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Schwanstetten 2021-03_01-24_red

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BÜRGERMEISTER ROBERT PFANN INFORMIERT<br />

Liebe Bürgerinnen und Bürger,<br />

Foto: Markt <strong>Schwanstetten</strong><br />

vermutlich haben Sie in der Tagespresse<br />

schon lesen können, dass der Landkreis<br />

Roth für die über 80-Jährigen in ihrer<br />

Wohngemeinde eine Impfung gegen das<br />

Corona-Virus ermöglichen möchte. Das<br />

Angebot für diese Altersgruppe richtet<br />

sich insbesondere an jene, die nur eingeschränkt<br />

mobil sind und keine Fahrgelegenheit<br />

haben, nach Roth ins Impfzentrum<br />

zu kommen.<br />

Lokale Impfstation Schulturnhalle<br />

Natürlich will auch die Marktgemeinde<br />

<strong>Schwanstetten</strong> diesen Service seinen Bürgerinnen<br />

und Bürgern der Generation 80+<br />

vor Ort bieten. Wir werden deshalb in Zusammenarbeit<br />

mit dem Landratsamt Roth<br />

eine lokale Impfstation in der Turnhalle<br />

unserer Grundschule im Ortszentrum einrichten.<br />

Die Schulturnhalle ist barrierefrei,<br />

so dass auch Menschen mit Handicap den<br />

Impftermin wahrnehmen können. Sehr<br />

dankbar bin ich, dass Ehrenamtliche unserer<br />

Senioren- und Nachbarschaftshilfe den<br />

Ablauf der Impftermine mit ihrer Anwesenheit<br />

unterstützen werden.<br />

Schleppende Impfstoffversorgung<br />

Wann bei uns in der Gemeinde mit dem<br />

lokalen Impfen begonnen werden kann,<br />

ist derzeit nicht absehbar. Zu viele nicht<br />

beeinflussbare Faktoren wie: Wann, wie<br />

viel und welchen Impfstoff erhält der<br />

Landkreis, machen es aktuell unmöglich<br />

verlässliche Angaben zu einem Impftermin<br />

zu machen. Für das Verimpfen vor<br />

Ort kommt gegenwärtig nur der Impfstoff<br />

von Biontech/Pfizer in Betracht. Die Impfdosen<br />

von Moderna dürfen, wenn sie mal<br />

aufgetaut sind, nicht mehr weiter transportiert<br />

und können deshalb nur im Impfzentrum<br />

Roth verabreicht werden. Der<br />

ebenfalls zugelassene Impfstoff von Astrazeneca<br />

kann nur an bis zu 65-Jährige verimpft<br />

werden, weil noch Unklarheit über<br />

die Wirksamkeit bei älteren Menschen<br />

herrscht. Bei dieser Gemengelage kann es<br />

leider gut möglich sein, dass die Termine<br />

für das Impfzentrum Roth früher vergeben<br />

werden als bei einer Impfung vor Ort bei<br />

uns in <strong>Schwanstetten</strong>.<br />

Es ist selbstverständlich weiterhin möglich,<br />

sich im Impfzentrum Roth anzumelden.<br />

Info-Schreiben<br />

Wenn Sie diese Ausgabe des BürgerInfos<br />

in den Händen halten, dürfte dem besagten<br />

Personenkreis von der Gemeinde bereits<br />

ein entsprechendes Anschreiben vorliegen.<br />

Diejenigen welche sich mittels der<br />

beigefügten Rückmeldung für das Impfen<br />

in der Schulturnhalle angemeldet haben,<br />

werden von uns wieder hören, sobald<br />

uns die Kreisbehörde<br />

einen Impftermin in<br />

<strong>Schwanstetten</strong> anbieten<br />

kann. Wir hoffen<br />

sehr, dass im Landkreis<br />

Roth schnell ausreichend<br />

Impfdosen vorhanden<br />

sein werden.<br />

Badeweiher /<br />

Spiellandschaft<br />

am Hembach<br />

In einer der vorangegangenen<br />

Ausgaben<br />

des BürgerInfos habe<br />

ich Sie über das Ergebnis<br />

der Machbarkeitsstudie<br />

hinsichtlich eines Badeweihers<br />

sowie über den Scoping-Termin mit Behördenvertretern<br />

informiert. Dabei wurde<br />

der Standort für einen Naturbadeweiher<br />

an den „neuen Gemeindeweihern“ im<br />

Osten des Gewerbegebiets und eine Spiellandschaft<br />

am Hembach in der Erlengasse<br />

näher beleuchtet. Die dabei gewonnenen<br />

Erkenntnisse wurden in der Januar-Sitzung<br />

des Marktgemeinderats diskutiert und Beschlüsse<br />

dazu gefasst.<br />

Spiellandschaft am Hembach<br />

Die Behördenvertreter vom Wasserwirtschaftsamt<br />

Nürnberg (WWA) und der<br />

Unteren Naturschutzbehörde des Landratsamts<br />

Roth (UNB) haben die grundsätzliche<br />

Genehmigungsfähigkeit einer solchen<br />

Freizeitanlage bestätigt. Das WWA,<br />

welches für den Hembach als Gewässer<br />

II. Ordnung zuständig ist, hat darauf hingewiesen,<br />

dass sich durch die Maßnahme<br />

die Durchflusssituation nicht verschlechtern<br />

darf. Für den Gewässerumbau ist deshalb<br />

ein wasserrechtlicher Bescheid erforderlich.<br />

Im Zuge der Baumaßnahme wäre<br />

es auch vorstellbar, dass in das Gelände<br />

vor der Brücke ein Beipass modelliert<br />

wird. Dies soll bei Starkregenereignissen<br />

eine Entlastung der Überflutungssituation<br />

an der Brücke bzw. in der Erlengasse<br />

schaffen. Seitens der UNB wird die Spiellandschaft<br />

am Hembach, vor allem für die<br />

jüngere Generation, als ein wünschenswertes<br />

Lernerlebnis von Natur und Wasser<br />

gesehen.<br />

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<strong>03</strong> | <strong>2021</strong><br />

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