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MANAGEMENT<br />

EINSTELLUNG EINZAHLUNGSSCHEINE<br />

UMSTELLEN AUF<br />

QR-RECHNUNG<br />

ODER E-BILL<br />

Per 30. September 2022 nimmt Post-<br />

Finance die heutigen Einzahlungsscheine<br />

vom Markt. Für Unternehmen,<br />

die noch nicht auf die Nachfolgeprodukte<br />

QR-Rechnung oder E-Bill umgestellt<br />

haben, gibt es jetzt Handlungsbedarf.<br />

TEXT— THOMAS RESKE*<br />

Digitale Welt<br />

E-Bill<br />

Umwandlung<br />

Jetzt umstellen<br />

Evolution<br />

Empfehlung<br />

QR-<br />

Rechnung<br />

Analoge Welt<br />

Einzahlungsschein<br />

Basis<br />

Bis 30.09.2022<br />

Die Digitalisierung der<br />

Rechnungsstellung.<br />

BILDER: SIX<br />

DIE FRIST LÄUFT BIS ENDE<br />

SEPTEMBER 2022<br />

PostFinance hat das Enddatum der<br />

heutigen roten (ES) und orangen (ESR)<br />

Einzahlungsscheine auf den 30. September<br />

2022 festgelegt. Sie unterstützt damit<br />

die Digitalisierung des Zahlungsverkehrs<br />

und die entsprechenden Nachfolgeprodukte<br />

QR-Rechnung sowie E-Bill. Die roten<br />

und orangen Einzahlungsscheine werden<br />

somit für alle Schweizer Bankkunden<br />

definitiv abgelöst. Unternehmen sind jetzt<br />

gefordert, sofern sie noch nicht umgestellt<br />

haben. Zu beachten ist insbesondere auch<br />

der Versand von sämtlichen Zahlungsbelegen<br />

am Jahresanfang, z. B. für Ratenzahlungen<br />

mit Zahlungszielen nach dem Enddatum.<br />

Hier erhöht sich der Handlungsdruck<br />

zusätzlich, da dann die Umstellung auf die<br />

QR-Rechnung faktisch schon Anfang 2022<br />

erfolgt sein muss.<br />

BEI WELCHEN ZAHLUNGEN IST<br />

DIE IMMOBILIENWIRTSCHAFT<br />

BESONDERS BETROFFEN?<br />

Ein Problem, welches nächstes Jahr<br />

nach der Ablösung der Einzahlungsscheine<br />

entstehen könnte, sind die im E-Banking<br />

oftmals als Daueraufträge abgelegten Mietzinszahlungen.<br />

Typischerweise werden<br />

Daueraufträge für wiederkehrende, immer<br />

gleiche Zahlungen verwendet. Dies ist<br />

in der Immobilienwirtschaft exemplarisch<br />

bei der Miete der Fall. Ab September nächsten<br />

Jahres funktionieren auch diese Daueraufträge<br />

nicht mehr, wenn sie auf dem<br />

System der «alten» Einzahlungsscheine<br />

basieren. Es ist darum von grosser Bedeutung,<br />

dass die Bewirtschaftungsunternehmen<br />

nicht nur die Art der Rechnungsstellung<br />

umstellen, sondern den Mietern<br />

mitteilen, dass sie auch den Dauerauftrag<br />

entsprechend anpassen müssen.<br />

HANDLUNGSBEDARF FÜR<br />

RECHNUNGSSTELLER MIT<br />

HARD- UND SOFTWARE-<br />

LÖSUNGEN<br />

Der Zahlungsverkehr und insbesondere<br />

die Kreditoren- und Debitorenbuchhaltung<br />

von Rechnungsstellern mit<br />

Hard- und Software-Lösungen müssen<br />

rechtzeitig umgestellt werden. Unternehmen,<br />

die sich bis heute noch nicht mit<br />

der Umstellung befasst haben, wird empfohlen,<br />

umgehend ihre Bank und ihren<br />

Softwarepartner zu kontaktieren. Diese<br />

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IMMOBILIA / August 2021

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