Fähren-Konzept - Feuerwehr Meilen
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Horgen / <strong>Meilen</strong>: Erweiterung Warteraumflächen Fähre 30<br />
7 ZU REALISIERENDE MASSNAHMEN<br />
7.1 Horgen<br />
7.1.1 Stellungnahme Gemeinde<br />
Die Gemeinde Horgen hat auf die vorgeschlagenen Massnahmen eine zweiteilige Stellungnahme<br />
abgegeben. Sie befürwortet den Umbau des untersten Bereichs der Fährestrasse,<br />
lehnt hingegen die Massnahmen auf der Seestrasse ab. Zudem stellt sie den Vorschlag der<br />
Benützung des Parkplatzes auf dem Areal Stäubli zur Debatte.<br />
7.1.2 Umsetzung<br />
In der Gemeinde Horgen werden folgende Massnahmen umgesetzt:<br />
• Warteraum Fährestrasse (dauerhaft)<br />
• Sperrung Linksabbiegestreifen Seestrasse von Zürich, LSA Nr. 220 (temporär)<br />
• Separater Rechtsabbiegestreifen Seestrasse von Wädenswil, zwischen Kreisel See-/<br />
Waidlistrasse bis LSA Nr. 220 mit teilweiser Inanspruchnahme des seeseitigen Gehwegs<br />
(temporär)<br />
Anpassung<br />
Fährestrasse<br />
Sperrung Linksabbiegestreifen<br />
Anpassung Lichtsignalanlage<br />
Legende<br />
ca. 20min = ungefähre Wartezeit bis zur Ländeanlage<br />
ca. 20min<br />
Separater Rechtsabbiegestreifen<br />
ca. 25min<br />
ca. 35min<br />
Abbildung 22: Umzusetzende Massnahmen in Horgen<br />
Dabei soll beobachtet werden, ob die Warteraumfläche entlang der Seestrasse effektiv benötigt<br />
wird. Sollte dies nicht der Fall sein, kann die Ummarkierung und Anrampung entlang der<br />
Seestrasse wieder aufgehoben und der ursprüngliche Zustand wiederhergestellt werden. Die<br />
MARTY + PARTNER AG, Zollikon