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Vortrag 30.11.2012 RV Münster/ DRK Ibbenbüren Rechte von ...

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<strong>Rechte</strong> <strong>von</strong> Menschen mit Autismus<br />

Sozialrechtliche Zuordnung autistischer Störungen<br />

EingliederungshilfeVO (§ 60 SGB XII) unterscheidet nur zwischen<br />

• geistig<br />

• körperlich und<br />

• seelisch<br />

behinderten Menschen.<br />

Kinder und Jugendliche mit Autismus können geistig, seelisch und<br />

körperlich behindert sein. Sie sind häufig mehrfachbehindert.

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