Schwanstetten 2021-03_01-24_red
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BÜRGERMEISTER ROBERT PFANN INFORMIERT<br />
Liebe Bürgerinnen und Bürger,<br />
Foto: Markt <strong>Schwanstetten</strong><br />
vermutlich haben Sie in der Tagespresse<br />
schon lesen können, dass der Landkreis<br />
Roth für die über 80-Jährigen in ihrer<br />
Wohngemeinde eine Impfung gegen das<br />
Corona-Virus ermöglichen möchte. Das<br />
Angebot für diese Altersgruppe richtet<br />
sich insbesondere an jene, die nur eingeschränkt<br />
mobil sind und keine Fahrgelegenheit<br />
haben, nach Roth ins Impfzentrum<br />
zu kommen.<br />
Lokale Impfstation Schulturnhalle<br />
Natürlich will auch die Marktgemeinde<br />
<strong>Schwanstetten</strong> diesen Service seinen Bürgerinnen<br />
und Bürgern der Generation 80+<br />
vor Ort bieten. Wir werden deshalb in Zusammenarbeit<br />
mit dem Landratsamt Roth<br />
eine lokale Impfstation in der Turnhalle<br />
unserer Grundschule im Ortszentrum einrichten.<br />
Die Schulturnhalle ist barrierefrei,<br />
so dass auch Menschen mit Handicap den<br />
Impftermin wahrnehmen können. Sehr<br />
dankbar bin ich, dass Ehrenamtliche unserer<br />
Senioren- und Nachbarschaftshilfe den<br />
Ablauf der Impftermine mit ihrer Anwesenheit<br />
unterstützen werden.<br />
Schleppende Impfstoffversorgung<br />
Wann bei uns in der Gemeinde mit dem<br />
lokalen Impfen begonnen werden kann,<br />
ist derzeit nicht absehbar. Zu viele nicht<br />
beeinflussbare Faktoren wie: Wann, wie<br />
viel und welchen Impfstoff erhält der<br />
Landkreis, machen es aktuell unmöglich<br />
verlässliche Angaben zu einem Impftermin<br />
zu machen. Für das Verimpfen vor<br />
Ort kommt gegenwärtig nur der Impfstoff<br />
von Biontech/Pfizer in Betracht. Die Impfdosen<br />
von Moderna dürfen, wenn sie mal<br />
aufgetaut sind, nicht mehr weiter transportiert<br />
und können deshalb nur im Impfzentrum<br />
Roth verabreicht werden. Der<br />
ebenfalls zugelassene Impfstoff von Astrazeneca<br />
kann nur an bis zu 65-Jährige verimpft<br />
werden, weil noch Unklarheit über<br />
die Wirksamkeit bei älteren Menschen<br />
herrscht. Bei dieser Gemengelage kann es<br />
leider gut möglich sein, dass die Termine<br />
für das Impfzentrum Roth früher vergeben<br />
werden als bei einer Impfung vor Ort bei<br />
uns in <strong>Schwanstetten</strong>.<br />
Es ist selbstverständlich weiterhin möglich,<br />
sich im Impfzentrum Roth anzumelden.<br />
Info-Schreiben<br />
Wenn Sie diese Ausgabe des BürgerInfos<br />
in den Händen halten, dürfte dem besagten<br />
Personenkreis von der Gemeinde bereits<br />
ein entsprechendes Anschreiben vorliegen.<br />
Diejenigen welche sich mittels der<br />
beigefügten Rückmeldung für das Impfen<br />
in der Schulturnhalle angemeldet haben,<br />
werden von uns wieder hören, sobald<br />
uns die Kreisbehörde<br />
einen Impftermin in<br />
<strong>Schwanstetten</strong> anbieten<br />
kann. Wir hoffen<br />
sehr, dass im Landkreis<br />
Roth schnell ausreichend<br />
Impfdosen vorhanden<br />
sein werden.<br />
Badeweiher /<br />
Spiellandschaft<br />
am Hembach<br />
In einer der vorangegangenen<br />
Ausgaben<br />
des BürgerInfos habe<br />
ich Sie über das Ergebnis<br />
der Machbarkeitsstudie<br />
hinsichtlich eines Badeweihers<br />
sowie über den Scoping-Termin mit Behördenvertretern<br />
informiert. Dabei wurde<br />
der Standort für einen Naturbadeweiher<br />
an den „neuen Gemeindeweihern“ im<br />
Osten des Gewerbegebiets und eine Spiellandschaft<br />
am Hembach in der Erlengasse<br />
näher beleuchtet. Die dabei gewonnenen<br />
Erkenntnisse wurden in der Januar-Sitzung<br />
des Marktgemeinderats diskutiert und Beschlüsse<br />
dazu gefasst.<br />
Spiellandschaft am Hembach<br />
Die Behördenvertreter vom Wasserwirtschaftsamt<br />
Nürnberg (WWA) und der<br />
Unteren Naturschutzbehörde des Landratsamts<br />
Roth (UNB) haben die grundsätzliche<br />
Genehmigungsfähigkeit einer solchen<br />
Freizeitanlage bestätigt. Das WWA,<br />
welches für den Hembach als Gewässer<br />
II. Ordnung zuständig ist, hat darauf hingewiesen,<br />
dass sich durch die Maßnahme<br />
die Durchflusssituation nicht verschlechtern<br />
darf. Für den Gewässerumbau ist deshalb<br />
ein wasserrechtlicher Bescheid erforderlich.<br />
Im Zuge der Baumaßnahme wäre<br />
es auch vorstellbar, dass in das Gelände<br />
vor der Brücke ein Beipass modelliert<br />
wird. Dies soll bei Starkregenereignissen<br />
eine Entlastung der Überflutungssituation<br />
an der Brücke bzw. in der Erlengasse<br />
schaffen. Seitens der UNB wird die Spiellandschaft<br />
am Hembach, vor allem für die<br />
jüngere Generation, als ein wünschenswertes<br />
Lernerlebnis von Natur und Wasser<br />
gesehen.<br />
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