Fähren-Konzept - Feuerwehr Meilen
Fähren-Konzept - Feuerwehr Meilen
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Volkswirtschaftsdirektion Verkehr und Infrastruktur Strasse<br />
des Kantons Zürich<br />
Reproduziert mit Bewilligung des Bundesamtes für Landestopographie (JA002044)<br />
Horgen / <strong>Meilen</strong><br />
Zürichsee-Fähre Horgen-<strong>Meilen</strong><br />
V E R K E H R S T E C H N I S C H E U N T E R S U C H U N G<br />
Erweiterung Warteraumflächen auf Fähre-Zufahrten<br />
STUDIE 24. JANUAR 2008<br />
M A R T Y + P A R T N E R A G<br />
Verkehrstechnik Steuerungstechnik Systemtechnik<br />
Gustav-M aurer-Str. 25 8702 Zollikon<br />
Tel. 044 396 36 66 Fax 044 396 36 89 E-Mail info@martypartner.ch
Horgen / <strong>Meilen</strong>: Erweiterung Warteraumflächen Fähre 2<br />
Impressum<br />
Auftraggeber: VOLKSWIRTSCHAFTSDIREKTION DES KANTONS ZÜRICH<br />
Verkehr und Infrastruktur Strasse<br />
Walchetor<br />
8090 Zürich<br />
Auftragnehmer: Marty + Partner AG<br />
Gustav-Maurer-Str. 25<br />
8702 Zollikon<br />
Ort, Datum: Zollikon, 24.01.08<br />
Auftragsnummer: 2797<br />
Änderungen<br />
Projektleiter: Herr A. König, Dr. sc. techn. ETH<br />
Stellvertreter: Herr U. Waldvogel, Dipl. Ing. HTL<br />
Projektleiter: Herr R. Bütler, Verkehrsplaner SVI<br />
Projektingenieur: Herr M. Röthlisberger, Dipl. Bauing. FH<br />
Version<br />
Datum Index Status<br />
Änderungen Visum<br />
Geprüft<br />
Datum, Visum<br />
Freigabe<br />
Datum, Visum<br />
22.10.07 0.1 Entwurf MR<br />
25.10.07 1.0 Studie Div. Ergänzungen MR 25.10.07, Bü<br />
31.10.07 1.1 Studie<br />
Anpassung nach Besprechung mit<br />
Gemeinden <strong>Meilen</strong> und Horgen MR<br />
31.10.07, Bü<br />
02.11.07 1.2 Studie Besprechung VD + Kapo MR 02.11.07, Bü<br />
13.12.07 1.3 Studie Stellungnahmen <strong>Meilen</strong>+Horgen MR<br />
24.01.08 1.4 Studie Feedback VD + Kapo MR 23.01.08, Bü<br />
MARTY + PARTNER AG, Zollikon<br />
O:\ZH\<strong>Meilen</strong>\024 Seestrasse-Ein-Ausfahrt Fähre\2797 Anpassungen für EM08\Bericht\TB-2008-01-24 MR 2797 Massnahmen Fähre <strong>Meilen</strong>-Horgen.doc
Horgen / <strong>Meilen</strong>: Erweiterung Warteraumflächen Fähre 3<br />
Zusammenfassung<br />
Im kommenden Sommer findet vom 7. bis 29. Juni 2008 die Fussball-Europameisterschaft<br />
statt. In Zürich finden neben den drei Gruppenspielen auch tägliche Public Viewing-<br />
Veranstaltungen (Fanzone mit Live-Übertragung) statt. Aus diesem Grund ist das Zürcher<br />
Seebecken während den Hauptverkehrszeiten für den Motorisierten Individualverkehr gesperrt.<br />
Dies dürfte unter anderem zu Mehrverkehr bei der Zürichsee-Fähre Horgen-<strong>Meilen</strong><br />
führen.<br />
Bei früheren Sperrungen in Zürich hat sich gezeigt, dass der Mehrverkehr bei der Fähre nicht<br />
bewältigt werden kann und es auf den Zufahrtsstrassen zu grösseren Rückstaus kommt. Davon<br />
betroffen sind auch der Durchgangsverkehr sowie der Öffentliche Verkehr.<br />
Im folgenden Bericht werden temporäre und dauerhafte Massnahmen aufgezeigt, mit welchen<br />
in Horgen und <strong>Meilen</strong> zusätzlicher Raum für wartende Fähre-Benützer erstellt werden<br />
können. Für die einzelnen Massnahmen sind Richtkosten angegeben.<br />
Abkürzungsverzeichnis<br />
FG Fussgänger<br />
FS Fahrstreifen<br />
Fz Fahrzeug(e)<br />
h Stunde<br />
LSA Lichtsignalanlage<br />
LV Langsamverkehr (Fuss- und Radverkehr)<br />
LW Lastwagen<br />
MIV Motorisierter Individualverkehr<br />
MR Motorrad<br />
M+P Marty + Partner AG<br />
OeV / ÖV Öffentlicher Verkehr<br />
PW Personenwagen<br />
RF Radfahrer<br />
sec Sekunde<br />
SIA Schweizer Ingenieure u. Architekten, Normen Bau<br />
TBA Tiefbauamt<br />
VD Volkswirtschaftsdirektion<br />
VSS Schweizerischer Verband der Strassen-& Verkehrsfachleute,<br />
Institution Normierungen im Strassenverkehr<br />
MARTY + PARTNER AG, Zollikon
Horgen / <strong>Meilen</strong>: Erweiterung Warteraumflächen Fähre 4<br />
Inhaltsverzeichnis<br />
1 Ausgangslage und Auftrag ............................................................................................. 5<br />
1.1 Ausgangslage...................................................................................................................... 5<br />
1.2 Auftrag ................................................................................................................................. 5<br />
1.3 Grundlagen.......................................................................................................................... 5<br />
2 Ist – Zustand Horgen...................................................................................................... 6<br />
2.1 Situation............................................................................................................................... 6<br />
2.2 Verkehrsaufkommen ........................................................................................................... 7<br />
2.3 Öffentlicher Verkehr............................................................................................................. 8<br />
2.4 Langsamverkehr.................................................................................................................. 8<br />
3 Ist-Zustand <strong>Meilen</strong>.......................................................................................................... 9<br />
3.1 Situation............................................................................................................................... 9<br />
3.2 Verkehrsaufkommen ......................................................................................................... 10<br />
3.3 Öffentlicher Verkehr........................................................................................................... 11<br />
3.4 Langsamverkehr................................................................................................................ 11<br />
4 Ermittlung Warteraum-Bedarf....................................................................................... 12<br />
4.1 Kapazität Fähre ................................................................................................................. 12<br />
4.2 Stausituation während Züri-Fäscht 2007........................................................................... 12<br />
4.3 Vorhandener Warteraum................................................................................................... 14<br />
4.4 Zusätzlicher Warteraum-Bedarf ........................................................................................ 14<br />
5 Massnahmenkatalog Horgen........................................................................................ 16<br />
