21.07.2021 Aufrufe

FinanzBusinessMagazin VERSICHERUNGEN Markt + Trends 2021

Versicherer blicken „vorsichtig optimistisch nach vorn“ – mit leichtem Wachstum 2020 „sehr zufrieden“ Studie: Pandemiebedingte Kontaktbeschränkungen sind kein Showstopper für Versicherer Digitalisierung des Schadenmanagements rückt in den Fokus der Versicherer Wie nachhaltig sind Deutschlands Versicherer? Private Krankenversicherung: die Zukunft ist digital BaFin kündigt schärfere Regeln für InsurTechs an Versicherungsbranche trotz gewisser Trägheit auf dem Weg zu höherer Innovationskraft Ein Großteil der Assekuranz bemüht sich, das existierende Geschäftsmodell in Bezug auf Produkte und Services sowie Prozesse und Organisation bzw. auch über die bisherige Positionierung hinaus zu modernisieren. Doch sind systematische Investitionen in Innovation im Sinne eines Forschungs- und Entwicklungsbudgets noch nicht selbstverständlich. Das ist ein Ergebnis der EY Innovalue Innovation Studie. Schwindet die Arbeitskraft, kann eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) die finanziellen Folgen egalisieren. Sie ist für Verbraucher unbestritten eine der wichtigsten Versicherungen überhaupt, auch im Urteil von Verbraucherschützern. Doch in den vergangenen Jahren hat der Wettbewerb die Rahmenbedingungen für langfristige Stabilität verlassen. Dennoch kann sich kaum ein Versicherer diesem Wettbewerb entziehen, da sich die Chancen auf Neugeschäft ansonsten deutlich eintrüben. Soll man bei der Altersvorsorge an der bestehenden Garantieregelung festhalten oder sie reduzieren? Dies wird derzeit heiß diskutiert. Eine Studie des Instituts für Finanz- und Aktuarwissenschaften (ifa), die erstmals auch die Auswirkungen der Inflation berücksichtigt, zeigt nun: Eine Absenkung der Garantie bei Altersvorsorgeprodukten verbessert die Renditechancen deutlich, ohne das Risiko signifikant zu erhöhen. „Garantien kosten besonders viel Geld, wenn die Zinsen niedrig sind.

Versicherer blicken „vorsichtig optimistisch nach vorn“ – mit leichtem Wachstum 2020 „sehr zufrieden“
Studie: Pandemiebedingte Kontaktbeschränkungen sind kein Showstopper für Versicherer
Digitalisierung des Schadenmanagements rückt in den Fokus der Versicherer
Wie nachhaltig sind Deutschlands Versicherer?
Private Krankenversicherung: die Zukunft ist digital
BaFin kündigt schärfere Regeln für InsurTechs an

Versicherungsbranche trotz gewisser Trägheit auf dem Weg zu höherer Innovationskraft

Ein Großteil der Assekuranz bemüht sich, das existierende Geschäftsmodell in Bezug auf
Produkte und Services sowie Prozesse und Organisation bzw. auch über die bisherige Positionierung
hinaus zu modernisieren. Doch sind systematische Investitionen in Innovation im Sinne eines Forschungs- und Entwicklungsbudgets noch nicht selbstverständlich. Das ist ein Ergebnis der EY Innovalue Innovation Studie.
Schwindet die Arbeitskraft, kann eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) die finanziellen
Folgen egalisieren. Sie ist für Verbraucher unbestritten eine der wichtigsten Versicherungen
überhaupt, auch im Urteil von Verbraucherschützern. Doch in den vergangenen Jahren hat
der Wettbewerb die Rahmenbedingungen für langfristige Stabilität verlassen. Dennoch kann
sich kaum ein Versicherer diesem Wettbewerb entziehen, da sich die Chancen auf Neugeschäft
ansonsten deutlich eintrüben.
Soll man bei der Altersvorsorge an der bestehenden Garantieregelung festhalten oder sie
reduzieren? Dies wird derzeit heiß diskutiert. Eine Studie des Instituts für Finanz- und Aktuarwissenschaften (ifa), die erstmals auch die Auswirkungen der Inflation berücksichtigt,
zeigt nun: Eine Absenkung der Garantie bei Altersvorsorgeprodukten verbessert die Renditechancen
deutlich, ohne das Risiko signifikant zu erhöhen. „Garantien kosten besonders viel Geld, wenn die Zinsen niedrig sind.

