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Geschenke steuerlich richtig verpackt ... Weitere Themen

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AUSGABE 02 · Dezember 2010<br />

<strong>Geschenke</strong><br />

<strong>steuerlich</strong> <strong>richtig</strong><br />

<strong>verpackt</strong> ...<br />

<strong>Weitere</strong> <strong>Themen</strong>: ➔ Einstellungsgespräch - So wird die Wahl nicht zur Qual<br />

➔ Betriebsübergabe – Verzwickte Aufgabe<br />

➔ Datev Controllingreport<br />

www.witthueser-schwarz.com


VORWORT<br />

Das Jahr neigt sich seinem Ende zu.<br />

Jeder Jahreswechsel bedeutet viel Arbeit<br />

in den Betrieben. Neben den klassischen<br />

Tätigkeiten zum Ende eines Kalenderjahres<br />

muss sich der Unternehmer mit zahlreichen<br />

Gesetzesänderungen und anderen<br />

Neuerungen auseinandersetzen. Dies ist<br />

oftmals mit einem großen Mehraufwand<br />

verbunden.<br />

„INTERVIEW MIT DR. SCHWARZ“<br />

Ich bin Steuerberater<br />

geworden, weil …<br />

jeder Lebenssachverhalt steuerrechtliche<br />

Bezüge hat.<br />

Meine Mitarbeiter ...<br />

sind das beste Kapital meiner Kanzlei.<br />

Der zweitbeste Beruf wäre<br />

für mich ...<br />

Bergführer.<br />

Arbeit ist für mich ...<br />

eine permanente Herausforderung.<br />

Gute Dienstleistung bedeutet ...<br />

dem Mandanten bei den rechtlichen und<br />

<strong>steuerlich</strong>en Schwierigkeiten zu helfen.<br />

Die bevorstehende Weihnachtszeit ist<br />

aber auch geprägt von der Suche nach<br />

<strong>Geschenke</strong>n. Als Berater stehen wir Ihnen<br />

gerne mit Rat zur Seite, das passende<br />

Geschenk <strong>steuerlich</strong> <strong>richtig</strong> zu verpacken.<br />

In unserer Dezemberausgabe der vorliegenden<br />

Zeitschrift machen wir Sie neben<br />

<strong>steuerlich</strong>en Tipps mit unseren Mitarbeitern<br />

der beiden Standorte Eltmann und<br />

Mich motiviert ...<br />

der Erfolg und die Freude am Beruf.<br />

Mich freut besonders ...<br />

morgens gesund und voller Elan<br />

aufzustehen.<br />

Mein schönster und größter<br />

Erfolg …<br />

die Zufriedenheit, vor allem auch der<br />

langjährigen Mandanten.<br />

Nach einem langen Arbeitstag …<br />

schwitze ich am liebsten in der Sauna.<br />

Am liebsten leben würde ich …<br />

wie jetzt in Unterfranken.<br />

Schweinfurt vertraut, stellen Mandanten<br />

vor und verwöhnen Sie mit leckeren<br />

Weihnachtsrezepten. Wir wünschen Ihnen<br />

eine erholsame Weihnachtszeit und einen<br />

erfolgreichen Start in das Jahr 2011, sowie<br />

viel Spaß beim Lesen.<br />

Ihr Jens Witthüser und Ihr<br />

Dr. jur. Lothar Schwarz<br />

In meiner Freizeit …<br />

liebe ich die Berge und die raue See.<br />

Lebensqualität heißt für mich …<br />

mit einem Lächeln den Tag beginnen<br />

und beenden.<br />

So wird die Wahl nicht zur Qual<br />

Je besser Sie sich auf das persönliche Gespräch mit einem Bewerber vorbereiten,<br />

desto leichter fällt es Ihnen, eine fundierte Entscheidung zu treffen.<br />

Bereiten Sie jedes Gespräch<br />

individuell vor<br />

Achten Sie dazu in den Unterlagen auf<br />

Besonderheiten und Unstimmigkeiten.<br />

Fragen Sie sich, warum Ihnen ein Bewerber<br />

positiv aufgefallen ist. Suchen Sie<br />

eventuell auch im Internet nach weiteren<br />

Infos zu den Kandidaten.<br />

Bitten Sie mehrere Bewerber<br />

zum Gespräch<br />

Das ist wichtig, selbst wenn es bereits<br />

einen Favoriten gibt: So haben Sie Alternativen,<br />

falls Ihr Wunschkandidat enttäuscht<br />

oder Ihr Angebot ablehnt. Auch beweist<br />

es, dass Ihr Auswahlverfahren fair war.<br />

Laden Sie Bewerber beiderlei Geschlechts<br />

ein, dann kann niemand wegen Diskriminierung<br />

auf Entschädigung klagen.<br />

Beachten Sie immer die Regeln<br />

des AGG<br />

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz<br />

(AGG) umfasst den Einstellungsprozess<br />

von der Stellenanzeige über Bewerbungsgespräche<br />

bis zum Ablehnungsschreiben<br />

– nirgendwo darf es Hinweise auf<br />

Diskriminierung geben. Verboten ist die<br />

Benachteiligung wegen Rasse oder ethnischer<br />

Herkunft, Geschlecht, Religion oder<br />

Weltanschauung, Behinderung, Alter oder<br />

sexueller Identität.<br />

Stellen Sie keine verbotenen Fragen<br />

Unzulässig sind Fragen zu Partei-, Vereins-,<br />

Verbands- und Gewerkschaftsmitgliedschaft,<br />

zu öffentlichen Ämtern und<br />

Ehrenämtern, zu Heirat, Schwangerschaft<br />

und Familienplanung, zu Religion, Vermögensverhältnissen,<br />

Vorstrafen und zu Kün-<br />

Quelle: TRIALOG, Das Unternehmermagazin des <strong>steuerlich</strong>en<br />

Beraters und DATEV, Herausgeber: DATEV eG, Nürnberg.<br />

digungsgründen in früheren Unternehmen.<br />

Ausnahmen: Bei schwerer körperlicher<br />

Arbeit ist die Frage nach einer Schwanger-<br />

schaft erlaubt, bei Berufskraftfahrern<br />

die nach Strafen für Verkehrsdelikte, bei<br />

Tendenzbetrieben (Kirchen, Zeitungen)<br />

die nach Religion oder politischem Engagement.<br />

Der Bewerber darf nicht lügen,<br />

wenn es konkrete Auswirkungen auf seine<br />

Einsatzfähigkeit gibt.<br />

Prüfen Sie die berufliche<br />

Qualifikation<br />

Klären Sie genau, welche Ausbildung oder<br />

Zusatzqualifikationen der Bewerber hat<br />

und welche Aufgaben er bei früheren Arbeitgebern<br />

erfüllte. Fragen Sie bei früheren<br />

Arbeitgebern nach, wenn das Arbeitszeugnis<br />

auffällige Formulierungen enthält.<br />

Bereiten Sie allgemeine<br />

Informationsfragen vor<br />

Lassen Sie den Bewerber erklären, warum<br />

er sich für den Beruf oder die Branche<br />

entschieden hat, was er über Ihr<br />

Unternehmen weiß und ob er sich woanders<br />

beworben hat. Fragen Sie ihn, was<br />

ihm bei der Arbeitsumgebung besonders<br />

wichtig ist, welche Kenntnisse er einbringt<br />

sowie wann und zu welchem Gehalt er anfangen<br />

könnte.<br />

Hinterfragen Sie Person<br />

und Motivation<br />

Sprechen Sie über Stärken und Schwächen,<br />

über Interessen und Vorlieben, über<br />

Vergangenheit und Privates, über Soft<br />

Skills. Was war die schwerste private und<br />

berufliche Entscheidung des Bewerbers,<br />

wie reagiert er auf Stress und bei Konflik-<br />

AUSGABE 02<br />

ten, was spornt ihn zu Höchstleistungen<br />

an, wo möchte er in fünf Jahren beruflich<br />

stehen, welchen Führungsstil bevorzugt<br />

er?<br />

Überlegen Sie sich<br />

überraschende Fragen<br />

Machen Sie nicht das ganze Vorstellungsgespräch<br />

zum Belastungstest. Wenn Sie<br />

jedoch zweifeln, sind einige harte Fragen<br />

sinnvoll, etwa: „Sie scheinen mir zu unerfahren<br />

für diesen Job zu sein, meinen Sie<br />

nicht?“ Beobachten Sie die Reaktion des<br />

Bewerbers.<br />

Lassen Sie sich Zeit bei der Auswahl<br />

Sagen Sie nie sofort nach einem guten<br />

Gespräch zu. Erst müssen Ihre Eindrücke<br />

sacken. Vergleichen Sie mit etwas Abstand<br />

Papierform und persönliches Auftreten der<br />

Kandidaten. Diskutieren Sie mit den am<br />

Gespräch Beteiligten: Wer passt ins Team,<br />

wer bringt den Betrieb fachlich weiter, wer<br />

hat Potenzial? Entscheiden Sie sich erst,<br />

wenn Sie auf diese Fragen befriedigende<br />

Antworten haben.