5.1 Fährestrasse...................................................................................................................... 16<br />
5.2 Zufahrt von Wädenswil...................................................................................................... 17<br />
5.3 Zufahrt von Zürich ............................................................................................................. 18<br />
5.4 Warteraum Parkplatz Stäubli............................................................................................. 20<br />
5.5 Zusammenstellung Horgen ............................................................................................... 22<br />
6 Massnahmenkatalog <strong>Meilen</strong>......................................................................................... 23<br />
6.1 Zufahrt von Zürich ............................................................................................................. 23<br />
6.2 Zufahrt von Rapperswil...................................................................................................... 28<br />
6.3 Zusammenstellung <strong>Meilen</strong> ................................................................................................ 29<br />
7 Zu realisierende Massnahmen ..................................................................................... 30<br />
7.1 Horgen............................................................................................................................... 30<br />
7.2 <strong>Meilen</strong> ................................................................................................................................ 31<br />
8 Umfahrungskonzept ..................................................................................................... 33<br />
MARTY + PARTNER AG, Zollikon
Horgen / <strong>Meilen</strong>: Erweiterung Warteraumflächen Fähre 5<br />
1 AUSGANGSLAGE UND AUFTRAG<br />
1.1 Ausgangslage<br />
Die Fähre zwischen Horgen und <strong>Meilen</strong> bietet eine attraktive Verbindung zwischen den beiden<br />
Zürichseeufern und stellt eine Alternative zum Weg über den Seedamm Rapperswil oder<br />
durch die Stadt Zürich dar. In den letzten Jahren haben die Benutzerzahlen stetig zugenommen,<br />
so dass heute in Spitzenzeiten mit fünf Fährschiffen ein 6-Minuten-Takt angeboten<br />
wird. Bei den Ländeanlagen in Horgen und <strong>Meilen</strong> stehen dem Verkehr Warteraumflächen<br />
zur Verfügung, die unter normalen Verkehrsbedingungen ausreichen.<br />
Bei Anlässen in der Stadt Zürich, die eine Sperrung der Transitachse zwischen Bellevue und<br />
Bürkliplatz zur Folge haben, dient die Fährverbindung als Hauptausweichroute für den MIV.<br />
In der Folge genügen die Wartraumflächen in Horgen und <strong>Meilen</strong> nicht mehr, was zu grösseren<br />
Rückstaus auf den Hauptstrassen führt.<br />
Im kommenden Sommer findet vom 7. bis 29. Juni 2008 die Fussball-Europameisterschaft<br />
(Euro 2008) statt. Neben den drei Gruppenspielen, die in Zürich stattfinden, ist auch die Errichtung<br />
einer Fanzone (Public Viewing) im Bereich zwischen Bahnhof Tiefenbrunnen, Bellevue,<br />
Enge und Central geplant. Die Public-Viewing-Zone in diesem Gebiet bedingt während<br />
der ganzen Dauer der Euro 2008 eine grossräumige Verkehrssperrung. Während dieser<br />
rund dreiwöchigen „Euro-Zeit“ wird mit permanenten Ausweichverkehr über die Fähre Horgen-<strong>Meilen</strong><br />
gerechnet. Wegen der fehlenden Warteraumflächen muss in beiden Gemeinden<br />
mit grösseren Stausituationen während den Spitzenzeiten gerechnet werden.<br />
1.2 Auftrag<br />
Die Marty + Partner AG hat von der Volkswirtschaftsdirektion des Kantons Zürich, Verkehr<br />
und Infrastruktur Strasse, Entwickeln + Steuern, den Auftrag erhalten, Möglichkeiten aufzuzeigen,<br />
wie in den Zufahrtsbereichen zur Fähre Horgen-<strong>Meilen</strong> zusätzliche Warteraumflächen<br />
für den MIV geschaffen werden können. Dabei sind temporäre Massnahmen (nur für<br />
den Zeitraum der Fussball-Europameisterschaft 2008) wie auch dauerhafte Lösungen aufzuzeigen.<br />
1.3 Grundlagen<br />
• VSS und SIA Normenwerke<br />
• Luftbilder Horgen und <strong>Meilen</strong> (VD, 06.07.07)<br />
• Verkehrszähldaten LSA 24 und 220 (Oktober 06)<br />
• Technische Daten Fährschiffe (www.faehre.ch)<br />
MARTY + PARTNER AG, Zollikon
Horgen / <strong>Meilen</strong>: Erweiterung Warteraumflächen Fähre 6<br />
2 IST – ZUSTAND HORGEN<br />
2.1 Situation<br />
Die Seestrasse führt als Hauptstrasse Nr. 3 von Zürich herkommend Richtung Wädenswil.<br />
Vom lichtsignalgeregelten Knoten See-/ Fähre-/ Rotwegstrasse (LSA Nr. 220) führt die Fährestrasse<br />
bis zur Ländeanlage Horgen. Im untersten Bereich mündet die Hirsackerstrasse in<br />
die Fährestrasse ein. Wegen der äussert spitzwinkligen Einmündung können grössere Fahrzeuge<br />
nur durch ein Wendenmanöver über die Ländeanlagen ein- und ausfahren. In der<br />
Rotwegstrasse gilt wenige Meter nach der Lichtsignalanlage die Signalisation „Einfahrt verboten“.<br />
Die Zufahrt zum Parkhaus Stäubliareal West ist jedoch möglich.<br />
Von Zürich herkommend besteht bei der Lichtsignalanlage ein rund 40-50m langer Linksabbiegestreifen.<br />
Auf der Gegenseite fahren die rechtabbiegenden Fahrzeuge zusammen mit<br />
dem Geradeausverkehr auf dem gleichen Gemischtfahrstreifen. Nach links in die Rotwegstrasse<br />
besteht ein kurzer Linksabbiegestreifen (ca. 15-20m).<br />
3<br />
Abbildung 1: Situation Horgen<br />
MARTY + PARTNER AG, Zollikon
Horgen / <strong>Meilen</strong>: Erweiterung Warteraumflächen Fähre 7<br />
2.2 Verkehrsaufkommen<br />
Das Verkehrsaufkommen von und nach der Fähre wurde anhand der Zähldaten der LSA am<br />
Knoten See-/ Fähre-/ Rotwegstrasse ermittelt. Von diesem Knoten standen Verkehrszahlen<br />
vom 08. Mai 2007 zur Verfügung. Da aus Fahrtrichtung Wädenswil nur ein Gemischtfahrstreifen<br />
vorhanden ist (geradeaus-rechts), wurde die abbiegende Verkehrsmenge zur Fähre<br />
anhand des ausfahrenden Verkehrsaufkommens in <strong>Meilen</strong> abgeschätzt. Der Verkehr im Zusammenhang<br />
mit der Hirsackerstrasse wurde als vernachlässigbar klein eingeschätzt und<br />
daher nicht berücksichtigt.<br />
LEGENDE<br />
100 = Morgenspitze<br />
200 = Abendspitze<br />
158<br />
135<br />
<strong>Meilen</strong><br />
Horgen<br />
128<br />
209<br />
von Zürich<br />
213<br />
244<br />
286<br />
344<br />
Fährestrasse<br />
91<br />
153<br />
264<br />
724<br />
63<br />
72<br />
Abbildung 2: Verkehrsaufkommen morgens (7.00 – 8.00 Uhr) und abends (17.00 – 18.00 Uhr) am<br />
8. Mai 2007, Bereich Lichtsignalanlage und Ländeanlage Horgen<br />
150<br />
172<br />
16<br />
32<br />
(196)<br />
(191)<br />
