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Fähren-Konzept - Feuerwehr Meilen

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Volkswirtschaftsdirektion Verkehr und Infrastruktur Strasse<br />

des Kantons Zürich<br />

Reproduziert mit Bewilligung des Bundesamtes für Landestopographie (JA002044)<br />

Horgen / <strong>Meilen</strong><br />

Zürichsee-Fähre Horgen-<strong>Meilen</strong><br />

V E R K E H R S T E C H N I S C H E U N T E R S U C H U N G<br />

Erweiterung Warteraumflächen auf Fähre-Zufahrten<br />

STUDIE 24. JANUAR 2008<br />

M A R T Y + P A R T N E R A G<br />

Verkehrstechnik Steuerungstechnik Systemtechnik<br />

Gustav-M aurer-Str. 25 8702 Zollikon<br />

Tel. 044 396 36 66 Fax 044 396 36 89 E-Mail info@martypartner.ch


Horgen / <strong>Meilen</strong>: Erweiterung Warteraumflächen Fähre 2<br />

Impressum<br />

Auftraggeber: VOLKSWIRTSCHAFTSDIREKTION DES KANTONS ZÜRICH<br />

Verkehr und Infrastruktur Strasse<br />

Walchetor<br />

8090 Zürich<br />

Auftragnehmer: Marty + Partner AG<br />

Gustav-Maurer-Str. 25<br />

8702 Zollikon<br />

Ort, Datum: Zollikon, 24.01.08<br />

Auftragsnummer: 2797<br />

Änderungen<br />

Projektleiter: Herr A. König, Dr. sc. techn. ETH<br />

Stellvertreter: Herr U. Waldvogel, Dipl. Ing. HTL<br />

Projektleiter: Herr R. Bütler, Verkehrsplaner SVI<br />

Projektingenieur: Herr M. Röthlisberger, Dipl. Bauing. FH<br />

Version<br />

Datum Index Status<br />

Änderungen Visum<br />

Geprüft<br />

Datum, Visum<br />

Freigabe<br />

Datum, Visum<br />

22.10.07 0.1 Entwurf MR<br />

25.10.07 1.0 Studie Div. Ergänzungen MR 25.10.07, Bü<br />

31.10.07 1.1 Studie<br />

Anpassung nach Besprechung mit<br />

Gemeinden <strong>Meilen</strong> und Horgen MR<br />

31.10.07, Bü<br />

02.11.07 1.2 Studie Besprechung VD + Kapo MR 02.11.07, Bü<br />

13.12.07 1.3 Studie Stellungnahmen <strong>Meilen</strong>+Horgen MR<br />

24.01.08 1.4 Studie Feedback VD + Kapo MR 23.01.08, Bü<br />

MARTY + PARTNER AG, Zollikon<br />

O:\ZH\<strong>Meilen</strong>\024 Seestrasse-Ein-Ausfahrt Fähre\2797 Anpassungen für EM08\Bericht\TB-2008-01-24 MR 2797 Massnahmen Fähre <strong>Meilen</strong>-Horgen.doc


Horgen / <strong>Meilen</strong>: Erweiterung Warteraumflächen Fähre 3<br />

Zusammenfassung<br />

Im kommenden Sommer findet vom 7. bis 29. Juni 2008 die Fussball-Europameisterschaft<br />

statt. In Zürich finden neben den drei Gruppenspielen auch tägliche Public Viewing-<br />

Veranstaltungen (Fanzone mit Live-Übertragung) statt. Aus diesem Grund ist das Zürcher<br />

Seebecken während den Hauptverkehrszeiten für den Motorisierten Individualverkehr gesperrt.<br />

Dies dürfte unter anderem zu Mehrverkehr bei der Zürichsee-Fähre Horgen-<strong>Meilen</strong><br />

führen.<br />

Bei früheren Sperrungen in Zürich hat sich gezeigt, dass der Mehrverkehr bei der Fähre nicht<br />

bewältigt werden kann und es auf den Zufahrtsstrassen zu grösseren Rückstaus kommt. Davon<br />

betroffen sind auch der Durchgangsverkehr sowie der Öffentliche Verkehr.<br />

Im folgenden Bericht werden temporäre und dauerhafte Massnahmen aufgezeigt, mit welchen<br />

in Horgen und <strong>Meilen</strong> zusätzlicher Raum für wartende Fähre-Benützer erstellt werden<br />

können. Für die einzelnen Massnahmen sind Richtkosten angegeben.<br />

Abkürzungsverzeichnis<br />

FG Fussgänger<br />

FS Fahrstreifen<br />

Fz Fahrzeug(e)<br />

h Stunde<br />

LSA Lichtsignalanlage<br />

LV Langsamverkehr (Fuss- und Radverkehr)<br />

LW Lastwagen<br />

MIV Motorisierter Individualverkehr<br />

MR Motorrad<br />

M+P Marty + Partner AG<br />

OeV / ÖV Öffentlicher Verkehr<br />

PW Personenwagen<br />

RF Radfahrer<br />

sec Sekunde<br />

SIA Schweizer Ingenieure u. Architekten, Normen Bau<br />

TBA Tiefbauamt<br />

VD Volkswirtschaftsdirektion<br />

VSS Schweizerischer Verband der Strassen-& Verkehrsfachleute,<br />

Institution Normierungen im Strassenverkehr<br />

MARTY + PARTNER AG, Zollikon


Horgen / <strong>Meilen</strong>: Erweiterung Warteraumflächen Fähre 4<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

1 Ausgangslage und Auftrag ............................................................................................. 5<br />

1.1 Ausgangslage...................................................................................................................... 5<br />

1.2 Auftrag ................................................................................................................................. 5<br />

1.3 Grundlagen.......................................................................................................................... 5<br />

2 Ist – Zustand Horgen...................................................................................................... 6<br />

2.1 Situation............................................................................................................................... 6<br />

2.2 Verkehrsaufkommen ........................................................................................................... 7<br />

2.3 Öffentlicher Verkehr............................................................................................................. 8<br />

2.4 Langsamverkehr.................................................................................................................. 8<br />

3 Ist-Zustand <strong>Meilen</strong>.......................................................................................................... 9<br />

3.1 Situation............................................................................................................................... 9<br />

3.2 Verkehrsaufkommen ......................................................................................................... 10<br />

3.3 Öffentlicher Verkehr........................................................................................................... 11<br />

3.4 Langsamverkehr................................................................................................................ 11<br />

4 Ermittlung Warteraum-Bedarf....................................................................................... 12<br />

4.1 Kapazität Fähre ................................................................................................................. 12<br />

4.2 Stausituation während Züri-Fäscht 2007........................................................................... 12<br />

4.3 Vorhandener Warteraum................................................................................................... 14<br />

4.4 Zusätzlicher Warteraum-Bedarf ........................................................................................ 14<br />

5 Massnahmenkatalog Horgen........................................................................................ 16<br />

5.1 Fährestrasse...................................................................................................................... 16<br />

5.2 Zufahrt von Wädenswil...................................................................................................... 17<br />

5.3 Zufahrt von Zürich ............................................................................................................. 18<br />

5.4 Warteraum Parkplatz Stäubli............................................................................................. 20<br />

5.5 Zusammenstellung Horgen ............................................................................................... 22<br />

6 Massnahmenkatalog <strong>Meilen</strong>......................................................................................... 23<br />

6.1 Zufahrt von Zürich ............................................................................................................. 23<br />

6.2 Zufahrt von Rapperswil...................................................................................................... 28<br />

6.3 Zusammenstellung <strong>Meilen</strong> ................................................................................................ 29<br />

7 Zu realisierende Massnahmen ..................................................................................... 30<br />

7.1 Horgen............................................................................................................................... 30<br />

7.2 <strong>Meilen</strong> ................................................................................................................................ 31<br />

8 Umfahrungskonzept ..................................................................................................... 33<br />

MARTY + PARTNER AG, Zollikon


Horgen / <strong>Meilen</strong>: Erweiterung Warteraumflächen Fähre 5<br />

1 AUSGANGSLAGE UND AUFTRAG<br />

1.1 Ausgangslage<br />

Die Fähre zwischen Horgen und <strong>Meilen</strong> bietet eine attraktive Verbindung zwischen den beiden<br />