Betriebsübergabe – eine verzwickte Aufgabe<br />

Das neue Erbschaftsteuerrecht entlastet zwar vor allem kleine Mittelständler spürbar,<br />

erfordert jedoch zugleich einen hohen Kontrollaufwand. Gerade in dieser Situation hilft<br />

der Steuerberater, mit den zahlreichen, oft kniffligen Anforderungen des neuen<br />

Rechts <strong>richtig</strong> umzugehen.<br />

Verzwickt, heikel und komplex. Diese<br />

Begriffe fallen Mittelständlern ein, wenn<br />

sie über ihren Rückzug aus dem Unternehmen<br />

sprechen. Schließlich sind hierbei<br />

erbschafts-, gesellschafts- und familienrechtliche<br />

Fragen zu klären. Dr. Michael<br />

Bonefeld, Dozent am Zentrum für Unternehmensnachfolge<br />

an der Universität<br />

Mannheim, vergleicht den Übergabeprozess<br />

mit einem Mikadospiel: „Zieht man<br />

ein Stäbchen heraus, ohne die anderen zu<br />

beachten, wackelt das ganze Gebilde.“ Um<br />

hier den <strong>richtig</strong>en Weg zu finden, sind gute<br />

Berater erforderlich.<br />

Für Erleichterung wollte der Gesetzgeber<br />

sorgen. Mit dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz<br />

korrigierte die Bundesregierung<br />

auch das Erbschaftsteuerrecht. Von<br />

den Neuerungen, die seit Anfang des Jahres<br />

gelten, profitieren etwa produzierende<br />

Firmen, die mehr als 20 Mitarbeiter beschäftigen<br />

und über ein Betriebsvermögen<br />

von mehr als einer Million Euro verfügen.<br />

„Für solche Unternehmen kann es jetzt<br />

günstig sein, den Betrieb weiterzugeben“,<br />

sagt Bonefeld. Gerade weil sie angesichts<br />

der Krise oft weniger Mitarbeiter haben,<br />

liegt ihre Lohnsumme niedriger als zuvor.<br />

Das wiederum stellt eine günstige Ausgangsbasis<br />

für die „Verschonungsregeln“<br />

dar – und hält die Erbschaftsteuer niedrig.<br />

Die Chancen des neuen Rechts betont<br />

auch Peter Zimmert aus Lübeck. Der Vizepräsident<br />

der Steuerberaterkammer<br />

Schleswig-Holstein hat als Mitglied im<br />

Erbschaftsteuerfachausschuss der Bundessteuerberaterkammer<br />

die Entstehung<br />

des Gesetzes begleitet. Doch er sieht auch<br />

Risiken: „Zwar entlastet das neue Gesetz<br />

kleine und mittlere Firmen stärker als<br />

bisher, doch erfordert es im Betrieb einen<br />

hohen Kontrollaufwand, um die Verschonungsregeln<br />

über die Jahre hinweg<br />

einzuhalten. Hier kann der Steuerberater<br />

langfristig Unterstützung leisten, doch der<br />

Unternehmer muss sich auch selbst stark<br />

disziplinieren.“<br />

Verschonungsregeln sind jene Bedingungen,<br />

die eine Betriebsnachfolge ganz oder<br />

weitgehend ohne Erbschaft- oder Schen-<br />

kungsteuer erlauben. „Führt ein Nachfolger<br />

den Betrieb, je nach Optionsmodell,<br />

fünf oder sieben Jahre fort und hält in<br />

dieser Zeit die Verschonungsregeln ein,<br />

bleiben 85 oder 100 Prozent des Betriebsvermögens<br />

steuerfrei“, sagt Zimmert. Dies<br />

heißt, dass in dieser Wohlverhaltensfrist<br />

die Mitarbeiterzahl nicht deutlich sinkt<br />

und privat nicht zu viel entnommen wird.<br />

Unternehmer haben die Wahl zwischen<br />

dem 85-Prozent- und dem 100-Prozent-<br />

Modell. Bei der ersten Variante muss der<br />

Nachfolger nun nicht mehr wie bisher<br />

sieben, sondern nur noch fünf Jahre diese<br />

Wohlverhaltensfrist einhalten. Dabei gibt<br />

es eine Entlastung bei der Lohnsumme.<br />

Erreicht der Erbe nach fünf Jahren 400<br />

Prozent der Lohnsumme, wird er um 85<br />

Prozent befreit. Bislang sah der Gesetzgeber<br />

650 Prozent über sieben Jahre vor.<br />

Bei der zweiten Variante beträgt die Ermäßigung<br />

100 Prozent, sofern der Erbe nach<br />

sieben Jahren insgesamt 700 Prozent der<br />

Lohnsumme erreicht. Hier reduziert sich<br />

die Wohlverhaltensfrist von bislang zehn<br />

auf sieben Jahre, die Lohnsumme von<br />

1000 auf 700 Prozent. Besondere Vorteile<br />

genießen kleinere Betriebe. „Wer bis zu 20<br />

So werden private Immobilien versteuert<br />

Wohneigentum: Selbst genutztes Wohneigentum<br />

bleibt dann steuerfrei, wenn<br />

der Ehepartner, der eingetragene Lebenspartner<br />

oder die Kinder mindestens<br />

zehn Jahre lang darin wohnen<br />

bleiben.<br />

Für Kinder gilt zusätzlich, dass ihre<br />

Wohnfläche 200 Quadratmeter nicht<br />

überschreiten darf. Was darüberliegt,<br />

wird versteuert. Bei nicht selbst genutztem<br />

Wohneigentum greift die Erbschaftsteuer.<br />

Dabei werden, wie auch<br />

Mitarbeiter beschäftigt, braucht die Lohnsummenregel<br />

nicht zu beachten“, sagt<br />

Zimmert und ergänzt: „Zudem dürfen die<br />

Privatentnahmen den Gewinn in der Wohlverhaltensfrist<br />

um nicht mehr als 150.000<br />

Euro übersteigen.“ Für Nachfolger, die die<br />

Bedingungen nicht erfüllen, weil sie etwa<br />

angesichts der Krise viele Mitarbeiter entlassen,<br />

Betriebsinventar oder die ganze<br />

Firma verkaufen müssen, wurden die Regeln<br />

ebenfalls gelockert.<br />

Wählt ein Erbe etwa das 85-Prozent-Modell,<br />

kann er für den Rest des Betriebsvermögens<br />

seinen Freibetrag nutzen. Generell<br />

ist das Verhältnis des Nachfolgers<br />

zum Erblasser oder Schenker maßgeblich<br />

für die Einordnung in eine der drei Steuerklassen<br />

und die Freibeträge. Für Betriebsvermögen<br />

gilt allerdings seit 2010 die<br />

Steuerklasse I. Kleinere Firmen profitieren<br />

zudem davon, dass Betriebsvermögen<br />

bis zu einer Million Euro steuerfrei sind.<br />

Das alles klingt einfach, doch ist die Abgrenzung<br />

kompliziert, was zum Betriebs-,<br />

zum Produktiv- und zum Verwaltungsvermögen<br />

zählt. „Dies ist besonders wichtig,<br />

denn das Verwaltungsvermögen darf, je<br />

nach Optionsmodell, einen bestimmten<br />

bei anderem Vermögen, je nach Verwandtschaftsgrad<br />

die jeweiligen Freibeträge<br />

und Steuersätze angewandt.<br />

Nachversteuerung: Zieht ein Kind in<br />

dieser Zehnjahresfrist um, muss es das<br />

ererbte Wohnvermögen nachträglich<br />

versteuern. Ausnahmen gelten nur für<br />

Ehepartner: Wechselt ein Witwer oder<br />

eine Witwe beispielsweise aus gesundheitlichen<br />

Gründen aus der geerbten<br />

Wohnung in ein Pflegeheim, erfolgt keine<br />

Nachversteuerung.<br />

Prozentsatz des Betriebsvermögens nicht<br />

überschreiten“, sagt Zimmert. Bei der<br />

ersten Variante sind es 50 Prozent, bei der<br />

zweiten zehn Prozent. Zum Verwaltungsvermögen<br />

gehören etwa Grundstücke, die<br />

Dritten zur Nutzung überlassen wurden,<br />

grundstücksgleiche Rechte oder Bauten,<br />

Beteiligungen und Wertpapiere. „Allerdings<br />

gibt es hier viele Ausnahmen“,<br />

mahnt Zimmerts Kollege Bonefeld. Beide<br />

sind sich einig, dass die Frage der Abgrenzung<br />

nach Art des Betriebsvermögens die<br />

Finanzgerichte noch beschäftigen wird.<br />

Änderungen gibt es auch bei den Bewertungsverfahren.<br />

Auf manche Nachfolger<br />

kommt eine Neubewertung des Betriebs<br />

zu, denn für die Erbschaftsteuer muss sich<br />

der Wert am Marktwert orientieren. Außerdem<br />

gelten neue Vorschriften für die<br />

Bewertung des Grundvermögens, für das<br />

grundsätzlich der Verkehrswert gilt. Dafür<br />

kommen drei Verfahren in Betracht: das<br />

Vergleichswertverfahren, das vereinfachte<br />

Ertragswertverfahren und das „für die<br />

Branche übliche Bewertungsverfahren“.<br />

Beim Vergleichswertverfahren liegen Vergleichspreise<br />

zugrunde, beim vereinfachten<br />

Ertragswertverfahren werden künftige<br />

AUSGABE 02<br />

Stundung: Um zu vermeiden, dass ererbtes<br />

Grundvermögen angesichts hoher<br />

Erbschaftsteuerzahlungen verkauft<br />

werden muss, sieht der Gesetzgeber die<br />

Stundung vor. <strong>Weitere</strong> Details finden Sie<br />

im Internet unter www.bmf.bund.de,<br />

oder fragen Sie Ihren Steuerberater.<br />

Erträge und Kosten geschätzt und abdiskontiert,<br />

und beim „üblichen Bewertungsverfahren“<br />

sind wie bei den anderen Verfahren<br />

auch Gutachten zugelassen. Eine<br />

sehr schwammige Bewertungsgrundlage.<br />

Dennoch ist das Expertenfazit moderat<br />

optimistisch. „Spürbare Entlastungen einerseits,<br />

hoher Kontroll- und Bürokratieaufwand<br />

andererseits – Steuerberater sind<br />

hier zunehmend gefragt“, urteilt Zimmert.<br />

Für Bonefeld ist klar, dass Übergaben noch<br />

komplexer werden. Umso wichtiger sei es,<br />

diesen Prozess möglichst früh zu starten.<br />

Quelle: TRIALOG, Das Unternehmermagazin des <strong>steuerlich</strong>en<br />

Beraters und DATEV, Herausgeber: DATEV eG, Nürnberg.


<strong>Geschenke</strong> – <strong>steuerlich</strong> <strong>richtig</strong> <strong>verpackt</strong><br />

<strong>Geschenke</strong> erhalten die Freundschaft und fördern die Kundenbindung –<br />

