Schwanstetten 2021-01_01-20_red
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tätig ist, haben wir den Hinweis erhalten,<br />
dass der selten vorkommende Schwarzstorch<br />
unter anderem dort auch sein Nahrungshabitat<br />
haben soll.<br />
Ein Badebetrieb wird deshalb sehr kritisch<br />
gesehen, zumal auch eine Beeinträchtigung<br />
der Natur wegen fehlender Toiletten<br />
nicht tolerierbar ist. Ein naturschutzfachliches<br />
Gutachten mit mehreren Gebietsbegehungen<br />
über mehrere Monate hinweg<br />
ist im Vorfeld weiterer Planungen zwingend<br />
erforderlich.<br />
Zudem hat das Grundstück planungstechnisch<br />
keinerlei Erschließung und die Zuwegung<br />
über einen Feldweg gilt rechtlich<br />
nur für eine landwirtschaftliche Nutzung.<br />
Dafür wäre der Standort nach der dort<br />
ebenfalls durchgeführten Untersuchung<br />
hinsichtlich des Baugrunds geeignet. In<br />
einer der nächsten Sitzungen werden die<br />
Gremien zu beraten und entscheiden haben,<br />
ob und welches Projekt fortgeführt<br />
werden soll.<br />
A chtung – Fö rderantrag f ü r<br />
„Steig um“ stellen!<br />
Damit Sie für die Fahrkartenkosten des<br />
PNV entsprechend unserem Förderprogramm<br />
Steig um, für das abgelaufene<br />
Kalenderjahr eine Förderung von 10 ,<br />
maximal 50 EUR jährlich erhalten können,<br />
ist von Ihnen bis spätestens 31.<strong>01</strong>.<strong><strong>20</strong>21</strong><br />
ein Förderantrag bei der Gemeindeverwaltung<br />
einzureichen. Das Förderprogramm<br />
und der erforderliche Antrag<br />
steht auf unserer Homepage unter der<br />
Rubrik ServiceVerwaltungVerwaltung<br />
DienstleistungenFörderrichtlinienFörderprogramm<br />
Steig um zum Herunterladen<br />
bereit.<br />
Mit besten Grüßen – bleiben Sie gesund<br />
und zuversichtlich<br />
Ihr<br />
R o bert Pf ann<br />
Erster Bürgermeister<br />
ZAUBERHAFTE<br />
FENSTER & TÜREN<br />
Für Sanierung<br />
und Neubau<br />
QUALITÄT<br />
Beratung, Herstellung,<br />
Montage und Kundendienst<br />
aus einer Hand.<br />
Gemeindeweiher<br />
Fotos: Markt <strong>Schwanstetten</strong><br />
AKTUELLES AUS DER PASSBEHÖRDE<br />
Änderungen im Pass- und Ausweisgesetz ab <strong>01</strong>. Januar<br />
Auf Grund von nderungen im Pass- und<br />
Ausweisgesetz treten folgende Neuerungen<br />
zum <strong>01</strong>.<strong>01</strong>.<strong><strong>20</strong>21</strong> in Kraft.<br />
Bisher waren Kinderreisep ässe 6 Jahre<br />
gültig. Ab <strong>01</strong>.<strong>01</strong>.<strong><strong>20</strong>21</strong> verkürzt sich die<br />
Gültigkeit auf ein J ahr. Auch Verlängerungen<br />
sind nur noch für maximal ein J ahr<br />
möglich. Die Gebühren für die Ausstellung<br />
bleiben unverändert. Bereits ausgestellte<br />
Kinderreisepässe behalten ihre Gültigkeit.<br />
Die Gebühr für einen Perso nal ausweis beträgt<br />
ab dem 2. Lebensjahr 37,-- € bisher<br />
28,80 . Alle anderen Gebühren bleiben<br />
unverändert.<br />
Ab dem 02. A ugust <strong><strong>20</strong>21</strong> besteht eine<br />
Speicherpicht für z wei Fingerabdrü ck e<br />
auf dem hip des Personalausweises.<br />
Ab 1. Mai <strong>20</strong>25 sind nur noch digitale<br />
Passbilder möglich, die durch eine sichere<br />
bermittlung an die Passbehörden gesendet<br />
werden. Bis dahin soll auch die Möglichkeit<br />
bestehen, Passbilder vor Ort in der<br />
Behörde zu erstellen. Sobald die Voraussetzungen<br />
beim Markt <strong>Schwanstetten</strong> dafür<br />
gegeben sind, werden wir Sie darüber<br />
informieren.<br />
Ko ntak t:<br />
Passamt, Sabine Döring-Huber, Vanessa<br />
Bogatscher, Tel. 0910 289 10<br />
<strong>01</strong> | <strong><strong>20</strong>21</strong><br />
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