Zürichseeufern und stellt eine Alternative zum Weg über den Seedamm Rapperswil oder<br />

durch die Stadt Zürich dar. In den letzten Jahren haben die Benutzerzahlen stetig zugenommen,<br />

so dass heute in Spitzenzeiten mit fünf Fährschiffen ein 6-Minuten-Takt angeboten<br />

wird. Bei den Ländeanlagen in Horgen und <strong>Meilen</strong> stehen dem Verkehr Warteraumflächen<br />

zur Verfügung, die unter normalen Verkehrsbedingungen ausreichen.<br />

Bei Anlässen in der Stadt Zürich, die eine Sperrung der Transitachse zwischen Bellevue und<br />

Bürkliplatz zur Folge haben, dient die Fährverbindung als Hauptausweichroute für den MIV.<br />

In der Folge genügen die Wartraumflächen in Horgen und <strong>Meilen</strong> nicht mehr, was zu grösseren<br />

Rückstaus auf den Hauptstrassen führt.<br />

Im kommenden Sommer findet vom 7. bis 29. Juni 2008 die Fussball-Europameisterschaft<br />

(Euro 2008) statt. Neben den drei Gruppenspielen, die in Zürich stattfinden, ist auch die Errichtung<br />

einer Fanzone (Public Viewing) im Bereich zwischen Bahnhof Tiefenbrunnen, Bellevue,<br />

Enge und Central geplant. Die Public-Viewing-Zone in diesem Gebiet bedingt während<br />

der ganzen Dauer der Euro 2008 eine grossräumige Verkehrssperrung. Während dieser<br />

rund dreiwöchigen „Euro-Zeit“ wird mit permanenten Ausweichverkehr über die Fähre Horgen-<strong>Meilen</strong><br />

gerechnet. Wegen der fehlenden Warteraumflächen muss in beiden Gemeinden<br />

mit grösseren Stausituationen während den Spitzenzeiten gerechnet werden.<br />

1.2 Auftrag<br />

Die Marty + Partner AG hat von der Volkswirtschaftsdirektion des Kantons Zürich, Verkehr<br />

und Infrastruktur Strasse, Entwickeln + Steuern, den Auftrag erhalten, Möglichkeiten aufzuzeigen,<br />

wie in den Zufahrtsbereichen zur Fähre Horgen-<strong>Meilen</strong> zusätzliche Warteraumflächen<br />

für den MIV geschaffen werden können. Dabei sind temporäre Massnahmen (nur für<br />

den Zeitraum der Fussball-Europameisterschaft 2008) wie auch dauerhafte Lösungen aufzuzeigen.<br />

1.3 Grundlagen<br />

• VSS und SIA Normenwerke<br />

• Luftbilder Horgen und <strong>Meilen</strong> (VD, 06.07.07)<br />

• Verkehrszähldaten LSA 24 und 220 (Oktober 06)<br />

• Technische Daten Fährschiffe (www.faehre.ch)<br />

MARTY + PARTNER AG, Zollikon


Horgen / <strong>Meilen</strong>: Erweiterung Warteraumflächen Fähre 6<br />

2 IST – ZUSTAND HORGEN<br />

2.1 Situation<br />

Die Seestrasse führt als Hauptstrasse Nr. 3 von Zürich herkommend Richtung Wädenswil.<br />

Vom lichtsignalgeregelten Knoten See-/ Fähre-/ Rotwegstrasse (LSA Nr. 220) führt die Fährestrasse<br />

bis zur Ländeanlage Horgen. Im untersten Bereich mündet die Hirsackerstrasse in<br />

die Fährestrasse ein. Wegen der äussert spitzwinkligen Einmündung können grössere Fahrzeuge<br />

nur durch ein Wendenmanöver über die Ländeanlagen ein- und ausfahren. In der<br />

Rotwegstrasse gilt wenige Meter nach der Lichtsignalanlage die Signalisation „Einfahrt verboten“.<br />

Die Zufahrt zum Parkhaus Stäubliareal West ist jedoch möglich.<br />

Von Zürich herkommend besteht bei der Lichtsignalanlage ein rund 40-50m langer Linksabbiegestreifen.<br />

Auf der Gegenseite fahren die rechtabbiegenden Fahrzeuge zusammen mit<br />

dem Geradeausverkehr auf dem gleichen Gemischtfahrstreifen. Nach links in die Rotwegstrasse<br />

besteht ein kurzer Linksabbiegestreifen (ca. 15-20m).<br />

3<br />

Abbildung 1: Situation Horgen<br />

MARTY + PARTNER AG, Zollikon


Horgen / <strong>Meilen</strong>: Erweiterung Warteraumflächen Fähre 7<br />

2.2 Verkehrsaufkommen<br />

Das Verkehrsaufkommen von und nach der Fähre wurde anhand der Zähldaten der LSA am<br />

Knoten See-/ Fähre-/ Rotwegstrasse ermittelt. Von diesem Knoten standen Verkehrszahlen<br />

vom 08. Mai 2007 zur Verfügung. Da aus Fahrtrichtung Wädenswil nur ein Gemischtfahrstreifen<br />

vorhanden ist (geradeaus-rechts), wurde die abbiegende Verkehrsmenge zur Fähre<br />

anhand des ausfahrenden Verkehrsaufkommens in <strong>Meilen</strong> abgeschätzt. Der Verkehr im Zusammenhang<br />

mit der Hirsackerstrasse wurde als vernachlässigbar klein eingeschätzt und<br />

daher nicht berücksichtigt.<br />

LEGENDE<br />

100 = Morgenspitze<br />

200 = Abendspitze<br />

158<br />

135<br />

<strong>Meilen</strong><br />

Horgen<br />

128<br />

209<br />

von Zürich<br />

213<br />

244<br />

286<br />

344<br />

Fährestrasse<br />

91<br />

153<br />

264<br />

724<br />

63<br />

72<br />

Abbildung 2: Verkehrsaufkommen morgens (7.00 – 8.00 Uhr) und abends (17.00 – 18.00 Uhr) am<br />

8. Mai 2007, Bereich Lichtsignalanlage und Ländeanlage Horgen<br />

150<br />

172<br />

16<br />

32<br />

(196)<br />

(191)<br />

613<br />

599<br />

von Wädenswil<br />

14<br />

17<br />

MARTY + PARTNER AG, Zollikon


Horgen / <strong>Meilen</strong>: Erweiterung Warteraumflächen Fähre 8<br />

2.3 Öffentlicher Verkehr<br />

Im Gebiet um die See- und Fährestrasse in Horgen verkehren die Buslinien 134 und 135.<br />

Die Linie 135 bedient beim lichtsignalgeregelten Knoten See-/ Fähre-/ Rotwegstrasse die<br />

Haltestelle Rotweg. Beim Kreisel See-/ Waidlistrasse mündet die Linie 134 in die Seestrasse<br />

und führt anschliessend zusammen mit der Linie 135 Richtung Wädenswil.<br />

Haltestelle<br />

Schärbächli/Fähre<br />

Abbildung 3: Öffentlicher Verkehr in Horgen<br />

Linie Fahrplantakt Morgenspitze Fahrplantakt Abendspitze<br />

134 halbstündlich halbstündlich<br />

135 halbstündlich halbstündlich<br />

2.4 Langsamverkehr<br />

135<br />

Haltestelle<br />

Rotweg<br />

Haltestelle<br />

Glärnischhof<br />

Tabelle 1: Busfrequenzen während Spitzenzeiten<br />

Entlang der Seestrasse sind beidseitig Radstreifen markiert. In den Knotenbereichen und bei<br />

Abbiegestreifen sind diese Markierungen temporär aufgehoben. Für Fussgänger sind ebenfalls<br />

beidseitig der Seestrasse Gehwege vorhanden. Auf der Fährestrasse besteht einseitig<br />

ein Gehweg.<br />

134<br />

MARTY + PARTNER AG, Zollikon


Horgen / <strong>Meilen</strong>: Erweiterung Warteraumflächen Fähre 9<br />

3 IST-ZUSTAND MEILEN<br />

3.1 Situation<br />

Die Seestrasse (Hauptstrasse Nr. 17) verläuft parallel zum Seeufer von Zürich Richtung<br />

Rapperswil. Die Ländeanlage der Fähre Horgen-<strong>Meilen</strong> ist mittels Lichtsignalanlage (Nr. 24)<br />

direkt an die Seestrasse angeschlossen. Diese Direktanbindung an die Hauptstrasse Nr. 17<br />

hat im Vergleich zu Horgen den Nachteil, dass nur die Lände als Aufstellfläche für wartende<br />