doch dabei müssen Sie einiges beachten.<br />

I. Einkommensteuer<br />

1. Übersicht<br />

Der Abzug von <strong>Geschenke</strong>n ist <strong>steuerlich</strong><br />

sehr begrenzt:<br />

• Dem Grunde nach müssen sie betrieb-<br />

lich bzw. beruflich veranlasst sein.<br />

• Der Höhe nach dürfen selbst betrieblich<br />

veranlasste <strong>Geschenke</strong> an Personen, die<br />

keine Arbeitnehmer sind, nur abgezo-<br />

gen werden, wenn sie pro Jahr und<br />

Empfänger bei max. 35 € liegen (vgl.<br />

hierzu Kap. I. 4.).<br />

• Auch wenn diese beiden Punkte erfüllt<br />

sind, scheitert der Abzug, wenn die Ge-<br />

schenkaufwendungen nicht einzeln und<br />

getrennt aufgezeichnet worden sind.<br />

2. <strong>Geschenke</strong>: Gegenstand<br />

und Begriff<br />

Ein Geschenk ist eine unentgeltliche Zuwendung.<br />

Dem Geschenk darf keine Gegenleistung<br />

gegenüberstehen. Beispiel:<br />

Sachzuwendungen im Rahmen der allgemeinen<br />

Kundenpflege, z. B. zu Weihnachten<br />

oder zu Geburtstagen. Sie werden<br />

zur Verbesserung oder Sicherung der Geschäftsbeziehungen<br />

getätigt.<br />

Gegenbeispiel: Zugaben, die zusätzlich zu<br />

einer gekauften Ware „geschenkt“ werden,<br />

sind keine <strong>Geschenke</strong> in diesem Sinne,<br />

weil sie in zeitlichem und wirtschaftlichem<br />

Zusammenhang mit dem Kauf stehen.<br />

3. Betriebliche Veranlassung<br />

Grundvoraussetzung für den – wenn auch<br />

nur beschränkten – <strong>steuerlich</strong>en Abzug ist<br />

die betriebliche bzw. berufliche Veranlassung<br />

des Geschenks. Ist der Hintergrund<br />

eines Geschenks dagegen ein privater,<br />

zählt es zu den typischen Lebenshaltungskosten,<br />

die <strong>steuerlich</strong> nicht berücksichtigt<br />

werden.<br />

Betrieblich veranlasste <strong>Geschenke</strong>, die<br />

der Empfänger nur betrieblich nutzen<br />

kann, fallen grundsätzlich nicht unter die<br />

Abzugsbeschränkung; sie können unabhängig<br />

von ihrer Höhe beim Schenker als<br />

Betriebsausgabe abgezogen werden.<br />

Beispiele: Eine Brauerei schenkt einem<br />

Gastwirt Gläser mit Werbeaufdruck; ein<br />

Pharmahersteller überlässt Krankenhäusern<br />

oder Ärzten Medikamentenmuster<br />

bzw. medizinisches Equipment.<br />

4. <strong>Geschenke</strong> an Geschäft-<br />

freunde und Kunden<br />

Betrieblich veranlasste Aufwendungen für<br />

<strong>Geschenke</strong> dürfen den Gewinn nur mindern,<br />

wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten<br />

aller einem Empfänger in<br />

einem Wirtschaftsjahr zugewendeten Ge-<br />

schenke insgesamt 35 € nicht übersteigen.<br />

Ob die Umsatzsteuer einzubeziehen ist,<br />

hängt davon ab, ob Sie Umsätze tätigen,<br />

die zum Vorsteuerabzug berechtigen. Besteht<br />

die Berechtigung zum Vorsteuerabzug,<br />

ist auf den Nettowarenwert ohne Umsatzsteuer<br />

abzustellen. Sofern Sie Umsätze<br />

tätigen, die nicht zum Vorsteuerabzug berechtigen<br />

(z. B. als Arzt), ist der Bruttowarenwert<br />

einschließlich Umsatzsteuer<br />

maßgeblich.<br />

Hinweis Ihres Steuerberaters:<br />

Bei Überschreiten der 35 €-Grenze<br />

sind alle <strong>Geschenke</strong> an den einen<br />

Empfänger nicht abziehbar und<br />

nicht nur die <strong>Geschenke</strong>, die über<br />

der 35 €-Grenze liegen.<br />

5. <strong>Geschenke</strong> an Arbeitnehmer<br />

<strong>Geschenke</strong> an eigene Arbeitnehmer können<br />

uneingeschränkt abgezogen werden<br />

(zur Versteuerung beim Empfänger s. Kap.<br />

I.6.).<br />

6. Erfassung beim Empfänger<br />

Wer als Unternehmer betrieblich veranlasste<br />

<strong>Geschenke</strong> erhält, muss diese<br />

als Betriebseinnahmen versteuern, auch<br />

wenn der Geber die Aufwendungen wegen<br />

Überschreitens der 35 €-Grenze nicht abziehen<br />

kann.<br />

Beim Arbeitnehmer gehören <strong>Geschenke</strong><br />

i. d. R. zum steuerpflichtigen Arbeitslohn.<br />

Sachleistungen sind dabei mit dem üblichen<br />

Endpreis am Abgabeort als geldwerter<br />

Vorteil der Lohnsteuer zu unterwerfen.<br />

In besonderen Fällen ist eine Lohnsteuerpauschalierung<br />

mit 25 % bzw. mit 30 %<br />

möglich. Nicht zum steuerpflichtigen Arbeitslohn<br />

gehören u. a. folgende Sachzuwendungen:<br />

• Aufmerksamkeiten an Arbeitnehmer<br />

oder dessen Angehörige anlässlich ei-<br />

nes besonderen persönlichen Ereignis-<br />

ses (Sachgeschenke wie z. B. Blumen,<br />

Wein, Buch, CD bis zu einem Wert von<br />

40 € brutto). Achtung: Warengutschei-<br />

ne mit €-Betrag gelten grundsätzlich<br />

immer als Barlohn und sind lohnsteue-<br />

pflichtig.<br />

• Zuwendungen aus Anlass einer<br />

Betriebsveranstaltung von bis zu 110 €<br />

brutto,<br />

• Aufwendungen im überwiegenden<br />

eigenbetrieblichen Interesse des Arbei-<br />

gebers.<br />

Liegt ein steuerpflichtiges Sachgeschenk<br />

