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Vortrag 30.11.2012 RV Münster/ DRK Ibbenbüren Rechte von ...

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<strong>Rechte</strong> <strong>von</strong> Menschen mit Autismus<br />

3) Kostenbeiträge der Eltern bei Volljährigkeit des Berechtigten<br />

a) im Rahmen der Sozialhilfe:<br />

Wenn keine Bedarfsgemeinschaft mehr besteht, weil das Kind<br />

volljährig geworden ist:<br />

• Bei Leistungen der Eingliederungshilfe (§§ 53 ff SGB XII) und bei<br />

Hilfe zur Pflege (§§ 61 SGB XII) müssen sich die Eltern an den<br />

Kosten nur mit maximal € 31,06 monatlich beteiligen, § 94 Abs. 2<br />

SGB XII.<br />

• Wenn außerdem Hilfe zum Lebensunterhalt an das volljährige Kind<br />

geleistet wird, müssen sich die Eltern an diesen Kosten nur mit<br />

maximal € 23,90 monatlich beteiligen, § 94 Abs. 2 SGB XII.<br />

� Der Höchstbetrag ist zusammen also € 54,96.

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