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Schwanstetten 2021-01_01-20_red

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tätig ist, haben wir den Hinweis erhalten,<br />

dass der selten vorkommende Schwarzstorch<br />

unter anderem dort auch sein Nahrungshabitat<br />

haben soll.<br />

Ein Badebetrieb wird deshalb sehr kritisch<br />

gesehen, zumal auch eine Beeinträchtigung<br />

der Natur wegen fehlender Toiletten<br />

nicht tolerierbar ist. Ein naturschutzfachliches<br />

Gutachten mit mehreren Gebietsbegehungen<br />

über mehrere Monate hinweg<br />

ist im Vorfeld weiterer Planungen zwingend<br />

erforderlich.<br />

Zudem hat das Grundstück planungstechnisch<br />

keinerlei Erschließung und die Zuwegung<br />

über einen Feldweg gilt rechtlich<br />

nur für eine landwirtschaftliche Nutzung.<br />

Dafür wäre der Standort nach der dort<br />

ebenfalls durchgeführten Untersuchung<br />

hinsichtlich des Baugrunds geeignet. In<br />

einer der nächsten Sitzungen werden die<br />

Gremien zu beraten und entscheiden haben,<br />

ob und welches Projekt fortgeführt<br />

werden soll.<br />

A chtung – Fö rderantrag f ü r<br />

„Steig um“ stellen!<br />

Damit Sie für die Fahrkartenkosten des<br />

PNV entsprechend unserem Förderprogramm<br />

Steig um, für das abgelaufene<br />

Kalenderjahr eine Förderung von 10 ,<br />

maximal 50 EUR jährlich erhalten können,<br />

ist von Ihnen bis spätestens 31.<strong>01</strong>.<strong><strong>20</strong>21</strong><br />

ein Förderantrag bei der Gemeindeverwaltung<br />

einzureichen. Das Förderprogramm<br />

und der erforderliche Antrag<br />

steht auf unserer Homepage unter der<br />

Rubrik ServiceVerwaltungVerwaltung<br />

DienstleistungenFörderrichtlinienFörderprogramm<br />

Steig um zum Herunterladen<br />

bereit.<br />

Mit besten Grüßen – bleiben Sie gesund<br />

und zuversichtlich<br />

Ihr<br />

R o bert Pf ann<br />

Erster Bürgermeister<br />

ZAUBERHAFTE<br />

FENSTER & TÜREN<br />

Für Sanierung<br />

und Neubau<br />

QUALITÄT<br />

Beratung, Herstellung,<br />

Montage und Kundendienst<br />

aus einer Hand.<br />

Gemeindeweiher<br />

Fotos: Markt <strong>Schwanstetten</strong><br />

AKTUELLES AUS DER PASSBEHÖRDE<br />

Änderungen im Pass- und Ausweisgesetz ab <strong>01</strong>. Januar<br />

Auf Grund von nderungen im Pass- und<br />

Ausweisgesetz treten folgende Neuerungen<br />

zum <strong>01</strong>.<strong>01</strong>.<strong><strong>20</strong>21</strong> in Kraft.<br />

Bisher waren Kinderreisep ässe 6 Jahre<br />

gültig. Ab <strong>01</strong>.<strong>01</strong>.<strong><strong>20</strong>21</strong> verkürzt sich die<br />

Gültigkeit auf ein J ahr. Auch Verlängerungen<br />

sind nur noch für maximal ein J ahr<br />

möglich. Die Gebühren für die Ausstellung<br />

bleiben unverändert. Bereits ausgestellte<br />

Kinderreisepässe behalten ihre Gültigkeit.<br />

Die Gebühr für einen Perso nal ausweis beträgt<br />

ab dem 2. Lebensjahr 37,-- € bisher<br />

28,80 . Alle anderen Gebühren bleiben<br />

unverändert.<br />

Ab dem 02. A ugust <strong><strong>20</strong>21</strong> besteht eine<br />

Speicherpicht für z wei Fingerabdrü ck e<br />

auf dem hip des Personalausweises.<br />

Ab 1. Mai <strong>20</strong>25 sind nur noch digitale<br />

Passbilder möglich, die durch eine sichere<br />

bermittlung an die Passbehörden gesendet<br />

werden. Bis dahin soll auch die Möglichkeit<br />

bestehen, Passbilder vor Ort in der<br />

Behörde zu erstellen. Sobald die Voraussetzungen<br />

beim Markt <strong>Schwanstetten</strong> dafür<br />

gegeben sind, werden wir Sie darüber<br />

informieren.<br />

Ko ntak t:<br />

Passamt, Sabine Döring-Huber, Vanessa<br />

Bogatscher, Tel. 0910 289 10<br />

<strong>01</strong> | <strong><strong>20</strong>21</strong><br />

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