613<br />
599<br />
von Wädenswil<br />
14<br />
17<br />
MARTY + PARTNER AG, Zollikon
Horgen / <strong>Meilen</strong>: Erweiterung Warteraumflächen Fähre 8<br />
2.3 Öffentlicher Verkehr<br />
Im Gebiet um die See- und Fährestrasse in Horgen verkehren die Buslinien 134 und 135.<br />
Die Linie 135 bedient beim lichtsignalgeregelten Knoten See-/ Fähre-/ Rotwegstrasse die<br />
Haltestelle Rotweg. Beim Kreisel See-/ Waidlistrasse mündet die Linie 134 in die Seestrasse<br />
und führt anschliessend zusammen mit der Linie 135 Richtung Wädenswil.<br />
Haltestelle<br />
Schärbächli/Fähre<br />
Abbildung 3: Öffentlicher Verkehr in Horgen<br />
Linie Fahrplantakt Morgenspitze Fahrplantakt Abendspitze<br />
134 halbstündlich halbstündlich<br />
135 halbstündlich halbstündlich<br />
2.4 Langsamverkehr<br />
135<br />
Haltestelle<br />
Rotweg<br />
Haltestelle<br />
Glärnischhof<br />
Tabelle 1: Busfrequenzen während Spitzenzeiten<br />
Entlang der Seestrasse sind beidseitig Radstreifen markiert. In den Knotenbereichen und bei<br />
Abbiegestreifen sind diese Markierungen temporär aufgehoben. Für Fussgänger sind ebenfalls<br />
beidseitig der Seestrasse Gehwege vorhanden. Auf der Fährestrasse besteht einseitig<br />
ein Gehweg.<br />
134<br />
MARTY + PARTNER AG, Zollikon
Horgen / <strong>Meilen</strong>: Erweiterung Warteraumflächen Fähre 9<br />
3 IST-ZUSTAND MEILEN<br />
3.1 Situation<br />
Die Seestrasse (Hauptstrasse Nr. 17) verläuft parallel zum Seeufer von Zürich Richtung<br />
Rapperswil. Die Ländeanlage der Fähre Horgen-<strong>Meilen</strong> ist mittels Lichtsignalanlage (Nr. 24)<br />
direkt an die Seestrasse angeschlossen. Diese Direktanbindung an die Hauptstrasse Nr. 17<br />
hat im Vergleich zu Horgen den Nachteil, dass nur die Lände als Aufstellfläche für wartende<br />
Fahrzeuge zur Verfügung steht. Aus diesem Grund sind auf der Seestrasse längere Abbiegestreifen<br />
vorhanden. Aus Richtung Zürich beginnt der Rechtabbiegestreifen bei der Einmündung<br />
Dorfstrasse, von Rapperswil her besteht ab Höhe Kirchgasse ein separater Linksabbiegestreifen.<br />
Die Seestrasse ist als Ausnahmetransportroute Typ 2 klassiert.<br />
17<br />
Abbildung 4: Situation <strong>Meilen</strong><br />
MARTY + PARTNER AG, Zollikon
Horgen / <strong>Meilen</strong>: Erweiterung Warteraumflächen Fähre 10<br />
3.2 Verkehrsaufkommen<br />
Das Verkehrsaufkommen von und nach der Fähre wurde anhand der Zähldaten der LSA Nr.<br />
24 (Knoten Seestrasse / Ein-/ Ausfahrt Fähre) ermittelt. Von diesem Knoten standen Verkehrszahlen<br />
vom 08. Mai 2007 zur Verfügung. Für jede Fahrbeziehung stehen separate<br />
Fahrstreifen zur Verfügung, weshalb der ein- und ausfahrende Verkehr zur Fähre eindeutig<br />
ermittelt werden konnte.<br />
LEGENDE<br />
100 = Morgenspitze<br />
200 = Abendspitze<br />
306<br />
869<br />
677<br />
575<br />
von Zürich von Rapperswil<br />
108<br />
127<br />
158<br />
135<br />
128<br />
209<br />
Abbildung 5: Verkehrsaufkommen morgens (7.00 – 8.00 Uhr) und abends (17.00 – 18.00 Uhr) am<br />
8. Mai 2007, Bereich Lichtsignalanlage und Ländeanlage <strong>Meilen</strong><br />
195<br />
180<br />
MARTY + PARTNER AG, Zollikon
Horgen / <strong>Meilen</strong>: Erweiterung Warteraumflächen Fähre 11<br />
3.3 Öffentlicher Verkehr<br />
In <strong>Meilen</strong> verkehren insgesamt fünf Buslinien der Verkehrsbetriebe Zürichsee und Oberland<br />
(VZO). Alle Linien starten/enden beim Bahnhof <strong>Meilen</strong>. Im unmittelbaren Bereich der Ländeanlage<br />
der Fähre verkehren keine Linienbusse über die Seestrasse.<br />
921<br />
Abbildung 6: Öffentlicher Verkehr in <strong>Meilen</strong><br />
Linie Fahrplantakt Morgenspitze Fahrplantakt Abendspitze<br />
920 stündlich stündlich<br />
921 halbstündlich halbstündlich<br />
922 halbstündlich halbstündlich<br />
923 halbstündlich halbstündlich<br />
925 stündlich halbstündlich<br />
3.4 Langsamverkehr<br />
922<br />
Haltestelle<br />
Parkresidenz Haltestelle<br />
Bahnhof<br />
Tabelle 2: Busfrequenzen während Spitzenzeiten<br />
923 920 925<br />
Haltestelle<br />
Beugen<br />
Entlang der Seestrasse sind beidseitig Radstreifen markiert. In den Knotenbereichen und bei<br />
Abbiegestreifen sind diese Markierungen temporär aufgehoben. Für Fussgänger sind ebenfalls<br />
beidseitig der Seestrasse Gehwege vorhanden.<br />
MARTY + PARTNER AG, Zollikon
Horgen / <strong>Meilen</strong>: Erweiterung Warteraumflächen Fähre 12<br />
4 ERMITTLUNG WARTERAUM-BEDARF<br />
4.1 Kapazität Fähre<br />
Die Zürichsee-Fähre Horgen-<strong>Meilen</strong> betreibt insgesamt fünf Fährschiffe. Die Kapazität beträgt<br />
zwischen 36 bis 44 Fahrzeuge pro Schiff. Zu den Spitzenzeiten bietet die Fähre einen<br />
6-Minuten Takt an. Somit ergeben sich pro Stunde 10 Fahrten pro Richtung.<br />
Die Kapazität der Fährverbindung kann in den Spitzenstunden wie folgt berechnet werden:<br />
Durchschnittliche Kapazität pro Fähre: 35 Fahrzeuge/Fähre (gem. Angaben Betreiber)<br />
Anzahl Kurse pro Spitzenstunde: x 10 <strong>Fähren</strong>/Stunde<br />
Kapazität Fähre total: = 350 Fz/h (pro Richtung)<br />
4.2 Stausituation während Züri-Fäscht 2007<br />
Während dem Züri-Fäscht vom 6. bis 8. Juli 2007 war das Zürcher Seebecken für den Individualverkehr<br />
gesperrt. Ein Grossteil des Verkehrs wich dadurch auf die Fähre Horgen-<strong>Meilen</strong><br />
aus. Dies führte dazu, dass in Horgen und <strong>Meilen</strong> auf den Zufahrtsachsen zur Fähre grössere<br />
Rückstaus entstanden. Von den Stausituationen während der Abendspitze am Freitag, 6.<br />
Juli 2007 wurden Luftbilder erstellt. Die Rückstaulängen beidseitig des Zürichsees sind in der<br />
Abbildung 7 (Horgen) und in der Abbildung 8 (<strong>Meilen</strong>) dargestellt.<br />
LEGENDE<br />
Stau<br />
Alternativrouten für<br />
Durchgangsverkehr<br />
1750m<br />
300m<br />
400m<br />
820m<br />
Abbildung 7: Stausituation Horgen während Züri-Fäscht 2007 (Abendspitze, 06.07.07)<br />
MARTY + PARTNER AG, Zollikon
Horgen / <strong>Meilen</strong>: Erweiterung Warteraumflächen Fähre 13<br />
LEGENDE<br />
Stau<br />
Alternativrouten für<br />
Durchgangsverkehr<br />
2000m<br />
1000m<br />
Abbildung 8: Stausituation <strong>Meilen</strong> während Züri-Fäscht 2007 (Abendspitze, 06.07.07)<br />
Die Staubilder dienen für die weiteren Untersuchungen in diesem Bericht als Referenzbeispiel<br />
bezüglich Verkehrsauswirkungen infolge Sperrung der Transitachse rund um das Seebecken<br />
in Zürich.<br />
Sowohl in Horgen wie auch in <strong>Meilen</strong> ist ersichtlich, dass die Staulänge aus Richtung Zürich<br />
grösser war als diejenige von der Gegenrichtung. Dies dürfte darauf zurückzuführen sein,<br />
dass dem Ziel-/ Quellverkehr in der Region des unteren Zürichsees (<strong>Meilen</strong> / Horgen bis Zürich)<br />