vor hat der Schenkende die<br />

Möglichkeit die im Folgenden unter<br />

Punkt I.7. erläuterte Pauschalversteuerung<br />

anzuwenden. Dies hat<br />

zur Folge, dass der Empfänger das<br />

Sachgeschenk nicht versteuern muss.<br />

7. Pauschalversteuerung<br />

37 b EStG<br />

Betriebsinhaber können Sachzuwendungen<br />

an Arbeitnehmer und Geschäftsfreunde<br />

bis zu einer Höhe von 10.000 € brutto<br />

jährlich pro Empfänger pauschal mit 30 %<br />

versteuern (zzgl. Solidaritätszuschlag und<br />

ggf. Kirchensteuer)<br />

Das Pauschalierungswahlrecht ist einheitlich<br />

für alle Zuwendungen eines<br />

Wirtschaftsjahres anzuwenden. Es ist allerdings<br />

zulässig, das Wahlrecht für Sachzuwendungen<br />

an eigene Arbeitnehmer und<br />

an Dritte (z. B. Kunden, Geschäftsfreunde)<br />

gesondert auszuüben.<br />

Die Pauschalierung trifft sowohl abziehbare<br />

<strong>Geschenke</strong> bis 35 € als auch darüber<br />

liegende, nicht abziehbare Aufwendungen.<br />

Die Pauschalsteuer ist wie die Lohnsteuer<br />

vom Unternehmer anzumelden und<br />

abzuführen. Zudem muss er den Zuwendungsempfänger<br />

über die Pauschalierung<br />

unterrichten.<br />

Die bestehenden Aufzeichnungspflichten<br />

für <strong>Geschenke</strong> bleiben unberührt. Aus der<br />

Buchführung oder den Aufzeichnungen<br />

muss sich ablesen lassen, dass bei Wahlrechtsausübung<br />

alle Zuwendungen erfasst<br />

wurden und dass die Höchstbeträge nicht<br />

überschritten wurden. Nach § 37 b EStG<br />

pauschal versteuerte Zuwendungen müssen<br />

nicht im Lohnkonto aufgezeichnet<br />

werden.<br />

Hintergrund dieser Möglichkeit der Pauschalversteuerung<br />

ist die Tatsache, dass<br />

Zuwendungen an Arbeitnehmer und<br />

Nicht-Arbeitnehmer im Wirtschaftsleben<br />

immer mehr an Bedeutung gewinnen.<br />

Hierbei schwindet allerdings der Vorteil<br />

des Leistungsanreizes eines Arbeitnehmers<br />

bzw. die Motivation eines Geschäftspartners,<br />

wenn dieser die Zuwendung<br />

versteuern muss. Mit der Pauschalierung<br />

werden sowohl diese Schwierigkeiten als<br />

auch die Unannehmlichkeiten für den Zuwendungsempfänger<br />

umgangen.<br />

Ob die Pauschalsteuer vom Unternehmer<br />

abziehbar ist, hängt davon ab, ob die Zuwendung,<br />

die pauschal versteuert wird,<br />

selbst abziehbar ist oder unter die Abzugsbeschränkung<br />

für <strong>Geschenke</strong> oder Bewirtungskosten<br />

fällt. Die Pauschalsteuer für<br />

Zuwendungen an Arbeitnehmer ist aber<br />

grundsätzlich immer abziehbar.<br />

Hinweis Ihres Steuerberaters:<br />

• Streuwerbeartikel (Wert bis max.<br />

10 €) und Aufmerksamkeiten<br />

an Arbeitnehmer bis 40 €<br />

müssen nicht pauschal versteuert<br />

werden.<br />

• Nach §37b EStG pauschal ver-<br />

steuerte Sachleistungen an eigene<br />

Arbeitnemer unterliegen der<br />

Sozialversicherungspflicht.<br />

AUSGABE 02<br />

II. Umsatzsteuer<br />

1. Betrieblich veranlasste<br />

<strong>Geschenke</strong><br />

Bei <strong>Geschenke</strong>n an Geschäftsfreunde,<br />

Kunden, Lieferanten etc. ist zu differenzieren:<br />

• Bei <strong>Geschenke</strong>n bis 35 € netto pro<br />

Jahr und Empfänger, die gesodert<br />

aufgezeichnet werden, ist der Vor-<br />

steuerabzug grundsätzlich möglich<br />

(außer z. B. bei Ärzten oder<br />

Versicherungsvertretern, die nur<br />

steuerfreie Umsätze tätigen) sofern<br />

eine Rechnung mit Umsatzsteu-<br />

erausweis vorliegt.<br />

• Für ertrag<strong>steuerlich</strong> nicht abzugsfähige<br />

<strong>Geschenke</strong> – das betrifft sowohl<br />

jene über der 35 €-Grenze als<br />

auch solche, die nicht ordnungs<br />

gemäß aufgezeichnet werden –<br />

scheidet der Vorsteuerabzug<br />

prinzipiell aus.<br />

2. <strong>Geschenke</strong> an Arbeitnehmer<br />

Werden <strong>Geschenke</strong> für Arbeitnehmer erworben,<br />

ist der Vorsteuerabzug immer<br />

zulässig (Rechnung mit Steuerausweis vorausgesetzt).<br />

Bezüglich der Umsatzsteuer<br />

auf die Schenkung bestehen zwei Varianten:<br />

• Dient die Zuwendung überwiegend<br />

dem Privatgebrauch des Arbeitne-<br />

mers, ist die Schenkung als unent-<br />

geltliche Lieferung mit Umsatzsteuer<br />

zu belasten. Diese berechnet sich auch<br />

hier nach dem Einkaufswert im Zei-<br />

punkt der Schenkung bzw. den Selbst-<br />

kosten.<br />

• Handelt es sich bei der Schenkung um<br />

eine sog. Aufmerksamkeit bzw. ist die<br />

Zuwendung im überwiegenden Eigen-<br />

interesse des Unternehmens getätigt,<br />

entsteht keine Umsatzsteuer. Die in<br />

Kapitel I.6. aufgezählten Sachzuwen-<br />

dungen unterliegen damit nicht der<br />

Umsatzsteuer.<br />

Alle Informationen und Angaben in diesem Artikel<br />

haben wir nach bestem Wissen zusammengestellt.<br />

Sie erfolgen jedoch ohne Gewähr. Diese<br />

Information kann eine individuelle Beratung<br />

im Einzelfall nicht ersetzen.


