Vortrag 30.11.2012 RV Münster/ DRK Ibbenbüren Rechte von ...
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<strong>Rechte</strong> <strong>von</strong> Menschen mit Autismus<br />
Kosten für den Besuch einer Privatschule<br />
Urteil des VG <strong>Münster</strong> vom 06.01.2012, Az. 6 K 2204/10: Übernahme<br />
<strong>von</strong> Kosten für den Besuch einer Privatschule im Rahmen <strong>von</strong><br />
Eingliederungshilfe (hier: bei einer Autismusspektrumsstörung).<br />
„Die Pflicht zu einer angemessenen Schulbildung gehört zu den<br />
Maßnahmen der Eingliederungshilfe. Stellt sich daher der Besuch einer<br />
Privatschule bei festgestellter seelischer Störung (hier:<br />
Autismusspektrumsstörung) als alternativlos dar, so sind die Kosten<br />
hierfür vom Träger der Eingliederungshilfe zu übernehmen.“