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September 2021

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Herausgeber: Gewerbeverein Bernau e.V.

34. Jahrgang

DER

BERNAUER

Monatliche Informationen und Aktuelles aus Bernau März 2019 · Nr.3

Mitteilungsblatt der Gemeinde Bernau

An sämtliche Haushalte

Mitteilung September der Gemeinde 2021 Bernau

Seite 5

Die Herbstsammlung der Caritas 2021:

Die Schere zwischen Arm und Reich wird immer größer!

Ab dem 27. September

werden in unserer Pfarrei

wieder Briefe mit Überweisungsträgern

verteilt, um

eine Spende zu erbitten, alternativ

sind Sammlerinnen

unterwegs.

Der Erlös dieser Caritas

Sammlung bleibt zu 100 %

in unserer Gemeinde.

60 % der Sammlungsgelder

erhält das zuständige Caritas-Zentrum

und 40 % verbleiben

in unserer Pfarrei,

um unbürokratische schnelle

Hilfe leisten zu können,

wenn Bürgerinnen und Bürger

in Not geraten.

Die Sammlungsgelder sind

ein wichtiger Beitrag zur Sicherung

des sozialen und

gesellschaftlichen Lebens,

zur Unterstützung von Ratund

Hilfesuchenden. Mit

diesen können insbesondere

die Beratungs- und

Unterstützungsangebote

aufrechterhalten werden, für

die keine oder nicht ausreichend

staatliche Zuschüsse

geleistet werden, wie zum

Beispiel die „Soziale Beratung.

Die zentralen Rufnummern

des Caritas–Zentrum in

Stadt und Landkreis Rosenheim

mit der Vorwahl 0 80 31

Allgemeine

Soziale Beratung

Tel. 2037-20

Schuldnerberatung

Tel. 2037-30

Seniorenbegegnungsstätte

Tel. 2037-60

Erziehungsberatung

Tel. 2037-40

Sozialpsychiatrischer Dienst

Tel. 2038-0

Asyl und Migration

Tel. 3531-10

Aus dem Bau- und Umweltausschuss

Antrag auf Baugenehmigung

zum Neubau eines

Zweifamilienhauses

mit Doppelgarage,

FlNr. 1168/20

und 1169/4,

Gemarkung

Bernau, Donat-

Osterhammer-

Straße 2

Der Bau- und

Umweltausschuss

nahm

Kenntnis vom vorliegenden

Bauantrag und erteilte

das gemeindliche Einvernehmen

gem. § 36 Abs. 1

BauGB. Das Landratsamt

wird gebeten, die Einhaltung

des Sichtdreiecks im

Kreuzungsbereich Aschauer

Straße in einer Nebenbestimmung

in den Bescheid

aufzunehmen. Auf das private

Geh- und Fahrtrecht

(vorliegender Notarvertrag)

wurde hingewiesen.

Antrag auf Vorbescheid

zur Aufstockung/Ausbau

des Dachgeschosses im

bestehenden Wohnhaus

zur Wohnflächenerweiterung,

Fl.Nr. 188/3, Gemarkung

Bernau, Mitterweg 15

Der Bau- und Umweltausschuss

erteilte das gemeindliche

Einvernehmen

gem. § 36 Abs. 1 BauGB für

beide Antragsvarianten.

Mit Bauantragstellung

ist nachzuweisen,

dass die

Aufstockung kein

3. Vollgeschoss

ist.

Antrag auf

Baugenehmigung

zur Nutzungsänderung

der best.

Garage mit

Ferienwohnung in Büroräume

und Materiallager

für einen Handwerksbetrieb,

FlNr. 1178/2, Gemarkung

Bernau, Steigackerstraße

9

Das gemeindliche Einvernehmen

gem. § 36 Abs. 1

BauGB wurde auch hier erteilt.

Das Landratsamt wurde

darauf hingewiesen, dass

der Lieferverkehr und die

daraus resultierenden Rangiertätigkeiten

mit einem

LKW > 7,5 t (1x pro Tag laut

Betriebsbeschreibung) auf

dem eigenen Grundstück

und der angrenzenden öffentlichen

Verkehrsfläche

erfolgen muss. Es darf keinesfalls

auf den südlich gelegenen

Privatgrundstücken

gewerblicher Lieferverkehr

stattfinden.

Nächster Redaktionsschluss:

Freitag, 17. September

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