Fahrzeuge zur Verfügung steht. Aus diesem Grund sind auf der Seestrasse längere Abbiegestreifen<br />

vorhanden. Aus Richtung Zürich beginnt der Rechtabbiegestreifen bei der Einmündung<br />

Dorfstrasse, von Rapperswil her besteht ab Höhe Kirchgasse ein separater Linksabbiegestreifen.<br />

Die Seestrasse ist als Ausnahmetransportroute Typ 2 klassiert.<br />

17<br />

Abbildung 4: Situation <strong>Meilen</strong><br />

MARTY + PARTNER AG, Zollikon


Horgen / <strong>Meilen</strong>: Erweiterung Warteraumflächen Fähre 10<br />

3.2 Verkehrsaufkommen<br />

Das Verkehrsaufkommen von und nach der Fähre wurde anhand der Zähldaten der LSA Nr.<br />

24 (Knoten Seestrasse / Ein-/ Ausfahrt Fähre) ermittelt. Von diesem Knoten standen Verkehrszahlen<br />

vom 08. Mai 2007 zur Verfügung. Für jede Fahrbeziehung stehen separate<br />

Fahrstreifen zur Verfügung, weshalb der ein- und ausfahrende Verkehr zur Fähre eindeutig<br />

ermittelt werden konnte.<br />

LEGENDE<br />

100 = Morgenspitze<br />

200 = Abendspitze<br />

306<br />

869<br />

677<br />

575<br />

von Zürich von Rapperswil<br />

108<br />

127<br />

158<br />

135<br />

128<br />

209<br />

Abbildung 5: Verkehrsaufkommen morgens (7.00 – 8.00 Uhr) und abends (17.00 – 18.00 Uhr) am<br />

8. Mai 2007, Bereich Lichtsignalanlage und Ländeanlage <strong>Meilen</strong><br />

195<br />

180<br />

MARTY + PARTNER AG, Zollikon


Horgen / <strong>Meilen</strong>: Erweiterung Warteraumflächen Fähre 11<br />

3.3 Öffentlicher Verkehr<br />

In <strong>Meilen</strong> verkehren insgesamt fünf Buslinien der Verkehrsbetriebe Zürichsee und Oberland<br />

(VZO). Alle Linien starten/enden beim Bahnhof <strong>Meilen</strong>. Im unmittelbaren Bereich der Ländeanlage<br />

der Fähre verkehren keine Linienbusse über die Seestrasse.<br />

921<br />

Abbildung 6: Öffentlicher Verkehr in <strong>Meilen</strong><br />

Linie Fahrplantakt Morgenspitze Fahrplantakt Abendspitze<br />

920 stündlich stündlich<br />

921 halbstündlich halbstündlich<br />

922 halbstündlich halbstündlich<br />

923 halbstündlich halbstündlich<br />

925 stündlich halbstündlich<br />

3.4 Langsamverkehr<br />

922<br />

Haltestelle<br />

Parkresidenz Haltestelle<br />

Bahnhof<br />

Tabelle 2: Busfrequenzen während Spitzenzeiten<br />

923 920 925<br />

Haltestelle<br />

Beugen<br />

Entlang der Seestrasse sind beidseitig Radstreifen markiert. In den Knotenbereichen und bei<br />

Abbiegestreifen sind diese Markierungen temporär aufgehoben. Für Fussgänger sind ebenfalls<br />

beidseitig der Seestrasse Gehwege vorhanden.<br />

MARTY + PARTNER AG, Zollikon


Horgen / <strong>Meilen</strong>: Erweiterung Warteraumflächen Fähre 12<br />

4 ERMITTLUNG WARTERAUM-BEDARF<br />

4.1 Kapazität Fähre<br />

Die Zürichsee-Fähre Horgen-<strong>Meilen</strong> betreibt insgesamt fünf Fährschiffe. Die Kapazität beträgt<br />

zwischen 36 bis 44 Fahrzeuge pro Schiff. Zu den Spitzenzeiten bietet die Fähre einen<br />

6-Minuten Takt an. Somit ergeben sich pro Stunde 10 Fahrten pro Richtung.<br />

Die Kapazität der Fährverbindung kann in den Spitzenstunden wie folgt berechnet werden:<br />

Durchschnittliche Kapazität pro Fähre: 35 Fahrzeuge/Fähre (gem. Angaben Betreiber)<br />

Anzahl Kurse pro Spitzenstunde: x 10 <strong>Fähren</strong>/Stunde<br />

Kapazität Fähre total: = 350 Fz/h (pro Richtung)<br />

4.2 Stausituation während Züri-Fäscht 2007<br />

Während dem Züri-Fäscht vom 6. bis 8. Juli 2007 war das Zürcher Seebecken für den Individualverkehr<br />

gesperrt. Ein Grossteil des Verkehrs wich dadurch auf die Fähre Horgen-<strong>Meilen</strong><br />

aus. Dies führte dazu, dass in Horgen und <strong>Meilen</strong> auf den Zufahrtsachsen zur Fähre grössere<br />

Rückstaus entstanden. Von den Stausituationen während der Abendspitze am Freitag, 6.<br />

Juli 2007 wurden Luftbilder erstellt. Die Rückstaulängen beidseitig des Zürichsees sind in der<br />

Abbildung 7 (Horgen) und in der Abbildung 8 (<strong>Meilen</strong>) dargestellt.<br />

LEGENDE<br />

Stau<br />

Alternativrouten für<br />

Durchgangsverkehr<br />

1750m<br />

300m<br />

400m<br />

820m<br />

Abbildung 7: Stausituation Horgen während Züri-Fäscht 2007 (Abendspitze, 06.07.07)<br />

MARTY + PARTNER AG, Zollikon


Horgen / <strong>Meilen</strong>: Erweiterung Warteraumflächen Fähre 13<br />

LEGENDE<br />

Stau<br />

Alternativrouten für<br />

Durchgangsverkehr<br />

2000m<br />

1000m<br />

Abbildung 8: Stausituation <strong>Meilen</strong> während Züri-Fäscht 2007 (Abendspitze, 06.07.07)<br />

Die Staubilder dienen für die weiteren Untersuchungen in diesem Bericht als Referenzbeispiel<br />

bezüglich Verkehrsauswirkungen infolge Sperrung der Transitachse rund um das Seebecken<br />

in Zürich.<br />

Sowohl in Horgen wie auch in <strong>Meilen</strong> ist ersichtlich, dass die Staulänge aus Richtung Zürich<br />

grösser war als diejenige von der Gegenrichtung. Dies dürfte darauf zurückzuführen sein,<br />

dass dem Ziel-/ Quellverkehr in der Region des unteren Zürichsees (<strong>Meilen</strong> / Horgen bis Zürich)<br />

neben der erschwerten Umleitung durch die Stadt Zürich und dem sehr langen Umweg<br />

über den Seedamm Rapperswil nur die Fährverbindung als einzige sinnvolle Route zur Verfügung<br />

steht. Für den Verkehr aus dem Gebiet des oberen Zürichsees dürfte hingegen die<br />

Querung über den Seedamm eine weniger zeitverlustreiche Routenwahl darstellen als via<br />

Fähre.<br />

Die Staus können kleinräumig betrachtet sowohl in Horgen wie auch in <strong>Meilen</strong> umfahren<br />

werden. Davon Gebrauch machen dürfte jeweils der Durchgangsverkehr auf den beiden<br />

Seestrassen. In Horgen besteht eine Umfahrungsmöglichkeit über die Waidli- und Zugerstrasse,<br />

in <strong>Meilen</strong> über die Berg- und Dorfstrasse. In beiden Gemeinden bestehen weitere<br />

Ausweichrouten im untergeordneten Strassennetz.<br />

Der Anteil des Durchgangsverkehrs wird trotz Alternativrouten auf den beiden Seestrassen<br />

auf 25 bis 50 Prozent geschätzt. Somit verbleiben 50 bis 75% Zielverkehr zur Fähre. Es ist<br />

wahrscheinlich, dass diese Werte während der Euro-Sperrung in Zürich tiefer sein werden,<br />

da zudem die Möglichkeit besteht, mit gezielten und umfassenden Verkehrsinformationen<br />

(Infos über Sperrung Seebecken Zürich und Überlastung Fähre) denjenigen Verkehr, der<br />

nicht zwingend durch Horgen bzw. <strong>Meilen</strong> fahren muss, grossräumig auf andere Routen zu<br />

