Qualitative Ergänzungsstudien zur Weiterentwick - PädQUIS Projekt ...
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tung durch eine geringfügig beschäftigte Arbeitskraft erhielt, deren Stellenprofil neben schriftlichen<br />
Arbeiten unter anderem auch Terminabstimmung, Vorbereitung von Flyern und Aushängen und Kursen<br />
sowie Koordination der Raumbelegung vorsieht. In einem der Fälle behielt eine Leiterin zwar als<br />
Person ihre volle Freistellung, das Stundenkontingent wurde jedoch nur noch <strong>zur</strong> Hälfte der Einrichtung<br />
zugerechnet; darüber hinaus sollte sie künftig in diesem Rahmen auch Koordinierungsaufgaben<br />
für andere Familienzentren wahrnehmen. Eine andere Leiterin übernahm Aufgaben im Rahmen der<br />
Familienbildung. Diese Aufgaben in Koordinierung und Bildung bedeuten zwar auch eine zeitliche<br />
Belastung und zweifellos eine Reduzierung der vorher durch eine volle Freistellung vorhandenen Kapazitäten.<br />
Nach Einschätzung der Betroffenen sind diese Aufgaben jedoch leichter mit der Leitungsaufgabe<br />
vereinbar als die Übernahme von Verantwortung für eine Kindergruppe<br />
► Träger stellen vielfach die Leitungsfreistellung sicher<br />
In mehreren Fällen gibt es offenkundig trägerinterne Regelungen. In zwei Fällen berichten Einrichtungen,<br />
die an einem Verbund beteiligt sind, dass die Träger unterschiedlich agieren: In beiden Fällen<br />
gab es Partnereinrichtungen etwa gleicher Größe, wobei jeweils in einem Teil der Einrichtungen die<br />
Freistellung abgebaut wurde, während sie bei anderen – in anderer Trägerschaft – erhalten blieb.<br />
Dass die Träger die Freistellung auch dann aufrecht erhalten, wenn sich aus der Berechnungsgrundlage<br />
des KiBiz eine Reduzierung ergeben würde, trifft zumindest in der mit der Abfrage erfassten<br />
Stichprobe auf die Mehrheit der Familienzentren zu. Unter den neun Einrichtungen, die weiterhin eine<br />
volle Freistellung haben, befindet sich kaum eine, bei der sich dies aus der Berechnungsgrundlage<br />
des KiBiz ergeben würde. Grundlage ist also die Entscheidung des Trägers. In einem anderen Fall<br />
schichtete der Träger die errechneten Freistellungskontingente zwischen seinen Einrichtungen um, so<br />
dass Familienzentren über mehr Stunden verfügten und die Freistellung aufrecht erhalten werden<br />
konnte, während andere Einrichtungen mit weniger Stunden auskommen mussten. Wieder andere<br />
Einrichtungen gaben an, dass ihre Träger die Freistellungen aufrecht erhalten würden, ohne dass<br />
ihnen die Finanzierungsform im Einzelnen bekannt war. In anderen Fällen schließlich ergaben sich<br />
dadurch Lösungen, dass durch erweiterte Öffnungszeiten oder die Aufnahme von unter Dreijährigen<br />
zusätzliche Mitarbeiter/innen eingestellt wurden, so dass faktisch Freistellungen erhalten blieben, allerdings<br />
mit einer veränderten Struktur der Einrichtung.<br />
Insgesamt zeigt sich ein breiter Konsens darüber, dass eine Freistellung der Leitung – oder bei sehr<br />
kleinen Einrichtungen zumindest eine Teilfreistellung – für die Arbeit als Familienzentrum erforderlich<br />
ist. Die verschiedenen trägerinternen Regelungen deuten darauf hin, dass diese Auffassung auch von<br />
den Trägern – ob frei oder öffentlich – weitgehend geteilt wird. In einigen Fällen wurde auch darüber<br />
berichtet, dass Jugendämter – teils offiziell, teils informell – die Träger darauf hinweisen, dass sie die<br />
Sicherstellung einer Leitungsfreistellung als wichtiges Auswahlkriterium für die Benennung von künftigen<br />
Familienzentren ansehen.<br />
3.3.3 Fazit<br />
Leitungsaufgaben im Familienzentrum folgen häufig einer anderen, neuen Zeit- und Aufgabenstruktur<br />
als bei einer klassischen Kita. Mit dem Begriff Managerin kann sich daher die Mehrheit der befragten<br />
Leitungskräfte identifizieren. Nur wenige klagten, alle aber erwähnten, dass sich vor allem die Arbeitszeit<br />
verdichtet habe, weil viele neue Aufgaben hinzugekommen, die Belastungen aus dem Kerngeschäft<br />
aber nicht geringer geworden sind. Die zusätzliche zeitliche Belastung wird bei einem Viertel<br />
bis einem Drittel der Arbeitszeit verortet, dennoch sind kaum zusätzliche zeitliche Ressourcen hinzugekommen.<br />
Nach Inkrafttreten des KiBiz sorgt ein Teil der Träger für den Erhalt der Freistellungen,<br />
weil vielfach die Meinung vertreten wird, dass eine Leitungsfreistellung in einem Familienzentrum unabdingbar<br />
ist.<br />
Die Stimmung unter den Leiter/inne/n ist insgesamt nach wie vor positiv, trotz vielerlei Hinweise auf<br />
zusätzliche Belastungen. Es überwog das Interesse an neuen Aufgaben, die insbesondere von Lei-<br />
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