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TRENDYone | Das Magazin – Allgäu – Februar 2022

Themen: Mehr erneuerbare Energien fürs Allgäu | Saftkuren auf dem Prüfstand | Highlights der CES

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M28 Automobil<br />

<strong>Das</strong> große 1x1 des Autotunings<br />

Was ist erlaubt und was nicht?<br />

Dicke Reifen, ein röhrender Motor und natürlich tiefergelegt: Getunte<br />

Fahrzeuge sieht man nicht nur in Filmen oder auf Autoshows, sondern<br />

auch auf deutschen Straßen. Doch in dem Gewirr der Gesetze<br />

und europäischen Normen findet sich kaum noch jemand zurecht bei der<br />

Frage, was denn nun genau erlaubt ist.<br />

dass sie Einfluss aufeinander haben,<br />

wird doch eine Einzelabnahme fällig.<br />

Darunter fällt zum Beispiel die Kombination<br />

eines Sportlenkrads mit einem<br />

Satz neuer Räder.<br />

Zunächst einmal stellt sich die Frage,<br />

was eigentlich unter Tuning fällt. Denn<br />

wenn durch Änderungen an einem<br />

Fahrzeug geltende Gesetze bzw. Vorschriften<br />

nicht verletzt werden, wird<br />

das als Customizing bezeichnet. Zu<br />

diesen Gesetzen zählen etwa das StVG<br />

(Straßenverkehrsgesetz), die StVZO<br />

(Straßenverkehrszulassungsverordnung)<br />

und die FVZ (Fahrzeugzulassungsverordnung).<br />

Bezogen auf einzelne Änderungen am<br />

Fahrzeug wird die Sache schon etwas<br />

komplizierter. Schließlich gibt es weit<br />

mehr als nur das Tunen (also das „stärker<br />

machen“) des Motors, das eine<br />

höhere Leistung, ein stärkerer<br />

Drehmoment und teilweise einen<br />

geringeren Verbrauch zum Ziel<br />

hat. Auch Änderungen bei der Lackierung<br />

oder der Ausstattung des<br />

Innenraums gehören zum Tuning,<br />

ebenso wie Anbauteile an der Karosserie,<br />

andere Felgen und Reifen (sogenannte<br />

Alu-Felgen oder geschmiedete<br />

Leichtmetallräder) oder das Anbringen<br />

eines Sportauspuffs mit satterem<br />

Klang.<br />

Zulassungspflicht<br />

Der Straßenverkehr bringt naturgemäß<br />

viele Gefahren mit sich: Schwere Fahrzeuge,<br />

hohe Geschwindigkeiten und<br />

risikofreudige Fahrer. Weil der Staat<br />

gewährleisten muss, dass niemand andere<br />

Menschen mit seinem Verhalten<br />

gefährdet, überprüft er den Straßenverkehr.<br />

Daher gibt es in Deutschland<br />

eine Zulassungspflicht für so gut wie<br />

alle Kraftfahrzeuge. Demnach muss<br />

der Fahrzeugtyp offiziell als für den<br />

öffentlichen Straßenverkehr geeignet<br />

befunden und das Fahrzeug mit einem<br />

Kennzeichen versehen werden. Wer<br />

sich daran nicht hält, begeht eine Ordnungswidrigkeit<br />

und wird mit saftigen<br />

Strafen versehen.<br />

Die amtliche genehmigte Bauart<br />

CUSTOMIZING ODER<br />

TUNING?<br />

Weitere Paragraphen beziehen sich<br />

spezieller auf Tuning: So besagt § 22a<br />

der StVZO, dass bestimmte Einrichtungen<br />

am Fahrzeug nur in einer amtlich<br />

genehmigten Bauart verwendet werden<br />

dürfen. Dabei geht es vor allem um<br />

Teile, die besonders sicherheitsrelevant<br />

für das Fahrzeug sind. Dazu zählen beispielsweise<br />

die Bremsen, der Motor,<br />

die Reifen, alle Beleuchtungselemente<br />

sowie auch Abgasstrang, Anbauteile<br />

und einiges mehr. Darüber hinaus darf<br />

auch die Akustik des Fahrzeugs nicht<br />

einfach verändert werden.<br />

Die ABE für Tuning-Zubehör<br />

Es gibt einige Tuningteile, die mit einer<br />

allgemeineBetriebserlaubnis, kurz ABE,<br />

verkauft werden. Für diese Teile gilt,<br />

dass der Anbau zunächst unbedenklich<br />

ist und keine Abnahme nötig wird.<br />

Jedoch muss die ABE im Original immer<br />

im Fahrzeug mitgeführt werden <strong>–</strong> eine<br />

einfache Kopie ist hier nicht erlaubt.<br />

Aber auch bei der ABE gibt es ein paar<br />

Ausnahmen: Falls verschiedene Teile<br />

so miteinander kombiniert werden,<br />

Einzelne Veränderungen<br />

Grundsätzlich gilt, dass man rein optische<br />

Veränderungen, bei denen keine<br />

Teile ersetzt oder ergänzt werden, immer<br />

vornehmen kann <strong>–</strong> etwa eine neue<br />

Lackierung. Allerdings ist bereits Vorsicht<br />

geboten, falls nicht die Karosserie,<br />

sondern sicherheitsrelevante Bauteile<br />

lackiert werden sollen. So sollte<br />

man die Lackierung von Scheinwerfern<br />

niemals selbst durchführen. Auch bei<br />

Scheibentönungsfolien gilt es, aufzupassen:<br />

Dafür muss man nämlich stets<br />

eine Bauartgenehmigung mitführen,<br />

denn es handelt sich dabei um sogenannte<br />

„Folien für Scheiben aus Sicherheitsglas“<br />

im Sinne des § 22a der<br />

StVZO.<br />

Anbau von Fahrzeugteilen<br />

Noch größere Vorsicht sollte man<br />

beim Einbauen von Teilen, beim<br />

Motor- oder Chiptuning walten<br />

lassen. Neue Fahrzeugteile müssen<br />

immer einen dieser Unbedenklichkeitsnachweise<br />

haben:<br />

• Allgemeine Betriebserlaubnis für<br />

Fahrzeugteile (ABE),<br />

• Allgemeine Bauartgenehmigung<br />

(ABG),<br />

• EG-Genehmigung,<br />

• ECE- Genehmigung<br />

• Teilegutachten<br />

Alle Beschränkungen bzw. Auflagen<br />

müssen dabei stets eingehalten werden.<br />

Wenn also die Teile nur an bestimmten<br />

Fahrzeugmodellen montiert<br />

werden dürfen, sollte man sich unbedingt<br />

daran halten. Nach der Montage<br />

muss dann ein Prüfingenieur oder ein<br />

anerkannter Sachverständiger prüfen,

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