MARTY + PARTNER AG, Zollikon


Horgen / <strong>Meilen</strong>: Erweiterung Warteraumflächen Fähre 14<br />

leiten. Dies wird wahrscheinlich insgesamt auch zu einer Verminderung des eigentlichen<br />

Mehrverkehrs führen.<br />

4.3 Vorhandener Warteraum<br />

Zur Abschätzung des zusätzlichen Warteraum-Bedarfs auf beiden Seiten des Zürichsees<br />

sind zuerst die vorhandenen Aufstellbereiche zu erfassen:<br />

HORGEN von Zürich von Wädenswil<br />

Seestrasse (Abbiegestreifen) 50m = 9 Fz 0m<br />

Fährestrasse (300m) 150m = 25 Fz (Annahme) 150m = 25 Fz (Annahme)<br />

Total best. Warteraum [1A] 200m = 34 Fz 150m = 25 Fz<br />

Tabelle 3: Bestehende Warteraumfläche in Horgen<br />

MEILEN von Zürich von Rapperswil<br />

Seestrasse (Abbiegestreifen) 120m = 20 Fz 130m = 22 Fz<br />

Total best. Warteraum [1B] 120m = 20 Fz 130m = 22 Fz<br />

Tabelle 4: Bestehende Warteraumfläche in <strong>Meilen</strong><br />

Zusätzlich zu den vorhandenen Warteraumflächen auf den Strassen kommen die Aufstellbereiche<br />

in den beiden Ländeanlagen hinzu. In Horgen stehen drei Fahrstreifen à 45-55m sowie<br />

ein Fahrstreifen für LKW und Busse zur Verfügung. In <strong>Meilen</strong> gibt es vier Fahrstreifen mit<br />

einer Länge von 35-40m, ein Reserve-Fahrstreifen von gleicher Länge sowie ebenfalls einen<br />

Fahrstreifen für LKW/Busse. Diese Warteraumflächen werden nicht in die Rechnung miteinbezogen,<br />

da sie auch unter Normalbetrieb voll ausgenützt werden.<br />

4.4 Zusätzlicher Warteraum-Bedarf<br />

Die Ermittlung des zusätzlichen Warteraum-Bedarfs basiert auf den Stausituationen während<br />

dem Züri-Fäscht 2007. In den nachfolgenden Tabellen sind die Staulängen pro Zufahrtsrichtung<br />

zusammengefasst. Erfahrungsgemäss wird bei längeren Rückstaus der Abstand zwischen<br />

den Autos grösser, da sich im hinteren Teil des Staus jeweils ein stockender Kolonnenverkehr<br />

einstellt, der grössere Fahrzeugabstände bewirkt. Pro Fahrzeug werden deshalb<br />

10m Staulänge in Rechnung gestellt.<br />

MARTY + PARTNER AG, Zollikon


Horgen / <strong>Meilen</strong>: Erweiterung Warteraumflächen Fähre 15<br />

HORGEN von Zürich von Wädenswil<br />

Seestrasse 1750m = 175 Fz 820m = 82 Fz<br />

Waidlistrasse 400m = 40 Fz<br />

Zwischentotal 175 Fz 122 Fz<br />

abzüglich Anteil Durchgangsverkehr (25 bis 50%) – 44 bis 88 Fz – 31 bis 61 Fz<br />

plus Fährestrasse (300m) + 15 Fz (150m) + 15 Fz (150m)<br />

Total Warteraumbedarf (bei Sperrung Zürich) [2A] 102 bis 146 Fz 76 bis 106 Fz<br />

Tabelle 5: Staulängen und Warteraumbedarf in Horgen<br />

MEILEN von Zürich von Rapperswil<br />

Seestrasse 2000m = 200 Fz 1000m = 100 Fz<br />

Zwischentotal 200 Fz 100 Fz<br />

abzüglich Anteil Durchgangsverkehr (25 bis 50%) – 50 bis 100 Fz – 25 bis 50 Fz<br />

Total Warteraumbedarf (bei Sperrung Zürich) [2B] 100 bis 150 Fz 50 bis 100 Fz<br />

Tabelle 6: Staulängen und Warteraumbedarf in <strong>Meilen</strong><br />

Der zusätzliche Warteraum-Bedarf in Horgen und <strong>Meilen</strong> ergibt sich aus den Zahlen des<br />

Warteraum-Bedarf (am Beispiel der Stausituation während des Züri-Fäscht 2007) abzüglich<br />

des vorhandenen Warteraums.<br />

HORGEN von Zürich von Wädenswil<br />

Total Warteraum-Bedarf [2A] 102 bis 146 Fz 76 bis 106 Fz<br />

abzgl. bestehender Warteraum [1A] – 34 Fz – 25 Fz<br />

Total zusätzlicher Warteraum 68 bis 112 Fz 51 bis 81 Fz<br />

Tabelle 7: Zusätzlicher Warteraum-Bedarf in Horgen<br />

MEILEN von Zürich von Rapperswil<br />

Total Warteraum-Bedarf [2B] 100 bis 150 Fz 50 bis 100 Fz<br />

abzgl. bestehender Warteraum [1B] – 20 Fz – 22 Fz<br />

Total zusätzlicher Warteraum 80 bis 130 Fz 28 bis 78 Fz<br />

Tabelle 8: Zusätzlicher Warteraum-Bedarf in <strong>Meilen</strong><br />

Die in Tabelle 7 und Tabelle 8 aufgeführten Zahlen für den zusätzlichen Warteraum-Bedarf<br />

basieren auf folgenden Annahmen:<br />

• Vollständige Ausschöpfung der vorhandenen Warteräume in den Ländeanlagen<br />

• Vollständige Ausschöpfung der Warteräume in den Zufahrtsbereichen (Fährestrasse,<br />

Abbiegestreifen bei LSA-Knoten)<br />

• Kapazität der Fährschiffe (durchschnittlich 350 Fz/h bei 6-Minuten-Takt) komplett ausgenützt<br />

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Horgen / <strong>Meilen</strong>: Erweiterung Warteraumflächen Fähre 16<br />

5 MASSNAHMENKATALOG HORGEN<br />

5.1 Fährestrasse<br />

Im untersten Bereich der Fährestrasse, zwischen der Einmündung Hirsackerstrasse und<br />

dem bestehenden Aufstellbereich der Ländeanlage, wird durch die Beseitigung des 1.5 bis<br />

7.0m breiten Grünstreifens zusätzlicher Warteraum geschaffen. Parallel dazu wird mit der<br />

Gemeinde Horgen eine gestalterische Lösung für das zukünftige Aussehen des Platzes gesucht.<br />

Ausfahrt Fähre<br />

Best. Aufstellfläche<br />

Abbildung 9: Erweiterung Aufstellfläche im Bereich Ländeanlage Horgen<br />

Damit die zusätzliche Aufstellfläche optimal genutzt werden kann und die Fahrzeuge entsprechend<br />

ihrer Ankunftszeit auf die Fähre gelassen werden können (Prinzip „first in – first<br />

out“), ist zusätzliches Einweisungspersonal notwendig.<br />

Massnahmen-Typ: dauerhaft<br />

Zusätzlicher Warteraum: +32 Fz<br />

Richtkosten: CHF 70’000<br />

Zusätzliche Aufstellfläche<br />

Abbruch Mittelinsel<br />

Fussweg-<br />

Führung<br />

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Horgen / <strong>Meilen</strong>: Erweiterung Warteraumflächen Fähre 17<br />

5.2 Zufahrt von Wädenswil<br />

Von Wädenswil herkommend kann auf der Seestrasse, von der Fährestrasse (LSA) bis zur<br />

Waidlistrasse (Kreisel), auf einer Länge von 340m zusätzlicher Warteraum geschaffen werden.<br />

Radstreifen<br />

Trennelement,<br />

nicht überfahrbar<br />

Anrampung Gehweg<br />

Massnahme 2: L = 340m<br />

Querschnitt Seestrasse<br />

(s. Abbildung 11)<br />

Abbildung 10: Zusätzlicher Warteraum entlang Seestrasse<br />

Abbildung 11: Querschnitt Seestrasse, Blickrichtung Wädenswil<br />

Auf rund einem Drittel der Strecke zwischen Kreisel und LSA kann ein zusätzlicher Fahrstreifen<br />

durch reine Ummarkierungen erstellt werden. Die vorhandene Fahrbahnbreite (9.0m) genügt<br />

den Anforderungen an minimale Fahrstreifenbreiten. Auf der verbleibenden Strecke<br />

muss eine Anrampung zwischen Fahrbahn und seeseitigem Gehweg erstellt werden, damit<br />

genügend Platz für einen dritten Fahrstreifen vorhanden ist. Im Bereich der Lichtsignalanlage<br />

