TRENDYone | Das Magazin – Allgäu – Februar 2022
Themen: Mehr erneuerbare Energien fürs Allgäu | Saftkuren auf dem Prüfstand | Highlights der CES
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M28 Automobil<br />
<strong>Das</strong> große 1x1 des Autotunings<br />
Was ist erlaubt und was nicht?<br />
Dicke Reifen, ein röhrender Motor und natürlich tiefergelegt: Getunte<br />
Fahrzeuge sieht man nicht nur in Filmen oder auf Autoshows, sondern<br />
auch auf deutschen Straßen. Doch in dem Gewirr der Gesetze<br />
und europäischen Normen findet sich kaum noch jemand zurecht bei der<br />
Frage, was denn nun genau erlaubt ist.<br />
dass sie Einfluss aufeinander haben,<br />
wird doch eine Einzelabnahme fällig.<br />
Darunter fällt zum Beispiel die Kombination<br />
eines Sportlenkrads mit einem<br />
Satz neuer Räder.<br />
Zunächst einmal stellt sich die Frage,<br />
was eigentlich unter Tuning fällt. Denn<br />
wenn durch Änderungen an einem<br />
Fahrzeug geltende Gesetze bzw. Vorschriften<br />
nicht verletzt werden, wird<br />
das als Customizing bezeichnet. Zu<br />
diesen Gesetzen zählen etwa das StVG<br />
(Straßenverkehrsgesetz), die StVZO<br />
(Straßenverkehrszulassungsverordnung)<br />
und die FVZ (Fahrzeugzulassungsverordnung).<br />
Bezogen auf einzelne Änderungen am<br />
Fahrzeug wird die Sache schon etwas<br />
komplizierter. Schließlich gibt es weit<br />
mehr als nur das Tunen (also das „stärker<br />
machen“) des Motors, das eine<br />
höhere Leistung, ein stärkerer<br />
Drehmoment und teilweise einen<br />
geringeren Verbrauch zum Ziel<br />
hat. Auch Änderungen bei der Lackierung<br />
oder der Ausstattung des<br />
Innenraums gehören zum Tuning,<br />
ebenso wie Anbauteile an der Karosserie,<br />
andere Felgen und Reifen (sogenannte<br />
Alu-Felgen oder geschmiedete<br />
Leichtmetallräder) oder das Anbringen<br />
eines Sportauspuffs mit satterem<br />
Klang.<br />
Zulassungspflicht<br />
Der Straßenverkehr bringt naturgemäß<br />
viele Gefahren mit sich: Schwere Fahrzeuge,<br />
hohe Geschwindigkeiten und<br />
risikofreudige Fahrer. Weil der Staat<br />
gewährleisten muss, dass niemand andere<br />
Menschen mit seinem Verhalten<br />
gefährdet, überprüft er den Straßenverkehr.<br />
Daher gibt es in Deutschland<br />
eine Zulassungspflicht für so gut wie<br />
alle Kraftfahrzeuge. Demnach muss<br />
der Fahrzeugtyp offiziell als für den<br />
öffentlichen Straßenverkehr geeignet<br />
befunden und das Fahrzeug mit einem<br />
Kennzeichen versehen werden. Wer<br />
sich daran nicht hält, begeht eine Ordnungswidrigkeit<br />
und wird mit saftigen<br />
Strafen versehen.<br />
Die amtliche genehmigte Bauart<br />
CUSTOMIZING ODER<br />
TUNING?<br />
Weitere Paragraphen beziehen sich<br />
spezieller auf Tuning: So besagt § 22a<br />
der StVZO, dass bestimmte Einrichtungen<br />
am Fahrzeug nur in einer amtlich<br />
genehmigten Bauart verwendet werden<br />
dürfen. Dabei geht es vor allem um<br />
Teile, die besonders sicherheitsrelevant<br />
für das Fahrzeug sind. Dazu zählen beispielsweise<br />
die Bremsen, der Motor,<br />
die Reifen, alle Beleuchtungselemente<br />
sowie auch Abgasstrang, Anbauteile<br />
und einiges mehr. Darüber hinaus darf<br />
auch die Akustik des Fahrzeugs nicht<br />
einfach verändert werden.<br />
Die ABE für Tuning-Zubehör<br />
Es gibt einige Tuningteile, die mit einer<br />
allgemeineBetriebserlaubnis, kurz ABE,<br />
verkauft werden. Für diese Teile gilt,<br />
dass der Anbau zunächst unbedenklich<br />
ist und keine Abnahme nötig wird.<br />
Jedoch muss die ABE im Original immer<br />
im Fahrzeug mitgeführt werden <strong>–</strong> eine<br />
einfache Kopie ist hier nicht erlaubt.<br />
Aber auch bei der ABE gibt es ein paar<br />
Ausnahmen: Falls verschiedene Teile<br />
so miteinander kombiniert werden,<br />
Einzelne Veränderungen<br />
Grundsätzlich gilt, dass man rein optische<br />
Veränderungen, bei denen keine<br />
Teile ersetzt oder ergänzt werden, immer<br />
vornehmen kann <strong>–</strong> etwa eine neue<br />
Lackierung. Allerdings ist bereits Vorsicht<br />
geboten, falls nicht die Karosserie,<br />
sondern sicherheitsrelevante Bauteile<br />
lackiert werden sollen. So sollte<br />
man die Lackierung von Scheinwerfern<br />
niemals selbst durchführen. Auch bei<br />
Scheibentönungsfolien gilt es, aufzupassen:<br />
Dafür muss man nämlich stets<br />
eine Bauartgenehmigung mitführen,<br />
denn es handelt sich dabei um sogenannte<br />
„Folien für Scheiben aus Sicherheitsglas“<br />
im Sinne des § 22a der<br />
StVZO.<br />
Anbau von Fahrzeugteilen<br />
Noch größere Vorsicht sollte man<br />
beim Einbauen von Teilen, beim<br />
Motor- oder Chiptuning walten<br />
lassen. Neue Fahrzeugteile müssen<br />
immer einen dieser Unbedenklichkeitsnachweise<br />
haben:<br />
• Allgemeine Betriebserlaubnis für<br />
Fahrzeugteile (ABE),<br />
• Allgemeine Bauartgenehmigung<br />
(ABG),<br />
• EG-Genehmigung,<br />
• ECE- Genehmigung<br />
• Teilegutachten<br />
Alle Beschränkungen bzw. Auflagen<br />
müssen dabei stets eingehalten werden.<br />
Wenn also die Teile nur an bestimmten<br />
Fahrzeugmodellen montiert<br />
werden dürfen, sollte man sich unbedingt<br />
daran halten. Nach der Montage<br />
muss dann ein Prüfingenieur oder ein<br />
anerkannter Sachverständiger prüfen,