neben der erschwerten Umleitung durch die Stadt Zürich und dem sehr langen Umweg<br />
über den Seedamm Rapperswil nur die Fährverbindung als einzige sinnvolle Route zur Verfügung<br />
steht. Für den Verkehr aus dem Gebiet des oberen Zürichsees dürfte hingegen die<br />
Querung über den Seedamm eine weniger zeitverlustreiche Routenwahl darstellen als via<br />
Fähre.<br />
Die Staus können kleinräumig betrachtet sowohl in Horgen wie auch in <strong>Meilen</strong> umfahren<br />
werden. Davon Gebrauch machen dürfte jeweils der Durchgangsverkehr auf den beiden<br />
Seestrassen. In Horgen besteht eine Umfahrungsmöglichkeit über die Waidli- und Zugerstrasse,<br />
in <strong>Meilen</strong> über die Berg- und Dorfstrasse. In beiden Gemeinden bestehen weitere<br />
Ausweichrouten im untergeordneten Strassennetz.<br />
Der Anteil des Durchgangsverkehrs wird trotz Alternativrouten auf den beiden Seestrassen<br />
auf 25 bis 50 Prozent geschätzt. Somit verbleiben 50 bis 75% Zielverkehr zur Fähre. Es ist<br />
wahrscheinlich, dass diese Werte während der Euro-Sperrung in Zürich tiefer sein werden,<br />
da zudem die Möglichkeit besteht, mit gezielten und umfassenden Verkehrsinformationen<br />
(Infos über Sperrung Seebecken Zürich und Überlastung Fähre) denjenigen Verkehr, der<br />
nicht zwingend durch Horgen bzw. <strong>Meilen</strong> fahren muss, grossräumig auf andere Routen zu<br />
MARTY + PARTNER AG, Zollikon
Horgen / <strong>Meilen</strong>: Erweiterung Warteraumflächen Fähre 14<br />
leiten. Dies wird wahrscheinlich insgesamt auch zu einer Verminderung des eigentlichen<br />
Mehrverkehrs führen.<br />
4.3 Vorhandener Warteraum<br />
Zur Abschätzung des zusätzlichen Warteraum-Bedarfs auf beiden Seiten des Zürichsees<br />
sind zuerst die vorhandenen Aufstellbereiche zu erfassen:<br />
HORGEN von Zürich von Wädenswil<br />
Seestrasse (Abbiegestreifen) 50m = 9 Fz 0m<br />
Fährestrasse (300m) 150m = 25 Fz (Annahme) 150m = 25 Fz (Annahme)<br />
Total best. Warteraum [1A] 200m = 34 Fz 150m = 25 Fz<br />
Tabelle 3: Bestehende Warteraumfläche in Horgen<br />
MEILEN von Zürich von Rapperswil<br />
Seestrasse (Abbiegestreifen) 120m = 20 Fz 130m = 22 Fz<br />
Total best. Warteraum [1B] 120m = 20 Fz 130m = 22 Fz<br />
Tabelle 4: Bestehende Warteraumfläche in <strong>Meilen</strong><br />
Zusätzlich zu den vorhandenen Warteraumflächen auf den Strassen kommen die Aufstellbereiche<br />
in den beiden Ländeanlagen hinzu. In Horgen stehen drei Fahrstreifen à 45-55m sowie<br />
ein Fahrstreifen für LKW und Busse zur Verfügung. In <strong>Meilen</strong> gibt es vier Fahrstreifen mit<br />
einer Länge von 35-40m, ein Reserve-Fahrstreifen von gleicher Länge sowie ebenfalls einen<br />
Fahrstreifen für LKW/Busse. Diese Warteraumflächen werden nicht in die Rechnung miteinbezogen,<br />
da sie auch unter Normalbetrieb voll ausgenützt werden.<br />
4.4 Zusätzlicher Warteraum-Bedarf<br />
Die Ermittlung des zusätzlichen Warteraum-Bedarfs basiert auf den Stausituationen während<br />
dem Züri-Fäscht 2007. In den nachfolgenden Tabellen sind die Staulängen pro Zufahrtsrichtung<br />
zusammengefasst. Erfahrungsgemäss wird bei längeren Rückstaus der Abstand zwischen<br />
den Autos grösser, da sich im hinteren Teil des Staus jeweils ein stockender Kolonnenverkehr<br />
einstellt, der grössere Fahrzeugabstände bewirkt. Pro Fahrzeug werden deshalb<br />
10m Staulänge in Rechnung gestellt.<br />
MARTY + PARTNER AG, Zollikon
Horgen / <strong>Meilen</strong>: Erweiterung Warteraumflächen Fähre 15<br />
HORGEN von Zürich von Wädenswil<br />
Seestrasse 1750m = 175 Fz 820m = 82 Fz<br />
Waidlistrasse 400m = 40 Fz<br />
Zwischentotal 175 Fz 122 Fz<br />
abzüglich Anteil Durchgangsverkehr (25 bis 50%) – 44 bis 88 Fz – 31 bis 61 Fz<br />
plus Fährestrasse (300m) + 15 Fz (150m) + 15 Fz (150m)<br />
Total Warteraumbedarf (bei Sperrung Zürich) [2A] 102 bis 146 Fz 76 bis 106 Fz<br />
Tabelle 5: Staulängen und Warteraumbedarf in Horgen<br />
MEILEN von Zürich von Rapperswil<br />
Seestrasse 2000m = 200 Fz 1000m = 100 Fz<br />
Zwischentotal 200 Fz 100 Fz<br />
abzüglich Anteil Durchgangsverkehr (25 bis 50%) – 50 bis 100 Fz – 25 bis 50 Fz<br />
Total Warteraumbedarf (bei Sperrung Zürich) [2B] 100 bis 150 Fz 50 bis 100 Fz<br />
Tabelle 6: Staulängen und Warteraumbedarf in <strong>Meilen</strong><br />
Der zusätzliche Warteraum-Bedarf in Horgen und <strong>Meilen</strong> ergibt sich aus den Zahlen des<br />
Warteraum-Bedarf (am Beispiel der Stausituation während des Züri-Fäscht 2007) abzüglich<br />
des vorhandenen Warteraums.<br />
HORGEN von Zürich von Wädenswil<br />
Total Warteraum-Bedarf [2A] 102 bis 146 Fz 76 bis 106 Fz<br />
abzgl. bestehender Warteraum [1A] – 34 Fz – 25 Fz<br />
Total zusätzlicher Warteraum 68 bis 112 Fz 51 bis 81 Fz<br />
Tabelle 7: Zusätzlicher Warteraum-Bedarf in Horgen<br />
MEILEN von Zürich von Rapperswil<br />
Total Warteraum-Bedarf [2B] 100 bis 150 Fz 50 bis 100 Fz<br />
abzgl. bestehender Warteraum [1B] – 20 Fz – 22 Fz<br />
Total zusätzlicher Warteraum 80 bis 130 Fz 28 bis 78 Fz<br />
Tabelle 8: Zusätzlicher Warteraum-Bedarf in <strong>Meilen</strong><br />
Die in Tabelle 7 und Tabelle 8 aufgeführten Zahlen für den zusätzlichen Warteraum-Bedarf<br />
basieren auf folgenden Annahmen:<br />
• Vollständige Ausschöpfung der vorhandenen Warteräume in den Ländeanlagen<br />
• Vollständige Ausschöpfung der Warteräume in den Zufahrtsbereichen (Fährestrasse,<br />
Abbiegestreifen bei LSA-Knoten)<br />
• Kapazität der Fährschiffe (durchschnittlich 350 Fz/h bei 6-Minuten-Takt) komplett ausgenützt<br />
MARTY + PARTNER AG, Zollikon
Horgen / <strong>Meilen</strong>: Erweiterung Warteraumflächen Fähre 16<br />
5 MASSNAHMENKATALOG HORGEN<br />
5.1 Fährestrasse<br />
Im untersten Bereich der Fährestrasse, zwischen der Einmündung Hirsackerstrasse und<br />
dem bestehenden Aufstellbereich der Ländeanlage, wird durch die Beseitigung des 1.5 bis<br />
7.0m breiten Grünstreifens zusätzlicher Warteraum geschaffen. Parallel dazu wird mit der<br />
Gemeinde Horgen eine gestalterische Lösung für das zukünftige Aussehen des Platzes gesucht.<br />
Ausfahrt Fähre<br />
Best. Aufstellfläche<br />
Abbildung 9: Erweiterung Aufstellfläche im Bereich Ländeanlage Horgen<br />
Damit die zusätzliche Aufstellfläche optimal genutzt werden kann und die Fahrzeuge entsprechend<br />
ihrer Ankunftszeit auf die Fähre gelassen werden können (Prinzip „first in – first<br />
out“), ist zusätzliches Einweisungspersonal notwendig.<br />
Massnahmen-Typ: dauerhaft<br />
Zusätzlicher Warteraum: +32 Fz<br />
Richtkosten: CHF 70’000<br />
Zusätzliche Aufstellfläche<br />
Abbruch Mittelinsel<br />
Fussweg-<br />
Führung<br />