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Horgen / <strong>Meilen</strong>: Erweiterung Warteraumflächen Fähre 18<br />

Nr. 220 sind Anpassungen an der Anlage, Ummarkierungen und ein teilweiser Abbruch der<br />

Mittelinsel notwendig. Zwischen dem Kreisel und der Lichtsignalanlage kann so durchgehend<br />

ein separater Rechtsabbiegestreifen zur Fähre und somit eine Aufstellfläche für rund 56 Fz<br />

erstellt werden. Diese Massnahme bedingt teilweise die Aufhebung der Radstreifen-<br />

Markierung auf der Seestrasse.<br />

Das Linksabbiegen in die Rotwegstrasse kann beibehalten werden, jedoch muss dies im<br />

Konflikt mit dem Gegenverkehr erfolgen. Aus Gründen der relativ geringen Anzahl Abbieger<br />

wird diese Massnahme für den Zeitraum der Euro 2008 geduldet. Das Linksabbiegen in Konflikt<br />

wird mittels Vollgrün auf dem neuen, temporären Geradeaus-/ Linksabbiegestreifen angezeigt.<br />

Zur Verdeutlichung des konfliktbehafteten Linksabbiegens wird zusätzlich ein Warnblinker<br />

oder ein gelber Blinkerpfeil installiert.<br />

Aus der Rotwegstrasse herausfahrend ist die Signalisation „Rechtabbiegen“ vorzusehen.<br />

Damit soll verhindert werden, dass die Rotwegstrasse als Schleichweg zur Fähre benützt<br />

werden kann.<br />

Massnahmen-Typ: temporär<br />

Zusätzlicher Warteraum: +56 Fz<br />

Richtkosten: CHF 40'000<br />

5.3 Zufahrt von Zürich<br />

Auf der Seestrasse kann von Zürich herkommend der Linksabbiegestreifen markierungstechnisch<br />

nur minimal verlängert werden (+ 1 bis 2 Fz). Die vorhandene Fahrbahnbreite<br />

(7.5m) ausserhalb des Knotenbereichs verunmöglicht die Markierung von drei Fahrstreifen,<br />

wovon einer als verlängerter Linksabbiegestreifen hätte benützt werden können. Die Anrampung<br />

und Mitbenützung eines Gehweges zur Schaffung zusätzlicher Verkehrsfläche ist aus<br />

Sicherheitsüberlegungen nicht zu empfehlen, da in diesem Abschnitt mehrere Liegenschaften<br />

direkt über die Seestrasse erschlossen sind (Vorplatz-Ausfahrten, Fussweg-Zugänge).<br />

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Horgen / <strong>Meilen</strong>: Erweiterung Warteraumflächen Fähre 19<br />

Abbildung 12: Sperrung Linksabbiegestreifen (Seite Zürich) mit Wendemanöver über Kreisel<br />

Als einzige Massnahme auf dieser Knotenzufahrt wäre die Sperrung des Linksabbiegestreifens<br />

vorzuschlagen. Damit kann verhindert werden, dass bei zu vielen Linksabbiegern der<br />

Geradeausfahrstreifen blockiert wird. Wie in Abbildung 13 ersichtlich ist, besteht bereits bei<br />

ca. 7 bis 8 stehenden Fahrzeugen auf dem Linksabbiegestreifen die Gefahr einer Blockade<br />

für den Geradeausverkehr Richtung Wädenswil. Mit der Sperrung des Linksabbiegestreifens<br />

wäre der Verkehr aus Richtung Zürich gezwungen Richtung Wädenswil weiterzufahren, und<br />

den auf der Zufahrt von Wädenswil geschaffenen Warteraum auf der Seestrasse (siehe Kapitel<br />

5.2 und 5.4) mitzubenützen.<br />

Abbildung 13: Stausituation von Zürich her ohne Sperrung Linksabbiegestreifen<br />

Durch den Wegfall des Linksabbiegestreifens könnte zudem eine Grünphase im Phasenablauf<br />

der LSA eingespart werden. Dies hätte positive Auswirkungen auf den Verkehrsablauf<br />

und die Leistungsfähigkeit der Anlage. Die Leistungsfähigkeit des Kreisels See-/ Waidlistrasse<br />

müsste in diesem Fall jedoch überprüft werden.<br />

Massnahmen-Typ: temporär<br />

Zusätzlicher Warteraum: –9 Fz<br />

Richtkosten: CHF 2'000 (Absperrung und Signalisation)<br />

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Horgen / <strong>Meilen</strong>: Erweiterung Warteraumflächen Fähre 20<br />

5.4 Warteraum Parkplatz Stäubli<br />

An der Seestrasse (Seite Wädenswil) liegt bergseitig das Areal der Firma Stäubli. Auf diesem<br />

Grundstück steht eine offene befahrbare Fläche zur Verfügung, die als Warteraum für<br />

den Verkehr Richtung Fähre benützt werden könnte. Damit dieser Raum optimal bewirtschaftet<br />

werden kann, sind verschiedene bauliche und organisatorische Voraussetzungen zu<br />

schaffen (vgl. Abbildung 14):<br />

1) Von Wädenswil her sind zwei Fahrstreifen vorzusehen. Ein Fahrstreifen steht dem<br />

Geradeausverkehr Richtung Zürich zur Verfügung. Der zweite Fahrstreifen dient dem<br />

Verkehr zur Fähre, der bei Stau auf der Fährezufahrt zuerst über den Parkplatz<br />

Stäubli geführt werden muss.<br />

2) die Ein- und Ausfahrt zum Parkplatz Stäubli wird während den Spitzenzeiten mittels<br />

Verkehrsdienst geregelt. Dieser bevorzugt die einzelnen Verkehrsströme entsprechend<br />

der aktuellen Verkehrssituation.<br />

3) Nach der Ein-/ Ausfahrt des Parkplatz Stäubli sind bis zur Lichtsignalanlage Nr. 220<br />

wiederum zwei Fahrstreifen vorzusehen (1x geradeaus, 1x rechts). Damit die Fahrzeuge<br />

den Warteraum Parkplatz Stäubli nicht umfahren können, indem sie sich in<br />

den Geradeausverkehr Richtung Zürich einreihen und nach der Ein-/ Ausfahrt zum<br />

Parkplatz wieder auf den Rechtsabbiegestreifen zur Fähre wechseln, ist zwischen<br />

den beiden Fahrstreifen eine entsprechende, nicht überfahrbare Trennung vorzusehen.<br />

4) Damit der Verkehr nach der Ein-/ Ausfahrt des Parkplatz Stäubli in den jeweiligen<br />

Fahrstreifen geleitet wird, ist unterstützend eine weitere Person vorzusehen, welche<br />

mithilft den Verkehr auf der Seestrasse zu regeln.<br />

5) Der Verkehr aus Richtung Zürich ist zwingend auch über den Warteraum auf dem<br />

Parkplatz Stäubli zu führen. Dies bedingt, dass der Linksabbiegestreifen aus Richtung<br />

Zürich bei der LSA gesperrt wird. Ansonsten besteht die Gefahr, dass der Verkehr<br />

von Wädenswil diese Zufahrt benützt, indem er den Wartraum Stäubli geradeaus<br />

Richtung Zürich umfährt und nach der Lichtsignalanlage wendet.<br />

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Horgen / <strong>Meilen</strong>: Erweiterung Warteraumflächen Fähre 21<br />

Fahrstreifen<br />

von Zürich<br />

Trennelement<br />

Parkplatz Stäubli<br />

Fahrstreifen zur Fähre<br />

via Parkplatz Stäubli<br />

Abbildung 14: Situation Parkplatz Stäubli<br />

Fahrstreifen für Geradeausverkehr<br />

Richtung Zürich<br />

Für die Regelung des Verkehrs bei der Ein-/ Ausfahrt sowie auf dem Parkplatz Stäubli sind<br />

