Sonepar_Report_Juni 2021
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Foto: Kai/stock.adobe.com<br />
Ab Kilometer 30 beginnt beim Marathon das<br />
ten, die betriebsbedingt in häufig wechselnden<br />
allem diese zwei Testarten: die sogenannten<br />
Leiden, sagen Langstreckenläufer. Corona hat<br />
Kontakt mit anderen Personen treten. Nach-<br />
Point-of-Care-Antigen-Schnelltests für den<br />
uns alle in eine ähnliche Rolle versetzt. Gut ist,<br />
weise über die Beschaffung von Tests (..) oder<br />
professionellen Gebrauch („Schnelltests“) und<br />
dass endlich mehr Impfstoff zur Verfügung<br />
Vereinbarungen mit Dritten über die Testung<br />
die Antigen-Schnelltests zur Eigenanwendung<br />
steht. Und dass mehr geforscht und ent-<br />
der Beschäftigten sind vom Arbeitgeber vier<br />
durch Laien („Selbsttests“). Ein positives Er-<br />
wickelt wird auf dem Sektor jener Medika-<br />
Wochen aufzubewahren.“<br />
gebnis mit einem Antigen-Schnelltest stellt nur<br />
mente, die bereits Erkrankten helfen können.<br />
Gefährlich ist, wenn man sich deshalb zu früh<br />
in Sicherheit wiegt und bei den Vorsichts- und<br />
Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Zweite<br />
Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung<br />
vom 14. April <strong>2021</strong>, Art. 1 § 5.<br />
den Verdacht auf eine SARS-CoV-2-Infektion<br />
dar. Die Diagnose wird erst durch den nachfolgenden<br />
PCR-Test (dem „Goldstandard“ der<br />
Hygienemaßnahmen der Schlendrian einkehrt.<br />
Diagnostik) sowie die ärztliche Beurteilung in<br />
Denn das Virus ist weiter vorhanden und<br />
der Arztpraxis oder im zertifizierten Testzen-<br />
„mutiert“ – passt sich also den veränderten<br />
2. Weitere Regeln und teure Verstöße<br />
trum gestellt. Nur so kann sicher diagnostiziert<br />
Bedingungen an.<br />
Ebenfalls verlängert wurden die bestehenden<br />
und auch ein ggf. falsch-positives Ergebniss<br />
Gesundheitsschutz im Betrieb<br />
Die vier Spitzenverbände BDA, BDI, DIHK und<br />
Corona-Arbeitsschutzregelungen wie etwa<br />
zum verpflichtenden Homeoffice-Angebot,<br />
widerlegt werden. Listen der zugelassenen<br />
Schnell- und Selbsttests gibt es hier:<br />
ZDH hatten deshalb einen gemeinsamen<br />
Tragen von Mund-Nase-Schutz, der vom<br />
https://www.bfarm.de/DE/Medizinprodukte/<br />
Sicher<br />
durchs Finale<br />
Appell an Unternehmen und Betriebe gerichtet,<br />
ihren Beschäftigten regelmäßig Corona-Tests<br />
anzubieten. Seit 20. April ist dies nun Pflicht –<br />
und hat für allerlei Unklarheiten gesorgt. Hier<br />
die wichtigsten Regelungen 1 :<br />
1. Die Testpflicht und unterschiedliche<br />
Einsatzarten<br />
Es gilt jetzt und zunächst bis 30.06.<strong>2021</strong><br />
Folgendes: „Zur Minderung des betrieb-<br />
Arbeitgeber zur Verfügung gestellt werden<br />
muss, zum Lüften, zur Kontaktvermeidung etc.<br />
Diese finden Sie zusammengefasst hier:<br />
https://www.bmas.de/DE/Service/Presse/<br />
Pressemitteilungen/<strong>2021</strong>/verbindlichetestangebote-in-betrieben-kommen.html<br />
Wichtig: Die zuständigen Arbeitsschutzbehörden<br />
können die Einhaltung dieser Bestimmungen<br />
durch behördliche Anordnungen<br />
Antigentests/_node.html<br />
Übrigens: Betriebe, die bereits PoC-Antigen-<br />
Schnelltests oder PCR-Tests anbieten,<br />
können dies weiterhin tun und müssen ihr<br />
Angebot nicht umstellen. Gut verständliche<br />
FAQ zu allen drei Testarten unter:<br />
https://www.bundesgesundheitsministerium.<br />
de/coronavirus/nationale-teststrategie/faqschnelltests.html#c20484<br />
lichen SARS-CoV-2-Infektionsrisikos hat der<br />
durchsetzen und Verstöße mit einem Bußgeld<br />
Arbeitgeber Beschäftigten, soweit diese nicht<br />
in einer Höhe bis zu 30.000 Euro ahnden.<br />
Immer mehr Menschen werden geimpft, die Zahlen der<br />
ausschließlich in ihrer Wohnung arbeiten,<br />
mindestens einmal pro Kalenderwoche einen<br />
Corona-Erkrankungen sinken, das sprichwörtliche Licht am<br />
Ende des Tunnels ist nun gut sichtbar. Umso wichtiger ist<br />
es jetzt, die richtigen Maßnahmen zu treffen.<br />
Test in Bezug auf einen direkten Erregernachweis<br />
des Coronavirus SARS-CoV-2 anzubieten.<br />
Folgenden Beschäftigten hat der Arbeitgeber<br />
(..) mindestens zwei Tests pro Kalenderwoche<br />
3. Die unterschiedlichen Tests<br />
Für Verwirrung sorgen auch<br />
noch immer die unterschiedlichen<br />
Tests, die im Zusam-<br />
(..) anzubieten: 1. den Beschäftigten, die vom<br />
menhang mit der Pandemie<br />
Arbeitgeber oder auf dessen Veranlassung<br />
entwickelt und auf den Markt<br />
in Gemeinschaftsunterkünften unterge-<br />
gebracht wurden (schließ-<br />
bracht sind, 2. den Beschäftigten, die unter<br />
lich sind die wenigsten von<br />
klimatischen Bedingungen in geschlossenen<br />
uns Pharmakologen). Merken<br />
Räumen arbeiten, die eine Übertragung des<br />
muss man sich derzeit vor<br />
Coronavirus SARS-CoV-2 begünstigen, 3. den<br />
Beschäftigten in Betrieben, die personennahe<br />
Dienstleistungen anbieten, bei denen direkter<br />
Körperkontakt zu anderen Personen nicht<br />
vermieden werden kann, 4. den Beschäftigten,<br />
die betriebsbedingt Tätigkeiten mit Kontakt<br />
zu anderen Personen ausüben, sofern die<br />
anderen Personen einen Mund-Nase-Schutz<br />
nicht tragen müssen, und 5. den Beschäftig-<br />
1 Stand 12. Mai <strong>2021</strong>. Weitere Informationen finden Sie unter:<br />
https://www.zusammengegencorona.de/<br />
Die Schweizer Kollegen<br />
nehmen es mit Humor: Plakat-<br />
Kampagne unserer Nachbarn.<br />
(Quelle: Schweizerische Eidgenossenschaft,<br />
Bundesamt<br />
für Gesundheit BAG)<br />
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<strong>Sonepar</strong> <strong>Report</strong> 223 | Arbeiten & Unternehmen<br />
<strong>Sonepar</strong> <strong>Report</strong> 223 | Arbeiten & Unternehmen<br />
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