Das Café-Michel aus Würzburg stellt sich vor<br />

Mitten im Herzen von Würzburg liegt das stilvolle,<br />

traditionelle Kaffeehaus „Café-Michel“.<br />

Mitten im Herzen von Würzburg liegt das<br />

stilvolle, traditionelle Kaffeehaus „Café-<br />

Michel“. Vor der herrlichen Kulisse von<br />

Marienkapelle, Falkenhaus und oberem<br />

Markt verwöhnt die Bäckerei und Konditorei<br />

des Hauses seine Kunden mit täglich<br />

frischen Backwaren.<br />

Der verlockende Duft von frischem Gebäck,<br />

knusprigen Brezen, luftigen Kipf<br />

und feinsten Croissant empfängt den Gast<br />

schon beim Betreten des Hauses. Zarte<br />

Torten und erfrischende Obstkuchen verwöhnen<br />

den Gaumen des Studenten genauso<br />

wie den des Touristen, aber auch Familien<br />

und Rentner fühlen sich hier wohl.<br />

Feinste Produkte aus eigener Herstellung<br />

begleiten den Kunden selbstverständlich<br />

gerne mit nach Hause. Das Speisenangebot<br />

ist reichhaltig und erstreckt sich von<br />

einem Frühstück mit zwölf verschiedenen<br />

Sorten bis zum kleinen Mittagsgericht mit<br />

Nudeln, Salaten und Pizzen. Der Strudel,<br />

ob herzhaft oder pikant, zählt seit langen<br />

Jahren zur Spezialität des Hauses Michel.<br />

Hauchzarter Teig umhüllt köstliche Füllungen,<br />

die sich von Apfel, über Schoko-<br />

Birne, Gries, Mohn, Rahm und saisonbedingte<br />

Füllungen erstrecken. Der herzhafte<br />

Genießer kann zwischen Broccoli, Spinat,<br />

Kartoffeln und gemischtem Gemüse wählen.<br />

An heißen Tagen verspricht ein Eiskaffee<br />

und eine Auswahl an 16 hausgemachten<br />

Eissorten auf der Terrasse vor dem Haus<br />

Abkühlung. In der bevorstehenden Weihnachtszeit<br />

sind Vanillekipf, Zimtsterne,<br />

Schwarzweißgebäck, Heinerle und Anisplätzchen<br />

der große Renner. Aber auch<br />

Lebkuchen, Christstollen, Früchtebrot und<br />

Macarons finden im Café-Michel reißenden<br />

Absatz. Hausgemachte Pralinen lachen<br />

den Kunden förmlich an.<br />

An der Spitze des mittelständischen Unternehmens<br />

steht in der vierten Generation<br />

die 34-jährige Melanie Michel, die<br />

gemeinsam mit Stefan Bauer das Kaffeehaus<br />

mit 300 Sitzplätzen betreibt. Von den<br />

insgesamt 40 Mitarbeitern stehen zehn<br />

in der Backstube im Keller des Hauses<br />

und verwöhnen die Gäste nicht nur mit<br />

klassischen Kuchen, sondern auch mit<br />

Spezialitätentorten wie Maronenmousse,<br />

Spanische Vanillecremetorte oder Holländer<br />

Kirsch. Eine große Stärke des Hauses<br />

Michel liegt im Hochzeitstortengeschäft<br />

und so werden am Wochenende bis zu acht<br />

Hochzeitstorten geliefert. Drei Auszubildende<br />

arbeiten im Café-Michel als Konditor<br />

und drei stehen im Verkaufsraum.<br />

Stolz zeigt sich Melanie Michel auf ihre<br />

Auszubildenden, die immer wieder als<br />

Kammersieger unter den drei Besten hervorgehen.<br />

Einen Achtstundentag kennt die<br />

Unternehmerin nicht und so steht sie von<br />

7.00 Uhr am Morgen bis um 20.00 Uhr am<br />

Abend in ihrem Geschäft. Der freie Tag<br />

am Dienstag gehört den sportlichen Tätigkeiten,<br />

wie Tanzen, Schwimmen oder<br />

Yoga. Und auch die Urlaubstage gestaltet<br />

sie gerne aktiv, um neue Kraft für den Alltag<br />

zu schöpfen.<br />

Ein besonderes Augenmerk legt Melanie<br />

Michel auf traditionelle Produkte und bevorzugt<br />

lokale Anbieter.<br />

An ihrem Steuerberater schätzt sie die<br />

Zwischengespräche im Frühjahr und<br />

Herbst, die ihr offizielle Zahlen für einen<br />

Betriebsvergleich darlegen. Aber auch die<br />

beratende Tätigkeit mit Verbesserungsvorschlägen,<br />

Umlagerungen und Einsparungen<br />

sind für ihr mittelständisches Unternehmen<br />

sehr wichtig.<br />

120 g Mandeln<br />

150 g Puderzucker<br />

2 El Kakaopulver<br />

2 Eiweiß<br />

120 g Zartbitter-Kuvertüre<br />

100 ml Schlagsahne<br />

1 Pise Salz<br />

ca 1/2 Tl Lebkuchengewürz,<br />

(Menge je nach Geschmack)<br />

Es riecht nach Weihnacht:<br />

Lebkuchen-Macarons<br />

Die geschälten Mandeln sehr fein mahlen<br />

und durch ein Sieb streichen. Das Eiweiß<br />

mit dem Salz steifschlagen. Dann Löffelweise<br />

den Puderzucker zugeben und steif<br />

schlagen, bis die Masse so fest und trocken<br />

ist, dass sich stabile Spitzen am Schneebesen<br />

bilden. Dann die Mandeln, das<br />

Kakaopulver und das Lebkuckengewürz<br />

unterheben. Eiweißmasse in einen Spritzbeutel<br />

mit Lochtülle (8mm Ø) füllen. Auf<br />

ein mit Backpapier belegtes Backblech im<br />

Abstand von 5 cm kleine Tupfen spritzen.<br />

Das Blech im vorgeheizten Umluftbackofen<br />

bei 80°C auf den mittleren Schienen<br />

10-15 Minuten trocknen. Die Oberfläche<br />

Marktplatz 11 · 97070 Würzburg · Tel. 0931-53776 · www.cafe-michel.de<br />

AUSGABE 02<br />