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Horgen / <strong>Meilen</strong>: Erweiterung Warteraumflächen Fähre 17<br />
5.2 Zufahrt von Wädenswil<br />
Von Wädenswil herkommend kann auf der Seestrasse, von der Fährestrasse (LSA) bis zur<br />
Waidlistrasse (Kreisel), auf einer Länge von 340m zusätzlicher Warteraum geschaffen werden.<br />
Radstreifen<br />
Trennelement,<br />
nicht überfahrbar<br />
Anrampung Gehweg<br />
Massnahme 2: L = 340m<br />
Querschnitt Seestrasse<br />
(s. Abbildung 11)<br />
Abbildung 10: Zusätzlicher Warteraum entlang Seestrasse<br />
Abbildung 11: Querschnitt Seestrasse, Blickrichtung Wädenswil<br />
Auf rund einem Drittel der Strecke zwischen Kreisel und LSA kann ein zusätzlicher Fahrstreifen<br />
durch reine Ummarkierungen erstellt werden. Die vorhandene Fahrbahnbreite (9.0m) genügt<br />
den Anforderungen an minimale Fahrstreifenbreiten. Auf der verbleibenden Strecke<br />
muss eine Anrampung zwischen Fahrbahn und seeseitigem Gehweg erstellt werden, damit<br />
genügend Platz für einen dritten Fahrstreifen vorhanden ist. Im Bereich der Lichtsignalanlage<br />
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Horgen / <strong>Meilen</strong>: Erweiterung Warteraumflächen Fähre 18<br />
Nr. 220 sind Anpassungen an der Anlage, Ummarkierungen und ein teilweiser Abbruch der<br />
Mittelinsel notwendig. Zwischen dem Kreisel und der Lichtsignalanlage kann so durchgehend<br />
ein separater Rechtsabbiegestreifen zur Fähre und somit eine Aufstellfläche für rund 56 Fz<br />
erstellt werden. Diese Massnahme bedingt teilweise die Aufhebung der Radstreifen-<br />
Markierung auf der Seestrasse.<br />
Das Linksabbiegen in die Rotwegstrasse kann beibehalten werden, jedoch muss dies im<br />
Konflikt mit dem Gegenverkehr erfolgen. Aus Gründen der relativ geringen Anzahl Abbieger<br />
wird diese Massnahme für den Zeitraum der Euro 2008 geduldet. Das Linksabbiegen in Konflikt<br />
wird mittels Vollgrün auf dem neuen, temporären Geradeaus-/ Linksabbiegestreifen angezeigt.<br />
Zur Verdeutlichung des konfliktbehafteten Linksabbiegens wird zusätzlich ein Warnblinker<br />
oder ein gelber Blinkerpfeil installiert.<br />
Aus der Rotwegstrasse herausfahrend ist die Signalisation „Rechtabbiegen“ vorzusehen.<br />
Damit soll verhindert werden, dass die Rotwegstrasse als Schleichweg zur Fähre benützt<br />
werden kann.<br />
Massnahmen-Typ: temporär<br />
Zusätzlicher Warteraum: +56 Fz<br />
Richtkosten: CHF 40'000<br />
5.3 Zufahrt von Zürich<br />
Auf der Seestrasse kann von Zürich herkommend der Linksabbiegestreifen markierungstechnisch<br />
nur minimal verlängert werden (+ 1 bis 2 Fz). Die vorhandene Fahrbahnbreite<br />
(7.5m) ausserhalb des Knotenbereichs verunmöglicht die Markierung von drei Fahrstreifen,<br />
wovon einer als verlängerter Linksabbiegestreifen hätte benützt werden können. Die Anrampung<br />
und Mitbenützung eines Gehweges zur Schaffung zusätzlicher Verkehrsfläche ist aus<br />
Sicherheitsüberlegungen nicht zu empfehlen, da in diesem Abschnitt mehrere Liegenschaften<br />
direkt über die Seestrasse erschlossen sind (Vorplatz-Ausfahrten, Fussweg-Zugänge).<br />
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Horgen / <strong>Meilen</strong>: Erweiterung Warteraumflächen Fähre 19<br />
Abbildung 12: Sperrung Linksabbiegestreifen (Seite Zürich) mit Wendemanöver über Kreisel<br />
Als einzige Massnahme auf dieser Knotenzufahrt wäre die Sperrung des Linksabbiegestreifens<br />
vorzuschlagen. Damit kann verhindert werden, dass bei zu vielen Linksabbiegern der<br />
Geradeausfahrstreifen blockiert wird. Wie in Abbildung 13 ersichtlich ist, besteht bereits bei<br />
ca. 7 bis 8 stehenden Fahrzeugen auf dem Linksabbiegestreifen die Gefahr einer Blockade<br />
für den Geradeausverkehr Richtung Wädenswil. Mit der Sperrung des Linksabbiegestreifens<br />
wäre der Verkehr aus Richtung Zürich gezwungen Richtung Wädenswil weiterzufahren, und<br />
den auf der Zufahrt von Wädenswil geschaffenen Warteraum auf der Seestrasse (siehe Kapitel<br />
5.2 und 5.4) mitzubenützen.<br />
Abbildung 13: Stausituation von Zürich her ohne Sperrung Linksabbiegestreifen<br />
Durch den Wegfall des Linksabbiegestreifens könnte zudem eine Grünphase im Phasenablauf<br />
der LSA eingespart werden. Dies hätte positive Auswirkungen auf den Verkehrsablauf<br />
und die Leistungsfähigkeit der Anlage. Die Leistungsfähigkeit des Kreisels See-/ Waidlistrasse<br />
müsste in diesem Fall jedoch überprüft werden.<br />
Massnahmen-Typ: temporär<br />
Zusätzlicher Warteraum: –9 Fz<br />
Richtkosten: CHF 2'000 (Absperrung und Signalisation)<br />
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Horgen / <strong>Meilen</strong>: Erweiterung Warteraumflächen Fähre 20<br />
5.4 Warteraum Parkplatz Stäubli<br />
An der Seestrasse (Seite Wädenswil) liegt bergseitig das Areal der Firma Stäubli. Auf diesem<br />
Grundstück steht eine offene befahrbare Fläche zur Verfügung, die als Warteraum für<br />
den Verkehr Richtung Fähre benützt werden könnte. Damit dieser Raum optimal bewirtschaftet<br />
werden kann, sind verschiedene bauliche und organisatorische Voraussetzungen zu<br />
schaffen (vgl. Abbildung 14):<br />
1) Von Wädenswil her sind zwei Fahrstreifen vorzusehen. Ein Fahrstreifen steht dem<br />
Geradeausverkehr Richtung Zürich zur Verfügung. Der zweite Fahrstreifen dient dem<br />
Verkehr zur Fähre, der bei Stau auf der Fährezufahrt zuerst über den Parkplatz<br />
Stäubli geführt werden muss.<br />
2) die Ein- und Ausfahrt zum Parkplatz Stäubli wird während den Spitzenzeiten mittels<br />
Verkehrsdienst geregelt. Dieser bevorzugt die einzelnen Verkehrsströme entsprechend<br />
der aktuellen Verkehrssituation.<br />
3) Nach der Ein-/ Ausfahrt des Parkplatz Stäubli sind bis zur Lichtsignalanlage Nr. 220<br />
wiederum zwei Fahrstreifen vorzusehen (1x geradeaus, 1x rechts). Damit die Fahrzeuge<br />
den Warteraum Parkplatz Stäubli nicht umfahren können, indem sie sich in<br />
den Geradeausverkehr Richtung Zürich einreihen und nach der Ein-/ Ausfahrt zum<br />
Parkplatz wieder auf den Rechtsabbiegestreifen zur Fähre wechseln, ist zwischen<br />
den beiden Fahrstreifen eine entsprechende, nicht überfahrbare Trennung vorzusehen.<br />
4) Damit der Verkehr nach der Ein-/ Ausfahrt des Parkplatz Stäubli in den jeweiligen<br />
Fahrstreifen geleitet wird, ist unterstützend eine weitere Person vorzusehen, welche<br />
mithilft den Verkehr auf der Seestrasse zu regeln.<br />
5) Der Verkehr aus Richtung Zürich ist zwingend auch über den Warteraum auf dem<br />
Parkplatz Stäubli zu führen. Dies bedingt, dass der Linksabbiegestreifen aus Richtung<br />
Zürich bei der LSA gesperrt wird. Ansonsten besteht die Gefahr, dass der Verkehr<br />
von Wädenswil diese Zufahrt benützt, indem er den Wartraum Stäubli geradeaus<br />
