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Vortrag 30.11.2012 RV Münster/ DRK Ibbenbüren Rechte von ...

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<strong>Rechte</strong> <strong>von</strong> Menschen mit Autismus<br />

Freizeitbegleitung als Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft, § 55<br />

SGB IX:<br />

ist abzugrenzen <strong>von</strong> der Hilfe zur Schulbildung:<br />

Autismustherapie als Komplextherapie im schulpflichtigen Alter umfasst<br />

immer auch den Kontext Schule; eine künstliche Aufspaltung in die<br />

Bereiche Freizeit und Schule ist nicht möglich, daher ist hierfür § 54<br />

Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB XII einschlägig

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