fair-finance Fairnessbericht 2020
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<strong>fair</strong>-<strong>finance</strong> – <strong>Fairnessbericht</strong> <strong>2020</strong><br />
Anhang für das Geschäftsjahr <strong>2020</strong><br />
Grundsätze<br />
Der Jahresabschluss <strong>2020</strong> wurde nach den Bestimmungen<br />
des Unternehmensgesetzbuches unter Berücksichtigung der<br />
spezifischen Vorschriften des Bankwesengesetzes (BWG)<br />
und des Betrieblichen Mitarbeiter– und Selbstständigenvorsorgegesetzes<br />
(BMSVG) erstellt. Die Gliederung der<br />
Bilanz und der Gewinn– und Verlustrechnung erfolgte nach<br />
den in der Anlage 1 zu § 40 BMSVG enthaltenen Formblättern.<br />
Zusätzlich wurde – um dem Grundsatz der Klarheit gerecht<br />
zu werden – eine nachrangige Verbindlichkeit gemäß § 223<br />
Abs. 4 Satz 2 UGB als eigener Posten nach dem Eigenkapital<br />
ausgewiesen.<br />
Die Gesellschaft ist als kleine Kapitalgesellschaft i.S. des<br />
§ 221 UGB einzustufen.<br />
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze<br />
Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der Grundsätze<br />
ordnungsmäßiger Buchführung, sowie unter Beachtung der<br />
Generalnorm, ein möglichst getreues Bild der Vermögens-,<br />
Finanz- und Ertragslage des Unternehmens zu ermitteln,<br />
aufgestellt.<br />
Bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurde der Grundsatz<br />
der Vollständigkeit eingehalten.<br />
Bei der Bewertung der einzelnen Vermögensgegenstände<br />
und Schulden wurde der Grundsatz der Einzelbewertung<br />
beachtet und von einer Fortführung des Unternehmens ausgegangen.<br />
Dem Vorsichtsprinzip wurde dadurch Rechnung getragen,<br />
dass nur die am Abschlussstichtag verwirklichten Gewinne<br />
ausgewiesen wurden. Alle erkennbaren Risiken und drohende<br />
Verluste, die in dem Geschäftsjahr oder einem früheren<br />
Geschäftsjahr entstanden sind, wurden berücksichtigt.<br />
Die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden<br />
wurden im Geschäftsjahr nicht geändert.<br />
Das Finanzanlagevermögen wird zu Anschaffungskosten<br />
bzw. zum niedrigeren am Abschlussstichtag beizulegenden<br />
Wert bewertet. Außerplanmäßige Abschreibungen werden<br />
nur bei voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen.<br />
Bei Wegfall der Gründe für außerplanmäßige<br />
Abschreibungen werden gem. § 208 Abs. 1 UGB entsprechende<br />
Zuschreibungen vorgenommen.<br />
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände<br />
sind mit dem Nennwert angesetzt. Im Falle erkennbarer<br />
Einzelrisiken wird der niedrigere beizulegende Zeitwert<br />
ermittelt und angesetzt.<br />
Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten wurden gemäß<br />
§ 198 Abs. 5 UGB Ausgaben vor dem Abschlussstichtag<br />
ausgewiesen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit<br />
nach diesem Tag sind.<br />
Die Rückstellungen werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.<br />
In den übrigen Rückstellungen werden unter Beachtung<br />
des Vorsichtsprinzips alle im Zeitpunkt der Bilanzerstellung<br />
erkennbaren Risiken und der Höhe und dem Grunde nach<br />
ungewisse Verbindlichkeiten mit den Beträgen berücksichtigt,<br />
die nach bestmöglicher Schätzung erforderlich sind.<br />
Die Rückstellung für nicht konsumierte Urlaube wird für alle<br />
Dienstnehmer mit dem zum Bilanzstichtag offenen Rückständen<br />
unter Einbeziehung von Lohn- und Gehaltsnebenkosten<br />
berechnet.<br />
Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.<br />
Erläuterungen zur Bilanz<br />
AKTIVA<br />
Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens<br />
und die Aufgliederung der Jahresabschreibung nach einzelnen<br />
Posten sind in der Anlage 1 dargestellt.<br />
Bei den Wertpapieren des Anlagevermögens wurden im<br />
Geschäftsjahr keine Zuschreibungen (VJ: TEUR 38) vorgenommen,<br />
außerplanmäßige Abschreibungen erfolgten im<br />
Berichtsjahr in der Höhe von EUR 44.216,00 (VJ: TEUR 0).<br />
Die im Wertpapierbestand enthaltenen stillen Reserven<br />
betragen EUR 214.530,03 (VJ: TEUR 181).<br />
Der Bestand am 31. Dezember <strong>2020</strong> setzt sich aus Renten<br />
und Rentenfonds zusammen. In der Direktveranlagung<br />
werden keine derivativen Finanzinstrumente eingesetzt.<br />
Die Forderungen bestehen im Wesentlichen aus Forderungen<br />
gegenüber verbundenen Unternehmen und aus<br />
sonstigen Forderungen. Gegenüber der Veranlagungsgemeinschaft<br />
besteht eine Forderung in der Höhe von<br />
EUR 3.680.219,97 (VJ: TEUR 298).<br />
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