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MANAGEMENT<br />
EINSTELLUNG EINZAHLUNGSSCHEINE<br />
UMSTELLEN AUF<br />
QR-RECHNUNG<br />
ODER E-BILL<br />
Per 30. September 2022 nimmt Post-<br />
Finance die heutigen Einzahlungsscheine<br />
vom Markt. Für Unternehmen,<br />
die noch nicht auf die Nachfolgeprodukte<br />
QR-Rechnung oder E-Bill umgestellt<br />
haben, gibt es jetzt Handlungsbedarf.<br />
TEXT— THOMAS RESKE*<br />
Digitale Welt<br />
E-Bill<br />
Umwandlung<br />
Jetzt umstellen<br />
Evolution<br />
Empfehlung<br />
QR-<br />
Rechnung<br />
Analoge Welt<br />
Einzahlungsschein<br />
Basis<br />
Bis 30.09.2022<br />
Die Digitalisierung der<br />
Rechnungsstellung.<br />
BILDER: SIX<br />
DIE FRIST LÄUFT BIS ENDE<br />
SEPTEMBER 2022<br />
PostFinance hat das Enddatum der<br />
heutigen roten (ES) und orangen (ESR)<br />
Einzahlungsscheine auf den 30. September<br />
2022 festgelegt. Sie unterstützt damit<br />
die Digitalisierung des Zahlungsverkehrs<br />
und die entsprechenden Nachfolgeprodukte<br />
QR-Rechnung sowie E-Bill. Die roten<br />
und orangen Einzahlungsscheine werden<br />
somit für alle Schweizer Bankkunden<br />
definitiv abgelöst. Unternehmen sind jetzt<br />
gefordert, sofern sie noch nicht umgestellt<br />
haben. Zu beachten ist insbesondere auch<br />
der Versand von sämtlichen Zahlungsbelegen<br />
am Jahresanfang, z. B. für Ratenzahlungen<br />
mit Zahlungszielen nach dem Enddatum.<br />
Hier erhöht sich der Handlungsdruck<br />
zusätzlich, da dann die Umstellung auf die<br />
QR-Rechnung faktisch schon Anfang 2022<br />
erfolgt sein muss.<br />
BEI WELCHEN ZAHLUNGEN IST<br />
DIE IMMOBILIENWIRTSCHAFT<br />
BESONDERS BETROFFEN?<br />
Ein Problem, welches nächstes Jahr<br />
nach der Ablösung der Einzahlungsscheine<br />
entstehen könnte, sind die im E-Banking<br />
oftmals als Daueraufträge abgelegten Mietzinszahlungen.<br />
Typischerweise werden<br />
Daueraufträge für wiederkehrende, immer<br />
gleiche Zahlungen verwendet. Dies ist<br />
in der Immobilienwirtschaft exemplarisch<br />
bei der Miete der Fall. Ab September nächsten<br />
Jahres funktionieren auch diese Daueraufträge<br />
nicht mehr, wenn sie auf dem<br />
System der «alten» Einzahlungsscheine<br />
basieren. Es ist darum von grosser Bedeutung,<br />
dass die Bewirtschaftungsunternehmen<br />
nicht nur die Art der Rechnungsstellung<br />
umstellen, sondern den Mietern<br />
mitteilen, dass sie auch den Dauerauftrag<br />
entsprechend anpassen müssen.<br />
HANDLUNGSBEDARF FÜR<br />
RECHNUNGSSTELLER MIT<br />
HARD- UND SOFTWARE-<br />
LÖSUNGEN<br />
Der Zahlungsverkehr und insbesondere<br />
die Kreditoren- und Debitorenbuchhaltung<br />
von Rechnungsstellern mit<br />
Hard- und Software-Lösungen müssen<br />
rechtzeitig umgestellt werden. Unternehmen,<br />
die sich bis heute noch nicht mit<br />
der Umstellung befasst haben, wird empfohlen,<br />
umgehend ihre Bank und ihren<br />
Softwarepartner zu kontaktieren. Diese<br />
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IMMOBILIA / August 2021