STADTWERKE AUE – BAD SCHLEMA MAGAZIN
INFORMATIVES · ÜBERRASCHENDES · REGIONALES
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E-MOBILITÄT
KFW FÖRDERUNG.
FÜR PRIVATE LADESTATIONEN, MIETER, VERMIETER &
WOHNUNGSGENOSSENSCHAFTEN.
WAS WIRD GEFÖRDERT?
1. Der Kaufpreis einer neuen Ladestation
(z. B. Wallbox) mit 11 kW Ladeleistung und
2. intelligenter Steuerung*
3. Die Kosten für Einbau und Anschluss der Ladestation,
inklusive aller Installationsarbeiten*
*Bitte beachten Sie die Bedingungen unter www.kfw.de
WER WIRD GEFÖRDERT?
1. Wohnungseigentümergemeinschaften
2. Mieter (Mieter können mit Zustimmung Ihres Vermieters
auf eigenen Kosten Ladestationen installieren)
3. Vermieter (Privatpersonen, Unternehmen,
Wohnungsgenossenschaften)
ANZAHL
LADEPUNKTE
SCHWELLENWERT GESAMTKOSTEN GESAMTZUSCHUSS
1 900 EUR < 900 EUR 0 EUR
1 900 EUR mind. 900 EUR 900 EUR
2 1.800 EUR z.B. 1.500 EUR 900 EUR
2 1.800 EUR mind. 1.800 EUR 1.800 EUR
3 2.700 EUR z.B. 2.100 EUR 1.800 EUR
3 2.700 EUR mind. 2.700 EUR 2.700 EUR
FÖRDERZEITRAUM AB 24.11.2020
Der Förderantrag ist bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KFW)
unter www.kfw.de zu stellen.
DER ANTRAG IST VOR DEM ERWERB DER LADESTATION EINZUREICHEN.
Informationen
PS: Die Anschaffung eines Elektrofahrzeuges wird mit bis zu 9.000 EUR gefördert.
Der Förderantrag ist beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle unter
www.bafa.de zu stellen.
DER ANTRAG IST NACH DEM ERWERB DES ELEKTROFAHRZEUGS EINZUREICHEN.
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