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<strong>FinanzBusinessMagazin</strong> I MARKT<br />

Jahresbericht 2020<br />

des Versicherungsombudsmanns:<br />

13.235 zulässige Beschwerden<br />

Der Ombudsmann für Versicherungen,<br />

Dr. h. c. Wilhelm Schluckebier, ehemaliger<br />

Richter des Bundesverfassungsgerichts<br />

und am Bundesgerichtshof,<br />

stellte am 20. Mai <strong>2021</strong> in Berlin den Jahresbericht<br />

2020 vor. Die als selbstständiger<br />

Verein organisierte Verbraucherschlichtungsstelle<br />

behandelt seit nunmehr fast 20<br />

Jahren Beschwerden aus allen Versicherungssparten,<br />

ausgenommen der Privaten<br />

Krankenversicherung. Im Jahr 2020 erreichten<br />

die Schlichtungsstelle 13.235 zulässige<br />

Beschwerden. Gegenüber 2019 bedeutet<br />

das einen leichten Anstieg von 1,8%, der<br />

sich im Rahmen der langjährigen Schwankungsbreite<br />

bewegt.<br />

Dr. Schluckebier informierte über die Auswirkungen<br />

der COVID-19-Pandemie auf die<br />

Beschwerdethemen sowie die Beschwerdebearbeitung.<br />

Auffälligste Folge war der<br />

Anstieg von Eingaben in der Reiseversicherung.<br />

Beschwerdeführer forderten die<br />

Erstattung der Beiträge zur Reiseversicherung,<br />

da diese aufgrund der Stornierung<br />

der Reise durch den Veranstalter hinfällig<br />

geworden seien. Weiter ging es um die Frage,<br />

ob Versicherer die Stornokosten von<br />

Reisen übernehmen mussten, von denen<br />

die Versicherungsnehmer aufgrund der<br />

pandemiebedingten Reisebeschränkungen<br />

oder der Sorge, an COVID-19 zu erkranken,<br />

zurückgetreten waren. Teilweise reklamierten<br />

Versicherer fehlende ärztliche<br />

Attestierungen des Rücktrittgrundes oder<br />

solche nach lediglich telefonischer Kontaktaufnahme<br />

mit dem Arzt, was die Beschwerdeführer<br />

mit den Einschränkungen<br />

aufgrund des Lockdowns erklärten. Das in<br />

der Öffentlichkeit zeitweilig breit diskutierte<br />

Regulierungsverhalten in der Betriebsunterbrechungs-<br />

und Betriebsschließungsversicherung<br />

habe sich laut Dr. Schluckebier<br />

nicht nennenswert ausgewirkt, weil die<br />

Schlichtung auf Beschwerden von Verbrauchern<br />

ausgerichtet ist.<br />

Die Bedeutung der Rechtsprechung für die<br />

Beschwerdethemen, aber auch für die Zahl<br />

der Eingaben, erläuterte Dr. Schluckebier<br />

anhand des sogenannten Kaskadenverweises<br />

in Musterwiderrufsbelehrungen.<br />

Darunter sind in Belehrungen enthaltene<br />

kettenartige Verweise auf Vorschriften zu<br />

verstehen, die ihrerseits auf andere Bestimmungen<br />

weiterverweisen. Diese bewertete<br />

der Europäische Gerichtshof für<br />

bestimmte Rechtsgebiete als nicht hinreichend<br />

klar und verständlich, wohingegen<br />

der Bundesgerichtsgerichtshof zunächst<br />

eine andere Beurteilung vorgenommen<br />

hatte. Die sich daraus ergebenden komplizierten<br />

und umstrittenen Rechtsfragen<br />

gaben, so Dr. Schluckebier, immer wieder<br />

Anlass zu Beschwerden. Spezialisierte Anwaltskanzleien,<br />

die rechtsschutzversicherte<br />

Mandanten auch über Internetauftritte<br />

akquirierten, schalteten nicht nur Gerichte,<br />

sondern auch den Ombudsmann ein.<br />

Die Abläufe in der Beschwerdebearbeitung<br />

wurden im Berichtsjahr von der Pandemie<br />

nicht negativ beeinträchtigt. Die Umstellung<br />

auf die ausschließlich elektronische<br />

Bearbeitung Anfang 2020 und die zügige<br />

Einführung des Fernzugriffs haben es auch<br />

den Mitarbeitern, die zeitweilig wegen geschlossener<br />

Kitas oder Schulen die Betreuung<br />

ihrer Kinder übernehmen mussten,<br />

ermöglicht weiterzuarbeiten.<br />

Zum letzten Mal informierte Dr. Horst Hiort<br />

über die Statistik und die Entwicklung des<br />

Vereins. Er wird im Januar 2022 im Alter<br />

von 63 Jahren nach dann über 18 Jahren<br />

seine Tätigkeit als Geschäftsführer des<br />

Versicherungsombudsmann e. V. beenden.<br />

Dr. Hiort erläuterte, dass sich die zulässigen<br />

Eingaben in den Sparten im Berichtsjahr<br />

sehr unterschiedlich entwickelt haben.<br />

Beschwerden zur Lebensversicherung gingen<br />

um rund 10% und damit in ähnlicher<br />

Größenordnung zurück, wie solche aus der<br />

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