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Vortrag 30.11.2012 RV Münster/ DRK Ibbenbüren Rechte von ...

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<strong>Rechte</strong> <strong>von</strong> Menschen mit Autismus<br />

2) Kostenbeiträge für Maßnahmen der Kinder und Jugendhilfe (SGB<br />

VIII)<br />

Nur zu bestimmten vollstationären und teilstationären Leistungen<br />

werden Kostenbeiträge erhoben, so auch bei der Eingliederungshilfe<br />

für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche, § 35a SGB VIII<br />

Die Kostenheranziehung gilt auch bei der Hilfe für junge Volljährige.<br />

Dies bedeutet, dass für ambulante Maßnahmen der Kinder- und<br />

Jugendhilfe keine Kostenbeiträge zu bezahlen sind.<br />

� Höhe der Heranziehung ist in § 94 Abs. 5 SGB VIII in Verbindung mit<br />

einer Kostenbeitragsverordnung /Tabelle geregelt.

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