Haushaltsentwurf 2021 (Band II) Dezernat I und Behördenleitung
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Produkt 11.01.01<br />
Energieversorgung<br />
Erläuterungen:<br />
Zu E/465120 "Dividende RWE":<br />
Gem. Beschluss des Städteregionstages vom 19.06.2020 (Sitzungsvorlage 2020/0352) wurden die RWE-Aktien im Haushaltsjahr<br />
2020 vollständig veräußert. Insoweit entfällt die Dividendeneinnahme.<br />
Zu E/465130 "Anteil an der Gewinnausschüttung der EWV GmbH":<br />
Nach den Planrechnungen der EWV GmbH (Aufsichtsrat 14.11.2019) ist für das Geschäftsjahr 2020 (= HJ <strong>2021</strong>) von einer<br />
Gewinnausschüttung von rd. 15,5 Mio. € auszugehen. Der Anteil der StädteRegion Aachen hieran beläuft sich auf<br />
1.434.060 € (= 9,252%). Auf den Gewinnanteil ist Kapitalertragssteuer <strong>und</strong> Soli zu zahlen (vgl. A/544517).<br />
Zu E/465140 "Anteil an der Gewinnausschüttung der enwor GmbH":<br />
Nach Einschätzung der GF kann für das Geschäftsjahr 2020 (= HJ <strong>2021</strong>) unter Berücksichtigung der negativen Einflüsse<br />
durch die Corona Pandemie mit einer Gewinnausschüttung der enwor in Höhe von 7.000.000 € ausgegangen werden.<br />
StädteRegion Aachen ergibt sich bei einem Stammkapitalanteil von 52,52% eine Ausschüttung in Höhe von 3.676.152 €<br />
Bezüglich der Kapitalertragssteuer vgl. A/544517.<br />
Zu A/531714 "Zuschuss an den Verband der kommunalen RWE-Aktionäre GmbH":<br />
Die StädteRegion Aachen zahlt an den Verband der kommunalen RWE-Aktionäre einen jährlichen Zuschuss, der bislang der<br />
Höhe des Stammkapitalanteils entsprochen hat. Entsprechend dem Gesellschafterbeschluss des VKA ist der Zuschuss ab dem<br />
Geschäftsjahr 2018/2019 auf 2.148 € erhöht worden.<br />
Zu A/543990 "Andere sonstige Geschäftsaufwendungen":<br />
Veranschlagt sind die Depotgebühren, die in <strong>2021</strong> für das Jahr 2020 fällig sind.<br />
Zu A/544517 "Kapitalertragsteuer":<br />
Auf die Gewinn- <strong>und</strong> Dividendenzahlungen ist bei Vorlage einer entsprechenden Nichtveranlagungsbescheinigung des<br />
Finanzamtes Kapitalertragssteuer in Höhe von derzeit 15% <strong>und</strong> Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5% gemäß § 44 c EStG<br />
zu zahlen.<br />
Zu E/142832 "Abgänge RWE-Stammaktien", A/101451 "Zugänge GWG GmbH", A/141008 "Zugänge Genussrechtskapital GWG"<br />
<strong>und</strong> A/111421 "Zugänge RMK gGmbH":<br />
Der Städteregionstag hat mit der Beschlussfassung über den Haushalt 2019 am 13.12.2018 die Veräußerung von RWE-<br />
Stammaktien im Jahr 2019 im Wert von 4,6 Mio. € zugunsten folgender Zwecke vorgesehen:<br />
- Kapitaleinlage bei der GWG zur Förderung des soz. Wohnungsbaus (s. SK A/101451 bzw. 1/141008 im Produkt 15.02.01) 2.000.000<br />
- Kapitaleinlage bei der RMK GmbH (s. SK A/111421 im Produkt 15.02.01) 2.000.000<br />
- Fonds zur Bewältigung des Strukturwandels (s. SK A/141005 im Produkt 150103 bei S 85) 600.000<br />
insgesamt 4.600.000<br />
Für das Jahr 2020 ist eine weitere Kapitaleinlage zur Förderung des soz .Wohnungsbaus bei der GWG in Höhe von insges.<br />
2 Mio. € vorgesehen, für die entsprechend RWE-Aktien veräußert werden sollen (Beratungsvorlage 2019/0233 <strong>und</strong><br />
2019/0235 SRT 04.07.2019).<br />
Mit Beschluss des Städteregionstages vom 19.06.2020 (SV 2020/0352) wurden im Jahr 2020 alle verbleibenden RWE-Aktien<br />
veräußert, s. auch Ausführungen zu E/ 465120 RWE Dividende <strong>und</strong> A/101451 Zugänge GWG im Produkt 150201.