Creußen Journal Ausgabe 17.12.2021
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SITZUNG DES STADTRATES CREUSSEN<br />
Stadt <strong>Creußen</strong><br />
Die nächste Stadtratssitzung findet am Montag, 20.12.2021,<br />
19:00 Uhr in der Mehrzweckhalle <strong>Creußen</strong> statt.<br />
GEMEINSAMER AUFRUF DER BÜRGERMEISTER<br />
SOWIE STADTRÄTINNEN UND STADTRÄTE ZUR<br />
CORONA-IMPFUNG<br />
Lassen Sie sich impfen,<br />
denn Impfen schützt Sie und Ihre Mitmenschen.<br />
Neben dem eigenen Schutz ist Impfen vor allem eine solidarische<br />
Handlung, wir schützen damit die schwachen, kranken<br />
und alten Menschen in unserer Gesellschaft. Je mehr Bürgerinnen<br />
und Bürger durch eine Impfung vor einer Infektion und<br />
einer Erkrankung mit dem Coronavirus geschützt sind, desto<br />
häufiger trifft das Virus auf Personen, die sich nicht mehr anstecken<br />
können – und umso schlechter kann es sich ausbreiten.<br />
Auch tragen Sie durch eine Impfung zur Aufrechterhaltung des<br />
Gesundheitssystems bei, da Personen, die sich trotz Impfung<br />
noch anstecken, meist nur einen milden Krankheitsverlauf aufweisen.<br />
Deshalb heißt es jetzt:<br />
Zusammenhalten und impfen gehen!<br />
Martin Dannhäußer, 1. Bürgermeister<br />
Raimund Nols, 2. Bürgermeister<br />
Bernhard Ohlraun, 3. Bürgermeister<br />
Harald Busch<br />
Georg Freiberger<br />
Rainer Hauenstein<br />
Willibald König-Zeußel<br />
Werner Lautner<br />
Stefan Meyer<br />
Petra Preißinger<br />
Maximilian Raimund<br />
Toni Schmidt<br />
Elke Sendelbeck<br />
Claudia Stapelfeld<br />
Mario Tauber<br />
Oliver Theisinger<br />
Renate van de Gabel-Rüppel<br />
NEUVERMIETUNG EINER STÄDTISCHEN DACH-<br />
GESCHOSSWOHNUNGEN IN DER SUDETEN-<br />
LANDSTR. 10 IN CREUSSEN, VORAUSSICHTLICH<br />
AB 1. MÄRZ 2022<br />
• Wohnfläche ca. 26 m²<br />
• 1 Zimmer, Küche, Bad, Flur, Kellernutzung, Gartennutzung<br />
Mietpreis: 5,90 € pro m² zzgl. Nebenkosten,<br />
Kaution 3 Monatsmieten<br />
Es wird darauf hingewiesen, dass für die Wohnungen eine Belegungsbindung<br />
nach Maßgabe der Nrn. 9 und 11 des Kommunalen<br />
Wohnraumförderungsprogramms besteht. Die Wohnungen<br />
können deshalb nur an einkommensschwächere<br />
Haushalte vermietet werden. Für weitere Informationen hierzu<br />
stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.<br />
Schriftliche Bewerbungen bis zum 31.01.2022 per E-Mail oder<br />
auf den Postweg an die<br />
Verwaltungsgemeinschaft <strong>Creußen</strong><br />
Bahnhofstr. 11<br />
95473 <strong>Creußen</strong><br />
E-Mail: info@vgem-creussen.bayern.de<br />
Telefonische Auskünfte unter: 09270 989-66<br />
UNSERE „WONNEPROPPEN“<br />
Stadt <strong>Creußen</strong><br />
Laurin Sabbarth<br />
Amelie Rieg<br />
Joris Mateo Weih<br />
Melina Zaccaria<br />
Aurelia Küffner<br />
Esaiah Allexsis König<br />
Wir danken der Sparkasse Bayreuth für die freundliche<br />
Unterstützung der Baby-Pakete<br />
STÖRUNGSDIENST BEI<br />
ENTSORGUNGSSTÖRUNGEN<br />
Um Störungen im Kanalnetz der Stadt <strong>Creußen</strong> beheben zu<br />
können, stehen unsere Fachleute zur Verfügung.<br />
Bei Störungen in der Abwasserentsorgung Tel. 0171 301 4304<br />
Vergewissern Sie sich bitte vorher, ob der Fehler nicht in Ihrer<br />
Kundenanlage liegt. In solchen Fällen sind entsprechende Sanitärinstallationsunternehmen<br />
zuständig.<br />
KONZESSIONSVERTRAG ERDGAS<br />
Die Stadt <strong>Creußen</strong> macht hiermit öffentlich bekannt, dass mit<br />
der Bayernwerk Netz GmbH am 26.11./02.12.2021 ein neuer Konzessionsvertrag<br />
über die Nutzung der öffentlichen Verkehrswege<br />
zur Versorgung mit Erdgas geschlossen wurde. Die Bayernwerk<br />
Netz GmbH war der einzige Bewerber und hat durch<br />
Angebot des bayerischen Musterkonzessionsvertrages die Anforderungen<br />
der Kommune erfüllt.<br />
BEKANNTMACHUNG<br />
Satzung der Stadt <strong>Creußen</strong> über die förmliche Festlegung<br />
des Sanierungsgebietes „Innenstadt-Ost“; Verlängerung der<br />
Frist zur Durchführung der Sanierungsmaßnahmen „Innenstadt-Ost“<br />
Das Integrierte städtebauliche Entwicklungskonzeptes (ISEK)<br />
der Stadt <strong>Creußen</strong> kommt zu dem Ergebnis, dass die städtebaulichen<br />
Missstände, mit denen 2005 die Festlegung des Sanierungsgebiets<br />
„Innenstadt-Ost“ begründet wurde, noch nicht<br />
vollständig behoben werden konnten.<br />
Der Stadtrat der Stadt <strong>Creußen</strong> hat deshalb gemäß § 142 Abs. 3<br />
Satz 4 des Baugesetzbuches (BauGB) beschlossen, die Laufzeit<br />
der rechtskräftigen Sanierungssatzung „Innenstadt - Ost“ über<br />
den 31. Dezember 2021 hinaus bis zum 31. Dezember 2027 zu<br />
verlängern.<br />
Bis zu o.g. Datum soll entschieden werden, ob die Sanierungssatzung<br />
gemäß § 162 BauGB in Teilen oder im Ganzen aufgehoben<br />
werden muss oder einzelne Grundstücke aus der Sanierung<br />
zu entlassen sind, weil die Sanierung abgeschlossen ist,<br />
sich als undurchführbar erweist oder die Sanierungsabsicht aus<br />
VG-<strong>Creußen</strong>