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Fähren-Konzept - Feuerwehr Meilen

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Horgen / <strong>Meilen</strong>: Erweiterung Warteraumflächen Fähre 30<br />

7 ZU REALISIERENDE MASSNAHMEN<br />

7.1 Horgen<br />

7.1.1 Stellungnahme Gemeinde<br />

Die Gemeinde Horgen hat auf die vorgeschlagenen Massnahmen eine zweiteilige Stellungnahme<br />

abgegeben. Sie befürwortet den Umbau des untersten Bereichs der Fährestrasse,<br />

lehnt hingegen die Massnahmen auf der Seestrasse ab. Zudem stellt sie den Vorschlag der<br />

Benützung des Parkplatzes auf dem Areal Stäubli zur Debatte.<br />

7.1.2 Umsetzung<br />

In der Gemeinde Horgen werden folgende Massnahmen umgesetzt:<br />

• Warteraum Fährestrasse (dauerhaft)<br />

• Sperrung Linksabbiegestreifen Seestrasse von Zürich, LSA Nr. 220 (temporär)<br />

• Separater Rechtsabbiegestreifen Seestrasse von Wädenswil, zwischen Kreisel See-/<br />

Waidlistrasse bis LSA Nr. 220 mit teilweiser Inanspruchnahme des seeseitigen Gehwegs<br />

(temporär)<br />

Anpassung<br />

Fährestrasse<br />

Sperrung Linksabbiegestreifen<br />

Anpassung Lichtsignalanlage<br />

Legende<br />

ca. 20min = ungefähre Wartezeit bis zur Ländeanlage<br />

ca. 20min<br />

Separater Rechtsabbiegestreifen<br />

ca. 25min<br />

ca. 35min<br />

Abbildung 22: Umzusetzende Massnahmen in Horgen<br />

Dabei soll beobachtet werden, ob die Warteraumfläche entlang der Seestrasse effektiv benötigt<br />

wird. Sollte dies nicht der Fall sein, kann die Ummarkierung und Anrampung entlang der<br />

Seestrasse wieder aufgehoben und der ursprüngliche Zustand wiederhergestellt werden. Die<br />

MARTY + PARTNER AG, Zollikon

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