der Baisers sollte sich trocken anfühlen.<br />

Dann den Ofen auf 180°C hochschalten<br />

und nochmal 6-8 Minuten backen lassen.<br />

Hierbei bekommen die Macarons ihren<br />

„Fuß“. Sahne aufkochen, die gehackte<br />

Schokolade darin unter Rühren schmelzen.<br />

Lebkuchengewürz und wer mag, auch<br />

etwas feingehackten Lebkuchen zu geben.<br />

Die Masse kalt stellen bis sie spritzfähig<br />

ist. Kurz mit dem Mixer aufschlagen, in<br />

einen Spritzbeutel füllen. Auf die Hälfte<br />

der Macarons in die Mitte jeweils einen<br />

Tupfen von der Füllung spritzen. Restliche<br />

Macarons darauflegen, die Ränder leicht<br />

andrücken. Ergibt ca. 40 Stück.<br />

Unsere Dienstleistungen für das<br />

Caféhaus Michel sind:<br />

- Laufende Beratung<br />

- Finanzbuchhaltung<br />

- Lohn- und Gehaltsabrechnung<br />

- Jahresabschluss und Steuererklärung


60 Jahre Schuhhaus Minnich<br />

60 Jahre Freude am Schuh in Zeil am Main<br />

Angefangen hat alles im November 1950.<br />

In den schwierigen Nachkriegsjahren<br />

gründeten Michael Minnich und seine<br />

Ehefrau Maria mit viel Mut das kleine<br />

Geschäft „Schuhwaren Minnich“, damals<br />

noch ein kleiner Kiosk. Unermüdlicher<br />

Einsatz, die Freude an guten Schuhen und<br />

nicht zuletzt die Treue unserer Kunden<br />

legten den Grundstein des Unternehmens.<br />

1958 ergriff der Firmengründer die Chance,<br />

das heutige Geschäftsgebäude zu erwerben.<br />

Trotz vieler Schwierigkeiten in<br />

den Anfangsjahren zahlten sich Fleiß,<br />

Ausdauer und Fachwissen aus. Das Geschäft<br />

entwickelte sich positiv und wuchs<br />

mit der Anzahl der Schaufenster. Im Jahr<br />

1970 übernahm sein Sohn Emmerich mit<br />

seiner Frau Hedwig den Familienbetrieb.<br />

Um unserem außergewöhnlichem Schuhangebot<br />

ein passendes Verkaufsambiente<br />

zu geben, wurde 1987 ein richtungsweisender<br />

großer Um- und Anbau durchgeführt.<br />

Die angenehme Wohlfühlatmosphäre<br />

lädt ein, sich über aktuelle Modetrends<br />

zu informieren und sich von der Begeisterung<br />

der Schuhberater anstecken zu lassen,<br />

einfach ein gelungenes Schuherlebnis.<br />

Und heute wurde bereits der nächste Generationswechsel<br />

vollzogen. Die beiden Söhne<br />

Michael und Stefan haben die Schuhfaszination<br />

geerbt. Zusammen mit ihren<br />

Ehefrauen geht es mit viel Elan und Spaß<br />

an guten Schuhen weiter. Michael widmet<br />

sich auch in Zukunft dem modischen<br />

Schuhgeschäft und Stefan hat sich als<br />

Orthopädieschuhtechnikermeister (OSM)<br />

dem Wohl Ihrer Füße verschrieben. Ein<br />

ideales Zusammenspiel für Sie.<br />

Unsere Dienstleistungen für das<br />

Schuhaus Minnich sind:<br />

- Finanzbuchhaltung<br />

- Jahresabschluss und Steuererklärung<br />

- Laufende Beratung<br />

Bamberger Str. 22 · 97475 Zeil am Main · Tel. 09524 5338 Mittelweg 11 · 97475 Zeil am Main · Tel. 09524 3038430<br />

Humor zur Weihnachtszeit<br />

Schlechte Aussichten, dass es<br />

heuer Weihnachtsgeschenke gibt ...<br />

Denkt Euch ich habe das Christkind gesehen,<br />

es war beim Finanzamt zu betteln und fleh`n.<br />

Das Finanzamt ist gerecht und teuer,<br />

verlangt vom Christkind Einkommensteuer.<br />

Das Amt will noch wissen, ob es angehen kann,<br />

dass das Christkind soviel verschenken kann.<br />

Das Finanzamt hat es nicht kapiert,<br />

wovon das Christkind dies finanziert.<br />

Das Christkind rief: „Die Zwerge stellen die <strong>Geschenke</strong> her“,<br />

da wollte das Finanzamt wissen, wo die Lohnsteuer wär.<br />

Für den Wareneinkauf müsste es Quittungen geben,<br />

die Erlöse wären anzugeben.<br />

„Ich verschenke das Spielzeug an Kinder“<br />

wollte das Christkind sich wehren,<br />

dann wäre die Frage der Finanzierung zu klären.<br />

Sollte das Christkind vielleicht Kapitalvermögen haben,<br />

so wäre dies besser jetzt zu sagen.<br />

„Meine Zwerge besorgen die Teile,<br />

und basteln die vielen <strong>Geschenke</strong> in Eile“.<br />

Das Finanzamt fragte wie verwandelt,<br />

ob es sich um innergemeinschaftliche Erwerbe handelt.<br />

AUSGABE 02<br />

Oder kämen die Gelder, das wäre ein besonderer Reiz,<br />

von einem illegalen Spendenkonto in der Schweiz?<br />

„Ich bin doch das Christkind, ich brauche kein Geld,<br />

ich beschenke doch die Kinder in der ganzen Welt“.<br />

„Aus allen Ländern kommen die Sachen,<br />

mit denen wir die Kinder glücklich machen“.<br />

Dieses wäre ja wohl nicht ganz geheuer,<br />

denn da fehle ja die Einfuhrumsatzsteuer.<br />

Das Finanzamt hatte von diesen Sachen keine Ahnung,<br />

und meinte das wäre ein Fall für die Steuerfahndung.<br />

Mit diesen Sachen, welch ein Graus,<br />

fällt Weihnachten dieses Jahr wohl aus.<br />

Denn das Finanzamt sieht es so nicht ein,<br />

und entzieht dem Christkind den Gewerbeschein.