Richtung Zürich umfährt und nach der Lichtsignalanlage wendet.<br />
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Horgen / <strong>Meilen</strong>: Erweiterung Warteraumflächen Fähre 21<br />
Fahrstreifen<br />
von Zürich<br />
Trennelement<br />
Parkplatz Stäubli<br />
Fahrstreifen zur Fähre<br />
via Parkplatz Stäubli<br />
Abbildung 14: Situation Parkplatz Stäubli<br />
Fahrstreifen für Geradeausverkehr<br />
Richtung Zürich<br />
Für die Regelung des Verkehrs bei der Ein-/ Ausfahrt sowie auf dem Parkplatz Stäubli sind<br />
Verkehrsdienste an verschiedenen Punkten vorzusehen.<br />
A) sorgt für eine korrekte Aufstellung auf den jeweiligen Fahrstreifen<br />
B) lässt die Fahrzeuge Fahrstreifenweise wieder auf die Seestrasse Richtung Fähre<br />
weiter fahren (Prinzip „First in – First out“)<br />
C) regelt den Verkehr auf der Seestrasse;<br />
lässt die Fahrzeuge Richtung Fähre in den Parkplatz Stäubli einfahren;<br />
hält den Verkehr auf der Seestrasse an, damit der Verkehr aus dem Parkplatz<br />
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Horgen / <strong>Meilen</strong>: Erweiterung Warteraumflächen Fähre 22<br />
ausfahren kann;<br />
sorgt dafür, dass nur diejenigen Fahrzeuge in den Rechtsabbiegestreifen Richtung<br />
Fähre einbiegen, die vom Parkplatz Stäubli herkommen<br />
D) als Ergänzung und zur Entlastung von C)<br />
Es gilt zu beachten, dass der Stauraum auf dem Parkplatz Stäubli nur zur Verfügung steht,<br />
wenn die Fahrzeuge mit entsprechendem Personal eingewiesen werden. Während der<br />
Abendspitze ist mit einer Einsatzdauer des Verkehrsdienstes von ca. drei Stunden zu rechnen.<br />
Zu den notwendigen drei bis vier Verkehrskadetten kommen je nach Einsatzdauer weitere<br />
ein bis zwei Verkehrskadetten hinzu, mit welchen die Einsätze abgewechselt werden<br />
können. Sollte während der Morgenspitze ein Verkehrsdienst nötig sein, ist mit einer ungefähren<br />
Einsatzdauer von ca. 2 bis 3 Stunden zu rechnen.<br />
Massnahmen-Typ: temporär<br />
Zusätzlicher Warteraum: +70-100 Fz<br />
Richtkosten: CHF 25'000 (Verkehrsdienst Abendspitze à 3h für 3 Wochen)<br />
CHF 20'000 (Verkehrsdienst Morgenspitze à 2-3h für 3 Wochen)<br />
CHF 40'000 (bauliche Anpassungen Seestrasse, s. Kap. 5.2)<br />
5.5 Zusammenstellung Horgen<br />
In Horgen können mit den vorgeschlagenen Massnahmen zusätzliche Warteraumflächen für<br />
bis zu 188 Fahrzeuge erstellt werden. Der Grossteil dieser Flächen befindet sich auf der Zufahrt<br />
von Wädenswil. Der grösste Bedarf an zusätzlicher Warteraumfläche befindet sich hingegen<br />
auf der Zufahrt von Zürich. Aus diesem Grund wird vorgeschlagen, den Verkehr von<br />
Zürich via Kreisel See-/ Waidlistrasse wenden zu lassen, damit das zusätzliche Angebot an<br />
Aufstellfläche voll ausgenützt werden kann.<br />
Zusätzlicher Warteraum-Bedarf von Zürich 68 bis 112 Fz<br />
Zusätzlicher Warteraum-Bedarf von Wädenswil 51 bis 81 Fz<br />
Total zusätzlicher Warteraum-Bedarf Horgen 119 bis 193 Fz<br />
Warteraum Fährestrasse 32 Fz<br />
Warteraum Seestrasse 56 Fz<br />
Warteraum Parkplatz Stäubli 70 bis 100 Fz<br />
Tabelle 9: Warteraum-Möglichkeiten in Horgen<br />
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Horgen / <strong>Meilen</strong>: Erweiterung Warteraumflächen Fähre 23<br />
6 MASSNAHMENKATALOG MEILEN<br />
6.1 Zufahrt von Zürich<br />
Von Zürich herkommend weist die Seestrasse zwischen den Einmündungen Schwabachstrasse<br />
und Dorfstrasse eine Fahrbahnbreite von 9.75 bis 10.0m. Mittels Ummarkierung können<br />
innerhalb dieses Bereichs drei Fahrstreifen markiert werden, wobei einer davon als<br />
Verlängerung des bereits vorhandenen Rechtsabbiegestreifens zur Fähre dient. Die Verlängerung<br />
kann auf einer Länge von 600m bis zum Fussgängerstreifen auf der Höhe der Liegenschaft<br />
Seestrasse 391 realisiert werden. Beim Fussgängerstreifen ist eine zweistreifige<br />
Verkehrsführung Richtung Rapperswil zu vermeiden, da sonst eine gefährliche Querungsstelle<br />
für den Langsamverkehr entstünde.<br />
Der Rechtsabbiegestreifen zur Fähre kann um weitere 400m verlängert werden (Abschnitt<br />
2). Dies bedingt jedoch die Aufhebung des Fussgängerstreifens nach dem Abschnitt 1. Die<br />
beidseitigen Radstreifen müssen aus Platzgründen in den Abschnitten mit drei Fahrstreifen<br />
aufgehoben werden.<br />
Abschnitt 2, L = 400m<br />
Fussgängerstreifen<br />
mit Mittelinsel<br />
Abschnitt 1, L = 600m<br />
Querschnitt Seestrasse<br />
(s. Abbildung 16)<br />
Abbildung 15: Verlängerung Rechtsabbiegestreifen Richtung Zürich<br />
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Horgen / <strong>Meilen</strong>: Erweiterung Warteraumflächen Fähre 24<br />
Abbildung 16: Querschnitt Seestrasse, Blickrichtung Rapperswil<br />
Massnahmen-Typ: temporär<br />
Zusätzlicher Warteraum: +100 Fz (Abschnitt 1), +65 Fz (Abschnitt 2)<br />
Richtkosten: CHF 20'000 (Abschnitt 1), CHF 12'000 (Abschnitt 2)<br />
Mit der Verlängerung des Rechtsabbiegestreifens zur Fähre ergibt sich am Knoten See-/<br />
Dorfstrasse die Situation mit der Fussgängerquerung über zwei Fahrstreifen in gleiche Fahrtrichtung.<br />
Diese Situation muss aus Sicherheitsüberlegungen als kritisch eingestuft werden.<br />
Hinzu kommt die Liegenschaftenausfahrt der Kibag (vis-à-vis Dorfstrasse), die ebenfalls nur<br />
unter erschwerten Bedingungen erfolgen kann. Für den Knoten See-/ Dorfstrasse sind mehrere<br />
Lösungsansätze möglich:<br />
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Horgen / <strong>Meilen</strong>: Erweiterung Warteraumflächen Fähre 25<br />
Lösung A: Lichtsignalanlage Knoten See-/ Dorfstrasse<br />
Am Knoten See-/ Dorfstrasse wird eine neue Lichtsignalanlage erstellt. Ein entsprechendes<br />
Projekt wurde bereits vor einigen Jahren erarbeitet. Es sieht vor, aus Richtung Zürich drei<br />
Fahrstreifen anzubieten, wovon zwei geradeaus führen (einer davon als Rechtsabbiegestreifen<br />
zur Fähre) und ein Fahrstreifen dem linksabbiegenden Verkehr zur Dorfstrasse dient.<br />
Aus Fahrtrichtung Rapperswil und aus der Dorfstrasse werden die vorhandenen Gemischtfahrstreifen<br />
beibehalten.<br />
Abbildung 17: Ursprüngliches LSA-Projekt am Knoten See-/ Dorfstrasse<br />
Querschnitt Dorfstrasse<br />
Abbildung 18: Provisorischer Links- und Rechtsabbiegestreifen in der Dorfstrasse<br />
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Horgen / <strong>Meilen</strong>: Erweiterung Warteraumflächen Fähre 26<br />
Option zu Lösung A:<br />
Auf der Dorfstrasse sind provisorisch für die Dauer der Euro 2008 separate Links- und<br />
Rechtsabbiegestreifen zu erstellen. Mit diesen zwei Fahrstreifen lassen sich die Verkehrsströme<br />
gezielt steuern (rechts Richtung Zürich für MIV und ÖV bevorzugt, links Richtung<br />
