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VKD-Praxisberichte 2018

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Der alte Patient<br />

tisch stimmt, dass der G-BA inzwischen für immerhin<br />

zwei Indikationen sektorenübergreifende<br />

Qualitätsvorgaben veröffentlicht hat.<br />

Sektorenübergreifende<br />

Versorgungsplanung<br />

Eine sektorenübergreifende Qualitätssicherung<br />

wäre die Basis für die Entwicklung einer<br />

sektorenübergreifenden Bedarfsplanung.<br />

Der G-BA entwickelt ja bereits für die Kliniken<br />

planungsrelevante Qualitätsindikatoren.<br />

Eine einheitliche Qualitätssicherung ist als<br />

Hundert-Prozent-Lösung aber eher nicht zu<br />

erwarten. Zunächst wird sich diese wohl auf<br />

bestimmte Krankheitsbilder beschränken, die<br />

definitiv in beiden (bzw. mehreren) Sektoren<br />

behandelt werden. Dennoch ist auch über die<br />

anzustrebende regionale Planung die Bildung<br />

von Behandlungsnetzen, in die nicht nur Ärzte<br />

und Pflegedienste, Physiotherapeuten und<br />

Apotheken und auch Firmen, entlang konsentierter<br />

Pfade möglich und auch sinnvoll. Mit<br />

den Krankenhäusern im Zentrum dieser Netze<br />

könnte auch das Klinikmanagement die Steuerungsfunktion<br />

übernehmen.<br />

Die Vorschläge, auch des Sachverständigenrates<br />

für die Entwicklung im Gesundheitswesen,<br />

beziehen sich u.a. darauf, in der Landeskrankenhausplanung<br />

deutlich stärker die regionale Versorgungsplanung<br />

in den Blick zu nehmen. Dazu<br />

müsste dann gehören, regionale Qualitätsindikatoren<br />

zu erarbeiten und entsprechend regionale<br />

Auswertungen vorzunehmen, die stärker<br />

auf die dort lebende Bevölkerung zugeschnitten<br />

sind und daher eher auch sektorenübergreifende<br />

Auswertungen ermöglichen.<br />

Der Sachverständigenrat schlägt daher in seinem<br />

aktuellen Gutachten für das Bundesgesundheitsministerium<br />

eine auf medizinische<br />

Leistungen ausgerichtete Krankenhausplanung<br />

vor. Diese könne die zur Erbringung der Leistungen<br />

notwendigen, bzw. optimalen Personalund<br />

Gerätebedarfe berücksichtigen. Eine bedarfsgerechte<br />

Planung sollte sich, so der Rat,<br />

einzig am medizinischen Bedarf der Bevölkerung<br />

orientieren. Hierzu sei der Fokus “auf die<br />

Identifikation relevanter demografischer, epidemiologischer<br />

und medizintechnischer Einflussgrößen<br />

zu richten.“ Auf nachfragebedingte<br />

Veränderungen könnten zeitnah entsprechende<br />

Anpassungen erfolgen.<br />

Ein weiterer Vorschlag: Um abschätzen zu<br />

können, welche Nachfrage nach stationären<br />

Leistungen sich aus der morbiditätsbedingten<br />

Entwicklung ergeben, müsste man Routinedaten<br />

aus dem ambulanten Bereich nutzen. Auch<br />

Bevölkerungsdaten des Statistischen Bundesamtes<br />

seien wichtig, um Veränderungen in der<br />

Bevölkerungsstruktur berücksichtigen zu können.<br />

Der künftige Bedarf auch an stationären<br />

Leistungen sei dann plausibel aus der Kombination<br />

dieser Daten ableitbar.<br />

Nach Lage der Dinge ist aktuell mit wirklich<br />

sektorenübergreifender Bedarfsplanung leider<br />

nicht zu rechnen. Dennoch ist es angesichts<br />

der Entwicklungen zwingend notwendig, trotz<br />

der dafür ursächlichen sektoralen Interessenunterschiede<br />

darauf hinzuarbeiten. Der Politik<br />

kommt die Aufgabe zu, hier gemeinsam<br />

mit den Vertretern der Sektoren, den Krankenkassen<br />

und den Kommunen an Lösungen<br />

zu arbeiten und zumindest mittelfristig eine<br />

Gesundheitsversorgung aus einem Guss ohne<br />

Sektorengrenzen gesetzlich zu ermöglichen.<br />

Der <strong>VKD</strong> hatte in der Diskussion um ein neues<br />

Konzept der Notfallversorgung bereits darauf<br />

hingewiesen, dass hier die Möglichkeit für erste<br />

Schritte dorthin bestünde.<br />

Dass auch der Gesetzgeber einen langen Atem<br />

haben muss, wenn es um die sektorenübergreifende<br />

Versorgung geht, haben die vergangenen<br />

Jahre deutlich gezeigt. Ein wesentlicher Grund<br />

ist, dass die Verantwortlichen für die Bedarfsplanung<br />

im niedergelassenen als auch stationären<br />

Bereich diese selten im Auge haben.<br />

Neue Versorgungsmodelle: „Alters-Unit“<br />

In einigen Notaufnahmen wird schon für alte Patienten ein spezielles Konzept umgesetzt.<br />

So wurde im Rhön-Krankenhaus Frankfurt(Oder) eine „Alters-Unit“ in der<br />

Notaufnahme installiert, zu der nicht nur entsprechende Schulungen der Mitarbeiter<br />

und bauliche Anpassungen, sondern u.a. auch der Aufbau eines geriatrischen Case<br />

Managements und sektorenübergreifender Informationstransfer gehören. Bis zu 70<br />

Prozent der Akutpatienten in den Notaufnahmen sind älter als 70 Jahre. Projekte<br />

wie dieses verbessern nicht nur die Versorgungsqualität der betreffenden Patienten,<br />

sondern sie entlasten auch das Personal.<br />

<strong>VKD</strong>-<strong>Praxisberichte</strong> <strong>2018</strong> | Der alte Patient • Digitalisierung 11

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