DP_2021_04
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14 DEUTSCHE POLIZEI 04/2021 DP
Noch viele Fragen
Um jedoch den richtigen Cloudansatz verfolgen
zu können, müssen die fachlichen
Anforderungen an die PSP weitgehend im
Konsens erfolgt sein. Nur dann können die
jeweiligen Stacks – eine Reihe aufeinander
aufbauender Softwarekomponenten, die
gemeinsam die jeweiligen Plattformebenen
abbilden – in der Cloud-Infrastruktur bedient
werden. Auch muss klar sein, welche
Servicestufen von der Polizei in verschiedenen
Bereichen angestrebt werden sollen.
Die derzeit noch umfangreichen fachlichen
Abstimmungsprozesse werfen auf der Technikseite
also noch viele Fragen auf. Lediglich
dort, wo das Fachliche bereits konkreter
ist, können die umfangreichen und zum
Teil sehr speziellen technischen Voraussetzungen
zahlreicher Fach- und Standardanwendungen
Berücksichtigung finden.
Fehlende Aufmerksamkeit
Ein weiteres Problem: Große Public-Cloud-
Anbieter wie Amazon Web Services (AWS),
Microsoft Azure, Google Cloud Platform
(GCP), Alibaba oder auch T-Systems, sogenannte
Hyperscaler, können aus unterschiedlichen
Gründen nicht einfach genutzt
werden. Und die Rechenzentren der öffentlichen
Hand sind in der Regel noch nicht
auf die Übernahme derartiger Services eingerichtet.
Angesichts der zuletzt sehr breiten
Diskussion um wenige Fachthemen und
einzelne Technikstandards wurde jedoch
womöglich der Bedeutung der Cloud-Infrastruktur
als Fundament und Gebäudehülle
des gesamten Vorhabens in der jüngeren
Vergangenheit nicht mehr die notwendige
Aufmerksamkeit beigemessen.
DIE
FACHPERSPEKTIVE
Wie innovativ wird die
Diskussion geführt?
Die fachliche Perspektive ist neben der Technik
sicher als Kern des Vorhabens anzusehen.
Genau darüber müssen sich die Teilnehmenden
des Programms mit den Verantwortlichen
verständigen. Und hier gibt
es eine hohe Dynamik. Es gilt, bereits bestehende
Fachanwendungen mit aktuellen
beziehungsweise künftigen Herausforderungen
und Bedarfen abzugleichen und anschließend
zwischen den Beteiligten möglichst
Konsens herzustellen.
So existieren beispielsweise beim Vorgangsbearbeitungssystem
(VBS) als Kern-
Fachanwendung unterschiedliche Vorstellungen
über den künftigen Funktionsumfang
sowie die Herangehensweise in der
Umsetzung. Soll der Leistungsumfang laufender
oder gerade in der Entwicklung befindlicher
Systeme erweitert oder ein neues
Grundsystem mit einer erweiterten Perspektive
und teils noch nicht formulierten Anforderungen
entwickelt werden?
Schwierige
Abstimmungsprozesse
In jedem Fall bleiben bis zur Gewährleistung
des Betriebs eines künftigen VBS mit
den Teilnehmern abgestimmte Übergangsregelungen
erforderlich. Deutlich wird, wie
schwierig sich Abstimmungsprozesse unter
20 Teilnehmern bei laufendem Betrieb
gestalten. Mehr als eine gemeinsam abgestimmte
Zielperspektive mit mehrjährigen
Entwicklungsschritten dürfte also kaum
zu erwarten sein. Daher ist es andererseits
auch nicht sonderlich überraschend, dass
ein weiterer großer Bereich erst vergleichsweise
spät in den Fokus rückte: Die Auswertung
und Analyse als Grundlage der Informationsgewinnung.
Liegt der Schwerpunkt auf den polizeilichen
Informationssammlungen, verliert
man das Thema Massendaten mit seiner elementaren
Bedeutung digitaler Beweismittel
aus den Augen. Bezieht man es mit ein, ergeben
sich völlig andere Anforderungen an
die Cloud-Infrastruktur.
Weitere komplexe
Anforderungen
Angesichts der gesetzlichen Verpflichtung
zur Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs
in Strafsachen bis 2026 sind zudem
weitere komplexe Anforderungen zu berücksichtigen,
die erhebliche Wirkungen auf