Das Unternehmen Stappenbacher<br />

Putz- und Maler GmbH stellt sich vor<br />

80 Mitarbeiter stehen für Erfolg und Zuverlässigkeit.<br />

Interview mit Herrn Matthias<br />

Stappenbacher:<br />

Gemeinsam mit seinem Vater Willi teilt sich<br />

der 38-jährige Maler- und Lackierermeister<br />

die Geschäftsleitung des mittelständischen<br />

Handwerksbetriebs im Steigerwald.<br />

Frage: Hat Ihr Unternehmen vom wirtschaftlichen<br />

Aufschwung profitiert?<br />

Stappenbacher: Das kann ich durchaus mit<br />

einem „Ja“ beantworten. Genügend Arbeit<br />

hatten wir auch zu schlechten Zeiten. Jetzt<br />

ist die Nachfrage jedoch größer und der<br />

Preis hat sich dementsprechend entspannt.<br />

Frage: Wo liegt der Tätigkeitsschwerpunkt<br />

Ihres Unternehmens?<br />

Stappenbacher: Das Hauptaugenmerk<br />

liegt zweifelsohne in der energetischen<br />

Sanierung durch öffentliche Träger, von<br />

Wohnungsgenossenschaften aber auch an<br />

privaten Immobilien.<br />

Frage: In welchem Radius bewegt sich<br />

Ihr Tätigkeitsfeld?<br />

Stappenbacher: Neben den Aufträgen in<br />

der fränkischen Heimat fahren unsere Arbeitnehmer<br />

von Trossenfurt aus bis nach<br />

Schweinfurt, Nürnberg, Bayreuth und<br />

Kronach. Für Arbeiten im Münchner Bereich<br />

schlafen die Arbeitnehmer vor Ort.<br />

Frage: Wo liegt Ihr persönlicher Tätigkeitsschwerpunkt?<br />

Stappenbacher: Als „Manager“ bin ich<br />

vorwiegend in der Bauleitung und in der<br />

Auftragsabwicklung tätig und sitze viel im<br />

Büro bzw. bin im Auto unterwegs.<br />

Frage: Wie sieht ihr Arbeitsalltag aus?<br />

Stappenbacher: Ich stehe um 5.00 Uhr in<br />

der Frühe auf und schicke dann um 6.00<br />

Uhr meine Leute auf die Baustellen. Anschließend<br />

genieße ich ein gemeinsames<br />

Frühstück mit meinen drei Kindern, bevor<br />

ich sie dann zur Schule schicke. So beginnt<br />

der Arbeitstag für mich entspannt,<br />

der vor 19.00 Uhr am Abend nicht endet.<br />

Frage: Bleibt da Zeit für Hobbys?<br />

Stappenbacher: Mit vier- bis fünfmal<br />

Schwimmen in der Woche halte ich mich<br />

körperlich fit. Als Familienmensch nehme<br />

ich mir gerne Zeit für die Kinder und halte<br />

mir den Sonntagnachmittag frei. Auch ein<br />

Urlaub mit der Familie gehört für mich zur<br />

Entspannung.<br />

Frage: Welche Erwartung stellen Sie an<br />

den Steuerberater?<br />

Stappenbacher: Wir werden seit zwei<br />

Jahren in der Kanzlei Witthüser und Dr.<br />

Schwarz beraten, die auch unsere Buch-<br />

haltung anfertigt. In unserem Handwerksbetrieb<br />

fallen wenig Investitionen<br />

an, dementsprechend gestalten sich die<br />

Schnittflächen für den Beratungsbedarf<br />

auf die laufenden Kosten. Die monatliche<br />

Auswertung gestaltet sich für unser Unternehmen<br />

effektiv. Bei einer konservativen<br />

Einstellung bevorzuge ich eine möglichst<br />

konstante Geschäftsentwicklung.<br />

Frage: Welche Planungen und Perspektiven<br />

stehen in Aussicht?<br />

Stappenbacher: Die Organisationsgröße<br />

unseres Unternehmens ist auf eine Person<br />

zugeschnitten. Ich bin zufrieden und<br />

möchte den Level in unserem mittelständischen<br />

Handwerksbetrieb erhalten.<br />

Vom Seniorchef Willi Stappenbacher und<br />

seiner Frau Margit im Jahre 1979 gegründet,<br />

hat sich der Familienbetrieb in den<br />

letzten Jahren kontinuierlich weiterentwickelt.<br />

Mit der Meisterprüfung von Sohn<br />

Matthias im Jahre 1995 und der gemeinsamen<br />

Geschäftsführung konnte sich die<br />

Trossenfurter Firma bis auf aktuelle 80<br />

Mitarbeiter vergrößern und erweitern.<br />

Aufgeteilt in vier Berufsgruppen, sind<br />

vier Meister, zehn Vorarbeiter, 35 Gesellen,<br />

zehn Bauwerker sowie 15 technische<br />

Auszubildende in der Firma beschäftigt.<br />

Für den kaufmännischen Bereich zeichnen<br />

sich drei Angestellte und ein Auszubildender<br />

verantwortlich. Heute noch sind der<br />

Senior- und der Juniorchef ein eingespieltes<br />

Team, das Hand in Hand das mittelständische<br />

Handwerksunternehmen leitet.<br />

Als zuverlässiger Ausbildungsbetrieb ist<br />

ein guter Teil des Stammpersonals selbst<br />

ausgebildet und auch zwei Meister haben<br />

sich aus dem Betrieb heraus weitergebildet.<br />

Der Tätigkeitsschwerpunkt liegt seit<br />

vielen Jahren an den Außenfassaden von<br />

Gebäuden aller Art, die jährlich 180.00<br />

Quadratmeter umfassen.<br />

Die notwendigen Gerüstarbeiten werden<br />

mit rund 35.000 Quadratmeter Fassadengerüst<br />

sowie den entsprechenden<br />

Aufzügen und LKWs selbst ausgeführt.<br />

Als eine Art Generalunternehmen werden<br />

bei komplexen Fassadenaufträgen<br />

verschiedene Gewerke zusammengefasst<br />

und mit langjährigen Partnerfirmen aus<br />

den verschiedensten Baubranchen zusammengearbeitet.<br />

Alle anderen Arbeiten, wie<br />

Conrad-Vetter-Str. 52 · 97514 Trossenfurt/Oberaurach· Tel. 09522 1870<br />

AUSGABE 02<br />

WDVS-Arbeiten, mineralische Außenputze,<br />

Anstricharbeiten, Deckenputze und<br />

vieles Mehr führt das eigene Personal aus.<br />

Eine große Erfahrung mit Fassadenprofilen<br />

runden das Leistungsspektrum der<br />

Firma Stappenbacher ab. Ein zweiter großer<br />

Schwerpunkt liegt im Trockenbau- und<br />

im Innenputzbereich.<br />

Dabei werden jährlich etwa 100.000 Quadratmeter<br />

Innenwandflächen verputzt.<br />

Auch hier steht ein langjähriger Stamm an<br />

eigenen Arbeitnehmern zur Verfügung.<br />

Als Abrundung des großen Leistungsspektrums<br />

führt das Unternehmen auf Wunsch<br />

auch Malerarbeiten im Innenbereich aus.<br />

Unsere Dienstleistungen für das<br />

Unternehmen Stappenbacher sind:<br />

- Laufende Beratung<br />

- Finanzbuchhaltung<br />

- Jahresabschluss und Steuererklärung


Baustellenarbeit nach (Auf) mass<br />

DATEV Controllingreport fördert Transparenz im Rechnungswesen und den<br />

Dialog zwischen Steuerberater und Mandant. Ein unterfränkischer Trockenbauer<br />