Verkehrsdienste an verschiedenen Punkten vorzusehen.<br />

A) sorgt für eine korrekte Aufstellung auf den jeweiligen Fahrstreifen<br />

B) lässt die Fahrzeuge Fahrstreifenweise wieder auf die Seestrasse Richtung Fähre<br />

weiter fahren (Prinzip „First in – First out“)<br />

C) regelt den Verkehr auf der Seestrasse;<br />

lässt die Fahrzeuge Richtung Fähre in den Parkplatz Stäubli einfahren;<br />

hält den Verkehr auf der Seestrasse an, damit der Verkehr aus dem Parkplatz<br />

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Horgen / <strong>Meilen</strong>: Erweiterung Warteraumflächen Fähre 22<br />

ausfahren kann;<br />

sorgt dafür, dass nur diejenigen Fahrzeuge in den Rechtsabbiegestreifen Richtung<br />

Fähre einbiegen, die vom Parkplatz Stäubli herkommen<br />

D) als Ergänzung und zur Entlastung von C)<br />

Es gilt zu beachten, dass der Stauraum auf dem Parkplatz Stäubli nur zur Verfügung steht,<br />

wenn die Fahrzeuge mit entsprechendem Personal eingewiesen werden. Während der<br />

Abendspitze ist mit einer Einsatzdauer des Verkehrsdienstes von ca. drei Stunden zu rechnen.<br />

Zu den notwendigen drei bis vier Verkehrskadetten kommen je nach Einsatzdauer weitere<br />

ein bis zwei Verkehrskadetten hinzu, mit welchen die Einsätze abgewechselt werden<br />

können. Sollte während der Morgenspitze ein Verkehrsdienst nötig sein, ist mit einer ungefähren<br />

Einsatzdauer von ca. 2 bis 3 Stunden zu rechnen.<br />

Massnahmen-Typ: temporär<br />

Zusätzlicher Warteraum: +70-100 Fz<br />

Richtkosten: CHF 25'000 (Verkehrsdienst Abendspitze à 3h für 3 Wochen)<br />

CHF 20'000 (Verkehrsdienst Morgenspitze à 2-3h für 3 Wochen)<br />

CHF 40'000 (bauliche Anpassungen Seestrasse, s. Kap. 5.2)<br />

5.5 Zusammenstellung Horgen<br />

In Horgen können mit den vorgeschlagenen Massnahmen zusätzliche Warteraumflächen für<br />

bis zu 188 Fahrzeuge erstellt werden. Der Grossteil dieser Flächen befindet sich auf der Zufahrt<br />

von Wädenswil. Der grösste Bedarf an zusätzlicher Warteraumfläche befindet sich hingegen<br />

auf der Zufahrt von Zürich. Aus diesem Grund wird vorgeschlagen, den Verkehr von<br />

Zürich via Kreisel See-/ Waidlistrasse wenden zu lassen, damit das zusätzliche Angebot an<br />

Aufstellfläche voll ausgenützt werden kann.<br />

Zusätzlicher Warteraum-Bedarf von Zürich 68 bis 112 Fz<br />

Zusätzlicher Warteraum-Bedarf von Wädenswil 51 bis 81 Fz<br />

Total zusätzlicher Warteraum-Bedarf Horgen 119 bis 193 Fz<br />

Warteraum Fährestrasse 32 Fz<br />

Warteraum Seestrasse 56 Fz<br />

Warteraum Parkplatz Stäubli 70 bis 100 Fz<br />

Tabelle 9: Warteraum-Möglichkeiten in Horgen<br />

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Horgen / <strong>Meilen</strong>: Erweiterung Warteraumflächen Fähre 23<br />

6 MASSNAHMENKATALOG MEILEN<br />

6.1 Zufahrt von Zürich<br />

Von Zürich herkommend weist die Seestrasse zwischen den Einmündungen Schwabachstrasse<br />

und Dorfstrasse eine Fahrbahnbreite von 9.75 bis 10.0m. Mittels Ummarkierung können<br />

innerhalb dieses Bereichs drei Fahrstreifen markiert werden, wobei einer davon als<br />

Verlängerung des bereits vorhandenen Rechtsabbiegestreifens zur Fähre dient. Die Verlängerung<br />

kann auf einer Länge von 600m bis zum Fussgängerstreifen auf der Höhe der Liegenschaft<br />

Seestrasse 391 realisiert werden. Beim Fussgängerstreifen ist eine zweistreifige<br />

Verkehrsführung Richtung Rapperswil zu vermeiden, da sonst eine gefährliche Querungsstelle<br />

für den Langsamverkehr entstünde.<br />

Der Rechtsabbiegestreifen zur Fähre kann um weitere 400m verlängert werden (Abschnitt<br />

2). Dies bedingt jedoch die Aufhebung des Fussgängerstreifens nach dem Abschnitt 1. Die<br />

beidseitigen Radstreifen müssen aus Platzgründen in den Abschnitten mit drei Fahrstreifen<br />

aufgehoben werden.<br />

Abschnitt 2, L = 400m<br />

Fussgängerstreifen<br />

mit Mittelinsel<br />

Abschnitt 1, L = 600m<br />

Querschnitt Seestrasse<br />

(s. Abbildung 16)<br />

Abbildung 15: Verlängerung Rechtsabbiegestreifen Richtung Zürich<br />

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Horgen / <strong>Meilen</strong>: Erweiterung Warteraumflächen Fähre 24<br />

Abbildung 16: Querschnitt Seestrasse, Blickrichtung Rapperswil<br />

Massnahmen-Typ: temporär<br />

Zusätzlicher Warteraum: +100 Fz (Abschnitt 1), +65 Fz (Abschnitt 2)<br />

Richtkosten: CHF 20'000 (Abschnitt 1), CHF 12'000 (Abschnitt 2)<br />

Mit der Verlängerung des Rechtsabbiegestreifens zur Fähre ergibt sich am Knoten See-/<br />

Dorfstrasse die Situation mit der Fussgängerquerung über zwei Fahrstreifen in gleiche Fahrtrichtung.<br />

Diese Situation muss aus Sicherheitsüberlegungen als kritisch eingestuft werden.<br />

Hinzu kommt die Liegenschaftenausfahrt der Kibag (vis-à-vis Dorfstrasse), die ebenfalls nur<br />

unter erschwerten Bedingungen erfolgen kann. Für den Knoten See-/ Dorfstrasse sind mehrere<br />

Lösungsansätze möglich:<br />

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Lösung A: Lichtsignalanlage Knoten See-/ Dorfstrasse<br />

Am Knoten See-/ Dorfstrasse wird eine neue Lichtsignalanlage erstellt. Ein entsprechendes<br />

Projekt wurde bereits vor einigen Jahren erarbeitet. Es sieht vor, aus Richtung Zürich drei<br />

Fahrstreifen anzubieten, wovon zwei geradeaus führen (einer davon als Rechtsabbiegestreifen<br />

zur Fähre) und ein Fahrstreifen dem linksabbiegenden Verkehr zur Dorfstrasse dient.<br />

Aus Fahrtrichtung Rapperswil und aus der Dorfstrasse werden die vorhandenen Gemischtfahrstreifen<br />

beibehalten.<br />

Abbildung 17: Ursprüngliches LSA-Projekt am Knoten See-/ Dorfstrasse<br />

Querschnitt Dorfstrasse<br />

Abbildung 18: Provisorischer Links- und Rechtsabbiegestreifen in der Dorfstrasse<br />

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Option zu Lösung A:<br />

Auf der Dorfstrasse sind provisorisch für die Dauer der Euro 2008 separate Links- und<br />

Rechtsabbiegestreifen zu erstellen. Mit diesen zwei Fahrstreifen lassen sich die Verkehrsströme<br />

gezielt steuern (rechts Richtung Zürich für MIV und ÖV bevorzugt, links Richtung<br />

Fähre/Rapperswil dosiert). Damit soll die Umfahrung des Rückstaus auf der Zufahrt Rapperswil<br />

via die Dorfstrasse möglichst unattraktiv gestaltet werden. Nach der Europameisterschaft<br />

ist in der Dorfstrasse der ursprüngliche Zustand wieder herzustellen.<br />

Massnahmen-Typ: dauerhaft (zusätzlicher Abbiegestreifen Dorfstrasse temporär)<br />

