23.12.2012 Aufrufe

Amtsblatt der Bayerischen Staatsministerien für Unterricht und ...

Amtsblatt der Bayerischen Staatsministerien für Unterricht und ...

Amtsblatt der Bayerischen Staatsministerien für Unterricht und ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

1228<br />

schaft durchgeführt. Sie wird im Gr<strong>und</strong>- <strong>und</strong> Hauptstudium<br />

von den Leitern <strong>der</strong> jeweiligen Studiengänge<br />

bzw. den Koordinatoren <strong>der</strong> Studienrichtungen angeboten.<br />

Es wird den Studenten empfohlen, die Studienfachberatung<br />

<strong>der</strong> Leiter <strong>der</strong> Studiengänge bzw. <strong>der</strong><br />

Koordinatoren <strong>der</strong> Studienrichtungen insbeson<strong>der</strong>e<br />

<strong>für</strong> eine sinnvolle Modulkombination wahrzunehmen.<br />

Dies gilt ebenfalls nach nicht bestandenen Prüfungen<br />

<strong>und</strong> im Falle eines Studiengangwechsels.<br />

§9<br />

Regelungen <strong>der</strong> Teilnahme an Lehrveranstaltungen,<br />

wählbare Semesterwochenst<strong>und</strong>en<br />

(1) Alle im Studienplan aufgeführten Lehrveranstaltungen<br />

des Gr<strong>und</strong>- <strong>und</strong> Hauptstudiums sind regelmäßig<br />

<strong>und</strong> erfolgreich zu besuchen. Eine Ausnahme<br />

bilden die mit „V“ gekennzeichneten Lehrveranstaltungen,<br />

die lediglich erfolgreich abzuschließen sind.<br />

In begrenztem Umfang werden Lehrveranstaltungen<br />

auch in Form von Kursen in <strong>der</strong> vorlesungsfreien Zeit<br />

durchgeführt. Die Reihenfolge <strong>der</strong> einzelnen Lehrveranstaltungen<br />

ist im Studienplan festgelegt.<br />

(2) Die regelmäßige Teilnahme ist erfüllt, wenn <strong>der</strong><br />

Student nicht öfter als zweimal an <strong>der</strong> jeweils angebotenen<br />

Lehrveranstaltung fehlt. Davon kann je nach<br />

Art <strong>und</strong> Didaktik <strong>der</strong> Lehrveranstaltung von <strong>der</strong> verantwortlichen<br />

Lehrperson abgewichen werden.<br />

(3) Die regelmäßige Teilnahme ist Zulassungsvoraussetzung<br />

<strong>für</strong> die Teilnahme an <strong>der</strong> nächstfolgenden<br />

Lehrveranstaltung. Son<strong>der</strong>regelungen bei speziellen<br />

Lehrveranstaltungen gibt die verantwortliche<br />

Lehrperson zu Beginn <strong>der</strong> Lehrveranstaltung bekannt.<br />

(4) Eine ohne Erfolg abgelegte Prüfung <strong>für</strong> einen<br />

Zwischennachweis kann zum Nachtermin unmittelbar<br />

vor Beginn des folgenden Semesters wie<strong>der</strong>holt<br />

werden. Wird er auch dann ohne Erfolg abgelegt, ist<br />

die betreffende Prüfung zum nächstmöglichen Zeitpunkt<br />

zu wie<strong>der</strong>holen.<br />

KWMBl II Nr. 6/2003<br />

(5) Im Gr<strong>und</strong>studiums sind<br />

– zwei Kompetenzfel<strong>der</strong> gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 2.2,<br />

– zwei Mannschaftssportarten gemäß § 7 Abs. 1<br />

Nr. 3.3.2<br />

– je eine Sportaktivität/Sportart aus den Gruppen 1<br />

bis 3 gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 3.4<br />

zu wählen. Die Wahl ist rechtzeitig schriftlich anzuzeigen<br />

<strong>und</strong> kann gr<strong>und</strong>sätzlich nicht mehr nachträglich<br />

geän<strong>der</strong>t werden.<br />

(6) Die Fakultät <strong>für</strong> Sportwissenschaft i. Gr. <strong>der</strong><br />

Technischen Universität München behält sich vor, die<br />

Einrichtung von wählbaren Kursen von Mindestteilnehmerzahlen<br />

abhängig zu machen.<br />

§10<br />

In-Kraft-Treten, Übergangsbestimmungen<br />

(1) Diese Studienordnung tritt am Tage nach ihrer<br />

Bekanntmachung in Kraft. Sie gilt <strong>für</strong> alle Studenten,<br />

auf die die Fachprüfungsordnung <strong>für</strong> die Studiengänge<br />

Sportwissenschaft mit Abschluss Diplom,<br />

Bachelor o<strong>der</strong> Master an <strong>der</strong> Technischen Universität<br />

München vom 16. November 2001 (KWMBl II 2002<br />

S. 1492) Anwendung findet.<br />

(2) Soweit die in Absatz 1 genannte Studienordnung<br />

keine Anwendung findet, gilt weiterhin die<br />

Studienordnung <strong>für</strong> den Diplomstudiengang Sportwissenschaften<br />

<strong>der</strong> Technischen Universität München<br />

vom 18. September 1998 (KWMBl II S. 1398); im<br />

Übrigen tritt diese außer Kraft.<br />

Anlagen<br />

1. Praktikumsrichtlinien zum Gr<strong>und</strong>praktikum<br />

2. Praktikumsrichtlinien zum Fachpraktikum

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!