Fähre/Rapperswil dosiert). Damit soll die Umfahrung des Rückstaus auf der Zufahrt Rapperswil<br />
via die Dorfstrasse möglichst unattraktiv gestaltet werden. Nach der Europameisterschaft<br />
ist in der Dorfstrasse der ursprüngliche Zustand wieder herzustellen.<br />
Massnahmen-Typ: dauerhaft (zusätzlicher Abbiegestreifen Dorfstrasse temporär)<br />
Zusätzlicher Warteraum: 0 Fz<br />
Richtkosten: CHF 190'000 (Bauarbeiten LSA)<br />
CHF 20'000 (Bauarbeiten temporäre Abbiegestreifen Dorfstr.)<br />
CHF 420'000 (Definitive LSA)<br />
Lösung B: lichtsignalgeregelter Fussgängerstreifen Seestrasse<br />
Der Fussgängerstreifen über die Seestrasse bei der Einmündung Dorfstrasse wird mit einer<br />
provisorischen Lichtsignalanlage ausgerüstet. Dadurch kann den Fussgängern die erforderliche<br />
Sicherheit geboten werden, die beim Überqueren von mehreren Fahrstreifen auf der<br />
Seestrasse notwendig ist. Damit diese Massnahme umgesetzt werden kann, sind bauliche<br />
Anpassungen an den Mittelinseln sowie am seeseitigen Fahrbahnrand nötig. In der<br />
Dorfstrasse sollte das Linksabbiegen Richtung Fähre/Rapperswil zwingend unterbunden<br />
werden (z.B. baulich durch prov. Insel).<br />
Schlaufe Signalgeber<br />
Abbildung 19: Provisorischer, lichtsignalgeregelter Fg-Streifen Seestrasse<br />
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Horgen / <strong>Meilen</strong>: Erweiterung Warteraumflächen Fähre 27<br />
Die Ausfahrt Kibag wird mittels Schlaufe überwacht. Steht ein ausfahrendes Fahrzeug auf<br />
dieser Schlaufe, leitet diese nach wenigen Sekunden die Fussgänger-Grünphase ein. Dadurch<br />
wird der Verkehr auf der Seestrasse unterbrochen, was einem Fahrzeug vom Kibag-<br />
Grundstück die Möglichkeit gibt, auf die Seestrasse auszufahren. Das Rotlicht auf der Seestrasse<br />
wird dem Fahrzeuglenker in der Ausfahrt Kibag mittels separaten Signalgeber angezeigt<br />
(Gelbblinken).<br />
Der Knoten See-/ Dorfstrasse sowie der lichtsignalgeregelte Fussgängerstreifen sind als<br />
zwei unabhängige Teile zu betrachten. Die Distanz dazwischen ist jedoch so gering, dass<br />
linksabbiegende Fahrzeuge aus der Dorfstrasse das Rotlicht übersehen könnten und es so<br />
zu Unfällen mit Fussgängern kommen könnte. Bei Rückstau auf der Seestrasse (von der<br />
Fähre her) besteht zudem das Risiko, dass abbiegende Fahrzeuge nicht einbiegen können<br />
und somit in der Knotenmitte stehen bleiben. Dies stellt ebenfalls eine erhöhte Unfallgefahr<br />
dar und blockiert zudem die übrigen Fahrbeziehungen im Knoten. Ausserdem besteht die<br />
Gefahr, dass die Kolonne auf der Seestrasse (von Zürich her) auf dem Geradeausfahrstreifen<br />
überholt, nach links in die Dorfstrasse eingebogen und anschliessend mittels Wendemanöver<br />
in der Dorfstrasse wieder nach links in die Seestrasse Richtung Fähre eingefahren<br />
wird. Aus diesem Grund ist ein Linksabbiegeverbot in der Dorfstrasse vorzusehen und ggf.<br />
mittels Sicherheitslinie zu verdeutlichen.<br />
Auf das Linksabbiegeverbot in der Dorfstrasse ist frühzeitig hinzuweisen, um Falschfahrten<br />
zu vermeiden. Als möglicher Standort für eine Infotafel eignet sich der Kreuzungsbereich<br />
Dorf-/ Burgstrasse. In Ergänzung ist evtl. der Kreuzungsbereich Dorf-/ Bergstrasse vorzusehen,<br />
damit allfälliger Schleichverkehr von Rapperswil her auf das Verbot aufmerksam gemacht<br />
wird.<br />
Massnahmen-Typ: temporär<br />
Zusätzlicher Warteraum: 0 Fz<br />
Infotafel<br />
„Keine<br />
Zufahrt<br />
zur Fähre“<br />
Abbildung 20: Standorte Hinweistafeln mit<br />
Richtkosten: CHF 60'000 (Bauarbeiten Inseln inkl. Rückbau)<br />
CHF 30'000 (prov. Fussgänger-LSA)<br />
Infotafel<br />
„Keine<br />
Zufahrt<br />
zur Fähre“<br />
optional<br />
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Horgen / <strong>Meilen</strong>: Erweiterung Warteraumflächen Fähre 28<br />
6.2 Zufahrt von Rapperswil<br />
Auf der Seestrasse (Seite Rapperswil) sind die Fahrbahnbreiten nicht gross genug (max.<br />
8.0m), um mittels Ummarkierungen einen zusätzlichen Fahrstreifen zu erstellen. Es bestehen<br />
somit auf dieser Zufahrt keine Möglichkeiten, um mit baulichen Massnahmen zusätzlichen<br />
Warteraum zu schaffen.<br />
Aus Gründen der Sicherheit wird vorgeschlagen ein LED-Signal mit dem Gefahrensymbol<br />
„Stau“ zu erstellen. Dies, weil das Stauende auf der Zufahrt von Rapperswil wegen der kurvenreichen<br />
und engen Bebauung entlang der Seestrasse teils schlecht einsehbar ist. Als idealer<br />
Standort wird der Bereich beim Knoten See-/ Bergstrasse vorgeschlagen. Hier wurde<br />
während dem Züri-Fäscht das Stauende aus Fahrtrichtung Rapperswil registriert. Mit dem<br />
Warnsignal können die Fahrzeuglenkenden frühzeitig auf das plötzlich auftauchende Stauende<br />
hingewiesen werden. Die Aktivierung erfolgt mittels Staudetektoren im weiteren Verlauf<br />
der Seestrasse bis zur LSA Seestrasse / Ein-/ Ausfahrt Fähre. Wird Stau detektiert, kann zudem<br />
mit der LSA See-/ Bergstrasse der Verkehr von Rapperswil dosiert werden. Dies betrifft<br />
einerseits den Geradeausverkehr auf der Seestrasse, andererseits den Verkehrsstrom Richtung<br />
Berg- und Dorfstrasse. So kann gewährleistet werden, dass diese Strassen bei einer<br />
Dosierung der Seestrasse nicht als Ausweichroute benützt werden.<br />
LED-Signal<br />
ca. 90x90cm,<br />
mit Gefahrensymbol<br />
„Stau“<br />
Massnahmen-Typ: dauerhaft<br />
Zusätzlicher Warteraum: 0 Fz<br />
Abbildung 21: LED-Warnsignal auf Zufahrt von Rapperswil<br />
Richtkosten: CHF 70’000<br />
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Horgen / <strong>Meilen</strong>: Erweiterung Warteraumflächen Fähre 29<br />
6.3 Zusammenstellung <strong>Meilen</strong><br />
In <strong>Meilen</strong> können mit den vorgeschlagenen Massnahmen zusätzliche Warteraumflächen für<br />
bis zu 165 Fahrzeuge erstellt werden. Diese zusätzlichen Flächen können jedoch nur auf der<br />
Zufahrt von Zürich generiert werden. Auf der Zufahrt von Rapperswil bestehen hingegen keine<br />
Erweiterungsmöglichkeiten, weshalb aus dieser Richtung Stau in Kauf genommen werden<br />
muss.<br />
von Zürich von Rapperswil<br />
Total zusätzlicher Warteraum-Bedarf <strong>Meilen</strong> 80 bis 130 Fz 28 bis 78 Fz<br />
Warteraum verl. Rechtsabbieger Seestrasse (Abschn. 1) 100 Fz --<br />
Warteraum verl. Rechtsabbieger Seestrasse (Abschn. 2) 65 Fz --<br />
Tabelle 10: Warteraum-Möglichkeiten in <strong>Meilen</strong><br />
MARTY + PARTNER AG, Zollikon
Horgen / <strong>Meilen</strong>: Erweiterung Warteraumflächen Fähre 30<br />
7 ZU REALISIERENDE MASSNAHMEN<br />
7.1 Horgen<br />
7.1.1 Stellungnahme Gemeinde<br />
Die Gemeinde Horgen hat auf die vorgeschlagenen Massnahmen eine zweiteilige Stellungnahme<br />
