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Vortrag 30.11.2012 RV Münster/ DRK Ibbenbüren Rechte von ...

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<strong>Rechte</strong> <strong>von</strong> Menschen mit Autismus<br />

Merkzeichen «G» : Einschränkung des Gehvermögens<br />

Voraussetzung ist, dass ortsübliche Fußwegstrecken nicht ohne<br />

erhebliche Schwierigkeiten oder nicht ohne Gefahren für sich oder<br />

andere bewältigt werden können. Bei geistiger Behinderung ist dies<br />

erfüllt, wenn der Behinderte auf Wegen, die er nicht täglich zurücklegt,<br />

sich nur schwer zurechtfinden kann.<br />

Nachteilsausgleich:<br />

• Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel im Nahbereich ohne<br />

Fahrausweis<br />

• Voraussetzung ist der Erwerb einer speziellen Wertmarke, § 145<br />

Abs.1 Satz 3 SGB IX

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