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best career MaturantInnen-Guide 2021

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ARBEITSRECHT<br />

EGAL, OB BEIM EINSTIEG INS BERUFSLEBEN ODER ALS „ALTER HASE“ –<br />

GRUNDLEGENDES WISSEN IN ARBEITSRECHTLICHEN FRAGEN KANN<br />

HELFEN, MISSVERSTÄNDNISSEN VORZUBEUGEN UND SICH IM<br />

JOB-DSCHUNGEL ZURECHTZUFINDEN.<br />

DIENSTVERHÄLTNISSE<br />

BEFRISTETE DIENSTVERHÄLTNISSE<br />

Befristete Dienstverhältnisse werden für einen<br />

fixen Zeitraum abgeschlossen und enden mit<br />

dessen Ablauf. Der Endzeitpunkt muss als <strong>best</strong>immtes<br />

Kalenderdatum feststehen, wobei beispielsweise<br />

die Befristung „für die Dauer der<br />

Mutterschaftskarenz“ eine Ausnahme darstellt.<br />

Die Kündigung vor Zeitablauf ist grundsätzlich<br />

ausgeschlossen, kann jedoch gesondert vereinbart<br />

werden.<br />

UNBEFRISTETE DIENSTVERHÄLTNISSE<br />

Unbefristet sind Dienstverhältnisse, die ohne<br />

zeitlichen Ablauf abgeschlossen werden. Eine<br />

Auflösung dieses Arbeitsverhältnisses muss<br />

durch eine Kündigung geschehen.<br />

FREIES DIENSTVERHÄLTNIS<br />

Es gibt keine gesetzliche Definition eines freien<br />

Dienstverhältnisses. Nach der Rechtsprechung<br />

liegt ein solches Dienstverhältnis vor, wenn sich<br />

jemand gegen Entgelt verpflichtet, einem Auftraggeber<br />

für <strong>best</strong>immte oder un<strong>best</strong>immte Zeit<br />

seine Arbeitskraft zur Verfügung zu stellen, ohne<br />

sich dabei in persönliche Abhängigkeit zu begeben.<br />

Es gibt keine Urlaubsregelung und kein 13.<br />

und 14. Gehalt.<br />

Beispiel: Ein Mitarbeiter einer Wochenzeitung<br />

liefert wöchentlich Beiträge zu einem <strong>best</strong>immten<br />

Thema in einem <strong>best</strong>immten Umfang und erhält,<br />

abhängig von der Zeichenanzahl, dafür ein<br />

Honorar. Dabei ist es unwichtig, wann und wo<br />

gearbeitet wird und ob die Beiträge selbst oder<br />

von einem Dritten verfasst werden.<br />

FIXES DIENSTVERHÄLTNIS<br />

Nach Definition des Steuerrechts liegt ein fixes<br />

Dienstverhältnis vor, wenn die Leitung der geschäftlichen<br />

Belange dem Arbeitgeber unterliegt,<br />

die/der ArbeitnehmerIn an die Weisungen<br />

des Arbeitgebers/der Auftraggeberin gebunden<br />

ist und für ihre/seine Tätigkeit ein Entgelt erhält.<br />

132 <strong>MaturantInnen</strong>-<strong>Guide</strong> ’21

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