Vortrag 30.11.2012 RV Münster/ DRK Ibbenbüren Rechte von ...
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<strong>Rechte</strong> <strong>von</strong> Menschen mit Autismus<br />
b) im Rahmen der Kinder und Jugendhilfe:<br />
Der Unterschied zur Sozialhilfe ist:<br />
Bei teil- und vollstationären Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe für<br />
junge Volljährige werden die Eltern zu einem Kostenbeitrag<br />
herangezogen (maximal bis zur Einkommensgruppe 14 der Anlage zur<br />
Kostenbeitragsverordnung zu § 94 Abs. 5 SGB VIII, bei vollstationären<br />
Maßnahmen derzeit also bis € 710,00 monatlich).<br />
c) bei Grundsicherung<br />
Anspruch Grundsicherung entfällt nur dann, wenn die Eltern mehr als €<br />
100.000 im Jahr verdienen.