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DP_2021_04

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14 DEUTSCHE POLIZEI 04/2021 DP

Noch viele Fragen

Um jedoch den richtigen Cloudansatz verfolgen

zu können, müssen die fachlichen

Anforderungen an die PSP weitgehend im

Konsens erfolgt sein. Nur dann können die

jeweiligen Stacks – eine Reihe aufeinander

aufbauender Softwarekomponenten, die

gemeinsam die jeweiligen Plattformebenen

abbilden – in der Cloud-Infrastruktur bedient

werden. Auch muss klar sein, welche

Servicestufen von der Polizei in verschiedenen

Bereichen angestrebt werden sollen.

Die derzeit noch umfangreichen fachlichen

Abstimmungsprozesse werfen auf der Technikseite

also noch viele Fragen auf. Lediglich

dort, wo das Fachliche bereits konkreter

ist, können die umfangreichen und zum

Teil sehr speziellen technischen Voraussetzungen

zahlreicher Fach- und Standardanwendungen

Berücksichtigung finden.

Fehlende Aufmerksamkeit

Ein weiteres Problem: Große Public-Cloud-

Anbieter wie Amazon Web Services (AWS),

Microsoft Azure, Google Cloud Platform

(GCP), Alibaba oder auch T-Systems, sogenannte

Hyperscaler, können aus unterschiedlichen

Gründen nicht einfach genutzt

werden. Und die Rechenzentren der öffentlichen

Hand sind in der Regel noch nicht

auf die Übernahme derartiger Services eingerichtet.

Angesichts der zuletzt sehr breiten

Diskussion um wenige Fachthemen und

einzelne Technikstandards wurde jedoch

womöglich der Bedeutung der Cloud-Infrastruktur

als Fundament und Gebäudehülle

des gesamten Vorhabens in der jüngeren

Vergangenheit nicht mehr die notwendige

Aufmerksamkeit beigemessen.

DIE

FACHPERSPEKTIVE

Wie innovativ wird die

Diskussion geführt?

Die fachliche Perspektive ist neben der Technik

sicher als Kern des Vorhabens anzusehen.

Genau darüber müssen sich die Teilnehmenden

des Programms mit den Verantwortlichen

verständigen. Und hier gibt

es eine hohe Dynamik. Es gilt, bereits bestehende

Fachanwendungen mit aktuellen

beziehungsweise künftigen Herausforderungen

und Bedarfen abzugleichen und anschließend

zwischen den Beteiligten möglichst

Konsens herzustellen.

So existieren beispielsweise beim Vorgangsbearbeitungssystem

(VBS) als Kern-

Fachanwendung unterschiedliche Vorstellungen

über den künftigen Funktionsumfang

sowie die Herangehensweise in der

Umsetzung. Soll der Leistungsumfang laufender

oder gerade in der Entwicklung befindlicher

Systeme erweitert oder ein neues

Grundsystem mit einer erweiterten Perspektive

und teils noch nicht formulierten Anforderungen

entwickelt werden?

Schwierige

Abstimmungsprozesse

In jedem Fall bleiben bis zur Gewährleistung

des Betriebs eines künftigen VBS mit

den Teilnehmern abgestimmte Übergangsregelungen

erforderlich. Deutlich wird, wie

schwierig sich Abstimmungsprozesse unter

20 Teilnehmern bei laufendem Betrieb

gestalten. Mehr als eine gemeinsam abgestimmte

Zielperspektive mit mehrjährigen

Entwicklungsschritten dürfte also kaum

zu erwarten sein. Daher ist es andererseits

auch nicht sonderlich überraschend, dass

ein weiterer großer Bereich erst vergleichsweise

spät in den Fokus rückte: Die Auswertung

und Analyse als Grundlage der Informationsgewinnung.

Liegt der Schwerpunkt auf den polizeilichen

Informationssammlungen, verliert

man das Thema Massendaten mit seiner elementaren

Bedeutung digitaler Beweismittel

aus den Augen. Bezieht man es mit ein, ergeben

sich völlig andere Anforderungen an

die Cloud-Infrastruktur.

Weitere komplexe

Anforderungen

Angesichts der gesetzlichen Verpflichtung

zur Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs

in Strafsachen bis 2026 sind zudem

weitere komplexe Anforderungen zu berücksichtigen,

die erhebliche Wirkungen auf

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