24.12.2012 Aufrufe

Vortrag 30.11.2012 RV Münster/ DRK Ibbenbüren Rechte von ...

Vortrag 30.11.2012 RV Münster/ DRK Ibbenbüren Rechte von ...

Vortrag 30.11.2012 RV Münster/ DRK Ibbenbüren Rechte von ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>Rechte</strong> <strong>von</strong> Menschen mit Autismus<br />

Kosten für den Besuch einer Privatschule<br />

Urteil des VG <strong>Münster</strong> vom 06.01.2012, Az. 6 K 2204/10: Übernahme<br />

<strong>von</strong> Kosten für den Besuch einer Privatschule im Rahmen <strong>von</strong><br />

Eingliederungshilfe (hier: bei einer Autismusspektrumsstörung).<br />

„Die Pflicht zu einer angemessenen Schulbildung gehört zu den<br />

Maßnahmen der Eingliederungshilfe. Stellt sich daher der Besuch einer<br />

Privatschule bei festgestellter seelischer Störung (hier:<br />

Autismusspektrumsstörung) als alternativlos dar, so sind die Kosten<br />

hierfür vom Träger der Eingliederungshilfe zu übernehmen.“

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!