VKD-Praxisberichte 2018
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Der alte Patient<br />
tisch stimmt, dass der G-BA inzwischen für immerhin<br />
zwei Indikationen sektorenübergreifende<br />
Qualitätsvorgaben veröffentlicht hat.<br />
Sektorenübergreifende<br />
Versorgungsplanung<br />
Eine sektorenübergreifende Qualitätssicherung<br />
wäre die Basis für die Entwicklung einer<br />
sektorenübergreifenden Bedarfsplanung.<br />
Der G-BA entwickelt ja bereits für die Kliniken<br />
planungsrelevante Qualitätsindikatoren.<br />
Eine einheitliche Qualitätssicherung ist als<br />
Hundert-Prozent-Lösung aber eher nicht zu<br />
erwarten. Zunächst wird sich diese wohl auf<br />
bestimmte Krankheitsbilder beschränken, die<br />
definitiv in beiden (bzw. mehreren) Sektoren<br />
behandelt werden. Dennoch ist auch über die<br />
anzustrebende regionale Planung die Bildung<br />
von Behandlungsnetzen, in die nicht nur Ärzte<br />
und Pflegedienste, Physiotherapeuten und<br />
Apotheken und auch Firmen, entlang konsentierter<br />
Pfade möglich und auch sinnvoll. Mit<br />
den Krankenhäusern im Zentrum dieser Netze<br />
könnte auch das Klinikmanagement die Steuerungsfunktion<br />
übernehmen.<br />
Die Vorschläge, auch des Sachverständigenrates<br />
für die Entwicklung im Gesundheitswesen,<br />
beziehen sich u.a. darauf, in der Landeskrankenhausplanung<br />
deutlich stärker die regionale Versorgungsplanung<br />
in den Blick zu nehmen. Dazu<br />
müsste dann gehören, regionale Qualitätsindikatoren<br />
zu erarbeiten und entsprechend regionale<br />
Auswertungen vorzunehmen, die stärker<br />
auf die dort lebende Bevölkerung zugeschnitten<br />
sind und daher eher auch sektorenübergreifende<br />
Auswertungen ermöglichen.<br />
Der Sachverständigenrat schlägt daher in seinem<br />
aktuellen Gutachten für das Bundesgesundheitsministerium<br />
eine auf medizinische<br />
Leistungen ausgerichtete Krankenhausplanung<br />
vor. Diese könne die zur Erbringung der Leistungen<br />
notwendigen, bzw. optimalen Personalund<br />
Gerätebedarfe berücksichtigen. Eine bedarfsgerechte<br />
Planung sollte sich, so der Rat,<br />
einzig am medizinischen Bedarf der Bevölkerung<br />
orientieren. Hierzu sei der Fokus “auf die<br />
Identifikation relevanter demografischer, epidemiologischer<br />
und medizintechnischer Einflussgrößen<br />
zu richten.“ Auf nachfragebedingte<br />
Veränderungen könnten zeitnah entsprechende<br />
Anpassungen erfolgen.<br />
Ein weiterer Vorschlag: Um abschätzen zu<br />
können, welche Nachfrage nach stationären<br />
Leistungen sich aus der morbiditätsbedingten<br />
Entwicklung ergeben, müsste man Routinedaten<br />
aus dem ambulanten Bereich nutzen. Auch<br />
Bevölkerungsdaten des Statistischen Bundesamtes<br />
seien wichtig, um Veränderungen in der<br />
Bevölkerungsstruktur berücksichtigen zu können.<br />
Der künftige Bedarf auch an stationären<br />
Leistungen sei dann plausibel aus der Kombination<br />
dieser Daten ableitbar.<br />
Nach Lage der Dinge ist aktuell mit wirklich<br />
sektorenübergreifender Bedarfsplanung leider<br />
nicht zu rechnen. Dennoch ist es angesichts<br />
der Entwicklungen zwingend notwendig, trotz<br />
der dafür ursächlichen sektoralen Interessenunterschiede<br />
darauf hinzuarbeiten. Der Politik<br />
kommt die Aufgabe zu, hier gemeinsam<br />
mit den Vertretern der Sektoren, den Krankenkassen<br />
und den Kommunen an Lösungen<br />
zu arbeiten und zumindest mittelfristig eine<br />
Gesundheitsversorgung aus einem Guss ohne<br />
Sektorengrenzen gesetzlich zu ermöglichen.<br />
Der <strong>VKD</strong> hatte in der Diskussion um ein neues<br />
Konzept der Notfallversorgung bereits darauf<br />
hingewiesen, dass hier die Möglichkeit für erste<br />
Schritte dorthin bestünde.<br />
Dass auch der Gesetzgeber einen langen Atem<br />
haben muss, wenn es um die sektorenübergreifende<br />
Versorgung geht, haben die vergangenen<br />
Jahre deutlich gezeigt. Ein wesentlicher Grund<br />
ist, dass die Verantwortlichen für die Bedarfsplanung<br />
im niedergelassenen als auch stationären<br />
Bereich diese selten im Auge haben.<br />
Neue Versorgungsmodelle: „Alters-Unit“<br />
In einigen Notaufnahmen wird schon für alte Patienten ein spezielles Konzept umgesetzt.<br />
So wurde im Rhön-Krankenhaus Frankfurt(Oder) eine „Alters-Unit“ in der<br />
Notaufnahme installiert, zu der nicht nur entsprechende Schulungen der Mitarbeiter<br />
und bauliche Anpassungen, sondern u.a. auch der Aufbau eines geriatrischen Case<br />
Managements und sektorenübergreifender Informationstransfer gehören. Bis zu 70<br />
Prozent der Akutpatienten in den Notaufnahmen sind älter als 70 Jahre. Projekte<br />
wie dieses verbessern nicht nur die Versorgungsqualität der betreffenden Patienten,<br />
sondern sie entlasten auch das Personal.<br />
<strong>VKD</strong>-<strong>Praxisberichte</strong> <strong>2018</strong> | Der alte Patient • Digitalisierung 11