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Vortrag 30.11.2012 RV Münster/ DRK Ibbenbüren Rechte von ...

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<strong>Rechte</strong> <strong>von</strong> Menschen mit Autismus<br />

Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen nach §§ 53<br />

ff SGB XII<br />

Die Eingliederungshilfe soll<br />

• eine drohende Behinderung verhüten,<br />

• eine vorhandene Behinderung sowie deren Folgen beseitigen oder<br />

mildern<br />

• und den behinderten Menschen in die Gesellschaft eingliedern<br />

Sie wird in Ausrichtung an bestimmten Zwecken gewährt, wenn und<br />

soweit Aussicht besteht, dass die Aufgabe der Eingliederungshilfe<br />

erfüllt werden kann

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