Vortrag 30.11.2012 RV Münster/ DRK Ibbenbüren Rechte von ...
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<strong>Rechte</strong> <strong>von</strong> Menschen mit Autismus<br />
Merkzeichen «G» : Einschränkung des Gehvermögens<br />
Voraussetzung ist, dass ortsübliche Fußwegstrecken nicht ohne<br />
erhebliche Schwierigkeiten oder nicht ohne Gefahren für sich oder<br />
andere bewältigt werden können. Bei geistiger Behinderung ist dies<br />
erfüllt, wenn der Behinderte auf Wegen, die er nicht täglich zurücklegt,<br />
sich nur schwer zurechtfinden kann.<br />
Nachteilsausgleich:<br />
• Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel im Nahbereich ohne<br />
Fahrausweis<br />
• Voraussetzung ist der Erwerb einer speziellen Wertmarke, § 145<br />
Abs.1 Satz 3 SGB IX