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Creußen Journal Ausgabe 17.12.2021

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SEITE 4<br />

SITZUNG DES STADTRATES CREUSSEN<br />

Stadt <strong>Creußen</strong><br />

Die nächste Stadtratssitzung findet am Montag, 20.12.2021,<br />

19:00 Uhr in der Mehrzweckhalle <strong>Creußen</strong> statt.<br />

GEMEINSAMER AUFRUF DER BÜRGERMEISTER<br />

SOWIE STADTRÄTINNEN UND STADTRÄTE ZUR<br />

CORONA-IMPFUNG<br />

Lassen Sie sich impfen,<br />

denn Impfen schützt Sie und Ihre Mitmenschen.<br />

Neben dem eigenen Schutz ist Impfen vor allem eine solidarische<br />

Handlung, wir schützen damit die schwachen, kranken<br />

und alten Menschen in unserer Gesellschaft. Je mehr Bürgerinnen<br />

und Bürger durch eine Impfung vor einer Infektion und<br />

einer Erkrankung mit dem Coronavirus geschützt sind, desto<br />

häufiger trifft das Virus auf Personen, die sich nicht mehr anstecken<br />

können – und umso schlechter kann es sich ausbreiten.<br />

Auch tragen Sie durch eine Impfung zur Aufrechterhaltung des<br />

Gesundheitssystems bei, da Personen, die sich trotz Impfung<br />

noch anstecken, meist nur einen milden Krankheitsverlauf aufweisen.<br />

Deshalb heißt es jetzt:<br />

Zusammenhalten und impfen gehen!<br />

Martin Dannhäußer, 1. Bürgermeister<br />

Raimund Nols, 2. Bürgermeister<br />

Bernhard Ohlraun, 3. Bürgermeister<br />

Harald Busch<br />

Georg Freiberger<br />

Rainer Hauenstein<br />

Willibald König-Zeußel<br />

Werner Lautner<br />

Stefan Meyer<br />

Petra Preißinger<br />

Maximilian Raimund<br />

Toni Schmidt<br />

Elke Sendelbeck<br />

Claudia Stapelfeld<br />

Mario Tauber<br />

Oliver Theisinger<br />

Renate van de Gabel-Rüppel<br />

NEUVERMIETUNG EINER STÄDTISCHEN DACH-<br />

GESCHOSSWOHNUNGEN IN DER SUDETEN-<br />

LANDSTR. 10 IN CREUSSEN, VORAUSSICHTLICH<br />

AB 1. MÄRZ 2022<br />

• Wohnfläche ca. 26 m²<br />

• 1 Zimmer, Küche, Bad, Flur, Kellernutzung, Gartennutzung<br />

Mietpreis: 5,90 € pro m² zzgl. Nebenkosten,<br />

Kaution 3 Monatsmieten<br />

Es wird darauf hingewiesen, dass für die Wohnungen eine Belegungsbindung<br />

nach Maßgabe der Nrn. 9 und 11 des Kommunalen<br />

Wohnraumförderungsprogramms besteht. Die Wohnungen<br />

können deshalb nur an einkommensschwächere<br />

Haushalte vermietet werden. Für weitere Informationen hierzu<br />

stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.<br />

Schriftliche Bewerbungen bis zum 31.01.2022 per E-Mail oder<br />

auf den Postweg an die<br />

Verwaltungsgemeinschaft <strong>Creußen</strong><br />

Bahnhofstr. 11<br />

95473 <strong>Creußen</strong><br />

E-Mail: info@vgem-creussen.bayern.de<br />

Telefonische Auskünfte unter: 09270 989-66<br />

UNSERE „WONNEPROPPEN“<br />

Stadt <strong>Creußen</strong><br />

Laurin Sabbarth<br />

Amelie Rieg<br />

Joris Mateo Weih<br />

Melina Zaccaria<br />

Aurelia Küffner<br />

Esaiah Allexsis König<br />

Wir danken der Sparkasse Bayreuth für die freundliche<br />

Unterstützung der Baby-Pakete<br />

STÖRUNGSDIENST BEI<br />

ENTSORGUNGSSTÖRUNGEN<br />

Um Störungen im Kanalnetz der Stadt <strong>Creußen</strong> beheben zu<br />

können, stehen unsere Fachleute zur Verfügung.<br />

Bei Störungen in der Abwasserentsorgung Tel. 0171 301 4304<br />

Vergewissern Sie sich bitte vorher, ob der Fehler nicht in Ihrer<br />

Kundenanlage liegt. In solchen Fällen sind entsprechende Sanitärinstallationsunternehmen<br />

zuständig.<br />

KONZESSIONSVERTRAG ERDGAS<br />

Die Stadt <strong>Creußen</strong> macht hiermit öffentlich bekannt, dass mit<br />

der Bayernwerk Netz GmbH am 26.11./02.12.2021 ein neuer Konzessionsvertrag<br />

über die Nutzung der öffentlichen Verkehrswege<br />

zur Versorgung mit Erdgas geschlossen wurde. Die Bayernwerk<br />

Netz GmbH war der einzige Bewerber und hat durch<br />

Angebot des bayerischen Musterkonzessionsvertrages die Anforderungen<br />

der Kommune erfüllt.<br />

BEKANNTMACHUNG<br />

Satzung der Stadt <strong>Creußen</strong> über die förmliche Festlegung<br />

des Sanierungsgebietes „Innenstadt-Ost“; Verlängerung der<br />

Frist zur Durchführung der Sanierungsmaßnahmen „Innenstadt-Ost“<br />

Das Integrierte städtebauliche Entwicklungskonzeptes (ISEK)<br />

der Stadt <strong>Creußen</strong> kommt zu dem Ergebnis, dass die städtebaulichen<br />

Missstände, mit denen 2005 die Festlegung des Sanierungsgebiets<br />

„Innenstadt-Ost“ begründet wurde, noch nicht<br />

vollständig behoben werden konnten.<br />

Der Stadtrat der Stadt <strong>Creußen</strong> hat deshalb gemäß § 142 Abs. 3<br />

Satz 4 des Baugesetzbuches (BauGB) beschlossen, die Laufzeit<br />

der rechtskräftigen Sanierungssatzung „Innenstadt - Ost“ über<br />

den 31. Dezember 2021 hinaus bis zum 31. Dezember 2027 zu<br />

verlängern.<br />

Bis zu o.g. Datum soll entschieden werden, ob die Sanierungssatzung<br />

gemäß § 162 BauGB in Teilen oder im Ganzen aufgehoben<br />

werden muss oder einzelne Grundstücke aus der Sanierung<br />

zu entlassen sind, weil die Sanierung abgeschlossen ist,<br />

sich als undurchführbar erweist oder die Sanierungsabsicht aus<br />

VG-<strong>Creußen</strong>

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