale, Nr. 7002 VV 20,00 €<br />

Zwischensumme 818,20 €<br />

3. 19 % Umsatzsteuer, Nr. 7008 VV 155,46 €<br />

Gesamt 973,66 €<br />

II. Selbstständiges Beweisverfahren 2/21<br />

1. 1,3-Verfahrensgebühr, Nr. 3100 VV (Wert: 15.000,00 €) 933,40 €<br />

2. Postentgeltpauschale, Nr. 7002 VV 20,00 €<br />

Zwischensumme 953,40 €<br />

3. 19 % Umsatzsteuer, Nr. 7008 VV 181,15 €<br />

Gesamt 1.134,55 €<br />

III. Selbstständiges Beweisverfahren 3/21<br />

1. 1,3-Verfahrensgebühr, Nr. 3100 VV Wert: 40.000,00 €) 1.452,10 €<br />

2. Postentgeltpauschale, Nr. 7002 VV 20,00 €<br />

Zwischensumme 1.1472,10 €<br />

3. 19 % Umsatzsteuer, Nr. 7008 VV 279,70 €<br />

Gesamt 1.751,80 €<br />

IV. Hauptsacheverfahren<br />

1. 1,3-Verfahrensgebühr, Nr. 3100 VV (Wert: 65.000,00 €) 1.784,90 €<br />

2. gem. Vorbem. 3 Abs. 5 VV anzu<strong>rechnen</strong>,<br />

1,3 aus 10.000,00 € – 798,20 €<br />

1,3 aus 15.000,00 € – 933,40 €<br />

1,3 aus 40.000,00 € – 1.452,10 €<br />

gem. § 15a Abs. 2 <strong>RVG</strong> nicht mehr als 1,3 aus 65.000,00 € – 1.784,90 €<br />

3. 1,2-Terminsgebühr, Nr. 3104 VV (Wert: 65.000,00 €) 1.647,20 €<br />

4. Postentgeltpauschale, Nr. 7002 VV 20,00 €<br />

Zwischensumme 1.667,20 €<br />

5. 19 % Umsatzsteuer, Nr. 7008 VV 316,77 €<br />

Gesamt 1.983,97 €<br />

Norbert Schneider | <strong>RVG</strong>-<strong>Reform</strong> <strong>2021</strong> <strong>kompakt</strong>: <strong>So</strong> <strong>rechnen</strong> <strong>Sie</strong> <strong>richtig</strong> <strong>ab</strong> 10

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