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best career MaturantInnen-Guide 2021

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DER AKADEMISCHE WEG<br />

03<br />

• Studienerfolg – Aufnahme als ordentlicher<br />

Studierender mittels Studienerfolgsnachweises,<br />

außerdem darfst du noch kein Studium<br />

abgeschlossen und den Studiengang<br />

nicht öfter als zweimal gewechselt haben.<br />

Die Höhe der Studienbeihilfe hängt von verschiedenen<br />

Faktoren ab, z. B. muss auch die<br />

Zuverdienstgrenze (das sind Einkünfte aus Nebenjobs,<br />

aber auch die Familienbeihilfe) beachtet<br />

werden. Die jährliche Höchststudienbeihilfe<br />

beträgt 6.000 bis 8.580 Euro. Auf der<br />

Website der Österreichischen Studienbeihilfebehörde<br />

findest du weiterführende und umfangreiche<br />

Informationen: www.stipendium.at<br />

ACHTUNG FRISTEN: Wie bei allen Anträgen sind<br />

auch hier die Fristen sehr genau einzuhalten.<br />

Für das Wintersemester hast du von 20. September<br />

bis 15. Dezember Zeit und für das Sommersemester<br />

von 20. Februar bis 15. Mai.<br />

CHECK THAT<br />

MIT STUDIENBEIHILFE STUDIEREN: SO GEHT ‚ S!<br />

Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung verbessert das Angebot laufend, damit niemandem aus<br />

finanziellen Gründen ein Studium verwehrt bleibt – zur Zeit profitieren davon rund 45.000 Studierende in ganz Österreich.<br />

Viele Informationen, Kontaktdaten und Adressen sowie die Antragsformulare findet man auf www.stipendium.at<br />

WAS DU ÜBER DIE STUDIENBEIHILFE<br />

WISSEN MUSST:<br />

KLARE VORAUSSETZUNGEN<br />

Förderungswürdigkeit & Studienerfolg (s. o.)<br />

INDIVIDUELLE HÖHE<br />

mindestens 5 bis maximal 715 Euro pro Monat<br />

PROBLEMLOS DAZUVERDIENEN<br />

10.000 Euro (inkl. aller Sonderzahlungen) darf<br />

man jährlich dazuverdienen<br />

AUCH IM AUSLAND<br />

für längstens 20 Monate ist eine „Beihilfe für<br />

ein Auslandsstudium“ möglich: ab dem dritten<br />

Semester bis zu 582 Euro monatlich<br />

EINFACHER ANTRAG<br />

Einfach und unbürokratisch, z.B. durch digital<br />

signierten Online-Antrag (www.stipendium.at).<br />

KOMPETENTE BERATUNG<br />

Durch MitarbeiterInnen der Stipendienstellen<br />

WER ALLER STUDIENBEIHILFE<br />

BEZIEHEN KANN:<br />

• Ordentliche Studierende an österreichischen<br />

Universitäten und Universitäten der Künste<br />

• Studierende an einer in Österreich gelegenen<br />

Theologischen Lehranstalt<br />

• Ordentliche Studierende an österreichischen<br />

Fachhochschul-Studiengängen<br />

• Ordentliche Studierende an österreichischen<br />

öffentlichen oder anerkannten privaten Pädagogischen<br />

Hochschulen<br />

• Ordentliche Studierende an mit dem Öffentlichkeitsrecht<br />

ausgestatteten Konservatorien<br />

• Studierende an medizinisch-technischen Akademien<br />

und an Hebammenakademien<br />

• Studierende an Privatuniversitäten unter <strong>best</strong>immten<br />

Voraussetzungen<br />

• Für Ausbildungen an Kollegs und für Universitätslehrgänge<br />

gibt es keine Studienbeihilfe<br />

Weitere Infos zur Studienbeihilfe erhältst du unter<br />

www.stipendium.at oder in den Stipendienstellen in<br />

Wien, Graz, Innsbruck, Salzburg, Linz oder Klagenfurt.<br />

orientieren und entscheiden<br />

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