Zusätzlicher Warteraum: 0 Fz<br />

Richtkosten: CHF 190'000 (Bauarbeiten LSA)<br />

CHF 20'000 (Bauarbeiten temporäre Abbiegestreifen Dorfstr.)<br />

CHF 420'000 (Definitive LSA)<br />

Lösung B: lichtsignalgeregelter Fussgängerstreifen Seestrasse<br />

Der Fussgängerstreifen über die Seestrasse bei der Einmündung Dorfstrasse wird mit einer<br />

provisorischen Lichtsignalanlage ausgerüstet. Dadurch kann den Fussgängern die erforderliche<br />

Sicherheit geboten werden, die beim Überqueren von mehreren Fahrstreifen auf der<br />

Seestrasse notwendig ist. Damit diese Massnahme umgesetzt werden kann, sind bauliche<br />

Anpassungen an den Mittelinseln sowie am seeseitigen Fahrbahnrand nötig. In der<br />

Dorfstrasse sollte das Linksabbiegen Richtung Fähre/Rapperswil zwingend unterbunden<br />

werden (z.B. baulich durch prov. Insel).<br />

Schlaufe Signalgeber<br />

Abbildung 19: Provisorischer, lichtsignalgeregelter Fg-Streifen Seestrasse<br />

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Horgen / <strong>Meilen</strong>: Erweiterung Warteraumflächen Fähre 27<br />

Die Ausfahrt Kibag wird mittels Schlaufe überwacht. Steht ein ausfahrendes Fahrzeug auf<br />

dieser Schlaufe, leitet diese nach wenigen Sekunden die Fussgänger-Grünphase ein. Dadurch<br />

wird der Verkehr auf der Seestrasse unterbrochen, was einem Fahrzeug vom Kibag-<br />

Grundstück die Möglichkeit gibt, auf die Seestrasse auszufahren. Das Rotlicht auf der Seestrasse<br />

wird dem Fahrzeuglenker in der Ausfahrt Kibag mittels separaten Signalgeber angezeigt<br />

(Gelbblinken).<br />

Der Knoten See-/ Dorfstrasse sowie der lichtsignalgeregelte Fussgängerstreifen sind als<br />

zwei unabhängige Teile zu betrachten. Die Distanz dazwischen ist jedoch so gering, dass<br />

linksabbiegende Fahrzeuge aus der Dorfstrasse das Rotlicht übersehen könnten und es so<br />

zu Unfällen mit Fussgängern kommen könnte. Bei Rückstau auf der Seestrasse (von der<br />

Fähre her) besteht zudem das Risiko, dass abbiegende Fahrzeuge nicht einbiegen können<br />

und somit in der Knotenmitte stehen bleiben. Dies stellt ebenfalls eine erhöhte Unfallgefahr<br />

dar und blockiert zudem die übrigen Fahrbeziehungen im Knoten. Ausserdem besteht die<br />

Gefahr, dass die Kolonne auf der Seestrasse (von Zürich her) auf dem Geradeausfahrstreifen<br />

überholt, nach links in die Dorfstrasse eingebogen und anschliessend mittels Wendemanöver<br />

in der Dorfstrasse wieder nach links in die Seestrasse Richtung Fähre eingefahren<br />

wird. Aus diesem Grund ist ein Linksabbiegeverbot in der Dorfstrasse vorzusehen und ggf.<br />

mittels Sicherheitslinie zu verdeutlichen.<br />

Auf das Linksabbiegeverbot in der Dorfstrasse ist frühzeitig hinzuweisen, um Falschfahrten<br />

zu vermeiden. Als möglicher Standort für eine Infotafel eignet sich der Kreuzungsbereich<br />

Dorf-/ Burgstrasse. In Ergänzung ist evtl. der Kreuzungsbereich Dorf-/ Bergstrasse vorzusehen,<br />

damit allfälliger Schleichverkehr von Rapperswil her auf das Verbot aufmerksam gemacht<br />

wird.<br />

Massnahmen-Typ: temporär<br />

Zusätzlicher Warteraum: 0 Fz<br />

Infotafel<br />

„Keine<br />

Zufahrt<br />

zur Fähre“<br />

Abbildung 20: Standorte Hinweistafeln mit<br />

Richtkosten: CHF 60'000 (Bauarbeiten Inseln inkl. Rückbau)<br />

CHF 30'000 (prov. Fussgänger-LSA)<br />

Infotafel<br />

„Keine<br />

Zufahrt<br />

zur Fähre“<br />

optional<br />

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Horgen / <strong>Meilen</strong>: Erweiterung Warteraumflächen Fähre 28<br />

6.2 Zufahrt von Rapperswil<br />

Auf der Seestrasse (Seite Rapperswil) sind die Fahrbahnbreiten nicht gross genug (max.<br />

8.0m), um mittels Ummarkierungen einen zusätzlichen Fahrstreifen zu erstellen. Es bestehen<br />

somit auf dieser Zufahrt keine Möglichkeiten, um mit baulichen Massnahmen zusätzlichen<br />

Warteraum zu schaffen.<br />

Aus Gründen der Sicherheit wird vorgeschlagen ein LED-Signal mit dem Gefahrensymbol<br />

„Stau“ zu erstellen. Dies, weil das Stauende auf der Zufahrt von Rapperswil wegen der kurvenreichen<br />

und engen Bebauung entlang der Seestrasse teils schlecht einsehbar ist. Als idealer<br />

Standort wird der Bereich beim Knoten See-/ Bergstrasse vorgeschlagen. Hier wurde<br />

während dem Züri-Fäscht das Stauende aus Fahrtrichtung Rapperswil registriert. Mit dem<br />

Warnsignal können die Fahrzeuglenkenden frühzeitig auf das plötzlich auftauchende Stauende<br />

hingewiesen werden. Die Aktivierung erfolgt mittels Staudetektoren im weiteren Verlauf<br />

der Seestrasse bis zur LSA Seestrasse / Ein-/ Ausfahrt Fähre. Wird Stau detektiert, kann zudem<br />

mit der LSA See-/ Bergstrasse der Verkehr von Rapperswil dosiert werden. Dies betrifft<br />

einerseits den Geradeausverkehr auf der Seestrasse, andererseits den Verkehrsstrom Richtung<br />

Berg- und Dorfstrasse. So kann gewährleistet werden, dass diese Strassen bei einer<br />

Dosierung der Seestrasse nicht als Ausweichroute benützt werden.<br />

LED-Signal<br />

ca. 90x90cm,<br />

mit Gefahrensymbol<br />

„Stau“<br />

Massnahmen-Typ: dauerhaft<br />

Zusätzlicher Warteraum: 0 Fz<br />

Abbildung 21: LED-Warnsignal auf Zufahrt von Rapperswil<br />

Richtkosten: CHF 70’000<br />

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Horgen / <strong>Meilen</strong>: Erweiterung Warteraumflächen Fähre 29<br />

6.3 Zusammenstellung <strong>Meilen</strong><br />

In <strong>Meilen</strong> können mit den vorgeschlagenen Massnahmen zusätzliche Warteraumflächen für<br />

bis zu 165 Fahrzeuge erstellt werden. Diese zusätzlichen Flächen können jedoch nur auf der<br />

Zufahrt von Zürich generiert werden. Auf der Zufahrt von Rapperswil bestehen hingegen keine<br />

Erweiterungsmöglichkeiten, weshalb aus dieser Richtung Stau in Kauf genommen werden<br />

muss.<br />

von Zürich von Rapperswil<br />

Total zusätzlicher Warteraum-Bedarf <strong>Meilen</strong> 80 bis 130 Fz 28 bis 78 Fz<br />

Warteraum verl. Rechtsabbieger Seestrasse (Abschn. 1) 100 Fz --<br />

Warteraum verl. Rechtsabbieger Seestrasse (Abschn. 2) 65 Fz --<br />

Tabelle 10: Warteraum-Möglichkeiten in <strong>Meilen</strong><br />

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Horgen / <strong>Meilen</strong>: Erweiterung Warteraumflächen Fähre 30<br />

7 ZU REALISIERENDE MASSNAHMEN<br />

7.1 Horgen<br />

7.1.1 Stellungnahme Gemeinde<br />

Die Gemeinde Horgen hat auf die vorgeschlagenen Massnahmen eine zweiteilige Stellungnahme<br />

abgegeben. Sie befürwortet den Umbau des untersten Bereichs der Fährestrasse,<br />

lehnt hingegen die Massnahmen auf der Seestrasse ab. Zudem stellt sie den Vorschlag der<br />

