September 2021
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Herausgeber: Gewerbeverein Bernau e.V.
34. Jahrgang
DER
BERNAUER
Monatliche Informationen und Aktuelles aus Bernau März 2019 · Nr.3
Mitteilungsblatt der Gemeinde Bernau
An sämtliche Haushalte
Mitteilung September der Gemeinde 2021 Bernau
Seite 5
Die Herbstsammlung der Caritas 2021:
Die Schere zwischen Arm und Reich wird immer größer!
Ab dem 27. September
werden in unserer Pfarrei
wieder Briefe mit Überweisungsträgern
verteilt, um
eine Spende zu erbitten, alternativ
sind Sammlerinnen
unterwegs.
Der Erlös dieser Caritas
Sammlung bleibt zu 100 %
in unserer Gemeinde.
60 % der Sammlungsgelder
erhält das zuständige Caritas-Zentrum
und 40 % verbleiben
in unserer Pfarrei,
um unbürokratische schnelle
Hilfe leisten zu können,
wenn Bürgerinnen und Bürger
in Not geraten.
Die Sammlungsgelder sind
ein wichtiger Beitrag zur Sicherung
des sozialen und
gesellschaftlichen Lebens,
zur Unterstützung von Ratund
Hilfesuchenden. Mit
diesen können insbesondere
die Beratungs- und
Unterstützungsangebote
aufrechterhalten werden, für
die keine oder nicht ausreichend
staatliche Zuschüsse
geleistet werden, wie zum
Beispiel die „Soziale Beratung.
Die zentralen Rufnummern
des Caritas–Zentrum in
Stadt und Landkreis Rosenheim
mit der Vorwahl 0 80 31
Allgemeine
Soziale Beratung
Tel. 2037-20
Schuldnerberatung
Tel. 2037-30
Seniorenbegegnungsstätte
Tel. 2037-60
Erziehungsberatung
Tel. 2037-40
Sozialpsychiatrischer Dienst
Tel. 2038-0
Asyl und Migration
Tel. 3531-10
Aus dem Bau- und Umweltausschuss
Antrag auf Baugenehmigung
zum Neubau eines
Zweifamilienhauses
mit Doppelgarage,
FlNr. 1168/20
und 1169/4,
Gemarkung
Bernau, Donat-
Osterhammer-
Straße 2
Der Bau- und
Umweltausschuss
nahm
Kenntnis vom vorliegenden
Bauantrag und erteilte
das gemeindliche Einvernehmen
gem. § 36 Abs. 1
BauGB. Das Landratsamt
wird gebeten, die Einhaltung
des Sichtdreiecks im
Kreuzungsbereich Aschauer
Straße in einer Nebenbestimmung
in den Bescheid
aufzunehmen. Auf das private
Geh- und Fahrtrecht
(vorliegender Notarvertrag)
wurde hingewiesen.
Antrag auf Vorbescheid
zur Aufstockung/Ausbau
des Dachgeschosses im
bestehenden Wohnhaus
zur Wohnflächenerweiterung,
Fl.Nr. 188/3, Gemarkung
Bernau, Mitterweg 15
Der Bau- und Umweltausschuss
erteilte das gemeindliche
Einvernehmen
gem. § 36 Abs. 1 BauGB für
beide Antragsvarianten.
Mit Bauantragstellung
ist nachzuweisen,
dass die
Aufstockung kein
3. Vollgeschoss
ist.
Antrag auf
Baugenehmigung
zur Nutzungsänderung
der best.
Garage mit
Ferienwohnung in Büroräume
und Materiallager
für einen Handwerksbetrieb,
FlNr. 1178/2, Gemarkung
Bernau, Steigackerstraße
9
Das gemeindliche Einvernehmen
gem. § 36 Abs. 1
BauGB wurde auch hier erteilt.
Das Landratsamt wurde
darauf hingewiesen, dass
der Lieferverkehr und die
daraus resultierenden Rangiertätigkeiten
mit einem
LKW > 7,5 t (1x pro Tag laut
Betriebsbeschreibung) auf
dem eigenen Grundstück
und der angrenzenden öffentlichen
Verkehrsfläche
erfolgen muss. Es darf keinesfalls
auf den südlich gelegenen
Privatgrundstücken
gewerblicher Lieferverkehr
stattfinden.
Nächster Redaktionsschluss:
Freitag, 17. September
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