abgegeben. Sie befürwortet den Umbau des untersten Bereichs der Fährestrasse,<br />
lehnt hingegen die Massnahmen auf der Seestrasse ab. Zudem stellt sie den Vorschlag der<br />
Benützung des Parkplatzes auf dem Areal Stäubli zur Debatte.<br />
7.1.2 Umsetzung<br />
In der Gemeinde Horgen werden folgende Massnahmen umgesetzt:<br />
• Warteraum Fährestrasse (dauerhaft)<br />
• Sperrung Linksabbiegestreifen Seestrasse von Zürich, LSA Nr. 220 (temporär)<br />
• Separater Rechtsabbiegestreifen Seestrasse von Wädenswil, zwischen Kreisel See-/<br />
Waidlistrasse bis LSA Nr. 220 mit teilweiser Inanspruchnahme des seeseitigen Gehwegs<br />
(temporär)<br />
Anpassung<br />
Fährestrasse<br />
Sperrung Linksabbiegestreifen<br />
Anpassung Lichtsignalanlage<br />
Legende<br />
ca. 20min = ungefähre Wartezeit bis zur Ländeanlage<br />
ca. 20min<br />
Separater Rechtsabbiegestreifen<br />
ca. 25min<br />
ca. 35min<br />
Abbildung 22: Umzusetzende Massnahmen in Horgen<br />
Dabei soll beobachtet werden, ob die Warteraumfläche entlang der Seestrasse effektiv benötigt<br />
wird. Sollte dies nicht der Fall sein, kann die Ummarkierung und Anrampung entlang der<br />
Seestrasse wieder aufgehoben und der ursprüngliche Zustand wiederhergestellt werden. Die<br />
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Horgen / <strong>Meilen</strong>: Erweiterung Warteraumflächen Fähre 31<br />
Sperrung des Linksabbiegestreifens von Zürich an der Lichtsignalanlage Nr. 220 ist in jedem<br />
Fall für die Dauer der Euro 2008 beizubehalten. Ebenso ist für die gesamte Dauer in der Rotwegstrasse<br />
die Signalisation „Rechtsabbiegen“ anzubringen, um Schleichverkehr über diese<br />
Strasse zu verhindern.<br />
Mit der Umsetzung dieser Massnahmen wird teilweise den Wünschen der Gemeinde Horgen<br />
widersprochen. Punkto Schaffung von zusätzlichem Warteraum bringen die gewählten<br />
Massnahmen jedoch den grössten Nutzen. Zudem stehen sie während der Euro 2008 permanent<br />
zur Verfügung und treten in Funktion, sobald es die Verkehrssituation erfordert.<br />
Demgegenüber böte die Lösung mit einem Warteraum auf dem Parkplatz Stäubli zu wenig<br />
Flexibilität und wäre zudem sehr Personal-intensiv. Aus diesem Grund wird der genannte<br />
Warteraum nicht durch den Kanton erstellt und betrieben.<br />
7.2 <strong>Meilen</strong><br />
7.2.1 Stellungnahme Gemeinde<br />
Die Gemeinde <strong>Meilen</strong> wünscht in ihrer Stellungnahme, dass am Knoten See-/ Dorfstrasse<br />
lediglich die Variante mit der provisorischen Fussgänger-LSA realisiert wird und auf das<br />
Linksabbiegeverbot in der Dorfstrasse verzichtet wird. Der Trottoirvorsprung bei der Ausfahrt<br />
Kibag, der für die Verlängerung des Rechtsabbiegestreifens rückgebaut werden muss, soll<br />
nach der Euro 2008 durch eine mobile Lösung ersetzt werden. Zudem ist auf das am Knoten<br />
See-/ Bergstrasse vorgesehene LED-Signal zu verzichten.<br />
7.2.2 Umsetzung<br />
In der Gemeinde <strong>Meilen</strong> werden folgende Massnahmen umgesetzt:<br />
• Warteraum Seestrasse (Seite Zürich) mit verlängertem Rechtsabbiegestreifen (temporär)<br />
• Provisorischer, lichtsignalgeregelter Fussgängerstreifen beim Knoten See-/ Dorfstrasse<br />
inkl. notwendiger Anpassungen der Strassenränder; die Ausfahrt Kibag wird mit einer<br />
Schlaufe und einem Signalgeber ausgerüstet; das Linksabbiegen aus der Dorfstrasse<br />
bleibt (auf Zusehen hin) erlaubt.<br />
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Horgen / <strong>Meilen</strong>: Erweiterung Warteraumflächen Fähre 32<br />
ca. 60min<br />
Option Verlängerung<br />
Rechtsabbiegestreifen<br />
ca. 40min<br />
Separater Rechtsabbiegestreifen<br />
Legende<br />
ca. 20min = ungefähre Wartezeit bis zur Ländeanlage<br />
Provisorische Fussgänger-LSA<br />
Abbildung 23: Umzusetzende Massnahmen in <strong>Meilen</strong><br />
Option<br />
Linksabbiegeverbot<br />
ca. 15min<br />
Auf das Linksabbiegeverbot aus der Dorfstrasse wird anfänglich verzichtet. Sollte der Verkehrsablauf<br />
am Knoten See-/ Dorfstrasse durch das Linksabbiegen aus der Dorfstrasse zu<br />
stark beeinträchtigt werden, ist als Sofortmassnahmen ein Linksabbiegeverbot in der<br />
Dorfstrasse einzuführen.<br />
Auf der Zufahrt von Rapperswil können keine geeigneten Massnahmen realisiert werden, um<br />
zusätzlichen Warteraum zu generieren. Die Massnahme „LED-Signal“ beim Knoten See-/<br />
Bergstrasse wird nicht umgesetzt, da sie hohe Kosten auslöst, aber keinen direkten Nutzen<br />
(Warteraum) bezweckt.<br />
Von Zürich herkommend bestünde die Möglichkeit, bei Bedarf den zusätzlichen Rechtsabbiegestreifen<br />
weiter bis zur Einmündung Schwabachstrasse zu verlängern. Es gilt jedoch zu<br />
beachten, dass die Wartezeiten vom hintersten Punkt einer stehenden Kolonne auf der Seestrasse<br />
bis zum Erreichen der Ländeanlage über eine Stunde betragen können. Ab einer<br />
solch langen Wartezeit dürfte die Akzeptanz bei den Fahrzeuglenkenden deutlich abnehmen,<br />
weil in der gleichen Zeit auf grossräumigen Umfahrungsrouten (z.B. Seedamm Pfäffikon-<br />
Rapperswil) das andere Seeufer ebenfalls erreicht werden könnte. Des Weiteren ist zu erwähnen,<br />
dass jedes Fahrzeug, dass von der Dorfstrasse in die Seestrasse Richtung Fähre<br />
einbiegt, sich die Wartezeiten für den Verkehr von Zürich deutlich erhöhen (s. Abbildung 23).<br />
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Horgen / <strong>Meilen</strong>: Erweiterung Warteraumflächen Fähre 33<br />
8 UMFAHRUNGSKONZEPT<br />
Um die Auswirkungen der Sperrung des Zürcher Seebeckens für den Motorisierten Individualverkehr<br />
möglichst gering zu halten, sind entsprechende Informationen notwendig. Mit gezielten<br />
Hinweisen auf den zwei Hauptstrassen links und rechts des Zürichsees sollen primär<br />
zwei Ziele erreicht werden:<br />
1. Der Durchgangsverkehr auf den beiden Seestrassen, soll jeweils vor Horgen bzw.<br />
<strong>Meilen</strong> mittels Infotafeln über die möglichen Stausituationen um die beiden Ländeanlagen<br />
hingewiesen und auf die Umfahrungsroute via A3 bzw. A52 (Forchautobahn)<br />
gelenkt werden.<br />
2. Der Verkehr auf den beiden Seestrassen in Fahrtrichtung Zürich soll ebenfalls mittels<br />
Infotafeln auf die Sperrung im Seebecken Zürich (Bellevue, Enge) aufmerksam gemacht<br />
werden und zu den parallel verlaufenden Autobahn geführt werden.<br />
A3<br />
Legende<br />
Umfahrungsmöglichkeit für Durchgangsverkehr<br />
in Horgen und <strong>Meilen</strong><br />
Umleitungsroute für gesperrtes Seebecken<br />
Standort Informationstafeln<br />
Sperrung Seebecken Zürich<br />
Fähre Horgen-<strong>Meilen</strong><br />
A52<br />
Abbildung 24: Situation Umfahrungsrouten Kanton Zürich<br />
MARTY + PARTNER AG, Zollikon