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fair-finance Fairnessbericht 2020

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<strong>fair</strong>-<strong>finance</strong> – <strong>Fairnessbericht</strong> <strong>2020</strong><br />

Anhang für das Geschäftsjahr <strong>2020</strong><br />

Grundsätze<br />

Der Jahresabschluss <strong>2020</strong> wurde nach den Bestimmungen<br />

des Unternehmensgesetzbuches unter Berücksichtigung der<br />

spezifischen Vorschriften des Bankwesengesetzes (BWG)<br />

und des Betrieblichen Mitarbeiter– und Selbstständigenvorsorgegesetzes<br />

(BMSVG) erstellt. Die Gliederung der<br />

Bilanz und der Gewinn– und Verlustrechnung erfolgte nach<br />

den in der Anlage 1 zu § 40 BMSVG enthaltenen Formblättern.<br />

Zusätzlich wurde – um dem Grundsatz der Klarheit gerecht<br />

zu werden – eine nachrangige Verbindlichkeit gemäß § 223<br />

Abs. 4 Satz 2 UGB als eigener Posten nach dem Eigenkapital<br />

ausgewiesen.<br />

Die Gesellschaft ist als kleine Kapitalgesellschaft i.S. des<br />

§ 221 UGB einzustufen.<br />

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze<br />

Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der Grundsätze<br />

ordnungsmäßiger Buchführung, sowie unter Beachtung der<br />

Generalnorm, ein möglichst getreues Bild der Vermögens-,<br />

Finanz- und Ertragslage des Unternehmens zu ermitteln,<br />

aufgestellt.<br />

Bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurde der Grundsatz<br />

der Vollständigkeit eingehalten.<br />

Bei der Bewertung der einzelnen Vermögensgegenstände<br />

und Schulden wurde der Grundsatz der Einzelbewertung<br />

beachtet und von einer Fortführung des Unternehmens ausgegangen.<br />

Dem Vorsichtsprinzip wurde dadurch Rechnung getragen,<br />

dass nur die am Abschlussstichtag verwirklichten Gewinne<br />

ausgewiesen wurden. Alle erkennbaren Risiken und drohende<br />

Verluste, die in dem Geschäftsjahr oder einem früheren<br />

Geschäftsjahr entstanden sind, wurden berücksichtigt.<br />

Die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden<br />

wurden im Geschäftsjahr nicht geändert.<br />

Das Finanzanlagevermögen wird zu Anschaffungskosten<br />

bzw. zum niedrigeren am Abschlussstichtag beizulegenden<br />

Wert bewertet. Außerplanmäßige Abschreibungen werden<br />

nur bei voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen.<br />

Bei Wegfall der Gründe für außerplanmäßige<br />

Abschreibungen werden gem. § 208 Abs. 1 UGB entsprechende<br />

Zuschreibungen vorgenommen.<br />

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände<br />

sind mit dem Nennwert angesetzt. Im Falle erkennbarer<br />

Einzelrisiken wird der niedrigere beizulegende Zeitwert<br />

ermittelt und angesetzt.<br />

Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten wurden gemäß<br />

§ 198 Abs. 5 UGB Ausgaben vor dem Abschlussstichtag<br />

ausgewiesen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit<br />

nach diesem Tag sind.<br />

Die Rückstellungen werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.<br />

In den übrigen Rückstellungen werden unter Beachtung<br />

des Vorsichtsprinzips alle im Zeitpunkt der Bilanzerstellung<br />

erkennbaren Risiken und der Höhe und dem Grunde nach<br />

ungewisse Verbindlichkeiten mit den Beträgen berücksichtigt,<br />

die nach bestmöglicher Schätzung erforderlich sind.<br />

Die Rückstellung für nicht konsumierte Urlaube wird für alle<br />

Dienstnehmer mit dem zum Bilanzstichtag offenen Rückständen<br />

unter Einbeziehung von Lohn- und Gehaltsnebenkosten<br />

berechnet.<br />

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.<br />

Erläuterungen zur Bilanz<br />

AKTIVA<br />

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens<br />

und die Aufgliederung der Jahresabschreibung nach einzelnen<br />

Posten sind in der Anlage 1 dargestellt.<br />

Bei den Wertpapieren des Anlagevermögens wurden im<br />

Geschäftsjahr keine Zuschreibungen (VJ: TEUR 38) vorgenommen,<br />

außerplanmäßige Abschreibungen erfolgten im<br />

Berichtsjahr in der Höhe von EUR 44.216,00 (VJ: TEUR 0).<br />

Die im Wertpapierbestand enthaltenen stillen Reserven<br />

betragen EUR 214.530,03 (VJ: TEUR 181).<br />

Der Bestand am 31. Dezember <strong>2020</strong> setzt sich aus Renten<br />

und Rentenfonds zusammen. In der Direktveranlagung<br />

werden keine derivativen Finanzinstrumente eingesetzt.<br />

Die Forderungen bestehen im Wesentlichen aus Forderungen<br />

gegenüber verbundenen Unternehmen und aus<br />

sonstigen Forderungen. Gegenüber der Veranlagungsgemeinschaft<br />

besteht eine Forderung in der Höhe von<br />

EUR 3.680.219,97 (VJ: TEUR 298).<br />

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