verschafft sich so den Überblick über seine Geschäftsentwicklung und<br />

nutzt die Anwendung für mehr Wachstum.<br />

Betritt Trockenbauer Herbert Benedikt<br />

von der Firma ATB Benedikt GmbH<br />

& Co KG früh sein Büro, führt ihn der erste<br />

Weg zu seinen betriebswirtschaftlichen<br />

Auswertungen. Regelmäßig analysiert der<br />

Unternehmer aus Stettfeld den DATEV<br />

Controllingreport. Das betriebswirtschaftliche<br />

Steuerungsinstrument informiert<br />

den Chef des Familienbetriebs detailliert<br />

über den wirtschaftlichen Zustand seines<br />

Unternehmens: Dank übersichtlicher<br />

Zahlenreihen und grafischer Aufbereitung<br />

erkennt der 50-Jährige auf einen Blick die<br />

Entwicklung der wichtigsten Unternehmenskennzahlen<br />

wie Liquidität, Kapital<br />

sowie Forderungen und Verbindlichkeiten.<br />

Diverse Symbole, darunter grüne und rote<br />

Smileys, lenken den Blick auf die wesentlichen<br />

Stellen.<br />

Das Analysetool DATEV Controllingreport<br />

erhielt Benedikt erstmals bei einem<br />

Herbstgespräch von Herrn Witthüser erläutert.<br />

„Auf diese Weise können wir die Unternehmensentwicklung<br />

im Vergleich zum<br />

Vormonat ablesen und bei gravierenden<br />

Abweichungen sofort mit geeigneten<br />

Maßnahmen gegensteuern“, erklärt Benedikt<br />

den Vorteil dieses Verfahrens. Als<br />

Quelle: TRIALOG, Das Unternehmermagazin des <strong>steuerlich</strong>en<br />

Beraters und DATEV, Herausgeber: DATEV eG, Nürnberg.<br />

er einmal zu viel Baumaterial auf Lager<br />

nahm, weil er das rabattierte Angebot eines<br />

Großhändlers ausgenutzt hatte, bekam<br />

er prompt eine unmissverständliche Rückmeldung<br />

aus dem System: „Das hat nicht<br />

nur die Materialkosten dieses Monats<br />

enorm in die Höhe getrieben. Die Auswertung<br />

hat auch gezeigt, dass der prozentuale<br />

Anteil dieser Materialart an den Gesamtkosten<br />

der Position überproportional war.<br />

Das Geld musste ich dann woanders wieder<br />

einsparen.“<br />

Auch andere wichtige Positionen hat der<br />

Unternehmer permanent im Blick, etwa<br />

die Personalkosten: Manche Baustellen<br />

verlangen durch zusätzliche Regiearbeiten<br />

ein besonderes Augenmerk. Schnell<br />

können Stunden auflaufen, die dem Auftraggeber<br />

später erläutert werden müssen.<br />

Daneben engagiert er bedarfsabhängig<br />

Subunternehmer. Auch die saisonalen Umsatzschwankungen<br />

der Baubranche zeigt<br />

der Controllingreport deutlich.<br />

„Dank der Daten aus dem Controllingreport<br />

und der Zusammenarbeit mit der Kanzlei<br />

Witthüser & Dr. Schwarz lassen sich<br />

auch die Entwicklungspotenziale seines<br />

Unternehmens analysieren“, so Benedikt.<br />

In den letzten Jahren konnte das Unternehmen<br />

ein stetig steigendes Auftragsvolumen<br />

verzeichnen. Gerade das macht es um<br />

so wichtiger, mit aktuellen und verlässlichen<br />

Zahlen arbeiten zu können.<br />

Gemeinsam mit Jens Witthüser plante<br />

Herr Benedikt z.B. die Erweiterung<br />

seines Büros. Da durch die Ausweitung<br />

der Auftragsvolumen nun auch mehr kaufmännisches<br />

Personal, wie auch Baustellenleiter<br />

Platz finden müssen, war es dringend<br />

notwendig in ein neues Bürogebäude<br />

zu investieren. Dass sich der Kauf und die<br />

anschließende Sanierung wie geplant realisieren<br />

ließ, verdankt Benedikt der guten<br />

Zahlenbasis seines Betriebs. Die über die<br />

Jahre steigende Umsätze sowie die gute<br />

Liquiditätslage überzeugten die Bank.<br />

„Beim Bankgespräch habe ich auch den<br />

Controllingreport als Grundlage genutzt“,<br />

erzählt der Trockenbauer zufrieden.<br />

Voraussetzung für die erfolgreiche Anwendung<br />

des Controllingreports sind die<br />

Qualität und die <strong>richtig</strong>e Schlüsselung der<br />

Stammdaten aus der betriebswirtschaftlichen<br />

Auswertung (BWA). Dafür sorgt der<br />

Steuerberater. Als Basis dienen sämtliche<br />

von Benedikt übermittelten Eingangs-<br />

und Ausgangsrechnungen sowie die Bank-<br />

und Kassenbewegungen. Die Kontobewegungen<br />

holt sich unsere Mitarbeiterin<br />

in der Kanzlei täglich von der Bank. Sie<br />

prüft jede einzelne Eingangs- und Kassenrechnung<br />

wegen des Vorsteuerabzugs<br />

und bucht diese auf die jeweiligen Kos-<br />

ten- und Lieferantenkonten. Gleichzeitig<br />

verarbeitet Sie die Abschreibungen und<br />

die Rechnungsabgrenzungen und erinnert<br />

Benedikt per Mail an die noch nicht bezahlten<br />

Ausgangsrechnungen. Das aktuelle<br />

Zahlenwerk dient dem Unternehmer als<br />

Grundlage für das monatliche Analysege-<br />

AUSGABE 02<br />

spräch mit seinem Steuerberater. Herbert<br />

Benedikt und Jens Witthüser gehen Position<br />

für Position durch. Der Firmenchef<br />

schätzt den Controllingreport, räumt aber<br />

schmunzelnd ein: „Es ist immer wie bei<br />

der Notenvergabe in der Schule.“<br />

Unsere Dienstleistungen für das<br />

Unternehmen Benedikt sind:<br />

- Laufende Beratung<br />

- Finanzbuchhaltung<br />

- Lohn- und Gehaltsabrechnung<br />

- Jahresabschluss und Steuererklärung


Unsere Mitarbeiter stellen sich vor ...<br />

Frau Hiltrud Schmidt, vom ersten Tag an in unserer Kanzlei.<br />

Frau Hiltrud Schmidt, dienstälteste Mitarbeiterin<br />

in der Kanzlei Eltmann konnte im<br />

Sommer ihr 40-jähriges Betriebsjubiläum<br />

feiern.<br />

Als Bilanzbuchhalterin … bin ich von Anfang<br />

an in der Kanzlei Witthüser & Dr.<br />

Schwarz in Eltmann dabei und konnte im<br />

vergangenen Sommer auf 40 Jahre Arbeit<br />

im Steuerbüro zurückblicken.<br />

Viele Mandanten … sind mir lange Jahre<br />

vertraut. Manche kenne ich bereits in der<br />

dritten Generation.<br />

Mein Tätigkeitsschwerpunkt liegt … als<br />

Ansprechpartnerin in der Finanzbuchhaltung.<br />

Mitarbeiterin Elke Schindelmann am Standort Schweinfurt stellt sich vor:<br />

Mitarbeiterin Elke Schindelmann am<br />

Standort Schweinfurt stellt sich vor:<br />

Ich arbeite … seit 1999 als Steuerfachangestellte<br />

in der Kanzlei Witthüser & Dr.<br />

Schwarz in Schweinfurt.<br />

Mein Tätigkeitsschwerpunkt … liegt im<br />

Jahresabschluss, Steuererklärungen und<br />

Buchhaltungen.<br />

Für die Zufriedenheit der Mandanten …<br />

setze ich mich gerne ein.<br />

Ich nehme mir Zeit … für ein persönliches<br />

Gespräch mit den Mandanten.<br />

Impressum/Kontakt<br />

Herausgeber:<br />

Witthüser & Dr. Schwarz Partnerschaft<br />

97483 Eltmann, Dr.-Georg-Schäfer-Str. 8<br />

Verantwortlich: Jens Witthüser<br />

Redaktion:<br />

Christiane Reuther, Sandra Bohnengel<br />

Jens Witthüser<br />

Meine Erfahrungen … gebe ich gerne an<br />

die Jugend weiter. Es bereitet mir viel<br />

Freude, den Auszubildenden fundamentales<br />

Steuerwissen zu vermitteln.<br />

Als Zahlenmensch … macht mir die Arbeit<br />

großen Spaß.<br />

In meiner Freizeit … lese ich sehr gerne,<br />

unternehme Urlaubsreisen und genieße die<br />

Zeit mit meiner Familie.<br />

Nach einem anstrengenden Tag … lasse<br />

ich mich von meinem Mann mit einem<br />

leckeren Essen verwöhnen.<br />

Ein angenehmes Betriebsklima … und ein<br />

schöner Arbeitsplatz bereiten mir große<br />

Freude bei meiner Arbeit im Steuerbüro.<br />

Meine Freizeit … teile ich mit meinem<br />

Mann, den drei Kindern, dem Haushalt<br />

und einem großen Garten.<br />

Erholung finde ich … beim Skifahren und<br />

Wandern.<br />

Satz/Layout:<br />

quadratmedia<br />

97500 Schönbach, Auf der Hut 4<br />

www.quadratmedia.de<br />

Druck:<br />

Fa. Römerdruck, Thomas Ferenz e.K.<br />

96052 Bamberg, Hallstadter Straße 10<br />

www.roemerdruck.de<br />

AUSGABE 02<br />

Hiltrud Schmidt<br />

Elke Schindelmann<br />

kanzlei eltmann<br />

jens witthüser<br />

dr.-georg-schäfer-straße 8<br />

97483 eltmann<br />

telefon 09522.9222.0<br />

telefax 09522.9222.48<br />

kanzlei@witthueser-schwarz.com<br />

kanzlei schweinfurt<br />

dr. jur. lothar schwarz<br />

luitpoldstraße 9 ½<br />

97421 schweinfurt<br />

telefon 09721.7281.21<br />

telefax 09721.7281.26<br />

kanzlei@witthueser-schwarz.com<br />

www.witthueser-schwarz.com

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