Benützung des Parkplatzes auf dem Areal Stäubli zur Debatte.<br />

7.1.2 Umsetzung<br />

In der Gemeinde Horgen werden folgende Massnahmen umgesetzt:<br />

• Warteraum Fährestrasse (dauerhaft)<br />

• Sperrung Linksabbiegestreifen Seestrasse von Zürich, LSA Nr. 220 (temporär)<br />

• Separater Rechtsabbiegestreifen Seestrasse von Wädenswil, zwischen Kreisel See-/<br />

Waidlistrasse bis LSA Nr. 220 mit teilweiser Inanspruchnahme des seeseitigen Gehwegs<br />

(temporär)<br />

Anpassung<br />

Fährestrasse<br />

Sperrung Linksabbiegestreifen<br />

Anpassung Lichtsignalanlage<br />

Legende<br />

ca. 20min = ungefähre Wartezeit bis zur Ländeanlage<br />

ca. 20min<br />

Separater Rechtsabbiegestreifen<br />

ca. 25min<br />

ca. 35min<br />

Abbildung 22: Umzusetzende Massnahmen in Horgen<br />

Dabei soll beobachtet werden, ob die Warteraumfläche entlang der Seestrasse effektiv benötigt<br />

wird. Sollte dies nicht der Fall sein, kann die Ummarkierung und Anrampung entlang der<br />

Seestrasse wieder aufgehoben und der ursprüngliche Zustand wiederhergestellt werden. Die<br />

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Horgen / <strong>Meilen</strong>: Erweiterung Warteraumflächen Fähre 31<br />

Sperrung des Linksabbiegestreifens von Zürich an der Lichtsignalanlage Nr. 220 ist in jedem<br />

Fall für die Dauer der Euro 2008 beizubehalten. Ebenso ist für die gesamte Dauer in der Rotwegstrasse<br />

die Signalisation „Rechtsabbiegen“ anzubringen, um Schleichverkehr über diese<br />

Strasse zu verhindern.<br />

Mit der Umsetzung dieser Massnahmen wird teilweise den Wünschen der Gemeinde Horgen<br />

widersprochen. Punkto Schaffung von zusätzlichem Warteraum bringen die gewählten<br />

Massnahmen jedoch den grössten Nutzen. Zudem stehen sie während der Euro 2008 permanent<br />

zur Verfügung und treten in Funktion, sobald es die Verkehrssituation erfordert.<br />

Demgegenüber böte die Lösung mit einem Warteraum auf dem Parkplatz Stäubli zu wenig<br />

Flexibilität und wäre zudem sehr Personal-intensiv. Aus diesem Grund wird der genannte<br />

Warteraum nicht durch den Kanton erstellt und betrieben.<br />

7.2 <strong>Meilen</strong><br />

7.2.1 Stellungnahme Gemeinde<br />

Die Gemeinde <strong>Meilen</strong> wünscht in ihrer Stellungnahme, dass am Knoten See-/ Dorfstrasse<br />

lediglich die Variante mit der provisorischen Fussgänger-LSA realisiert wird und auf das<br />

Linksabbiegeverbot in der Dorfstrasse verzichtet wird. Der Trottoirvorsprung bei der Ausfahrt<br />

Kibag, der für die Verlängerung des Rechtsabbiegestreifens rückgebaut werden muss, soll<br />

nach der Euro 2008 durch eine mobile Lösung ersetzt werden. Zudem ist auf das am Knoten<br />

See-/ Bergstrasse vorgesehene LED-Signal zu verzichten.<br />

7.2.2 Umsetzung<br />

In der Gemeinde <strong>Meilen</strong> werden folgende Massnahmen umgesetzt:<br />

• Warteraum Seestrasse (Seite Zürich) mit verlängertem Rechtsabbiegestreifen (temporär)<br />

• Provisorischer, lichtsignalgeregelter Fussgängerstreifen beim Knoten See-/ Dorfstrasse<br />

inkl. notwendiger Anpassungen der Strassenränder; die Ausfahrt Kibag wird mit einer<br />

Schlaufe und einem Signalgeber ausgerüstet; das Linksabbiegen aus der Dorfstrasse<br />

bleibt (auf Zusehen hin) erlaubt.<br />

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Horgen / <strong>Meilen</strong>: Erweiterung Warteraumflächen Fähre 32<br />

ca. 60min<br />

Option Verlängerung<br />

Rechtsabbiegestreifen<br />

ca. 40min<br />

Separater Rechtsabbiegestreifen<br />

Legende<br />

ca. 20min = ungefähre Wartezeit bis zur Ländeanlage<br />

Provisorische Fussgänger-LSA<br />

Abbildung 23: Umzusetzende Massnahmen in <strong>Meilen</strong><br />

Option<br />

Linksabbiegeverbot<br />

ca. 15min<br />

Auf das Linksabbiegeverbot aus der Dorfstrasse wird anfänglich verzichtet. Sollte der Verkehrsablauf<br />

am Knoten See-/ Dorfstrasse durch das Linksabbiegen aus der Dorfstrasse zu<br />

stark beeinträchtigt werden, ist als Sofortmassnahmen ein Linksabbiegeverbot in der<br />

Dorfstrasse einzuführen.<br />

Auf der Zufahrt von Rapperswil können keine geeigneten Massnahmen realisiert werden, um<br />

zusätzlichen Warteraum zu generieren. Die Massnahme „LED-Signal“ beim Knoten See-/<br />

Bergstrasse wird nicht umgesetzt, da sie hohe Kosten auslöst, aber keinen direkten Nutzen<br />

(Warteraum) bezweckt.<br />

Von Zürich herkommend bestünde die Möglichkeit, bei Bedarf den zusätzlichen Rechtsabbiegestreifen<br />

weiter bis zur Einmündung Schwabachstrasse zu verlängern. Es gilt jedoch zu<br />

beachten, dass die Wartezeiten vom hintersten Punkt einer stehenden Kolonne auf der Seestrasse<br />

bis zum Erreichen der Ländeanlage über eine Stunde betragen können. Ab einer<br />

solch langen Wartezeit dürfte die Akzeptanz bei den Fahrzeuglenkenden deutlich abnehmen,<br />

weil in der gleichen Zeit auf grossräumigen Umfahrungsrouten (z.B. Seedamm Pfäffikon-<br />

Rapperswil) das andere Seeufer ebenfalls erreicht werden könnte. Des Weiteren ist zu erwähnen,<br />

dass jedes Fahrzeug, dass von der Dorfstrasse in die Seestrasse Richtung Fähre<br />

einbiegt, sich die Wartezeiten für den Verkehr von Zürich deutlich erhöhen (s. Abbildung 23).<br />

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Horgen / <strong>Meilen</strong>: Erweiterung Warteraumflächen Fähre 33<br />

8 UMFAHRUNGSKONZEPT<br />

Um die Auswirkungen der Sperrung des Zürcher Seebeckens für den Motorisierten Individualverkehr<br />

möglichst gering zu halten, sind entsprechende Informationen notwendig. Mit gezielten<br />

Hinweisen auf den zwei Hauptstrassen links und rechts des Zürichsees sollen primär<br />

zwei Ziele erreicht werden:<br />

1. Der Durchgangsverkehr auf den beiden Seestrassen, soll jeweils vor Horgen bzw.<br />

<strong>Meilen</strong> mittels Infotafeln über die möglichen Stausituationen um die beiden Ländeanlagen<br />

hingewiesen und auf die Umfahrungsroute via A3 bzw. A52 (Forchautobahn)<br />

gelenkt werden.<br />

2. Der Verkehr auf den beiden Seestrassen in Fahrtrichtung Zürich soll ebenfalls mittels<br />

Infotafeln auf die Sperrung im Seebecken Zürich (Bellevue, Enge) aufmerksam gemacht<br />

werden und zu den parallel verlaufenden Autobahn geführt werden.<br />

A3<br />

Legende<br />

Umfahrungsmöglichkeit für Durchgangsverkehr<br />

in Horgen und <strong>Meilen</strong><br />

Umleitungsroute für gesperrtes Seebecken<br />

Standort Informationstafeln<br />

Sperrung Seebecken Zürich<br />

Fähre Horgen-<strong>Meilen</strong><br />

A52<br />

Abbildung 24: Situation Umfahrungsrouten Kanton Zürich<br />

MARTY + PARTNER AG, Zollikon

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